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	<title>Stura Wiki - Benutzerbeiträge [de]</title>
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	<updated>2026-04-19T07:40:56Z</updated>
	<subtitle>Benutzerbeiträge</subtitle>
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		<id>https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29689</id>
		<title>Geschäftsordnung FME</title>
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		<updated>2021-01-18T14:22:02Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Marten.Zillmer: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Dokument}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geschäftsordnung für den Fachschaftsrat Medizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - nachfolgend Fachschaftsrat genannt - in der Fassung vom 14.01.2020&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== I. Vorwort ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum besseren Verständnis der Geschäftsordnung sind hier einige Erläuterung der verwendeten Formulierungen zu finden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gewählte Mitglieder&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die während der Hochschulwahlen gewählt wurden bzw. die Personen, die aufgrund der Beendigung des Mandates eines Mitgliedes nachfolgen. Sie sind stimmberechtigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stellvertretende Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die als Stellvertretung während der Hochschulwahlen gewählt wurden. Sie können ein gewähltes Mitglied auf Sitzungen vertreten und erhalten hierdurch das Stimmrecht dieses Mitglieds. Ein stellvertretendes Mitglied kann pro Sitzung nur ein gewähltes Mitglied vertreten. Bei Beendigung des Mandates eines gewählten Mitgliedes übernimmt ein stellvertretendes Mitglied die Nachfolge. Hierbei sind die Wahlergebnisse zu berücksichtigten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Referent:innen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder des Fachschaftsrats, die Sachgebiete verantworten, für die keine Sprecherposition definiert ist.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kooptierte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die durch Kooptation in den Fachschaftsrat aufgenommen wurden. Sie sind nicht stimmberechtigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stimmberechtigte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewählte oder stellvertretende Mitglieder, die auf einer Sitzung ein Stimmrecht besitzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ausschluss der Öffentlichkeit&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschluss aller Personen, die nicht (gewählte, stellvertretende oder kooptierte) Mitglieder des Fachschaftsrats sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Textform&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines (physischen oder digitalen) Dokuments, worin der:die Verfasser:in erkenntlich ist. Eine Unterschrift wird nicht benötigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Elektrische Form&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines digitalen Dokuments mit digitaler Signatur der erstellenden Person(en). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schriftform / schriftlich&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines physischen Dokuments mit Unterschrift der erstellenden Person(en).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Aufgaben&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgaben des Fachschaftsrats sind im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in § 65 definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== II. Aufbau ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §1 Anwendungsbereich ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsordnung regelt insbesondere: &lt;br /&gt;
:*den Ablauf, die Organisation und Durchführung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*die Zusammensetzung und&lt;br /&gt;
:*die Arbeit und interne Struktur &lt;br /&gt;
des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §2	Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat besteht aus gewählten, stellvertretenden und kooptierten Mitgliedern. Die Anzahl der gewählten Mitglieder beträgt &#039;&#039;&#039;7&#039;&#039;&#039;. Die kooptierten Mitglieder können nur aus dem Kreis der Studierenden der Fachschaft mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt werden. Die zu kooptierende Person kann für die Wahl einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen. Dieser Antrag wird ohne Abstimmung angenommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)	Der Fachschaftsrat teilt seine Arbeit in die folgenden Sachgebiete ein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:#Verwaltung;&lt;br /&gt;
:#Finanzen &amp;amp; Technik;&lt;br /&gt;
:#Öffentlichkeitsarbeit;&lt;br /&gt;
:#Studium &amp;amp; Lehre;&lt;br /&gt;
:#Vernetzung;&lt;br /&gt;
:#Promotionen &amp;amp; Wissenschaftsförderung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §3 Ämter ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte Sprecher:innen und Referent:innen, welche die Leitung eines Sachgebietes übernehmen. Jedes Sachgebiet kann maximal eine:n Sprecher:in und zwei Referent:innen haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat wählt eine:n Sprecher:in für Internes, eine:n Sprecher:in für Finanzen, eine:n Sprecher:in für Öffentliches und eine:n Sprecher:in für Externes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der:Die Sprecher:in für Internes verantwortet das Sachgebiet Verwaltung, der:die Sprecher:in für Finanzen verantwortet das Sachgebiet Finanzen &amp;amp; Technik, der:die Sprecher:in für Öffentliches verantwortet das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und der:die Sprecher:in für Externes verantwortet das Sachgebiet Vernetzung. Diese Sachgebiete können durch Referent:innen únterstützt werden. Die weiteren Sachgebiete können beliebig durch Referent:innen besetzt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Als Sprecher:in können sich nur Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen. Die Sprecher:innen bilden gemeinsam den Vorstand. Der Fachschaftsrat muss von vier Sprecher:innen vertreten werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Als Referent:in können sich Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder, aus dem Kreis der stellvertretenden oder aus dem Kreis der kooptierten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Der Fachschaftsrat wählt Vertreter:innen für die Kommissionen der Fakultät. Als Vertreter:innen können sich Studierende aus dem Fachbereich aufstellen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Der Fachschaftsrat wählt bis zu drei studentische Qualitätsbeauftragte der Fakultät für Medizin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §4 Wahl der Ämter===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Ämter werden einzeln, getrennt nach Sachgebiet, mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Sollte im einem Wahlgang mit mehreren Kandidat:innen keine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für eine:n Kandidat:in zu Stande kommen, ist ein weiterer Wahlgang für dieses Amt durchzuführen, wobei der:die Kandidat:in mit den wenigsten Stimmen nicht mehr zur Wahl steht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Amtsträger werden in das jeweilige Amt für eine Wahlperiode gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet außerdem durch: &lt;br /&gt;
:#Rücktritt; &lt;br /&gt;
:#Austritt aus der Studierendenschaft; &lt;br /&gt;
:#Wechsel der Fachschaft; &lt;br /&gt;
:#Exmatrikulation;&lt;br /&gt;
:#bestätigtem konstruktiven Misstrauensantrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Ist ein Amt wegen vorzeitiger Beendigung der Amtszeit neu zu besetzen, wird dieses Amt für die laufende Wahlperiode neu gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§5 Aufgaben und Rechte der Sprecher:innen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sprecher:innen vertreten den Fachschaftsrat gegenüber:&lt;br /&gt;
:#staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen;&lt;br /&gt;
:#der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg; &lt;br /&gt;
:#der Medizinischen Fakultät;&lt;br /&gt;
:#dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.;&lt;br /&gt;
:#den Organen der Universitätsverwaltung; &lt;br /&gt;
:#sowie im nationalen und internationalen Verkehr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die gewählten Mitglieder können im Zeitraum zwischen zwei Sitzungen im Rahmen ihres operativen Geschäfts über ein Gesamtbudget i. H. v. 200,00 € verfügen. Hierfür müssen mindestens 2 gewählte Mitglieder ihre Zustimmung schriftlich oder in elektronischer Form geben. Dies betrifft insbesondere die Aufrechterhaltung des Bürobetriebs und die Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen. Der Verfügungsrahmen ist auch dann nicht zu überschreiten, wenn mehrere Ausgaben in einem direkten sachlichen Zusammenhang stehen. Die gewählten Mitglieder haben dem Fachschaftsrat auf der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Sprecher:innen haben eine zusätzliche Sitzung zum frühesten zulässigen Termin einzuberufen, wenn dies von mindestens vier Mitgliedern des Fachschaftsrates oder mindestens einem:einer Sprecher:in schriftlich oder in elektronischer Form verlangt wird.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Die gewählten Mitglieder haben die Möglichkeit schriftlich oder in elektronischer Form einen Umlaufbeschluss des Fachschaftsrates einzuholen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der:Die Sprecher:in für Internes hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*Gewährleistung eines reibungslosen Bürobetriebes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Der:Die Sprecher:in für Finanzen hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Haushalts- &amp;amp; Wirtschaftsführung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; &lt;br /&gt;
:*Aufstellung des Haushaltsplanes und etwaiger Nachtragshaushaltspläne.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Der:Die Sprecher:in für Öffentliches hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Verwaltung der Social-Media Präsenz und der Website des Fachschaftsrats;&lt;br /&gt;
:*Kommunikation mit der Fachschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Der:Die Sprecher:in für Externes hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Vertretung des Fachschaftsrats gegenüber dem Studiendekanat, Fakultätsvorstand und Fakultätsrat;&lt;br /&gt;
:*Förderung der hochschulinternen &amp;amp; hochschulexternen Vernetzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==III. Sitzungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§6 Einberufung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates finden i. d. R. alle zwei Wochen statt. In der vorlesungsfreien Zeit kann von dieser Regelung abgesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Ladungsfrist beträgt vier Tage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, i. d. R. durch den:die Sprecher:in für Internes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Die Einladung zur Sitzung hat mindestens zu enthalten: &lt;br /&gt;
:*Datum und Zeit der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Ort der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Vorschlag der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner sollten auch enthalten sein: &lt;br /&gt;
:*Anträge, die nicht persönlicher Natur sind; &lt;br /&gt;
:*Berichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Einladung ist an alle Mitglieder des Fachschaftsrates sowie an zum Zeitpunkt der Einladung benannte Stellvertreter:innen, Antragsteller:innen und bekannte Gäste in Textform per E-Mail zu verschicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§7 Öffentlichkeit===&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates sind i. d. R. öffentlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat kann mit einfacher Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für einzelne Tagesordnungspunkte den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Sollte eine antragstellende Person um Ausschluss der Öffentlichkeit bitten, wird dies mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge persönlicher Natur werden stets nicht-öffentlich behandelt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Fachschaftsrat kann mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder zusätzliche beteiligte oder beratende Personen zu nicht-öffentlichen Teilen der Sitzung hinzuziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Über nicht-öffentliche Teile der Sitzung haben alle Beteiligten Verschwiegenheit zu bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§8 Protokoll===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Über die Sitzung wird ein Protokoll geführt. Sollte sich niemand für diese Aufgabe finden, so sind die gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates abwechselnd für das Protokollieren der Sitzungen verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Inhalt des Protokolls sind:&lt;br /&gt;
:*Ort, Sitzungsleitung, Protokollanten sowie anwesende Mitglieder;&lt;br /&gt;
:*Abstimmungen, Beschlüsse und die jeweiligen Ergebnisse;&lt;br /&gt;
:*Berichte von Sprecher:innen und Referent:innen;&lt;br /&gt;
:*sowie durch Geschäftsordnung, Finanzordnung oder Satzung vorgeschriebene Anzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Das nachbereitete Protokoll ist zeitnah über die internen Strukturen des Fachschaftsrates den Mitgliedern zugänglich zu machen, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Einladung zur nachfolgenden Sitzung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Das Protokoll gilt als beschlossen, wenn auf jener Sitzung, zu welcher das nachbereitete Protokoll den Mitgliedern zugänglich gemacht wurde, kein Widerspruch durch ein Mitglied erhoben wird. Im Falle eines Widerspruches sind die Änderungsvorschläge des widersprechenden Mitgliedes als Änderungsanträge zu behandeln und anschließend das Protokoll mit den angenommenen Änderungen durch den Fachschaftsrat zu beschließen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Öffentliche Teile eines beschlossenen Protokolls sind der Studierendenschaft zugänglich zu machen. Wurde ein Protokoll durch den Fachschaftsrat abgelehnt, ist über das weitere Verfahren durch den Fachschaftsrat zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§9 Beschlussfassung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat ist beschlussfähig, wenn die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist; mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung festzuhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Vor der eigentlichen Abstimmung ist möglichst ein Meinungsbild aller gewählten und kooptierten Mitglieder einzuholen. Stimmen Kooptierte und Gewählte überein, so erübrigt sich eine weitere Abstimmung. Ist dies nicht der Fall, so sollte eine erneute Diskussion und Abstimmung erfolgen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Sollte der Fachschaftsrat auf zwei aufeinander folgenden Sitzungen nicht beschlussfähig sein, können die Sprecher:innen eine Sitzung einberufen, in welcher der Fachschaftsrat in jedem Fall beschlussfähig ist. Dies muss in der Einladung deutlich gekennzeichnet sein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Der Fachschaftsrat entscheidet auf seinen Sitzungen i. d. R. mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern durch Satzung, Finanz-, Beitrags- und Geschäftsordnung keine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Für Umlaufbeschlüsse sind nur direkt gewählte Mitglieder des Fachschaftsrats stimmberechtigt. Der Umlaufbeschluss gilt als angenommen, sobald die absolute Mehrheit diesem zugestimmt hat. Ist der Umlaufbeschluss bis zur nächsten Sitzung noch nicht entschieden, so ist der Beschluss regulär auf der Sitzung zu tätigen. Die gewählten Mitglieder sollten innerhalb von fünf Tagen nach Antragsstellung über den Umlaufbeschluss abstimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Die Beschlüsse des Fachschaftsrates sind bindend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§10 Sitzungsleitung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung. Sie ist angehalten, ein heterogenes Meinungsbild einzuholen und eine zielführende Diskussion zu ermöglichen. Sie erteilt und entzieht das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§11 Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge zur Geschäftsordnung sind umgehend, jedoch ohne einen Wortbeitrag zu unterbrechen, zu behandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Bei allen Anträgen zur Geschäftsordnung ist eine Gegenrede möglich. Sollte keine Gegenrede erfolgen so gilt der Antrag zur Geschäftsordnung als einstimmig angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Anträge zur Geschäftsordnung werden mit folgenden Mehrheiten angenommen. &lt;br /&gt;
:*Durch Antrag eines Mitglieds: &lt;br /&gt;
::a. Namentliche Abstimmung &lt;br /&gt;
::b. Geheime Abstimmung &lt;br /&gt;
::c. Feststellung der Beschlussfähigkeit &lt;br /&gt;
::d. Rede zu rechtlichen Gegebenheiten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::e. Überweisung in eine Arbeitsgruppe oder an die Leitung eines Sachbereichs&lt;br /&gt;
::f. Unterbrechung der Sitzung &lt;br /&gt;
::g. Ende der Debatte und sofortige Abstimmung &lt;br /&gt;
::h. Schluss mit der Redner:innen-Liste &lt;br /&gt;
::i. Eintritt in einen Tagesordnungspunkt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::j. Änderung der Tagesordnung (mit Vorschlag) &lt;br /&gt;
::k. Behandlung unter einem späteren Tagesordnungspunkt &lt;br /&gt;
::l. Vertagung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::m. Wechsel der Sitzungsleitung &lt;br /&gt;
::n. Nichtbefassung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Für den Fall, das sowohl ein Antrag auf geheime als auch namentliche Abstimmung gestellt wird, wird zuerst über die geheime Abstimmung abgestimmt. Sollte die geheime Abstimmung angenommen werden, entfällt eine Abstimmung über eine namentliche Abstimmung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5)	Anträge zur Geschäftsordnung werden nicht namentlich oder geheim abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§12 Anträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge sind Entwürfe zu Beschlüssen. Diese sind vor Einberufung der Sitzung bei dem:der Sprecher:in für Internes einzureichen und sind mit der Einladung zur verteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag wird i. d. R. nur in Anwesenheit der antragstellenden Person behandelt. Andernfalls wird der Antrag auf die nächste Sitzung vertagt. Ein Antrag wird höchstens dreimal vertagt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Initiativanträge sind Anträge, die nach Ablauf der regulären Einreichungsfrist bei dem:der Sprecher:in für Internes eingereicht wurden und nicht in regulärer Frist gestellt werden konnten oder auf einem Sachverhalt beruhen der nach Einladung bekannt geworden ist. Initiativanträge werden nur behandelt, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern, einem:einer Sprecher:in unterschrieben oder zum Beschluss der Tagesordnung befürwortet worden sind.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Konstruktive Misstrauensanträge müssen 10 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich oder in elektronischer Form eingegangen sein. Konstruktive Misstrauensanträge gelten als bestätigt, wenn sie mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen worden sind. Misstrauensanträge sind vertraulich zu behandeln, werden geheim abgestimmt und können nicht initiativ eingebracht werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Mitglieder des Fachschaftsrates können während einer Sitzung Änderungen an den Anträgen vorschlagen. Ein Änderungsantrag darf dem Zweck, Sinn sowie der Natur des ursprünglichen Antrages nicht widersprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Abstimmungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Vor jeder Abstimmung liest die Sitzungsleitung den Gegenstand der Abstimmung genau und neutral vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Vor der Abstimmung über einen Antrag sind alle dazu gestellten Änderungsanträge, in der Reihenfolge ihrer Tragweite, beginnend mit dem weitestgehenden, abzustimmen. Erst danach darf über den Hauptantrag entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge über die einmal abgestimmt wurde, können auf der laufenden Sitzung nicht noch einmal zur Abstimmung gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind unter anderem der Haushaltsplan und andere Anträge, sofern dies in Satzung, Beitrags-, Finanz- oder Geschäftsordnung anders geregelt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==IV. Sonstiges==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§14 Einbeziehung von stellvertretenden Mitgliedern===&lt;br /&gt;
(1) Ist ein gewähltes Mitglied des Fachschaftsrates nicht in der Lage an den Sitzungen des Fachschaftsrates teilzunehmen, so benennt es gegenüber dem:der Sprecher:in für Internes eine:n Vertreter:in für die Dauer der Sitzung. Das Mandat wird in diesem Falle nicht niedergelegt. Als mögliche Vertretung gelten die Stellvertreter:innen der jeweiligen Liste. Eine Vertretung ist bis zu Beginn der Sitzung dem:der Sprecher:in für Internes per E-Mail zu benennen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ist eine Vertretung nicht rechtzeitig benannt, so darf ein zum Zeitpunkt der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Sitzung anwesende:r Stellvertreter:in der Liste des abwesenden Mitglieds dessen Mandat für die Dauer der Sitzung wahrnehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die für die Sitzung notwendigen Unterlagen werden der Vertretung zur Verfügung gestellt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Sollte ein gewähltes Mitglied drei Mal in Folge unentschuldigt und ohne benannte zeitweilige Vertretung den ordentlichen Sitzungen des Fachschaftsrats fernbleiben, verliert das Mitglied sein Mandat. Entsprechend wird das Mandat auf den:die nächste Stellvertreter:in der Liste der amtlichen Wahlergebnisse übertragen. Darüber informiert der:die Sprecher:in für Internes des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§15 Änderungen der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrates wird einer absoluten Zweidrittelmehrheit beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Änderungen treten mit Beschluss sofort in Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§16 Schlussbestimmungen===&lt;br /&gt;
(1) Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(2) Die hier verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Sollte eine Klausel dieser Geschäftsordnung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsordnung nicht berührt. Unwirksame Klauseln sind im Wege der Auslegung zu ergänzen, sollte dies nicht möglich sein, tritt an deren Stelle dispositives Gesetzesrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)	Die Geschäftsordnung ist dem Studierendenrat anzuzeigen und von diesem zu veröffentlichen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Marten.Zillmer</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29688</id>
		<title>Geschäftsordnung FME</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29688"/>
		<updated>2021-01-18T14:21:43Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Marten.Zillmer: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Dokument}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geschäftsordnung für den Fachschaftsrat Medizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - nachfolgend Fachschaftsrat genannt - in der Fassung vom 10.12.2020&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== I. Vorwort ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum besseren Verständnis der Geschäftsordnung sind hier einige Erläuterung der verwendeten Formulierungen zu finden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gewählte Mitglieder&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die während der Hochschulwahlen gewählt wurden bzw. die Personen, die aufgrund der Beendigung des Mandates eines Mitgliedes nachfolgen. Sie sind stimmberechtigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stellvertretende Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die als Stellvertretung während der Hochschulwahlen gewählt wurden. Sie können ein gewähltes Mitglied auf Sitzungen vertreten und erhalten hierdurch das Stimmrecht dieses Mitglieds. Ein stellvertretendes Mitglied kann pro Sitzung nur ein gewähltes Mitglied vertreten. Bei Beendigung des Mandates eines gewählten Mitgliedes übernimmt ein stellvertretendes Mitglied die Nachfolge. Hierbei sind die Wahlergebnisse zu berücksichtigten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Referent:innen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder des Fachschaftsrats, die Sachgebiete verantworten, für die keine Sprecherposition definiert ist.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kooptierte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die durch Kooptation in den Fachschaftsrat aufgenommen wurden. Sie sind nicht stimmberechtigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stimmberechtigte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewählte oder stellvertretende Mitglieder, die auf einer Sitzung ein Stimmrecht besitzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ausschluss der Öffentlichkeit&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschluss aller Personen, die nicht (gewählte, stellvertretende oder kooptierte) Mitglieder des Fachschaftsrats sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Textform&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines (physischen oder digitalen) Dokuments, worin der:die Verfasser:in erkenntlich ist. Eine Unterschrift wird nicht benötigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Elektrische Form&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines digitalen Dokuments mit digitaler Signatur der erstellenden Person(en). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schriftform / schriftlich&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines physischen Dokuments mit Unterschrift der erstellenden Person(en).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Aufgaben&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgaben des Fachschaftsrats sind im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in § 65 definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== II. Aufbau ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §1 Anwendungsbereich ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsordnung regelt insbesondere: &lt;br /&gt;
:*den Ablauf, die Organisation und Durchführung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*die Zusammensetzung und&lt;br /&gt;
:*die Arbeit und interne Struktur &lt;br /&gt;
des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §2	Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat besteht aus gewählten, stellvertretenden und kooptierten Mitgliedern. Die Anzahl der gewählten Mitglieder beträgt &#039;&#039;&#039;7&#039;&#039;&#039;. Die kooptierten Mitglieder können nur aus dem Kreis der Studierenden der Fachschaft mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt werden. Die zu kooptierende Person kann für die Wahl einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen. Dieser Antrag wird ohne Abstimmung angenommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)	Der Fachschaftsrat teilt seine Arbeit in die folgenden Sachgebiete ein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:#Verwaltung;&lt;br /&gt;
:#Finanzen &amp;amp; Technik;&lt;br /&gt;
:#Öffentlichkeitsarbeit;&lt;br /&gt;
:#Studium &amp;amp; Lehre;&lt;br /&gt;
:#Vernetzung;&lt;br /&gt;
:#Promotionen &amp;amp; Wissenschaftsförderung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §3 Ämter ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte Sprecher:innen und Referent:innen, welche die Leitung eines Sachgebietes übernehmen. Jedes Sachgebiet kann maximal eine:n Sprecher:in und zwei Referent:innen haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat wählt eine:n Sprecher:in für Internes, eine:n Sprecher:in für Finanzen, eine:n Sprecher:in für Öffentliches und eine:n Sprecher:in für Externes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der:Die Sprecher:in für Internes verantwortet das Sachgebiet Verwaltung, der:die Sprecher:in für Finanzen verantwortet das Sachgebiet Finanzen &amp;amp; Technik, der:die Sprecher:in für Öffentliches verantwortet das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und der:die Sprecher:in für Externes verantwortet das Sachgebiet Vernetzung. Diese Sachgebiete können durch Referent:innen únterstützt werden. Die weiteren Sachgebiete können beliebig durch Referent:innen besetzt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Als Sprecher:in können sich nur Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen. Die Sprecher:innen bilden gemeinsam den Vorstand. Der Fachschaftsrat muss von vier Sprecher:innen vertreten werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Als Referent:in können sich Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder, aus dem Kreis der stellvertretenden oder aus dem Kreis der kooptierten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Der Fachschaftsrat wählt Vertreter:innen für die Kommissionen der Fakultät. Als Vertreter:innen können sich Studierende aus dem Fachbereich aufstellen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Der Fachschaftsrat wählt bis zu drei studentische Qualitätsbeauftragte der Fakultät für Medizin.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §4 Wahl der Ämter===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Ämter werden einzeln, getrennt nach Sachgebiet, mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Sollte im einem Wahlgang mit mehreren Kandidat:innen keine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für eine:n Kandidat:in zu Stande kommen, ist ein weiterer Wahlgang für dieses Amt durchzuführen, wobei der:die Kandidat:in mit den wenigsten Stimmen nicht mehr zur Wahl steht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Amtsträger werden in das jeweilige Amt für eine Wahlperiode gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet außerdem durch: &lt;br /&gt;
:#Rücktritt; &lt;br /&gt;
:#Austritt aus der Studierendenschaft; &lt;br /&gt;
:#Wechsel der Fachschaft; &lt;br /&gt;
:#Exmatrikulation;&lt;br /&gt;
:#bestätigtem konstruktiven Misstrauensantrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Ist ein Amt wegen vorzeitiger Beendigung der Amtszeit neu zu besetzen, wird dieses Amt für die laufende Wahlperiode neu gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§5 Aufgaben und Rechte der Sprecher:innen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sprecher:innen vertreten den Fachschaftsrat gegenüber:&lt;br /&gt;
:#staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen;&lt;br /&gt;
:#der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg; &lt;br /&gt;
:#der Medizinischen Fakultät;&lt;br /&gt;
:#dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.;&lt;br /&gt;
:#den Organen der Universitätsverwaltung; &lt;br /&gt;
:#sowie im nationalen und internationalen Verkehr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die gewählten Mitglieder können im Zeitraum zwischen zwei Sitzungen im Rahmen ihres operativen Geschäfts über ein Gesamtbudget i. H. v. 200,00 € verfügen. Hierfür müssen mindestens 2 gewählte Mitglieder ihre Zustimmung schriftlich oder in elektronischer Form geben. Dies betrifft insbesondere die Aufrechterhaltung des Bürobetriebs und die Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen. Der Verfügungsrahmen ist auch dann nicht zu überschreiten, wenn mehrere Ausgaben in einem direkten sachlichen Zusammenhang stehen. Die gewählten Mitglieder haben dem Fachschaftsrat auf der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Sprecher:innen haben eine zusätzliche Sitzung zum frühesten zulässigen Termin einzuberufen, wenn dies von mindestens vier Mitgliedern des Fachschaftsrates oder mindestens einem:einer Sprecher:in schriftlich oder in elektronischer Form verlangt wird.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Die gewählten Mitglieder haben die Möglichkeit schriftlich oder in elektronischer Form einen Umlaufbeschluss des Fachschaftsrates einzuholen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der:Die Sprecher:in für Internes hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*Gewährleistung eines reibungslosen Bürobetriebes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Der:Die Sprecher:in für Finanzen hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Haushalts- &amp;amp; Wirtschaftsführung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; &lt;br /&gt;
:*Aufstellung des Haushaltsplanes und etwaiger Nachtragshaushaltspläne.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Der:Die Sprecher:in für Öffentliches hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Verwaltung der Social-Media Präsenz und der Website des Fachschaftsrats;&lt;br /&gt;
:*Kommunikation mit der Fachschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Der:Die Sprecher:in für Externes hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Vertretung des Fachschaftsrats gegenüber dem Studiendekanat, Fakultätsvorstand und Fakultätsrat;&lt;br /&gt;
:*Förderung der hochschulinternen &amp;amp; hochschulexternen Vernetzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==III. Sitzungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§6 Einberufung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates finden i. d. R. alle zwei Wochen statt. In der vorlesungsfreien Zeit kann von dieser Regelung abgesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Ladungsfrist beträgt vier Tage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, i. d. R. durch den:die Sprecher:in für Internes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Die Einladung zur Sitzung hat mindestens zu enthalten: &lt;br /&gt;
:*Datum und Zeit der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Ort der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Vorschlag der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner sollten auch enthalten sein: &lt;br /&gt;
:*Anträge, die nicht persönlicher Natur sind; &lt;br /&gt;
:*Berichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Einladung ist an alle Mitglieder des Fachschaftsrates sowie an zum Zeitpunkt der Einladung benannte Stellvertreter:innen, Antragsteller:innen und bekannte Gäste in Textform per E-Mail zu verschicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§7 Öffentlichkeit===&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates sind i. d. R. öffentlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat kann mit einfacher Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für einzelne Tagesordnungspunkte den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Sollte eine antragstellende Person um Ausschluss der Öffentlichkeit bitten, wird dies mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge persönlicher Natur werden stets nicht-öffentlich behandelt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Fachschaftsrat kann mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder zusätzliche beteiligte oder beratende Personen zu nicht-öffentlichen Teilen der Sitzung hinzuziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Über nicht-öffentliche Teile der Sitzung haben alle Beteiligten Verschwiegenheit zu bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§8 Protokoll===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Über die Sitzung wird ein Protokoll geführt. Sollte sich niemand für diese Aufgabe finden, so sind die gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates abwechselnd für das Protokollieren der Sitzungen verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Inhalt des Protokolls sind:&lt;br /&gt;
:*Ort, Sitzungsleitung, Protokollanten sowie anwesende Mitglieder;&lt;br /&gt;
:*Abstimmungen, Beschlüsse und die jeweiligen Ergebnisse;&lt;br /&gt;
:*Berichte von Sprecher:innen und Referent:innen;&lt;br /&gt;
:*sowie durch Geschäftsordnung, Finanzordnung oder Satzung vorgeschriebene Anzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Das nachbereitete Protokoll ist zeitnah über die internen Strukturen des Fachschaftsrates den Mitgliedern zugänglich zu machen, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Einladung zur nachfolgenden Sitzung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Das Protokoll gilt als beschlossen, wenn auf jener Sitzung, zu welcher das nachbereitete Protokoll den Mitgliedern zugänglich gemacht wurde, kein Widerspruch durch ein Mitglied erhoben wird. Im Falle eines Widerspruches sind die Änderungsvorschläge des widersprechenden Mitgliedes als Änderungsanträge zu behandeln und anschließend das Protokoll mit den angenommenen Änderungen durch den Fachschaftsrat zu beschließen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Öffentliche Teile eines beschlossenen Protokolls sind der Studierendenschaft zugänglich zu machen. Wurde ein Protokoll durch den Fachschaftsrat abgelehnt, ist über das weitere Verfahren durch den Fachschaftsrat zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§9 Beschlussfassung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat ist beschlussfähig, wenn die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist; mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung festzuhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Vor der eigentlichen Abstimmung ist möglichst ein Meinungsbild aller gewählten und kooptierten Mitglieder einzuholen. Stimmen Kooptierte und Gewählte überein, so erübrigt sich eine weitere Abstimmung. Ist dies nicht der Fall, so sollte eine erneute Diskussion und Abstimmung erfolgen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Sollte der Fachschaftsrat auf zwei aufeinander folgenden Sitzungen nicht beschlussfähig sein, können die Sprecher:innen eine Sitzung einberufen, in welcher der Fachschaftsrat in jedem Fall beschlussfähig ist. Dies muss in der Einladung deutlich gekennzeichnet sein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Der Fachschaftsrat entscheidet auf seinen Sitzungen i. d. R. mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern durch Satzung, Finanz-, Beitrags- und Geschäftsordnung keine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Für Umlaufbeschlüsse sind nur direkt gewählte Mitglieder des Fachschaftsrats stimmberechtigt. Der Umlaufbeschluss gilt als angenommen, sobald die absolute Mehrheit diesem zugestimmt hat. Ist der Umlaufbeschluss bis zur nächsten Sitzung noch nicht entschieden, so ist der Beschluss regulär auf der Sitzung zu tätigen. Die gewählten Mitglieder sollten innerhalb von fünf Tagen nach Antragsstellung über den Umlaufbeschluss abstimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Die Beschlüsse des Fachschaftsrates sind bindend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§10 Sitzungsleitung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung. Sie ist angehalten, ein heterogenes Meinungsbild einzuholen und eine zielführende Diskussion zu ermöglichen. Sie erteilt und entzieht das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§11 Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge zur Geschäftsordnung sind umgehend, jedoch ohne einen Wortbeitrag zu unterbrechen, zu behandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Bei allen Anträgen zur Geschäftsordnung ist eine Gegenrede möglich. Sollte keine Gegenrede erfolgen so gilt der Antrag zur Geschäftsordnung als einstimmig angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Anträge zur Geschäftsordnung werden mit folgenden Mehrheiten angenommen. &lt;br /&gt;
:*Durch Antrag eines Mitglieds: &lt;br /&gt;
::a. Namentliche Abstimmung &lt;br /&gt;
::b. Geheime Abstimmung &lt;br /&gt;
::c. Feststellung der Beschlussfähigkeit &lt;br /&gt;
::d. Rede zu rechtlichen Gegebenheiten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::e. Überweisung in eine Arbeitsgruppe oder an die Leitung eines Sachbereichs&lt;br /&gt;
::f. Unterbrechung der Sitzung &lt;br /&gt;
::g. Ende der Debatte und sofortige Abstimmung &lt;br /&gt;
::h. Schluss mit der Redner:innen-Liste &lt;br /&gt;
::i. Eintritt in einen Tagesordnungspunkt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::j. Änderung der Tagesordnung (mit Vorschlag) &lt;br /&gt;
::k. Behandlung unter einem späteren Tagesordnungspunkt &lt;br /&gt;
::l. Vertagung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::m. Wechsel der Sitzungsleitung &lt;br /&gt;
::n. Nichtbefassung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Für den Fall, das sowohl ein Antrag auf geheime als auch namentliche Abstimmung gestellt wird, wird zuerst über die geheime Abstimmung abgestimmt. Sollte die geheime Abstimmung angenommen werden, entfällt eine Abstimmung über eine namentliche Abstimmung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5)	Anträge zur Geschäftsordnung werden nicht namentlich oder geheim abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§12 Anträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge sind Entwürfe zu Beschlüssen. Diese sind vor Einberufung der Sitzung bei dem:der Sprecher:in für Internes einzureichen und sind mit der Einladung zur verteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag wird i. d. R. nur in Anwesenheit der antragstellenden Person behandelt. Andernfalls wird der Antrag auf die nächste Sitzung vertagt. Ein Antrag wird höchstens dreimal vertagt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Initiativanträge sind Anträge, die nach Ablauf der regulären Einreichungsfrist bei dem:der Sprecher:in für Internes eingereicht wurden und nicht in regulärer Frist gestellt werden konnten oder auf einem Sachverhalt beruhen der nach Einladung bekannt geworden ist. Initiativanträge werden nur behandelt, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern, einem:einer Sprecher:in unterschrieben oder zum Beschluss der Tagesordnung befürwortet worden sind.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Konstruktive Misstrauensanträge müssen 10 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich oder in elektronischer Form eingegangen sein. Konstruktive Misstrauensanträge gelten als bestätigt, wenn sie mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen worden sind. Misstrauensanträge sind vertraulich zu behandeln, werden geheim abgestimmt und können nicht initiativ eingebracht werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Mitglieder des Fachschaftsrates können während einer Sitzung Änderungen an den Anträgen vorschlagen. Ein Änderungsantrag darf dem Zweck, Sinn sowie der Natur des ursprünglichen Antrages nicht widersprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Abstimmungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Vor jeder Abstimmung liest die Sitzungsleitung den Gegenstand der Abstimmung genau und neutral vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Vor der Abstimmung über einen Antrag sind alle dazu gestellten Änderungsanträge, in der Reihenfolge ihrer Tragweite, beginnend mit dem weitestgehenden, abzustimmen. Erst danach darf über den Hauptantrag entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge über die einmal abgestimmt wurde, können auf der laufenden Sitzung nicht noch einmal zur Abstimmung gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind unter anderem der Haushaltsplan und andere Anträge, sofern dies in Satzung, Beitrags-, Finanz- oder Geschäftsordnung anders geregelt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==IV. Sonstiges==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§14 Einbeziehung von stellvertretenden Mitgliedern===&lt;br /&gt;
(1) Ist ein gewähltes Mitglied des Fachschaftsrates nicht in der Lage an den Sitzungen des Fachschaftsrates teilzunehmen, so benennt es gegenüber dem:der Sprecher:in für Internes eine:n Vertreter:in für die Dauer der Sitzung. Das Mandat wird in diesem Falle nicht niedergelegt. Als mögliche Vertretung gelten die Stellvertreter:innen der jeweiligen Liste. Eine Vertretung ist bis zu Beginn der Sitzung dem:der Sprecher:in für Internes per E-Mail zu benennen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ist eine Vertretung nicht rechtzeitig benannt, so darf ein zum Zeitpunkt der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Sitzung anwesende:r Stellvertreter:in der Liste des abwesenden Mitglieds dessen Mandat für die Dauer der Sitzung wahrnehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die für die Sitzung notwendigen Unterlagen werden der Vertretung zur Verfügung gestellt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Sollte ein gewähltes Mitglied drei Mal in Folge unentschuldigt und ohne benannte zeitweilige Vertretung den ordentlichen Sitzungen des Fachschaftsrats fernbleiben, verliert das Mitglied sein Mandat. Entsprechend wird das Mandat auf den:die nächste Stellvertreter:in der Liste der amtlichen Wahlergebnisse übertragen. Darüber informiert der:die Sprecher:in für Internes des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§15 Änderungen der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrates wird einer absoluten Zweidrittelmehrheit beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Änderungen treten mit Beschluss sofort in Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§16 Schlussbestimmungen===&lt;br /&gt;
(1) Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(2) Die hier verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Sollte eine Klausel dieser Geschäftsordnung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsordnung nicht berührt. Unwirksame Klauseln sind im Wege der Auslegung zu ergänzen, sollte dies nicht möglich sein, tritt an deren Stelle dispositives Gesetzesrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)	Die Geschäftsordnung ist dem Studierendenrat anzuzeigen und von diesem zu veröffentlichen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Marten.Zillmer</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29666</id>
		<title>Geschäftsordnung FME</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29666"/>
		<updated>2020-12-19T12:18:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Marten.Zillmer: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Dokument}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geschäftsordnung für den Fachschaftsrat Medizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - nachfolgend Fachschaftsrat genannt - in der Fassung vom 10.12.2020&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== I. Vorwort ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum besseren Verständnis der Geschäftsordnung sind hier einige Erläuterung der verwendeten Formulierungen zu finden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gewählte Mitglieder&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die während der Hochschulwahlen gewählt wurden bzw. die Personen, die aufgrund der Beendigung des Mandates eines Mitgliedes nachfolgen. Sie sind stimmberechtigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stellvertretende Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die als Stellvertretung während der Hochschulwahlen gewählt wurden. Sie können ein gewähltes Mitglied auf Sitzungen vertreten und erhalten hierdurch das Stimmrecht dieses Mitglieds. Ein stellvertretendes Mitglied kann pro Sitzung nur ein gewähltes Mitglied vertreten. Bei Beendigung des Mandates eines gewählten Mitgliedes übernimmt ein stellvertretendes Mitglied die Nachfolge. Hierbei sind die Wahlergebnisse zu berücksichtigten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Referent:innen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder des Fachschaftsrats, die Sachgebiete verantworten, für die keine Sprecherposition definiert ist.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kooptierte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die durch Kooptation in den Fachschaftsrat aufgenommen wurden. Sie sind nicht stimmberechtigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stimmberechtigte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewählte oder stellvertretende Mitglieder, die auf einer Sitzung ein Stimmrecht besitzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ausschluss der Öffentlichkeit&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschluss aller Personen, die nicht (gewählte, stellvertretende oder kooptierte) Mitglieder des Fachschaftsrats sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Textform&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines (physischen oder digitalen) Dokuments, worin der:die Verfasser:in erkenntlich ist. Eine Unterschrift wird nicht benötigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Elektrische Form&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines digitalen Dokuments mit digitaler Signatur der erstellenden Person(en). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schriftform / schriftlich&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines physischen Dokuments mit Unterschrift der erstellenden Person(en).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Aufgaben&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgaben des Fachschaftsrats sind im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in § 65 definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== II. Aufbau ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §1 Anwendungsbereich ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsordnung regelt insbesondere: &lt;br /&gt;
:*den Ablauf, die Organisation und Durchführung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*die Zusammensetzung und&lt;br /&gt;
:*die Arbeit und interne Struktur &lt;br /&gt;
des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §2	Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat besteht aus gewählten, stellvertretenden und kooptierten Mitgliedern. Die Anzahl der gewählten Mitglieder beträgt &#039;&#039;&#039;7&#039;&#039;&#039;. Die kooptierten Mitglieder können nur aus dem Kreis der Studierenden der Fachschaft mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt werden. Die zu kooptierende Person kann für die Wahl einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen. Dieser Antrag wird ohne Abstimmung angenommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)	Der Fachschaftsrat teilt seine Arbeit in die folgenden Sachgebiete ein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:#Verwaltung;&lt;br /&gt;
:#Finanzen &amp;amp; Technik;&lt;br /&gt;
:#Öffentlichkeitsarbeit;&lt;br /&gt;
:#Studium &amp;amp; Lehre;&lt;br /&gt;
:#Vernetzung;&lt;br /&gt;
:#Promotionen &amp;amp; Wissenschaftsförderung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §3 Ämter ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte Sprecher:innen und Referent:innen, welche die Leitung eines Sachgebietes übernehmen. Jedes Sachgebiet kann maximal eine:n Sprecher:in und zwei Referent:innen haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat wählt eine:n Sprecher:in für Internes, eine:n Sprecher:in für Finanzen, eine:n Sprecher:in für Öffentliches und eine:n Sprecher:in für Externes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der:Die Sprecher:in für Internes verantwortet das Sachgebiet Verwaltung, der:die Sprecher:in für Finanzen verantwortet das Sachgebiet Finanzen &amp;amp; Technik, der:die Sprecher:in für Öffentliches verantwortet das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und der:die Sprecher:in für Externes verantwortet das Sachgebiet Vernetzung. Diese Sachgebiete können durch Referent:innen únterstützt werden. Die weiteren Sachgebiete können beliebig durch Referent:innen besetzt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Als Sprecher:in können sich nur Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen. Die Sprecher:innen bilden gemeinsam den Vorstand. Der Fachschaftsrat muss von vier Sprecher:innen vertreten werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Als Referent:in können sich Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder, aus dem Kreis der stellvertretenden oder aus dem Kreis der kooptierten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Der Fachschaftsrat wählt Vertreter:innen für die Kommissionen der Fakultät. Als Vertreter:innen können sich Studierende aus dem Fachbereich aufstellen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §4 Wahl der Ämter===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Ämter werden einzeln, getrennt nach Sachgebiet, mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Sollte im einem Wahlgang mit mehreren Kandidat:innen keine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für eine:n Kandidat:in zu Stande kommen, ist ein weiterer Wahlgang für dieses Amt durchzuführen, wobei der:die Kandidat:in mit den wenigsten Stimmen nicht mehr zur Wahl steht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Amtsträger werden in das jeweilige Amt für eine Wahlperiode gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet außerdem durch: &lt;br /&gt;
:#Rücktritt; &lt;br /&gt;
:#Austritt aus der Studierendenschaft; &lt;br /&gt;
:#Wechsel der Fachschaft; &lt;br /&gt;
:#Exmatrikulation;&lt;br /&gt;
:#bestätigtem konstruktiven Misstrauensantrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Ist ein Amt wegen vorzeitiger Beendigung der Amtszeit neu zu besetzen, wird dieses Amt für die laufende Wahlperiode neu gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§5 Aufgaben und Rechte der Sprecher:innen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sprecher:innen vertreten den Fachschaftsrat gegenüber:&lt;br /&gt;
:#staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen;&lt;br /&gt;
:#der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg; &lt;br /&gt;
:#der Medizinischen Fakultät;&lt;br /&gt;
:#dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.;&lt;br /&gt;
:#den Organen der Universitätsverwaltung; &lt;br /&gt;
:#sowie im nationalen und internationalen Verkehr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die gewählten Mitglieder können im Zeitraum zwischen zwei Sitzungen im Rahmen ihres operativen Geschäfts über ein Gesamtbudget i. H. v. 200,00 € verfügen. Hierfür müssen mindestens 2 gewählte Mitglieder ihre Zustimmung schriftlich oder in elektronischer Form geben. Dies betrifft insbesondere die Aufrechterhaltung des Bürobetriebs und die Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen. Der Verfügungsrahmen ist auch dann nicht zu überschreiten, wenn mehrere Ausgaben in einem direkten sachlichen Zusammenhang stehen. Die gewählten Mitglieder haben dem Fachschaftsrat auf der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Sprecher:innen haben eine zusätzliche Sitzung zum frühesten zulässigen Termin einzuberufen, wenn dies von mindestens vier Mitgliedern des Fachschaftsrates oder mindestens einem:einer Sprecher:in schriftlich oder in elektronischer Form verlangt wird.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Die gewählten Mitglieder haben die Möglichkeit schriftlich oder in elektronischer Form einen Umlaufbeschluss des Fachschaftsrates einzuholen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der:Die Sprecher:in für Internes hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*Gewährleistung eines reibungslosen Bürobetriebes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Der:Die Sprecher:in für Finanzen hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Haushalts- &amp;amp; Wirtschaftsführung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; &lt;br /&gt;
:*Aufstellung des Haushaltsplanes und etwaiger Nachtragshaushaltspläne.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Der:Die Sprecher:in für Öffentliches hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Verwaltung der Social-Media Präsenz und der Website des Fachschaftsrats;&lt;br /&gt;
:*Kommunikation mit der Fachschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Der:Die Sprecher:in für Externes hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Vertretung des Fachschaftsrats gegenüber dem Studiendekanat, Fakultätsvorstand und Fakultätsrat;&lt;br /&gt;
:*Förderung der hochschulinternen &amp;amp; hochschulexternen Vernetzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==III. Sitzungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§6 Einberufung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates finden i. d. R. alle zwei Wochen statt. In der vorlesungsfreien Zeit kann von dieser Regelung abgesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Ladungsfrist beträgt vier Tage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, i. d. R. durch den:die Sprecher:in für Internes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Die Einladung zur Sitzung hat mindestens zu enthalten: &lt;br /&gt;
:*Datum und Zeit der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Ort der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Vorschlag der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner sollten auch enthalten sein: &lt;br /&gt;
:*Anträge, die nicht persönlicher Natur sind; &lt;br /&gt;
:*Berichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Einladung ist an alle Mitglieder des Fachschaftsrates sowie an zum Zeitpunkt der Einladung benannte Stellvertreter:innen, Antragsteller:innen und bekannte Gäste in Textform per E-Mail zu verschicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§7 Öffentlichkeit===&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates sind i. d. R. öffentlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat kann mit einfacher Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für einzelne Tagesordnungspunkte den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Sollte eine antragstellende Person um Ausschluss der Öffentlichkeit bitten, wird dies mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge persönlicher Natur werden stets nicht-öffentlich behandelt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Fachschaftsrat kann mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder zusätzliche beteiligte oder beratende Personen zu nicht-öffentlichen Teilen der Sitzung hinzuziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Über nicht-öffentliche Teile der Sitzung haben alle Beteiligten Verschwiegenheit zu bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§8 Protokoll===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Über die Sitzung wird ein Protokoll geführt. Sollte sich niemand für diese Aufgabe finden, so sind die gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates abwechselnd für das Protokollieren der Sitzungen verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Inhalt des Protokolls sind:&lt;br /&gt;
:*Ort, Sitzungsleitung, Protokollanten sowie anwesende Mitglieder;&lt;br /&gt;
:*Abstimmungen, Beschlüsse und die jeweiligen Ergebnisse;&lt;br /&gt;
:*Berichte von Sprecher:innen und Referent:innen;&lt;br /&gt;
:*sowie durch Geschäftsordnung, Finanzordnung oder Satzung vorgeschriebene Anzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Das nachbereitete Protokoll ist zeitnah über die internen Strukturen des Fachschaftsrates den Mitgliedern zugänglich zu machen, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Einladung zur nachfolgenden Sitzung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Das Protokoll gilt als beschlossen, wenn auf jener Sitzung, zu welcher das nachbereitete Protokoll den Mitgliedern zugänglich gemacht wurde, kein Widerspruch durch ein Mitglied erhoben wird. Im Falle eines Widerspruches sind die Änderungsvorschläge des widersprechenden Mitgliedes als Änderungsanträge zu behandeln und anschließend das Protokoll mit den angenommenen Änderungen durch den Fachschaftsrat zu beschließen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Öffentliche Teile eines beschlossenen Protokolls sind der Studierendenschaft zugänglich zu machen. Wurde ein Protokoll durch den Fachschaftsrat abgelehnt, ist über das weitere Verfahren durch den Fachschaftsrat zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§9 Beschlussfassung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat ist beschlussfähig, wenn die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist; mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung festzuhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Vor der eigentlichen Abstimmung ist möglichst ein Meinungsbild aller gewählten und kooptierten Mitglieder einzuholen. Stimmen Kooptierte und Gewählte überein, so erübrigt sich eine weitere Abstimmung. Ist dies nicht der Fall, so sollte eine erneute Diskussion und Abstimmung erfolgen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Sollte der Fachschaftsrat auf zwei aufeinander folgenden Sitzungen nicht beschlussfähig sein, können die Sprecher:innen eine Sitzung einberufen, in welcher der Fachschaftsrat in jedem Fall beschlussfähig ist. Dies muss in der Einladung deutlich gekennzeichnet sein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Der Fachschaftsrat entscheidet auf seinen Sitzungen i. d. R. mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern durch Satzung, Finanz-, Beitrags- und Geschäftsordnung keine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Für Umlaufbeschlüsse sind nur direkt gewählte Mitglieder des Fachschaftsrats stimmberechtigt. Der Umlaufbeschluss gilt als angenommen, sobald die absolute Mehrheit diesem zugestimmt hat. Ist der Umlaufbeschluss bis zur nächsten Sitzung noch nicht entschieden, so ist der Beschluss regulär auf der Sitzung zu tätigen. Die gewählten Mitglieder sollten innerhalb von fünf Tagen nach Antragsstellung über den Umlaufbeschluss abstimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Die Beschlüsse des Fachschaftsrates sind bindend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§10 Sitzungsleitung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung. Sie ist angehalten, ein heterogenes Meinungsbild einzuholen und eine zielführende Diskussion zu ermöglichen. Sie erteilt und entzieht das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§11 Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge zur Geschäftsordnung sind umgehend, jedoch ohne einen Wortbeitrag zu unterbrechen, zu behandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Bei allen Anträgen zur Geschäftsordnung ist eine Gegenrede möglich. Sollte keine Gegenrede erfolgen so gilt der Antrag zur Geschäftsordnung als einstimmig angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Anträge zur Geschäftsordnung werden mit folgenden Mehrheiten angenommen. &lt;br /&gt;
:*Durch Antrag eines Mitglieds: &lt;br /&gt;
::a. Namentliche Abstimmung &lt;br /&gt;
::b. Geheime Abstimmung &lt;br /&gt;
::c. Feststellung der Beschlussfähigkeit &lt;br /&gt;
::d. Rede zu rechtlichen Gegebenheiten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::e. Überweisung in eine Arbeitsgruppe oder an die Leitung eines Sachbereichs&lt;br /&gt;
::f. Unterbrechung der Sitzung &lt;br /&gt;
::g. Ende der Debatte und sofortige Abstimmung &lt;br /&gt;
::h. Schluss mit der Redner:innen-Liste &lt;br /&gt;
::i. Eintritt in einen Tagesordnungspunkt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::j. Änderung der Tagesordnung (mit Vorschlag) &lt;br /&gt;
::k. Behandlung unter einem späteren Tagesordnungspunkt &lt;br /&gt;
::l. Vertagung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::m. Wechsel der Sitzungsleitung &lt;br /&gt;
::n. Nichtbefassung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Für den Fall, das sowohl ein Antrag auf geheime als auch namentliche Abstimmung gestellt wird, wird zuerst über die geheime Abstimmung abgestimmt. Sollte die geheime Abstimmung angenommen werden, entfällt eine Abstimmung über eine namentliche Abstimmung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5)	Anträge zur Geschäftsordnung werden nicht namentlich oder geheim abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§12 Anträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge sind Entwürfe zu Beschlüssen. Diese sind vor Einberufung der Sitzung bei dem:der Sprecher:in für Internes einzureichen und sind mit der Einladung zur verteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag wird i. d. R. nur in Anwesenheit der antragstellenden Person behandelt. Andernfalls wird der Antrag auf die nächste Sitzung vertagt. Ein Antrag wird höchstens dreimal vertagt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Initiativanträge sind Anträge, die nach Ablauf der regulären Einreichungsfrist bei dem:der Sprecher:in für Internes eingereicht wurden und nicht in regulärer Frist gestellt werden konnten oder auf einem Sachverhalt beruhen der nach Einladung bekannt geworden ist. Initiativanträge werden nur behandelt, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern, einem:einer Sprecher:in unterschrieben oder zum Beschluss der Tagesordnung befürwortet worden sind.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Konstruktive Misstrauensanträge müssen 10 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich oder in elektronischer Form eingegangen sein. Konstruktive Misstrauensanträge gelten als bestätigt, wenn sie mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen worden sind. Misstrauensanträge sind vertraulich zu behandeln, werden geheim abgestimmt und können nicht initiativ eingebracht werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Mitglieder des Fachschaftsrates können während einer Sitzung Änderungen an den Anträgen vorschlagen. Ein Änderungsantrag darf dem Zweck, Sinn sowie der Natur des ursprünglichen Antrages nicht widersprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Abstimmungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Vor jeder Abstimmung liest die Sitzungsleitung den Gegenstand der Abstimmung genau und neutral vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Vor der Abstimmung über einen Antrag sind alle dazu gestellten Änderungsanträge, in der Reihenfolge ihrer Tragweite, beginnend mit dem weitestgehenden, abzustimmen. Erst danach darf über den Hauptantrag entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge über die einmal abgestimmt wurde, können auf der laufenden Sitzung nicht noch einmal zur Abstimmung gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind unter anderem der Haushaltsplan und andere Anträge, sofern dies in Satzung, Beitrags-, Finanz- oder Geschäftsordnung anders geregelt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==IV. Sonstiges==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§14 Einbeziehung von stellvertretenden Mitgliedern===&lt;br /&gt;
(1) Ist ein gewähltes Mitglied des Fachschaftsrates nicht in der Lage an den Sitzungen des Fachschaftsrates teilzunehmen, so benennt es gegenüber dem:der Sprecher:in für Internes eine:n Vertreter:in für die Dauer der Sitzung. Das Mandat wird in diesem Falle nicht niedergelegt. Als mögliche Vertretung gelten die Stellvertreter:innen der jeweiligen Liste. Eine Vertretung ist bis zu Beginn der Sitzung dem:der Sprecher:in für Internes per E-Mail zu benennen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ist eine Vertretung nicht rechtzeitig benannt, so darf ein zum Zeitpunkt der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Sitzung anwesende:r Stellvertreter:in der Liste des abwesenden Mitglieds dessen Mandat für die Dauer der Sitzung wahrnehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die für die Sitzung notwendigen Unterlagen werden der Vertretung zur Verfügung gestellt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Sollte ein gewähltes Mitglied drei Mal in Folge unentschuldigt und ohne benannte zeitweilige Vertretung den ordentlichen Sitzungen des Fachschaftsrats fernbleiben, verliert das Mitglied sein Mandat. Entsprechend wird das Mandat auf den:die nächste Stellvertreter:in der Liste der amtlichen Wahlergebnisse übertragen. Darüber informiert der:die Sprecher:in für Internes des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§15 Änderungen der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrates wird einer absoluten Zweidrittelmehrheit beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Änderungen treten mit Beschluss sofort in Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§16 Schlussbestimmungen===&lt;br /&gt;
(1) Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(2) Die hier verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Sollte eine Klausel dieser Geschäftsordnung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsordnung nicht berührt. Unwirksame Klauseln sind im Wege der Auslegung zu ergänzen, sollte dies nicht möglich sein, tritt an deren Stelle dispositives Gesetzesrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)	Die Geschäftsordnung ist dem Studierendenrat anzuzeigen und von diesem zu veröffentlichen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Marten.Zillmer</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29603</id>
		<title>Geschäftsordnung FME</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29603"/>
		<updated>2020-11-29T19:56:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Marten.Zillmer: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;{{Dokument}}&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Geschäftsordnung für den Fachschaftsrat Medizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - nachfolgend Fachschaftsrat genannt - in der Fassung vom 26.11.2020&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== I. Vorwort ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum besseren Verständnis der Geschäftsordnung sind hier einige Erläuterung der verwendeten Formulierungen zu finden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gewählte Mitglieder&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die während der Hochschulwahlen gewählt wurden bzw. die Personen, die aufgrund der Beendigung des Mandates eines Mitgliedes nachfolgen. Sie sind stimmberechtigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stellvertretende Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die als Stellvertretung während der Hochschulwahlen gewählt wurden. Sie können ein gewähltes Mitglied auf Sitzungen vertreten und erhalten hierdurch das Stimmrecht dieses Mitglieds. Ein stellvertretendes Mitglied kann pro Sitzung nur ein gewähltes Mitglied vertreten. Bei Beendigung des Mandates eines gewählten Mitgliedes übernimmt ein stellvertretendes Mitglied die Nachfolge. Hierbei sind die Wahlergebnisse zu berücksichtigten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Referent:innen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder des Fachschaftsrats, die Sachgebiete verantworten, für die keine Sprecherposition definiert ist.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kooptierte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die durch Kooptation in den Fachschaftsrat aufgenommen wurden. Sie sind nicht stimmberechtigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stimmberechtigte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewählte oder stellvertretende Mitglieder, die auf einer Sitzung ein Stimmrecht besitzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ausschluss der Öffentlichkeit&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschluss aller Personen, die nicht (gewählte, stellvertretende oder kooptierte) Mitglieder des Fachschaftsrats sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Textform&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines (physischen oder digitalen) Dokuments, worin der:die Verfasser:in erkenntlich ist. Eine Unterschrift wird nicht benötigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Elektrische Form&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines digitalen Dokuments mit digitaler Signatur der erstellenden Person(en). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schriftform / schriftlich&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines physischen Dokuments mit Unterschrift der erstellenden Person(en).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Aufgaben&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgaben des Fachschaftsrats sind im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in § 65 definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== II. Aufbau ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §1 Anwendungsbereich ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsordnung regelt insbesondere: &lt;br /&gt;
:*den Ablauf, die Organisation und Durchführung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*die Zusammensetzung und&lt;br /&gt;
:*die Arbeit und interne Struktur &lt;br /&gt;
des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §2	Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat besteht aus gewählten, stellvertretenden und kooptierten Mitgliedern. Die Anzahl der gewählten Mitglieder beträgt &#039;&#039;&#039;7&#039;&#039;&#039;. Die kooptierten Mitglieder können nur aus dem Kreis der Studierenden der Fachschaft mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt werden. Die zu kooptierende Person kann für die Wahl einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen. Dieser Antrag wird ohne Abstimmung angenommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)	Der Fachschaftsrat teilt seine Arbeit in die folgenden Sachgebiete ein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:#Verwaltung;&lt;br /&gt;
:#Finanzen &amp;amp; Technik;&lt;br /&gt;
:#Öffentlichkeitsarbeit;&lt;br /&gt;
:#Studium &amp;amp; Lehre;&lt;br /&gt;
:#Vernetzung;&lt;br /&gt;
:#Promotionen &amp;amp; Wissenschaftsförderung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §3 Ämter ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte Sprecher:innen und Referent:innen, welche die Leitung eines Sachgebietes übernehmen. Jedes Sachgebiet kann maximal eine:n Sprecher:in und zwei Referent:innen haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat wählt eine:n Sprecher:in für Internes, eine:n Sprecher:in für Finanzen, eine:n Sprecher:in für Öffentliches und eine:n Sprecher:in für Externes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der:Die Sprecher:in für Internes verantwortet das Sachgebiet Verwaltung, der:die Sprecher:in für Finanzen verantwortet das Sachgebiet Finanzen &amp;amp; Technik, der:die Sprecher:in für Öffentliches verantwortet das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und der:die Sprecher:in für Externes verantwortet das Sachgebiet Vernetzung. Diese Sachgebiete können durch Referent:innen únterstützt werden. Die weiteren Sachgebiete können beliebig durch Referent:innen besetzt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Als Sprecher:in können sich nur Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen. Die Sprecher:innen bilden gemeinsam den Vorstand. Der Fachschaftsrat muss von vier Sprecher:innen vertreten werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Als Referent:in können sich Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder, aus dem Kreis der stellvertretenden oder aus dem Kreis der kooptierten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §4 Wahl der Ämter===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Ämter werden einzeln, getrennt nach Sachgebiet, mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Sollte im einem Wahlgang mit mehreren Kandidat:innen keine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für eine:n Kandidat:in zu Stande kommen, ist ein weiterer Wahlgang für dieses Amt durchzuführen, wobei der:die Kandidat:in mit den wenigsten Stimmen nicht mehr zur Wahl steht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Amtsträger werden in das jeweilige Amt für eine Wahlperiode gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet außerdem durch: &lt;br /&gt;
:#Rücktritt; &lt;br /&gt;
:#Austritt aus der Studierendenschaft; &lt;br /&gt;
:#Wechsel der Fachschaft; &lt;br /&gt;
:#Exmatrikulation;&lt;br /&gt;
:#bestätigtem konstruktiven Misstrauensantrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Ist ein Amt wegen vorzeitiger Beendigung der Amtszeit neu zu besetzen, wird dieses Amt für die laufende Wahlperiode neu gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§5 Aufgaben und Rechte der Sprecher:innen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sprecher:innen vertreten den Fachschaftsrat gegenüber:&lt;br /&gt;
:#staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen;&lt;br /&gt;
:#der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg; &lt;br /&gt;
:#der Medizinischen Fakultät;&lt;br /&gt;
:#dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.;&lt;br /&gt;
:#den Organen der Universitätsverwaltung; &lt;br /&gt;
:#sowie im nationalen und internationalen Verkehr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die gewählten Mitglieder können im Zeitraum zwischen zwei Sitzungen im Rahmen ihres operativen Geschäfts über ein Gesamtbudget i. H. v. 200,00 € verfügen. Hierfür müssen mindestens 2 gewählte Mitglieder ihre Zustimmung schriftlich oder in elektronischer Form geben. Dies betrifft insbesondere die Aufrechterhaltung des Bürobetriebs und die Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen. Der Verfügungsrahmen ist auch dann nicht zu überschreiten, wenn mehrere Ausgaben in einem direkten sachlichen Zusammenhang stehen. Die gewählten Mitglieder haben dem Fachschaftsrat auf der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Sprecher:innen haben eine zusätzliche Sitzung zum frühesten zulässigen Termin einzuberufen, wenn dies von mindestens vier Mitgliedern des Fachschaftsrates oder mindestens einem:einer Sprecher:in schriftlich oder in elektronischer Form verlangt wird.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Die gewählten Mitglieder haben die Möglichkeit schriftlich oder in elektronischer Form einen Umlaufbeschluss des Fachschaftsrates einzuholen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der:Die Sprecher:in für Internes hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*Gewährleistung eines reibungslosen Bürobetriebes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Der:Die Sprecher:in für Finanzen hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Haushalts- &amp;amp; Wirtschaftsführung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; &lt;br /&gt;
:*Aufstellung des Haushaltsplanes und etwaiger Nachtragshaushaltspläne.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Der:Die Sprecher:in für Öffentliches hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Verwaltung der Social-Media Präsenz und der Website des Fachschaftsrats;&lt;br /&gt;
:*Kommunikation mit der Fachschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Der:Die Sprecher:in für Externes hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Vertretung des Fachschaftsrats gegenüber dem Studiendekanat, Fakultätsvorstand und Fakultätsrat;&lt;br /&gt;
:*Förderung der hochschulinternen &amp;amp; hochschulexternen Vernetzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==III. Sitzungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§6 Einberufung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates finden i. d. R. alle zwei Wochen statt. In der vorlesungsfreien Zeit kann von dieser Regelung abgesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Ladungsfrist beträgt vier Tage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, i. d. R. durch den:die Sprecher:in für Internes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Die Einladung zur Sitzung hat mindestens zu enthalten: &lt;br /&gt;
:*Datum und Zeit der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Ort der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Vorschlag der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner sollten auch enthalten sein: &lt;br /&gt;
:*Anträge, die nicht persönlicher Natur sind; &lt;br /&gt;
:*Berichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Einladung ist an alle Mitglieder des Fachschaftsrates sowie an zum Zeitpunkt der Einladung benannte Stellvertreter:innen, Antragsteller:innen und bekannte Gäste in Textform per E-Mail zu verschicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§7 Öffentlichkeit===&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates sind i. d. R. öffentlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat kann mit einfacher Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für einzelne Tagesordnungspunkte den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Sollte eine antragstellende Person um Ausschluss der Öffentlichkeit bitten, wird dies mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge persönlicher Natur werden stets nicht-öffentlich behandelt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Fachschaftsrat kann mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder zusätzliche beteiligte oder beratende Personen zu nicht-öffentlichen Teilen der Sitzung hinzuziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Über nicht-öffentliche Teile der Sitzung haben alle Beteiligten Verschwiegenheit zu bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§8 Protokoll===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Über die Sitzung wird ein Protokoll geführt. Sollte sich niemand für diese Aufgabe finden, so sind die gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates abwechselnd für das Protokollieren der Sitzungen verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Inhalt des Protokolls sind:&lt;br /&gt;
:*Ort, Sitzungsleitung, Protokollanten sowie anwesende Mitglieder;&lt;br /&gt;
:*Abstimmungen, Beschlüsse und die jeweiligen Ergebnisse;&lt;br /&gt;
:*Berichte von Sprecher:innen und Referent:innen;&lt;br /&gt;
:*sowie durch Geschäftsordnung, Finanzordnung oder Satzung vorgeschriebene Anzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Das nachbereitete Protokoll ist zeitnah über die internen Strukturen des Fachschaftsrates den Mitgliedern zugänglich zu machen, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Einladung zur nachfolgenden Sitzung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Das Protokoll gilt als beschlossen, wenn auf jener Sitzung, zu welcher das nachbereitete Protokoll den Mitgliedern zugänglich gemacht wurde, kein Widerspruch durch ein Mitglied erhoben wird. Im Falle eines Widerspruches sind die Änderungsvorschläge des widersprechenden Mitgliedes als Änderungsanträge zu behandeln und anschließend das Protokoll mit den angenommenen Änderungen durch den Fachschaftsrat zu beschließen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Öffentliche Teile eines beschlossenen Protokolls sind der Studierendenschaft zugänglich zu machen. Wurde ein Protokoll durch den Fachschaftsrat abgelehnt, ist über das weitere Verfahren durch den Fachschaftsrat zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§9 Beschlussfassung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat ist beschlussfähig, wenn die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist; mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung festzuhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Vor der eigentlichen Abstimmung ist möglichst ein Meinungsbild aller gewählten und kooptierten Mitglieder einzuholen. Stimmen Kooptierte und Gewählte überein, so erübrigt sich eine weitere Abstimmung. Ist dies nicht der Fall, so sollte eine erneute Diskussion und Abstimmung erfolgen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Sollte der Fachschaftsrat auf zwei aufeinander folgenden Sitzungen nicht beschlussfähig sein, können die Sprecher:innen eine Sitzung einberufen, in welcher der Fachschaftsrat in jedem Fall beschlussfähig ist. Dies muss in der Einladung deutlich gekennzeichnet sein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Der Fachschaftsrat entscheidet auf seinen Sitzungen i. d. R. mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern durch Satzung, Finanz-, Beitrags- und Geschäftsordnung keine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Für Umlaufbeschlüsse sind nur direkt gewählte Mitglieder des Fachschaftsrats stimmberechtigt. Der Umlaufbeschluss gilt als angenommen, sobald die absolute Mehrheit diesem zugestimmt hat. Ist der Umlaufbeschluss bis zur nächsten Sitzung noch nicht entschieden, so ist der Beschluss regulär auf der Sitzung zu tätigen. Die gewählten Mitglieder sollten innerhalb von fünf Tagen nach Antragsstellung über den Umlaufbeschluss abstimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Die Beschlüsse des Fachschaftsrates sind bindend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§10 Sitzungsleitung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung. Sie ist angehalten, ein heterogenes Meinungsbild einzuholen und eine zielführende Diskussion zu ermöglichen. Sie erteilt und entzieht das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§11 Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge zur Geschäftsordnung sind umgehend, jedoch ohne einen Wortbeitrag zu unterbrechen, zu behandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Bei allen Anträgen zur Geschäftsordnung ist eine Gegenrede möglich. Sollte keine Gegenrede erfolgen so gilt der Antrag zur Geschäftsordnung als einstimmig angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Anträge zur Geschäftsordnung werden mit folgenden Mehrheiten angenommen. &lt;br /&gt;
:*Durch Antrag eines Mitglieds: &lt;br /&gt;
::a. Namentliche Abstimmung &lt;br /&gt;
::b. Geheime Abstimmung &lt;br /&gt;
::c. Feststellung der Beschlussfähigkeit &lt;br /&gt;
::d. Rede zu rechtlichen Gegebenheiten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::e. Überweisung in eine Arbeitsgruppe oder an die Leitung eines Sachbereichs&lt;br /&gt;
::f. Unterbrechung der Sitzung &lt;br /&gt;
::g. Ende der Debatte und sofortige Abstimmung &lt;br /&gt;
::h. Schluss mit der Redner:innen-Liste &lt;br /&gt;
::i. Eintritt in einen Tagesordnungspunkt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::j. Änderung der Tagesordnung (mit Vorschlag) &lt;br /&gt;
::k. Behandlung unter einem späteren Tagesordnungspunkt &lt;br /&gt;
::l. Vertagung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::m. Wechsel der Sitzungsleitung &lt;br /&gt;
::n. Nichtbefassung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Für den Fall, das sowohl ein Antrag auf geheime als auch namentliche Abstimmung gestellt wird, wird zuerst über die geheime Abstimmung abgestimmt. Sollte die geheime Abstimmung angenommen werden, entfällt eine Abstimmung über eine namentliche Abstimmung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5)	Anträge zur Geschäftsordnung werden nicht namentlich oder geheim abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§12 Anträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge sind Entwürfe zu Beschlüssen. Diese sind vor Einberufung der Sitzung bei dem:der Sprecher:in für Internes einzureichen und sind mit der Einladung zur verteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag wird i. d. R. nur in Anwesenheit der antragstellenden Person behandelt. Andernfalls wird der Antrag auf die nächste Sitzung vertagt. Ein Antrag wird höchstens dreimal vertagt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Initiativanträge sind Anträge, die nach Ablauf der regulären Einreichungsfrist bei dem:der Sprecher:in für Internes eingereicht wurden und nicht in regulärer Frist gestellt werden konnten oder auf einem Sachverhalt beruhen der nach Einladung bekannt geworden ist. Initiativanträge werden nur behandelt, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern, einem:einer Sprecher:in unterschrieben oder zum Beschluss der Tagesordnung befürwortet worden sind.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Konstruktive Misstrauensanträge müssen 10 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich oder in elektronischer Form eingegangen sein. Konstruktive Misstrauensanträge gelten als bestätigt, wenn sie mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen worden sind. Misstrauensanträge sind vertraulich zu behandeln, werden geheim abgestimmt und können nicht initiativ eingebracht werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Mitglieder des Fachschaftsrates können während einer Sitzung Änderungen an den Anträgen vorschlagen. Ein Änderungsantrag darf dem Zweck, Sinn sowie der Natur des ursprünglichen Antrages nicht widersprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Abstimmungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Vor jeder Abstimmung liest die Sitzungsleitung den Gegenstand der Abstimmung genau und neutral vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Vor der Abstimmung über einen Antrag sind alle dazu gestellten Änderungsanträge, in der Reihenfolge ihrer Tragweite, beginnend mit dem weitestgehenden, abzustimmen. Erst danach darf über den Hauptantrag entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge über die einmal abgestimmt wurde, können auf der laufenden Sitzung nicht noch einmal zur Abstimmung gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind unter anderem der Haushaltsplan und andere Anträge, sofern dies in Satzung, Beitrags-, Finanz- oder Geschäftsordnung anders geregelt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==IV. Sonstiges==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§14 Einbeziehung von stellvertretenden Mitgliedern===&lt;br /&gt;
(1) Ist ein gewähltes Mitglied des Fachschaftsrates nicht in der Lage an den Sitzungen des Fachschaftsrates teilzunehmen, so benennt es gegenüber dem:der Sprecher:in für Internes eine:n Vertreter:in für die Dauer der Sitzung. Das Mandat wird in diesem Falle nicht niedergelegt. Als mögliche Vertretung gelten die Stellvertreter:innen der jeweiligen Liste. Eine Vertretung ist bis zu Beginn der Sitzung dem:der Sprecher:in für Internes per E-Mail zu benennen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ist eine Vertretung nicht rechtzeitig benannt, so darf ein zum Zeitpunkt der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Sitzung anwesende:r Stellvertreter:in der Liste des abwesenden Mitglieds dessen Mandat für die Dauer der Sitzung wahrnehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die für die Sitzung notwendigen Unterlagen werden der Vertretung zur Verfügung gestellt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Sollte ein gewähltes Mitglied drei Mal in Folge unentschuldigt und ohne benannte zeitweilige Vertretung den ordentlichen Sitzungen des Fachschaftsrats fernbleiben, verliert das Mitglied sein Mandat. Entsprechend wird das Mandat auf den:die nächste Stellvertreter:in der Liste der amtlichen Wahlergebnisse übertragen. Darüber informiert der:die Sprecher:in für Internes des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§15 Änderungen der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrates wird einer absoluten Zweidrittelmehrheit beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Änderungen treten mit Beschluss sofort in Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§16 Schlussbestimmungen===&lt;br /&gt;
(1) Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(2) Die hier verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Sollte eine Klausel dieser Geschäftsordnung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsordnung nicht berührt. Unwirksame Klauseln sind im Wege der Auslegung zu ergänzen, sollte dies nicht möglich sein, tritt an deren Stelle dispositives Gesetzesrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)	Die Geschäftsordnung ist dem Studierendenrat anzuzeigen und von diesem zu veröffentlichen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Marten.Zillmer</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29602</id>
		<title>Geschäftsordnung FME</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29602"/>
		<updated>2020-11-29T19:55:13Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Marten.Zillmer: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Geschäftsordnung für den Fachschaftsrat Medizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - nachfolgend Fachschaftsrat genannt - in der Fassung vom 26.11.2020&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== I. Vorwort ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum besseren Verständnis der Geschäftsordnung sind hier einige Erläuterung der verwendeten Formulierungen zu finden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gewählte Mitglieder&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die während der Hochschulwahlen gewählt wurden bzw. die Personen, die aufgrund der Beendigung des Mandates eines Mitgliedes nachfolgen. Sie sind stimmberechtigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stellvertretende Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die als Stellvertretung während der Hochschulwahlen gewählt wurden. Sie können ein gewähltes Mitglied auf Sitzungen vertreten und erhalten hierdurch das Stimmrecht dieses Mitglieds. Ein stellvertretendes Mitglied kann pro Sitzung nur ein gewähltes Mitglied vertreten. Bei Beendigung des Mandates eines gewählten Mitgliedes übernimmt ein stellvertretendes Mitglied die Nachfolge. Hierbei sind die Wahlergebnisse zu berücksichtigten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Referent:innen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder des Fachschaftsrats, die Sachgebiete verantworten, für die keine Sprecherposition definiert ist.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kooptierte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die durch Kooptation in den Fachschaftsrat aufgenommen wurden. Sie sind nicht stimmberechtigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stimmberechtigte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewählte oder stellvertretende Mitglieder, die auf einer Sitzung ein Stimmrecht besitzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ausschluss der Öffentlichkeit&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschluss aller Personen, die nicht (gewählte, stellvertretende oder kooptierte) Mitglieder des Fachschaftsrats sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Textform&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines (physischen oder digitalen) Dokuments, worin der:die Verfasser:in erkenntlich ist. Eine Unterschrift wird nicht benötigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Elektrische Form&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines digitalen Dokuments mit digitaler Signatur der erstellenden Person(en). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schriftform / schriftlich&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines physischen Dokuments mit Unterschrift der erstellenden Person(en).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Aufgaben&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgaben des Fachschaftsrats sind im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in § 65 definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== II. Aufbau ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §1 Anwendungsbereich ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsordnung regelt insbesondere: &lt;br /&gt;
:*den Ablauf, die Organisation und Durchführung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*die Zusammensetzung und&lt;br /&gt;
:*die Arbeit und interne Struktur &lt;br /&gt;
des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §2	Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat besteht aus gewählten, stellvertretenden und kooptierten Mitgliedern. Die Anzahl der gewählten Mitglieder beträgt &#039;&#039;&#039;7&#039;&#039;&#039;. Die kooptierten Mitglieder können nur aus dem Kreis der Studierenden der Fachschaft mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt werden. Die zu kooptierende Person kann für die Wahl einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen. Dieser Antrag wird ohne Abstimmung angenommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)	Der Fachschaftsrat teilt seine Arbeit in die folgenden Sachgebiete ein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:#Verwaltung;&lt;br /&gt;
:#Finanzen &amp;amp; Technik;&lt;br /&gt;
:#Öffentlichkeitsarbeit;&lt;br /&gt;
:#Studium &amp;amp; Lehre;&lt;br /&gt;
:#Vernetzung;&lt;br /&gt;
:#Promotionen &amp;amp; Wissenschaftsförderung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §3 Ämter ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte Sprecher:innen und Referent:innen, welche die Leitung eines Sachgebietes übernehmen. Jedes Sachgebiet kann maximal eine:n Sprecher:in und zwei Referent:innen haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat wählt eine:n Sprecher:in für Internes, eine:n Sprecher:in für Finanzen, eine:n Sprecher:in für Öffentliches und eine:n Sprecher:in für Externes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der:Die Sprecher:in für Internes verantwortet das Sachgebiet Verwaltung, der:die Sprecher:in für Finanzen verantwortet das Sachgebiet Finanzen &amp;amp; Technik, der:die Sprecher:in für Öffentliches verantwortet das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und der:die Sprecher:in für Externes verantwortet das Sachgebiet Vernetzung. Diese Sachgebiete können durch Referent:innen únterstützt werden. Die weiteren Sachgebiete können beliebig durch Referent:innen besetzt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Als Sprecher:in können sich nur Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen. Die Sprecher:innen bilden gemeinsam den Vorstand. Der Fachschaftsrat muss von vier Sprecher:innen vertreten werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Als Referent:in können sich Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder, aus dem Kreis der stellvertretenden oder aus dem Kreis der kooptierten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §4 Wahl der Ämter===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Ämter werden einzeln, getrennt nach Sachgebiet, mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Sollte im einem Wahlgang mit mehreren Kandidat:innen keine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für eine:n Kandidat:in zu Stande kommen, ist ein weiterer Wahlgang für dieses Amt durchzuführen, wobei der:die Kandidat:in mit den wenigsten Stimmen nicht mehr zur Wahl steht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Amtsträger werden in das jeweilige Amt für eine Wahlperiode gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet außerdem durch: &lt;br /&gt;
:#Rücktritt; &lt;br /&gt;
:#Austritt aus der Studierendenschaft; &lt;br /&gt;
:#Wechsel der Fachschaft; &lt;br /&gt;
:#Exmatrikulation;&lt;br /&gt;
:#bestätigtem konstruktiven Misstrauensantrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Ist ein Amt wegen vorzeitiger Beendigung der Amtszeit neu zu besetzen, wird dieses Amt für die laufende Wahlperiode neu gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§5 Aufgaben und Rechte der Sprecher:innen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sprecher:innen vertreten den Fachschaftsrat gegenüber:&lt;br /&gt;
:#staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen;&lt;br /&gt;
:#der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg; &lt;br /&gt;
:#der Medizinischen Fakultät;&lt;br /&gt;
:#dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.;&lt;br /&gt;
:#den Organen der Universitätsverwaltung; &lt;br /&gt;
:#sowie im nationalen und internationalen Verkehr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die gewählten Mitglieder können im Zeitraum zwischen zwei Sitzungen im Rahmen ihres operativen Geschäfts über ein Gesamtbudget i. H. v. 200,00 € verfügen. Hierfür müssen mindestens 2 gewählte Mitglieder ihre Zustimmung schriftlich oder in elektronischer Form geben. Dies betrifft insbesondere die Aufrechterhaltung des Bürobetriebs und die Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen. Der Verfügungsrahmen ist auch dann nicht zu überschreiten, wenn mehrere Ausgaben in einem direkten sachlichen Zusammenhang stehen. Die gewählten Mitglieder haben dem Fachschaftsrat auf der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Sprecher:innen haben eine zusätzliche Sitzung zum frühesten zulässigen Termin einzuberufen, wenn dies von mindestens vier Mitgliedern des Fachschaftsrates oder mindestens einem:einer Sprecher:in schriftlich oder in elektronischer Form verlangt wird.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Die gewählten Mitglieder haben die Möglichkeit schriftlich oder in elektronischer Form einen Umlaufbeschluss des Fachschaftsrates einzuholen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der:Die Sprecher:in für Internes hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*Gewährleistung eines reibungslosen Bürobetriebes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Der:Die Sprecher:in für Finanzen hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Haushalts- &amp;amp; Wirtschaftsführung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; &lt;br /&gt;
:*Aufstellung des Haushaltsplanes und etwaiger Nachtragshaushaltspläne.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Der:Die Sprecher:in für Öffentliches hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Verwaltung der Social-Media Präsenz und der Website des Fachschaftsrats;&lt;br /&gt;
:*Kommunikation mit der Fachschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Der:Die Sprecher:in für Externes hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Vertretung des Fachschaftsrats gegenüber dem Studiendekanat, Fakultätsvorstand und Fakultätsrat;&lt;br /&gt;
:*Förderung der hochschulinternen &amp;amp; hochschulexternen Vernetzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==III. Sitzungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§6 Einberufung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates finden i. d. R. alle zwei Wochen statt. In der vorlesungsfreien Zeit kann von dieser Regelung abgesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Ladungsfrist beträgt vier Tage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, i. d. R. durch den:die Sprecher:in für Internes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Die Einladung zur Sitzung hat mindestens zu enthalten: &lt;br /&gt;
:*Datum und Zeit der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Ort der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Vorschlag der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner sollten auch enthalten sein: &lt;br /&gt;
:*Anträge, die nicht persönlicher Natur sind; &lt;br /&gt;
:*Berichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Einladung ist an alle Mitglieder des Fachschaftsrates sowie an zum Zeitpunkt der Einladung benannte Stellvertreter:innen, Antragsteller:innen und bekannte Gäste in Textform per E-Mail zu verschicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§7 Öffentlichkeit===&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates sind i. d. R. öffentlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat kann mit einfacher Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für einzelne Tagesordnungspunkte den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Sollte eine antragstellende Person um Ausschluss der Öffentlichkeit bitten, wird dies mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge persönlicher Natur werden stets nicht-öffentlich behandelt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Fachschaftsrat kann mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder zusätzliche beteiligte oder beratende Personen zu nicht-öffentlichen Teilen der Sitzung hinzuziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Über nicht-öffentliche Teile der Sitzung haben alle Beteiligten Verschwiegenheit zu bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§8 Protokoll===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Über die Sitzung wird ein Protokoll geführt. Sollte sich niemand für diese Aufgabe finden, so sind die gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates abwechselnd für das Protokollieren der Sitzungen verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Inhalt des Protokolls sind:&lt;br /&gt;
:*Ort, Sitzungsleitung, Protokollanten sowie anwesende Mitglieder;&lt;br /&gt;
:*Abstimmungen, Beschlüsse und die jeweiligen Ergebnisse;&lt;br /&gt;
:*Berichte von Sprecher:innen und Referent:innen;&lt;br /&gt;
:*sowie durch Geschäftsordnung, Finanzordnung oder Satzung vorgeschriebene Anzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Das nachbereitete Protokoll ist zeitnah über die internen Strukturen des Fachschaftsrates den Mitgliedern zugänglich zu machen, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Einladung zur nachfolgenden Sitzung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Das Protokoll gilt als beschlossen, wenn auf jener Sitzung, zu welcher das nachbereitete Protokoll den Mitgliedern zugänglich gemacht wurde, kein Widerspruch durch ein Mitglied erhoben wird. Im Falle eines Widerspruches sind die Änderungsvorschläge des widersprechenden Mitgliedes als Änderungsanträge zu behandeln und anschließend das Protokoll mit den angenommenen Änderungen durch den Fachschaftsrat zu beschließen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Öffentliche Teile eines beschlossenen Protokolls sind der Studierendenschaft zugänglich zu machen. Wurde ein Protokoll durch den Fachschaftsrat abgelehnt, ist über das weitere Verfahren durch den Fachschaftsrat zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§9 Beschlussfassung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat ist beschlussfähig, wenn die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist; mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung festzuhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Vor der eigentlichen Abstimmung ist möglichst ein Meinungsbild aller gewählten und kooptierten Mitglieder einzuholen. Stimmen Kooptierte und Gewählte überein, so erübrigt sich eine weitere Abstimmung. Ist dies nicht der Fall, so sollte eine erneute Diskussion und Abstimmung erfolgen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Sollte der Fachschaftsrat auf zwei aufeinander folgenden Sitzungen nicht beschlussfähig sein, können die Sprecher:innen eine Sitzung einberufen, in welcher der Fachschaftsrat in jedem Fall beschlussfähig ist. Dies muss in der Einladung deutlich gekennzeichnet sein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Der Fachschaftsrat entscheidet auf seinen Sitzungen i. d. R. mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern durch Satzung, Finanz-, Beitrags- und Geschäftsordnung keine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Für Umlaufbeschlüsse sind nur direkt gewählte Mitglieder des Fachschaftsrats stimmberechtigt. Der Umlaufbeschluss gilt als angenommen, sobald die absolute Mehrheit diesem zugestimmt hat. Ist der Umlaufbeschluss bis zur nächsten Sitzung noch nicht entschieden, so ist der Beschluss regulär auf der Sitzung zu tätigen. Die gewählten Mitglieder sollten innerhalb von fünf Tagen nach Antragsstellung über den Umlaufbeschluss abstimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Die Beschlüsse des Fachschaftsrates sind bindend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§10 Sitzungsleitung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung. Sie ist angehalten, ein heterogenes Meinungsbild einzuholen und eine zielführende Diskussion zu ermöglichen. Sie erteilt und entzieht das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§11 Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge zur Geschäftsordnung sind umgehend, jedoch ohne einen Wortbeitrag zu unterbrechen, zu behandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Bei allen Anträgen zur Geschäftsordnung ist eine Gegenrede möglich. Sollte keine Gegenrede erfolgen so gilt der Antrag zur Geschäftsordnung als einstimmig angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Anträge zur Geschäftsordnung werden mit folgenden Mehrheiten angenommen. &lt;br /&gt;
:*Durch Antrag eines Mitglieds: &lt;br /&gt;
::a. Namentliche Abstimmung &lt;br /&gt;
::b. Geheime Abstimmung &lt;br /&gt;
::c. Feststellung der Beschlussfähigkeit &lt;br /&gt;
::d. Rede zu rechtlichen Gegebenheiten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::e. Überweisung in eine Arbeitsgruppe oder an die Leitung eines Sachbereichs&lt;br /&gt;
::f. Unterbrechung der Sitzung &lt;br /&gt;
::g. Ende der Debatte und sofortige Abstimmung &lt;br /&gt;
::h. Schluss mit der Redner:innen-Liste &lt;br /&gt;
::i. Eintritt in einen Tagesordnungspunkt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::j. Änderung der Tagesordnung (mit Vorschlag) &lt;br /&gt;
::k. Behandlung unter einem späteren Tagesordnungspunkt &lt;br /&gt;
::l. Vertagung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::m. Wechsel der Sitzungsleitung &lt;br /&gt;
::n. Nichtbefassung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Für den Fall, das sowohl ein Antrag auf geheime als auch namentliche Abstimmung gestellt wird, wird zuerst über die geheime Abstimmung abgestimmt. Sollte die geheime Abstimmung angenommen werden, entfällt eine Abstimmung über eine namentliche Abstimmung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5)	Anträge zur Geschäftsordnung werden nicht namentlich oder geheim abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§12 Anträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge sind Entwürfe zu Beschlüssen. Diese sind vor Einberufung der Sitzung bei dem:der Sprecher:in für Internes einzureichen und sind mit der Einladung zur verteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag wird i. d. R. nur in Anwesenheit der antragstellenden Person behandelt. Andernfalls wird der Antrag auf die nächste Sitzung vertagt. Ein Antrag wird höchstens dreimal vertagt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Initiativanträge sind Anträge, die nach Ablauf der regulären Einreichungsfrist bei dem:der Sprecher:in für Internes eingereicht wurden und nicht in regulärer Frist gestellt werden konnten oder auf einem Sachverhalt beruhen der nach Einladung bekannt geworden ist. Initiativanträge werden nur behandelt, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern, einem:einer Sprecher:in unterschrieben oder zum Beschluss der Tagesordnung befürwortet worden sind.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Konstruktive Misstrauensanträge müssen 10 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich oder in elektronischer Form eingegangen sein. Konstruktive Misstrauensanträge gelten als bestätigt, wenn sie mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen worden sind. Misstrauensanträge sind vertraulich zu behandeln, werden geheim abgestimmt und können nicht initiativ eingebracht werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Mitglieder des Fachschaftsrates können während einer Sitzung Änderungen an den Anträgen vorschlagen. Ein Änderungsantrag darf dem Zweck, Sinn sowie der Natur des ursprünglichen Antrages nicht widersprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Abstimmungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Vor jeder Abstimmung liest die Sitzungsleitung den Gegenstand der Abstimmung genau und neutral vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Vor der Abstimmung über einen Antrag sind alle dazu gestellten Änderungsanträge, in der Reihenfolge ihrer Tragweite, beginnend mit dem weitestgehenden, abzustimmen. Erst danach darf über den Hauptantrag entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge über die einmal abgestimmt wurde, können auf der laufenden Sitzung nicht noch einmal zur Abstimmung gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind unter anderem der Haushaltsplan und andere Anträge, sofern dies in Satzung, Beitrags-, Finanz- oder Geschäftsordnung anders geregelt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==IV. Sonstiges==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§14 Einbeziehung von stellvertretenden Mitgliedern===&lt;br /&gt;
(1) Ist ein gewähltes Mitglied des Fachschaftsrates nicht in der Lage an den Sitzungen des Fachschaftsrates teilzunehmen, so benennt es gegenüber dem:der Sprecher:in für Internes eine:n Vertreter:in für die Dauer der Sitzung. Das Mandat wird in diesem Falle nicht niedergelegt. Als mögliche Vertretung gelten die Stellvertreter:innen der jeweiligen Liste. Eine Vertretung ist bis zu Beginn der Sitzung dem:der Sprecher:in für Internes per E-Mail zu benennen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ist eine Vertretung nicht rechtzeitig benannt, so darf ein zum Zeitpunkt der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Sitzung anwesende:r Stellvertreter:in der Liste des abwesenden Mitglieds dessen Mandat für die Dauer der Sitzung wahrnehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die für die Sitzung notwendigen Unterlagen werden der Vertretung zur Verfügung gestellt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Sollte ein gewähltes Mitglied drei Mal in Folge unentschuldigt und ohne benannte zeitweilige Vertretung den ordentlichen Sitzungen des Fachschaftsrats fernbleiben, verliert das Mitglied sein Mandat. Entsprechend wird das Mandat auf den:die nächste Stellvertreter:in der Liste der amtlichen Wahlergebnisse übertragen. Darüber informiert der:die Sprecher:in für Internes des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§15 Änderungen der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrates wird einer absoluten Zweidrittelmehrheit beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Änderungen treten mit Beschluss sofort in Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§16 Schlussbestimmungen===&lt;br /&gt;
(1) Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(2) Die hier verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Sollte eine Klausel dieser Geschäftsordnung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsordnung nicht berührt. Unwirksame Klauseln sind im Wege der Auslegung zu ergänzen, sollte dies nicht möglich sein, tritt an deren Stelle dispositives Gesetzesrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)	Die Geschäftsordnung ist dem Studierendenrat anzuzeigen und von diesem zu veröffentlichen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Marten.Zillmer</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29601</id>
		<title>Geschäftsordnung FME</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29601"/>
		<updated>2020-11-29T19:54:29Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Marten.Zillmer: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
Geschäftsordnung für den Fachschaftsrat Medizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - nachfolgend Fachschaftsrat genannt - in der Fassung vom 26.11.2020&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== I. Vorwort ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum besseren Verständnis der Geschäftsordnung sind hier einige Erläuterung der verwendeten Formulierungen zu finden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gewählte Mitglieder&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die während der Hochschulwahlen gewählt wurden bzw. die Personen, die aufgrund der Beendigung des Mandates eines Mitgliedes nachfolgen. Sie sind stimmberechtigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stellvertretende Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die als Stellvertretung während der Hochschulwahlen gewählt wurden. Sie können ein gewähltes Mitglied auf Sitzungen vertreten und erhalten hierdurch das Stimmrecht dieses Mitglieds. Ein stellvertretendes Mitglied kann pro Sitzung nur ein gewähltes Mitglied vertreten. Bei Beendigung des Mandates eines gewählten Mitgliedes übernimmt ein stellvertretendes Mitglied die Nachfolge. Hierbei sind die Wahlergebnisse zu berücksichtigten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Referent:innen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder des Fachschaftsrats, die Sachgebiete verantworten, für die keine Sprecherposition definiert ist.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kooptierte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die durch Kooptation in den Fachschaftsrat aufgenommen wurden. Sie sind nicht stimmberechtigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stimmberechtigte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewählte oder stellvertretende Mitglieder, die auf einer Sitzung ein Stimmrecht besitzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ausschluss der Öffentlichkeit&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschluss aller Personen, die nicht (gewählte, stellvertretende oder kooptierte) Mitglieder des Fachschaftsrats sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Textform&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines (physischen oder digitalen) Dokuments, worin der:die Verfasser:in erkenntlich ist. Eine Unterschrift wird nicht benötigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Elektrische Form&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines digitalen Dokuments mit digitaler Signatur der erstellenden Person(en). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schriftform / schriftlich&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines physischen Dokuments mit Unterschrift der erstellenden Person(en).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Aufgaben&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgaben des Fachschaftsrats sind im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in § 65 definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== II. Aufbau ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §1 Anwendungsbereich ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsordnung regelt insbesondere: &lt;br /&gt;
:*den Ablauf, die Organisation und Durchführung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*die Zusammensetzung und&lt;br /&gt;
:*die Arbeit und interne Struktur &lt;br /&gt;
des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §2	Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat besteht aus gewählten, stellvertretenden und kooptierten Mitgliedern. Die Anzahl der gewählten Mitglieder beträgt &#039;&#039;&#039;7&#039;&#039;&#039;. Die kooptierten Mitglieder können nur aus dem Kreis der Studierenden der Fachschaft mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt werden. Die zu kooptierende Person kann für die Wahl einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen. Dieser Antrag wird ohne Abstimmung angenommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)	Der Fachschaftsrat teilt seine Arbeit in die folgenden Sachgebiete ein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:#Verwaltung;&lt;br /&gt;
:#Finanzen &amp;amp; Technik;&lt;br /&gt;
:#Öffentlichkeitsarbeit;&lt;br /&gt;
:#Studium &amp;amp; Lehre;&lt;br /&gt;
:#Vernetzung;&lt;br /&gt;
:#Promotionen &amp;amp; Wissenschaftsförderung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §3 Ämter ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte Sprecher:innen und Referent:innen, welche die Leitung eines Sachgebietes übernehmen. Jedes Sachgebiet kann maximal eine:n Sprecher:in und zwei Referent:innen haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat wählt eine:n Sprecher:in für Internes, eine:n Sprecher:in für Finanzen, eine:n Sprecher:in für Öffentliches und eine:n Sprecher:in für Externes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der:Die Sprecher:in für Internes verantwortet das Sachgebiet Verwaltung, der:die Sprecher:in für Finanzen verantwortet das Sachgebiet Finanzen &amp;amp; Technik, der:die Sprecher:in für Öffentliches verantwortet das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und der:die Sprecher:in für Externes verantwortet das Sachgebiet Vernetzung. Diese Sachgebiete können durch Referent:innen únterstützt werden. Die weiteren Sachgebiete können beliebig durch Referent:innen besetzt werden&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Als Sprecher:in können sich nur Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen. Die Sprecher:innen bilden gemeinsam den Vorstand. Der Fachschaftsrat muss von vier Sprecher:innen vertreten werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Als Referent:in können sich Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder, aus dem Kreis der stellvertretenden oder aus dem Kreis der kooptierten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §4 Wahl der Ämter===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Ämter werden einzeln, getrennt nach Sachgebiet, mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Sollte im einem Wahlgang mit mehreren Kandidat:innen keine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für eine:n Kandidat:in zu Stande kommen, ist ein weiterer Wahlgang für dieses Amt durchzuführen, wobei der:die Kandidat:in mit den wenigsten Stimmen nicht mehr zur Wahl steht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Amtsträger werden in das jeweilige Amt für eine Wahlperiode gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet außerdem durch: &lt;br /&gt;
:#Rücktritt; &lt;br /&gt;
:#Austritt aus der Studierendenschaft; &lt;br /&gt;
:#Wechsel der Fachschaft; &lt;br /&gt;
:#Exmatrikulation;&lt;br /&gt;
:#bestätigtem konstruktiven Misstrauensantrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Ist ein Amt wegen vorzeitiger Beendigung der Amtszeit neu zu besetzen, wird dieses Amt für die laufende Wahlperiode neu gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§5 Aufgaben und Rechte der Sprecher:innen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sprecher:innen vertreten den Fachschaftsrat gegenüber:&lt;br /&gt;
:#staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen;&lt;br /&gt;
:#der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg; &lt;br /&gt;
:#der Medizinischen Fakultät;&lt;br /&gt;
:#dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.;&lt;br /&gt;
:#den Organen der Universitätsverwaltung; &lt;br /&gt;
:#sowie im nationalen und internationalen Verkehr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die gewählten Mitglieder können im Zeitraum zwischen zwei Sitzungen im Rahmen ihres operativen Geschäfts über ein Gesamtbudget i. H. v. 200,00 € verfügen. Hierfür müssen mindestens 2 gewählte Mitglieder ihre Zustimmung schriftlich oder in elektronischer Form geben. Dies betrifft insbesondere die Aufrechterhaltung des Bürobetriebs und die Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen. Der Verfügungsrahmen ist auch dann nicht zu überschreiten, wenn mehrere Ausgaben in einem direkten sachlichen Zusammenhang stehen. Die gewählten Mitglieder haben dem Fachschaftsrat auf der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Sprecher:innen haben eine zusätzliche Sitzung zum frühesten zulässigen Termin einzuberufen, wenn dies von mindestens vier Mitgliedern des Fachschaftsrates oder mindestens einem:einer Sprecher:in schriftlich oder in elektronischer Form verlangt wird.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Die gewählten Mitglieder haben die Möglichkeit schriftlich oder in elektronischer Form einen Umlaufbeschluss des Fachschaftsrates einzuholen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der:Die Sprecher:in für Internes hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*Gewährleistung eines reibungslosen Bürobetriebes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Der:Die Sprecher:in für Finanzen hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Haushalts- &amp;amp; Wirtschaftsführung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; &lt;br /&gt;
:*Aufstellung des Haushaltsplanes und etwaiger Nachtragshaushaltspläne.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Der:Die Sprecher:in für Öffentliches hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Verwaltung der Social-Media Präsenz und der Website des Fachschaftsrats;&lt;br /&gt;
:*Kommunikation mit der Fachschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Der:Die Sprecher:in für Externes hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Vertretung des Fachschaftsrats gegenüber dem Studiendekanat, Fakultätsvorstand und Fakultätsrat;&lt;br /&gt;
:*Förderung der hochschulinternen &amp;amp; hochschulexternen Vernetzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==III. Sitzungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§6 Einberufung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates finden i. d. R. alle zwei Wochen statt. In der vorlesungsfreien Zeit kann von dieser Regelung abgesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Ladungsfrist beträgt vier Tage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, i. d. R. durch den:die Sprecher:in für Internes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Die Einladung zur Sitzung hat mindestens zu enthalten: &lt;br /&gt;
:*Datum und Zeit der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Ort der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Vorschlag der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner sollten auch enthalten sein: &lt;br /&gt;
:*Anträge, die nicht persönlicher Natur sind; &lt;br /&gt;
:*Berichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Einladung ist an alle Mitglieder des Fachschaftsrates sowie an zum Zeitpunkt der Einladung benannte Stellvertreter:innen, Antragsteller:innen und bekannte Gäste in Textform per E-Mail zu verschicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§7 Öffentlichkeit===&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates sind i. d. R. öffentlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat kann mit einfacher Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für einzelne Tagesordnungspunkte den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Sollte eine antragstellende Person um Ausschluss der Öffentlichkeit bitten, wird dies mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge persönlicher Natur werden stets nicht-öffentlich behandelt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Fachschaftsrat kann mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder zusätzliche beteiligte oder beratende Personen zu nicht-öffentlichen Teilen der Sitzung hinzuziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Über nicht-öffentliche Teile der Sitzung haben alle Beteiligten Verschwiegenheit zu bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§8 Protokoll===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Über die Sitzung wird ein Protokoll geführt. Sollte sich niemand für diese Aufgabe finden, so sind die gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates abwechselnd für das Protokollieren der Sitzungen verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Inhalt des Protokolls sind:&lt;br /&gt;
:*Ort, Sitzungsleitung, Protokollanten sowie anwesende Mitglieder;&lt;br /&gt;
:*Abstimmungen, Beschlüsse und die jeweiligen Ergebnisse;&lt;br /&gt;
:*Berichte von Sprecher:innen und Referent:innen;&lt;br /&gt;
:*sowie durch Geschäftsordnung, Finanzordnung oder Satzung vorgeschriebene Anzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Das nachbereitete Protokoll ist zeitnah über die internen Strukturen des Fachschaftsrates den Mitgliedern zugänglich zu machen, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Einladung zur nachfolgenden Sitzung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Das Protokoll gilt als beschlossen, wenn auf jener Sitzung, zu welcher das nachbereitete Protokoll den Mitgliedern zugänglich gemacht wurde, kein Widerspruch durch ein Mitglied erhoben wird. Im Falle eines Widerspruches sind die Änderungsvorschläge des widersprechenden Mitgliedes als Änderungsanträge zu behandeln und anschließend das Protokoll mit den angenommenen Änderungen durch den Fachschaftsrat zu beschließen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Öffentliche Teile eines beschlossenen Protokolls sind der Studierendenschaft zugänglich zu machen. Wurde ein Protokoll durch den Fachschaftsrat abgelehnt, ist über das weitere Verfahren durch den Fachschaftsrat zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§9 Beschlussfassung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat ist beschlussfähig, wenn die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist; mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung festzuhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Vor der eigentlichen Abstimmung ist möglichst ein Meinungsbild aller gewählten und kooptierten Mitglieder einzuholen. Stimmen Kooptierte und Gewählte überein, so erübrigt sich eine weitere Abstimmung. Ist dies nicht der Fall, so sollte eine erneute Diskussion und Abstimmung erfolgen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Sollte der Fachschaftsrat auf zwei aufeinander folgenden Sitzungen nicht beschlussfähig sein, können die Sprecher:innen eine Sitzung einberufen, in welcher der Fachschaftsrat in jedem Fall beschlussfähig ist. Dies muss in der Einladung deutlich gekennzeichnet sein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Der Fachschaftsrat entscheidet auf seinen Sitzungen i. d. R. mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern durch Satzung, Finanz-, Beitrags- und Geschäftsordnung keine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Für Umlaufbeschlüsse sind nur direkt gewählte Mitglieder des Fachschaftsrats stimmberechtigt. Der Umlaufbeschluss gilt als angenommen, sobald die absolute Mehrheit diesem zugestimmt hat. Ist der Umlaufbeschluss bis zur nächsten Sitzung noch nicht entschieden, so ist der Beschluss regulär auf der Sitzung zu tätigen. Die gewählten Mitglieder sollten innerhalb von fünf Tagen nach Antragsstellung über den Umlaufbeschluss abstimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Die Beschlüsse des Fachschaftsrates sind bindend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§10 Sitzungsleitung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung. Sie ist angehalten, ein heterogenes Meinungsbild einzuholen und eine zielführende Diskussion zu ermöglichen. Sie erteilt und entzieht das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§11 Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge zur Geschäftsordnung sind umgehend, jedoch ohne einen Wortbeitrag zu unterbrechen, zu behandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Bei allen Anträgen zur Geschäftsordnung ist eine Gegenrede möglich. Sollte keine Gegenrede erfolgen so gilt der Antrag zur Geschäftsordnung als einstimmig angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Anträge zur Geschäftsordnung werden mit folgenden Mehrheiten angenommen. &lt;br /&gt;
:*Durch Antrag eines Mitglieds: &lt;br /&gt;
::a. Namentliche Abstimmung &lt;br /&gt;
::b. Geheime Abstimmung &lt;br /&gt;
::c. Feststellung der Beschlussfähigkeit &lt;br /&gt;
::d. Rede zu rechtlichen Gegebenheiten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::e. Überweisung in eine Arbeitsgruppe oder an die Leitung eines Sachbereichs&lt;br /&gt;
::f. Unterbrechung der Sitzung &lt;br /&gt;
::g. Ende der Debatte und sofortige Abstimmung &lt;br /&gt;
::h. Schluss mit der Redner:innen-Liste &lt;br /&gt;
::i. Eintritt in einen Tagesordnungspunkt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::j. Änderung der Tagesordnung (mit Vorschlag) &lt;br /&gt;
::k. Behandlung unter einem späteren Tagesordnungspunkt &lt;br /&gt;
::l. Vertagung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::m. Wechsel der Sitzungsleitung &lt;br /&gt;
::n. Nichtbefassung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Für den Fall, das sowohl ein Antrag auf geheime als auch namentliche Abstimmung gestellt wird, wird zuerst über die geheime Abstimmung abgestimmt. Sollte die geheime Abstimmung angenommen werden, entfällt eine Abstimmung über eine namentliche Abstimmung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5)	Anträge zur Geschäftsordnung werden nicht namentlich oder geheim abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§12 Anträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge sind Entwürfe zu Beschlüssen. Diese sind vor Einberufung der Sitzung bei dem:der Sprecher:in für Internes einzureichen und sind mit der Einladung zur verteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag wird i. d. R. nur in Anwesenheit der antragstellenden Person behandelt. Andernfalls wird der Antrag auf die nächste Sitzung vertagt. Ein Antrag wird höchstens dreimal vertagt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Initiativanträge sind Anträge, die nach Ablauf der regulären Einreichungsfrist bei dem:der Sprecher:in für Internes eingereicht wurden und nicht in regulärer Frist gestellt werden konnten oder auf einem Sachverhalt beruhen der nach Einladung bekannt geworden ist. Initiativanträge werden nur behandelt, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern, einem:einer Sprecher:in unterschrieben oder zum Beschluss der Tagesordnung befürwortet worden sind.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Konstruktive Misstrauensanträge müssen 10 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich oder in elektronischer Form eingegangen sein. Konstruktive Misstrauensanträge gelten als bestätigt, wenn sie mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen worden sind. Misstrauensanträge sind vertraulich zu behandeln, werden geheim abgestimmt und können nicht initiativ eingebracht werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Mitglieder des Fachschaftsrates können während einer Sitzung Änderungen an den Anträgen vorschlagen. Ein Änderungsantrag darf dem Zweck, Sinn sowie der Natur des ursprünglichen Antrages nicht widersprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Abstimmungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Vor jeder Abstimmung liest die Sitzungsleitung den Gegenstand der Abstimmung genau und neutral vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Vor der Abstimmung über einen Antrag sind alle dazu gestellten Änderungsanträge, in der Reihenfolge ihrer Tragweite, beginnend mit dem weitestgehenden, abzustimmen. Erst danach darf über den Hauptantrag entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge über die einmal abgestimmt wurde, können auf der laufenden Sitzung nicht noch einmal zur Abstimmung gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind unter anderem der Haushaltsplan und andere Anträge, sofern dies in Satzung, Beitrags-, Finanz- oder Geschäftsordnung anders geregelt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==IV. Sonstiges==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§14 Einbeziehung von stellvertretenden Mitgliedern===&lt;br /&gt;
(1) Ist ein gewähltes Mitglied des Fachschaftsrates nicht in der Lage an den Sitzungen des Fachschaftsrates teilzunehmen, so benennt es gegenüber dem:der Sprecher:in für Internes eine:n Vertreter:in für die Dauer der Sitzung. Das Mandat wird in diesem Falle nicht niedergelegt. Als mögliche Vertretung gelten die Stellvertreter:innen der jeweiligen Liste. Eine Vertretung ist bis zu Beginn der Sitzung dem:der Sprecher:in für Internes per E-Mail zu benennen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ist eine Vertretung nicht rechtzeitig benannt, so darf ein zum Zeitpunkt der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Sitzung anwesende:r Stellvertreter:in der Liste des abwesenden Mitglieds dessen Mandat für die Dauer der Sitzung wahrnehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die für die Sitzung notwendigen Unterlagen werden der Vertretung zur Verfügung gestellt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Sollte ein gewähltes Mitglied drei Mal in Folge unentschuldigt und ohne benannte zeitweilige Vertretung den ordentlichen Sitzungen des Fachschaftsrats fernbleiben, verliert das Mitglied sein Mandat. Entsprechend wird das Mandat auf den:die nächste Stellvertreter:in der Liste der amtlichen Wahlergebnisse übertragen. Darüber informiert der:die Sprecher:in für Internes des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§15 Änderungen der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrates wird einer absoluten Zweidrittelmehrheit beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Änderungen treten mit Beschluss sofort in Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§16 Schlussbestimmungen===&lt;br /&gt;
(1) Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(2) Die hier verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Sollte eine Klausel dieser Geschäftsordnung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsordnung nicht berührt. Unwirksame Klauseln sind im Wege der Auslegung zu ergänzen, sollte dies nicht möglich sein, tritt an deren Stelle dispositives Gesetzesrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)	Die Geschäftsordnung ist dem Studierendenrat anzuzeigen und von diesem zu veröffentlichen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Marten.Zillmer</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29600</id>
		<title>Geschäftsordnung FME</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29600"/>
		<updated>2020-11-29T19:44:30Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Marten.Zillmer: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
Geschäftsordnung für den Fachschaftsrat Medizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - nachfolgend Fachschaftsrat genannt - in der Fassung vom 26.11.2020&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== I. Vorwort ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum besseren Verständnis der Geschäftsordnung sind hier einige Erläuterung der verwendeten Formulierungen zu finden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gewählte Mitglieder&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die während der Hochschulwahlen gewählt wurden bzw. die Personen, die aufgrund der Beendigung des Mandates eines Mitgliedes nachfolgen. Sie sind stimmberechtigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stellvertretende Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die als Stellvertretung während der Hochschulwahlen gewählt wurden. Sie können ein gewähltes Mitglied auf Sitzungen vertreten und erhalten hierdurch das Stimmrecht dieses Mitglieds. Ein stellvertretendes Mitglied kann pro Sitzung nur ein gewähltes Mitglied vertreten. Bei Beendigung des Mandates eines gewählten Mitgliedes übernimmt ein stellvertretendes Mitglied die Nachfolge. Hierbei sind die Wahlergebnisse zu berücksichtigten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Referent:innen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder des Fachschaftsrats, die Sachgebiete verantworten, für die keine Sprecherposition definiert ist.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kooptierte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die durch Kooptation in den Fachschaftsrat aufgenommen wurden. Sie sind nicht stimmberechtigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stimmberechtigte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewählte oder stellvertretende Mitglieder, die auf einer Sitzung ein Stimmrecht besitzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ausschluss der Öffentlichkeit&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschluss aller Personen, die nicht (gewählte, stellvertretende oder kooptierte) Mitglieder des Fachschaftsrats sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Textform&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines (physischen oder digitalen) Dokuments, worin der:die Verfasser:in erkenntlich ist. Eine Unterschrift wird nicht benötigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Elektrische Form&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines digitalen Dokuments mit digitaler Signatur der erstellenden Person(en). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schriftform / schriftlich&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines physischen Dokuments mit Unterschrift der erstellenden Person(en).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Aufgaben&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgaben des Fachschaftsrats sind im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in § 65 definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== II. Aufbau ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §1 Anwendungsbereich ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsordnung regelt insbesondere: &lt;br /&gt;
:*den Ablauf, die Organisation und Durchführung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*die Zusammensetzung und&lt;br /&gt;
:*die Arbeit und interne Struktur &lt;br /&gt;
des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §2	Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat besteht aus gewählten, stellvertretenden und kooptierten Mitgliedern. Die Anzahl der gewählten Mitglieder beträgt &#039;&#039;&#039;7&#039;&#039;&#039;. Die kooptierten Mitglieder können nur aus dem Kreis der Studierenden der Fachschaft mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt werden. Die zu kooptierende Person kann für die Wahl einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen. Dieser Antrag wird ohne Abstimmung angenommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)	Der Fachschaftsrat teilt seine Arbeit in die folgenden Sachgebiete ein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:#Verwaltung;&lt;br /&gt;
:#Finanzen &amp;amp; Technik;&lt;br /&gt;
:#Öffentlichkeitsarbeit;&lt;br /&gt;
:#Studium &amp;amp; Lehre;&lt;br /&gt;
:#Vernetzung;&lt;br /&gt;
:#Promotionen &amp;amp; Wissenschaftsförderung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §3 Ämter ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte Sprecher:innen und Referent:innen, welche die Leitung eines Sachgebietes übernehmen. Jedes Sachgebiet kann maximal eine:n Sprecher:in und zwei Referent:innen haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat wählt eine:n Sprecher:in für Internes, eine:n Sprecher:in für Finanzen, eine:n Sprecher:in für Öffentliches und eine:n Sprecher:in für Externes. Die weiteren Sachgebiete können beliebig durch Referent:innen besetzt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der:Die Sprecher:in für Internes verantwortet das Sachgebiet Verwaltung, der:die Sprecher:in für Finanzen verantwortet das Sachgebiet Finanzen &amp;amp; Technik, der:die Sprecher:in für Öffentliches verantwortet das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und der:die Sprecher:in für Externes verantwortet das Sachgebiet Vernetzung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Als Sprecher:in können sich nur Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen. Die Sprecher:innen bilden gemeinsam den Vorstand. Der Fachschaftsrat muss von vier Sprecher:innen vertreten werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Als Referent:in können sich Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder, aus dem Kreis der stellvertretenden oder aus dem Kreis der kooptierten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §4 Wahl der Ämter===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Ämter werden einzeln, getrennt nach Sachgebiet, mit absoluter Mehrheit der gewählten Mitglieder gewählt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Sollte im einem Wahlgang mit mehreren Kandidat:innen keine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für eine:n Kandidat:in zu Stande kommen, ist ein weiterer Wahlgang für dieses Amt durchzuführen, wobei der:die Kandidat:in mit der wenigsten Stimmen nicht mehr zur Wahl steht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Amtsträger werden in das jeweilige Amt für eine Wahlperiode gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet außerdem durch: &lt;br /&gt;
:#Rücktritt; &lt;br /&gt;
:#Austritt aus der Studierendenschaft; &lt;br /&gt;
:#Wechsel der Fachschaft; &lt;br /&gt;
:#Exmatrikulation;&lt;br /&gt;
:#bestätigtem konstruktiven Misstrauensantrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Ist ein Amt wegen vorzeitiger Beendigung der Amtszeit neu zu besetzen, wird dieses Amt für die laufende Wahlperiode neu gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§5 Aufgaben und Rechte der Sprecher:innen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sprecher:innen vertreten den Fachschaftsrat gegenüber:&lt;br /&gt;
:#staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen;&lt;br /&gt;
:#der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg; &lt;br /&gt;
:#der Medizinischen Fakultät;&lt;br /&gt;
:#dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.;&lt;br /&gt;
:#den Organen der Universitätsverwaltung; &lt;br /&gt;
:#sowie im nationalen und internationalen Verkehr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die gewählten Mitglieder können im Zeitraum zwischen zwei Sitzungen im Rahmen ihres operativen Geschäfts über ein Gesamtbudget i. H. v. 200,00 € verfügen. Hierfür müssen mindestens 2 gewählte Mitglieder ihre Zustimmung schriftlich oder in elektronischer Form geben. Dies betrifft insbesondere die Aufrechterhaltung des Bürobetriebs und die Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen. Der Verfügungsrahmen ist auch dann nicht zu überschreiten, wenn mehrere Ausgaben in einem direkten sachlichen Zusammenhang stehen. Die gewählten Mitglieder haben dem Fachschaftsrat auf der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Sprecher:innen haben eine zusätzliche Sitzung zum frühesten zulässigen Termin einzuberufen, wenn dies von mindestens vier Mitglieder des Fachschaftsrates oder mindestens einem:einer Sprecher:in schriftlich oder in elektronischer Form verlangt wird.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Die gewählten Mitglieder haben die Möglichkeit schriftlich oder in elektronischer Form einen Umlaufbeschluss des Fachschaftsrates einzuholen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der:Die Sprecher:in für Internes hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*Gewährleistung eines reibungslosen Bürobetriebes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Der:Die Sprecher:in für Finanzen hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Haushalts- &amp;amp; Wirtschaftsführung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; &lt;br /&gt;
:*Aufstellung des Haushaltsplanes und etwaiger Nachtragshaushaltspläne.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Der:Die Sprecher:in für Öffentliches hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Verwaltung der Social-Media Präsenz und der Website des Fachschaftsrats;&lt;br /&gt;
:*Kommunikation mit der Fachschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Der:Die Sprecher:in für Externes hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Vertretung des Fachschaftsrats gegenüber dem Studiendekanat, Fakultätsvorstand und Fakultätsrat;&lt;br /&gt;
:*Förderung der hochschulinternen &amp;amp; hochschulexternen Vernetzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==III. Sitzungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§6 Einberufung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates finden i. d. R. alle zwei Wochen statt. In der vorlesungsfreien Zeit kann von dieser Regelung abgesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Ladungsfrist beträgt vier Tage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, i. d. R. durch den:die Sprecher:in für Internes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Die Einladung zur Sitzung hat mindestens zu enthalten: &lt;br /&gt;
:*Datum und Zeit der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Ort der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Vorschlag der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner sollten auch enthalten sein: &lt;br /&gt;
:*Anträge, die nicht persönlicher Natur sind; &lt;br /&gt;
:*Berichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Einladung ist an alle Mitglieder des Fachschaftsrates sowie an zum Zeitpunkt der Einladung benannte Stellvertreter:innen, Antragsteller:innen und bekannte Gäste in Textform per E-Mail zu verschicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§7 Öffentlichkeit===&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates sind i. d. R. öffentlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat kann mit einfacher Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für einzelne Tagesordnungspunkte den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Sollte eine antragstellende Person um Ausschluss der Öffentlichkeit bitten, wird dies mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge persönlicher Natur werden stets nicht-öffentlich behandelt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Fachschaftsrat kann mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder zusätzliche beteiligte oder beratende Personen zu nicht-öffentlichen Teilen der Sitzung hinzuziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Über nicht-öffentliche Teile der Sitzung haben alle Beteiligten Verschwiegenheit zu bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§8 Protokoll===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Über die Sitzung wird ein Protokoll geführt. Sollte sich niemand für diese Aufgabe finden, so sind die gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates abwechselnd für das Protokollieren der Sitzungen verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Inhalt des Protokolls sind:&lt;br /&gt;
:*Ort, Sitzungsleitung, Protokollanten sowie anwesende Mitglieder;&lt;br /&gt;
:*Abstimmungen, Beschlüsse und die jeweiligen Ergebnisse;&lt;br /&gt;
:*Berichte von Sprecher:innen und Referent:innen;&lt;br /&gt;
:*sowie durch Geschäftsordnung, Finanzordnung oder Satzung vorgeschriebene Anzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Das nachbereitete Protokoll ist zeitnah über die internen Strukturen des Fachschaftsrates den Mitgliedern zugänglich zu machen, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Einladung zur nachfolgenden Sitzung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Das Protokoll gilt als beschlossen, wenn auf jener Sitzung, zu welcher das nachbereitete Protokoll den Mitgliedern zugänglich gemacht wurde, kein Widerspruch durch ein Mitglied erhoben wird. Im Falle eines Widerspruches sind die Änderungsvorschläge des widersprechenden Mitgliedes als Änderungsanträge zu behandeln und anschließend das Protokoll mit den angenommenen Änderungen durch den Fachschaftsrat zu beschließen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Öffentliche Teile eines beschlossenen Protokolls sind der Studierendenschaft zugänglich zu machen. Wurde ein Protokoll durch den Fachschaftsrat abgelehnt, ist über das weitere Verfahren durch den Fachschaftsrat zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§9 Beschlussfassung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat ist beschlussfähig, wenn die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist; mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung festzuhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Vor der eigentlichen Abstimmung ist möglichst ein Meinungsbild aller gewählten und kooptierten Mitglieder einzuholen. Stimmen Kooptierte und Gewählte überein, so erübrigt sich eine weitere Abstimmung. Ist dies nicht der Fall, so sollte eine erneute Diskussion und Abstimmung erfolgen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Sollte der Fachschaftsrat auf zwei aufeinander folgenden Sitzungen nicht beschlussfähig sein, können die Sprecher:innen eine Sitzung einberufen, in welcher der Fachschaftsrat in jedem Fall beschlussfähig ist. Dies muss in der Einladung deutlich gekennzeichnet sein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Der Fachschaftsrat entscheidet auf seinen Sitzungen i. d. R. mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern durch Satzung, Finanz-, Beitrags- und Geschäftsordnung keine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Für Umlaufbeschlüsse sind nur direkt gewählte Mitglieder des Fachschaftsrats stimmberechtigt. Der Umlaufbeschluss gilt als angenommen, sobald die absolute Mehrheit diesem zugestimmt hat. Ist der Umlaufbeschluss bis zur nächsten Sitzung noch nicht entschieden, so ist der Beschluss regulär auf der Sitzung zu tätigen. Die gewählten Mitglieder sollten innerhalb von fünf Tagen nach Antragsstellung über den Umlaufbeschluss abstimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Die Beschlüsse des Fachschaftsrates sind bindend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§10 Sitzungsleitung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung. Sie ist angehalten, ein heterogenes Meinungsbild einzuholen und eine zielführende Diskussion zu ermöglichen. Sie erteilt und entzieht das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§11 Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge zur Geschäftsordnung sind umgehend, jedoch ohne einen Wortbeitrag zu unterbrechen, zu behandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Bei allen Anträgen zur Geschäftsordnung ist eine Gegenrede möglich. Sollte keine Gegenrede erfolgen so gilt der Antrag zur Geschäftsordnung als einstimmig angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Anträge zur Geschäftsordnung werden mit folgenden Mehrheiten angenommen. &lt;br /&gt;
:*Durch Antrag eines Mitglieds: &lt;br /&gt;
::a. Namentliche Abstimmung &lt;br /&gt;
::b. Geheime Abstimmung &lt;br /&gt;
::c. Feststellung der Beschlussfähigkeit &lt;br /&gt;
::d. Rede zu rechtlichen Gegebenheiten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::e. Überweisung in eine Arbeitsgruppe oder an die Leitung eines Sachbereichs&lt;br /&gt;
::f. Unterbrechung der Sitzung &lt;br /&gt;
::g. Ende der Debatte und sofortige Abstimmung &lt;br /&gt;
::h. Schluss mit der Redner:innen-Liste &lt;br /&gt;
::i. Eintritt in einen Tagesordnungspunkt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::j. Änderung der Tagesordnung (mit Vorschlag) &lt;br /&gt;
::k. Behandlung unter einem späteren Tagesordnungspunkt &lt;br /&gt;
::l. Vertagung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::m. Wechsel der Sitzungsleitung &lt;br /&gt;
::n. Nichtbefassung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Für den Fall, das sowohl ein Antrag auf geheime als auch namentliche Abstimmung gestellt wird, wird zuerst über die geheime Abstimmung abgestimmt. Sollte die geheime Abstimmung angenommen werden, entfällt eine Abstimmung über eine namentliche Abstimmung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5)	Anträge zur Geschäftsordnung werden nicht namentlich oder geheim abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§12 Anträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge sind Entwürfe zu Beschlüssen. Diese sind vor Einberufung der Sitzung bei dem:der Sprecher:in für Internes einzureichen und sind mit der Einladung zur verteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag wird i. d. R. nur in Anwesenheit der antragstellenden Person behandelt. Andernfalls wird der Antrag auf die nächste Sitzung vertagt. Ein Antrag wird höchstens dreimal vertagt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Initiativanträge sind Anträge, die nach Ablauf der regulären Einreichungsfrist bei dem:der Sprecher:in für Internes eingereicht wurden und nicht in regulärer Frist gestellt werden konnten oder auf einem Sachverhalt beruhen der nach Einladung bekannt geworden ist. Initiativanträge werden nur behandelt, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern, einem:einer Sprecher:in unterschrieben oder zum Beschluss der Tagesordnung befürwortet worden sind.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Konstruktive Misstrauensanträge müssen 10 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich oder in elektronischer Form eingegangen sein. Konstruktive Misstrauensanträge gelten als bestätigt, wenn sie mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen worden sind. Misstrauensanträge sind vertraulich zu behandeln, werden geheim abgestimmt und können nicht initiativ eingebracht werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Mitglieder des Fachschaftsrates können während einer Sitzung Änderungen an den Anträgen vorschlagen. Ein Änderungsantrag darf dem Zweck, Sinn sowie der Natur des ursprünglichen Antrages nicht widersprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Abstimmungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Vor jeder Abstimmung liest die Sitzungsleitung den Gegenstand der Abstimmung genau und neutral vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Vor der Abstimmung über einen Antrag sind alle dazu gestellten Änderungsanträge, in der Reihenfolge ihrer Tragweite, beginnend mit dem weitestgehenden, abzustimmen. Erst danach darf über den Hauptantrag entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge über die einmal abgestimmt wurde, können auf der laufenden Sitzung nicht noch einmal zur Abstimmung gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind unter anderem der Haushaltsplan und andere Anträge, sofern dies in Satzung, Beitrags-, Finanz- oder Geschäftsordnung anders geregelt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==IV. Sonstiges==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§14 Einbeziehung von stellvertretenden Mitgliedern===&lt;br /&gt;
(1) Ist ein gewähltes Mitglied des Fachschaftsrates nicht in der Lage an den Sitzungen des Fachschaftsrates teilzunehmen, so benennt es gegenüber dem:der Sprecher:in für Internes eine:n Vertreter:in für die Dauer der Sitzung. Das Mandat wird in diesem Falle nicht niedergelegt. Als mögliche Vertretung gelten die Stellvertreter:innen der jeweiligen Liste. Eine Vertretung ist bis zu Beginn der Sitzung dem:der Sprecher:in für Internes per E-Mail zu benennen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ist eine Vertretung nicht rechtzeitig benannt, so darf ein zum Zeitpunkt der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Sitzung anwesende:r Stellvertreter:in der Liste des abwesenden Mitglieds dessen Mandat für die Dauer der Sitzung wahrnehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die für die Sitzung notwendigen Unterlagen werden der Vertretung zur Verfügung gestellt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Sollte ein gewähltes Mitglied drei Mal in Folge unentschuldigt und ohne benannte zeitweilige Vertretung den ordentlichen Sitzungen des Fachschaftsrats fernbleiben, verliert das Mitglied sein Mandat. Entsprechend wird das Mandat auf den:die nächste Stellvertreter:in der Liste der amtlichen Wahlergebnisse übertragen. Darüber informiert der:die Sprecher:in für Internes des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§15 Änderungen der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrates wird einer absoluten Zweidrittelmehrheit beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Änderungen treten mit Beschluss sofort in Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§16 Schlussbestimmungen===&lt;br /&gt;
(1) Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(2) Die hier verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Sollte eine Klausel dieser Geschäftsordnung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsordnung nicht berührt. Unwirksame Klauseln sind im Wege der Auslegung zu ergänzen, sollte dies nicht möglich sein, tritt an deren Stelle dispositives Gesetzesrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)	Die Geschäftsordnung ist dem Studierendenrat anzuzeigen und von diesem zu veröffentlichen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Marten.Zillmer</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29599</id>
		<title>Geschäftsordnung FME</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29599"/>
		<updated>2020-11-29T19:43:27Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Marten.Zillmer: &lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
Geschäftsordnung für den Fachschaftsrat Medizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - nachfolgend Fachschaftsrat genannt - in der Fassung vom 26.11.2020&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== I. Vorwort ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum besseren Verständnis der Geschäftsordnung sind hier einige Erläuterung der verwendeten Formulierungen zu finden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gewählte Mitglieder&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die während der Hochschulwahlen gewählt wurden bzw. die Personen, die aufgrund der Beendigung des Mandates eines Mitgliedes nachfolgen. Sie sind stimmberechtigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stellvertretende Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die als Stellvertretung während der Hochschulwahlen gewählt wurden. Sie können ein gewähltes Mitglied auf Sitzungen vertreten und erhalten hierdurch das Stimmrecht dieses Mitglieds. Ein stellvertretendes Mitglied kann pro Sitzung nur ein gewähltes Mitglied vertreten. Bei Beendigung des Mandates eines gewählten Mitgliedes übernimmt ein stellvertretendes Mitglied die Nachfolge. Hierbei sind die Wahlergebnisse zu berücksichtigten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Referent:innen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder des Fachschaftsrats, die Sachgebiete verantworten, für die keine Sprecherposition definiert ist.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Kooptierte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die durch Kooptation in den Fachschaftsrat aufgenommen wurden. Sie sind nicht stimmberechtigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stimmberechtigte Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Gewählte oder stellvertretende Mitglieder, die auf einer Sitzung ein Stimmrecht besitzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ausschluss der Öffentlichkeit&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschluss aller Personen, die nicht (gewählte, stellvertretende oder kooptierte) Mitglieder des Fachschaftsrats sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Textform&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines (physischen oder digitalen) Dokuments, worin der:die Verfasser:in erkenntlich ist. Eine Unterschrift wird nicht benötigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Elektrische Form&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines digitalen Dokuments mit digitaler Signatur der erstellenden Person(en). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schriftform / schriftlich&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines physischen Dokuments mit Unterschrift der erstellenden Person(en).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Aufgaben&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgaben des Fachschaftsrats sind im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in § 65 definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== II. Aufbau ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §1 Anwendungsbereich ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsordnung regelt insbesondere: &lt;br /&gt;
:*den Ablauf, die Organisation und Durchführung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*die Zusammensetzung und&lt;br /&gt;
:*die Arbeit und interne Struktur &lt;br /&gt;
des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §2	Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat besteht aus gewählten, stellvertretenden und kooptierten Mitgliedern. Die Anzahl der gewählten Mitglieder beträgt 7. Die kooptierten Mitglieder können nur aus dem Kreis der Studierenden der Fachschaft mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt werden. Die zu kooptierende Person kann für die Wahl einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen. Dieser Antrag wird ohne Abstimmung angenommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)	Der Fachschaftsrat teilt seine Arbeit in die folgenden Sachgebiete ein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:#Verwaltung;&lt;br /&gt;
:#Finanzen &amp;amp; Technik;&lt;br /&gt;
:#Öffentlichkeitsarbeit;&lt;br /&gt;
:#Studium &amp;amp; Lehre;&lt;br /&gt;
:#Vernetzung;&lt;br /&gt;
:#Promotionen &amp;amp; Wissenschaftsförderung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §3 Ämter ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte Sprecher:innen und Referent:innen, welche die Leitung eines Sachgebietes übernehmen. Jedes Sachgebiet kann maximal eine:n Sprecher:in und zwei Referent:innen haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat wählt eine:n Sprecher:in für Internes, eine:n Sprecher:in für Finanzen, eine:n Sprecher:in für Öffentliches und eine:n Sprecher:in für Externes. Die weiteren Sachgebiete können beliebig durch Referent:innen besetzt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der:Die Sprecher:in für Internes verantwortet das Sachgebiet Verwaltung, der:die Sprecher:in für Finanzen verantwortet das Sachgebiet Finanzen &amp;amp; Technik, der:die Sprecher:in für Öffentliches verantwortet das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und der:die Sprecher:in für Externes verantwortet das Sachgebiet Vernetzung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Als Sprecher:in können sich nur Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen. Die Sprecher:innen bilden gemeinsam den Vorstand. Der Fachschaftsrat muss von vier Sprecher:innen vertreten werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Als Referent:in können sich Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder, aus dem Kreis der stellvertretenden oder aus dem Kreis der kooptierten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §4 Wahl der Ämter===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Ämter werden einzeln, getrennt nach Sachgebiet, mit absoluter Mehrheit der gewählten Mitglieder gewählt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Sollte im einem Wahlgang mit mehreren Kandidat:innen keine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für eine:n Kandidat:in zu Stande kommen, ist ein weiterer Wahlgang für dieses Amt durchzuführen, wobei der:die Kandidat:in mit der wenigsten Stimmen nicht mehr zur Wahl steht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Amtsträger werden in das jeweilige Amt für eine Wahlperiode gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet außerdem durch: &lt;br /&gt;
:#Rücktritt; &lt;br /&gt;
:#Austritt aus der Studierendenschaft; &lt;br /&gt;
:#Wechsel der Fachschaft; &lt;br /&gt;
:#Exmatrikulation;&lt;br /&gt;
:#bestätigtem konstruktiven Misstrauensantrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Ist ein Amt wegen vorzeitiger Beendigung der Amtszeit neu zu besetzen, wird dieses Amt für die laufende Wahlperiode neu gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§5 Aufgaben und Rechte der Sprecher:innen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sprecher:innen vertreten den Fachschaftsrat gegenüber:&lt;br /&gt;
:#staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen;&lt;br /&gt;
:#der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg; &lt;br /&gt;
:#der Medizinischen Fakultät;&lt;br /&gt;
:#dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.;&lt;br /&gt;
:#den Organen der Universitätsverwaltung; &lt;br /&gt;
:#sowie im nationalen und internationalen Verkehr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die gewählten Mitglieder können im Zeitraum zwischen zwei Sitzungen im Rahmen ihres operativen Geschäfts über ein Gesamtbudget i. H. v. 200,00 € verfügen. Hierfür müssen mindestens 2 gewählte Mitglieder ihre Zustimmung schriftlich oder in elektronischer Form geben. Dies betrifft insbesondere die Aufrechterhaltung des Bürobetriebs und die Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen. Der Verfügungsrahmen ist auch dann nicht zu überschreiten, wenn mehrere Ausgaben in einem direkten sachlichen Zusammenhang stehen. Die gewählten Mitglieder haben dem Fachschaftsrat auf der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Sprecher:innen haben eine zusätzliche Sitzung zum frühesten zulässigen Termin einzuberufen, wenn dies von mindestens vier Mitglieder des Fachschaftsrates oder mindestens einem:einer Sprecher:in schriftlich oder in elektronischer Form verlangt wird.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Die gewählten Mitglieder haben die Möglichkeit schriftlich oder in elektronischer Form einen Umlaufbeschluss des Fachschaftsrates einzuholen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der:Die Sprecher:in für Internes hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*Gewährleistung eines reibungslosen Bürobetriebes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Der:Die Sprecher:in für Finanzen hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Haushalts- &amp;amp; Wirtschaftsführung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; &lt;br /&gt;
:*Aufstellung des Haushaltsplanes und etwaiger Nachtragshaushaltspläne.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Der:Die Sprecher:in für Öffentliches hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Verwaltung der Social-Media Präsenz und der Website des Fachschaftsrats;&lt;br /&gt;
:*Kommunikation mit der Fachschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Der:Die Sprecher:in für Externes hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Vertretung des Fachschaftsrats gegenüber dem Studiendekanat, Fakultätsvorstand und Fakultätsrat;&lt;br /&gt;
:*Förderung der hochschulinternen &amp;amp; hochschulexternen Vernetzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==III. Sitzungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§6 Einberufung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates finden i. d. R. alle zwei Wochen statt. In der vorlesungsfreien Zeit kann von dieser Regelung abgesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Ladungsfrist beträgt vier Tage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, i. d. R. durch den:die Sprecher:in für Internes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Die Einladung zur Sitzung hat mindestens zu enthalten: &lt;br /&gt;
:*Datum und Zeit der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Ort der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Vorschlag der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner sollten auch enthalten sein: &lt;br /&gt;
:*Anträge, die nicht persönlicher Natur sind; &lt;br /&gt;
:*Berichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Einladung ist an alle Mitglieder des Fachschaftsrates sowie an zum Zeitpunkt der Einladung benannte Stellvertreter:innen, Antragsteller:innen und bekannte Gäste in Textform per E-Mail zu verschicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§7 Öffentlichkeit===&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates sind i. d. R. öffentlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat kann mit einfacher Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für einzelne Tagesordnungspunkte den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Sollte eine antragstellende Person um Ausschluss der Öffentlichkeit bitten, wird dies mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge persönlicher Natur werden stets nicht-öffentlich behandelt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Fachschaftsrat kann mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder zusätzliche beteiligte oder beratende Personen zu nicht-öffentlichen Teilen der Sitzung hinzuziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Über nicht-öffentliche Teile der Sitzung haben alle Beteiligten Verschwiegenheit zu bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§8 Protokoll===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Über die Sitzung wird ein Protokoll geführt. Sollte sich niemand für diese Aufgabe finden, so sind die gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates abwechselnd für das Protokollieren der Sitzungen verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Inhalt des Protokolls sind:&lt;br /&gt;
:*Ort, Sitzungsleitung, Protokollanten sowie anwesende Mitglieder;&lt;br /&gt;
:*Abstimmungen, Beschlüsse und die jeweiligen Ergebnisse;&lt;br /&gt;
:*Berichte von Sprecher:innen und Referent:innen;&lt;br /&gt;
:*sowie durch Geschäftsordnung, Finanzordnung oder Satzung vorgeschriebene Anzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Das nachbereitete Protokoll ist zeitnah über die internen Strukturen des Fachschaftsrates den Mitgliedern zugänglich zu machen, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Einladung zur nachfolgenden Sitzung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Das Protokoll gilt als beschlossen, wenn auf jener Sitzung, zu welcher das nachbereitete Protokoll den Mitgliedern zugänglich gemacht wurde, kein Widerspruch durch ein Mitglied erhoben wird. Im Falle eines Widerspruches sind die Änderungsvorschläge des widersprechenden Mitgliedes als Änderungsanträge zu behandeln und anschließend das Protokoll mit den angenommenen Änderungen durch den Fachschaftsrat zu beschließen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Öffentliche Teile eines beschlossenen Protokolls sind der Studierendenschaft zugänglich zu machen. Wurde ein Protokoll durch den Fachschaftsrat abgelehnt, ist über das weitere Verfahren durch den Fachschaftsrat zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§9 Beschlussfassung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat ist beschlussfähig, wenn die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist; mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung festzuhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Vor der eigentlichen Abstimmung ist möglichst ein Meinungsbild aller gewählten und kooptierten Mitglieder einzuholen. Stimmen Kooptierte und Gewählte überein, so erübrigt sich eine weitere Abstimmung. Ist dies nicht der Fall, so sollte eine erneute Diskussion und Abstimmung erfolgen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Sollte der Fachschaftsrat auf zwei aufeinander folgenden Sitzungen nicht beschlussfähig sein, können die Sprecher:innen eine Sitzung einberufen, in welcher der Fachschaftsrat in jedem Fall beschlussfähig ist. Dies muss in der Einladung deutlich gekennzeichnet sein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Der Fachschaftsrat entscheidet auf seinen Sitzungen i. d. R. mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern durch Satzung, Finanz-, Beitrags- und Geschäftsordnung keine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Für Umlaufbeschlüsse sind nur direkt gewählte Mitglieder des Fachschaftsrats stimmberechtigt. Der Umlaufbeschluss gilt als angenommen, sobald die absolute Mehrheit diesem zugestimmt hat. Ist der Umlaufbeschluss bis zur nächsten Sitzung noch nicht entschieden, so ist der Beschluss regulär auf der Sitzung zu tätigen. Die gewählten Mitglieder sollten innerhalb von fünf Tagen nach Antragsstellung über den Umlaufbeschluss abstimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Die Beschlüsse des Fachschaftsrates sind bindend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§10 Sitzungsleitung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung. Sie ist angehalten, ein heterogenes Meinungsbild einzuholen und eine zielführende Diskussion zu ermöglichen. Sie erteilt und entzieht das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§11 Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge zur Geschäftsordnung sind umgehend, jedoch ohne einen Wortbeitrag zu unterbrechen, zu behandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Bei allen Anträgen zur Geschäftsordnung ist eine Gegenrede möglich. Sollte keine Gegenrede erfolgen so gilt der Antrag zur Geschäftsordnung als einstimmig angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Anträge zur Geschäftsordnung werden mit folgenden Mehrheiten angenommen. &lt;br /&gt;
:*Durch Antrag eines Mitglieds: &lt;br /&gt;
::a. Namentliche Abstimmung &lt;br /&gt;
::b. Geheime Abstimmung &lt;br /&gt;
::c. Feststellung der Beschlussfähigkeit &lt;br /&gt;
::d. Rede zu rechtlichen Gegebenheiten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::e. Überweisung in eine Arbeitsgruppe oder an die Leitung eines Sachbereichs&lt;br /&gt;
::f. Unterbrechung der Sitzung &lt;br /&gt;
::g. Ende der Debatte und sofortige Abstimmung &lt;br /&gt;
::h. Schluss mit der Redner:innen-Liste &lt;br /&gt;
::i. Eintritt in einen Tagesordnungspunkt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::j. Änderung der Tagesordnung (mit Vorschlag) &lt;br /&gt;
::k. Behandlung unter einem späteren Tagesordnungspunkt &lt;br /&gt;
::l. Vertagung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::m. Wechsel der Sitzungsleitung &lt;br /&gt;
::n. Nichtbefassung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Für den Fall, das sowohl ein Antrag auf geheime als auch namentliche Abstimmung gestellt wird, wird zuerst über die geheime Abstimmung abgestimmt. Sollte die geheime Abstimmung angenommen werden, entfällt eine Abstimmung über eine namentliche Abstimmung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5)	Anträge zur Geschäftsordnung werden nicht namentlich oder geheim abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§12 Anträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge sind Entwürfe zu Beschlüssen. Diese sind vor Einberufung der Sitzung bei dem:der Sprecher:in für Internes einzureichen und sind mit der Einladung zur verteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag wird i. d. R. nur in Anwesenheit der antragstellenden Person behandelt. Andernfalls wird der Antrag auf die nächste Sitzung vertagt. Ein Antrag wird höchstens dreimal vertagt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Initiativanträge sind Anträge, die nach Ablauf der regulären Einreichungsfrist bei dem:der Sprecher:in für Internes eingereicht wurden und nicht in regulärer Frist gestellt werden konnten oder auf einem Sachverhalt beruhen der nach Einladung bekannt geworden ist. Initiativanträge werden nur behandelt, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern, einem:einer Sprecher:in unterschrieben oder zum Beschluss der Tagesordnung befürwortet worden sind.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Konstruktive Misstrauensanträge müssen 10 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich oder in elektronischer Form eingegangen sein. Konstruktive Misstrauensanträge gelten als bestätigt, wenn sie mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen worden sind. Misstrauensanträge sind vertraulich zu behandeln, werden geheim abgestimmt und können nicht initiativ eingebracht werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Mitglieder des Fachschaftsrates können während einer Sitzung Änderungen an den Anträgen vorschlagen. Ein Änderungsantrag darf dem Zweck, Sinn sowie der Natur des ursprünglichen Antrages nicht widersprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Abstimmungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Vor jeder Abstimmung liest die Sitzungsleitung den Gegenstand der Abstimmung genau und neutral vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Vor der Abstimmung über einen Antrag sind alle dazu gestellten Änderungsanträge, in der Reihenfolge ihrer Tragweite, beginnend mit dem weitestgehenden, abzustimmen. Erst danach darf über den Hauptantrag entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge über die einmal abgestimmt wurde, können auf der laufenden Sitzung nicht noch einmal zur Abstimmung gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind unter anderem der Haushaltsplan und andere Anträge, sofern dies in Satzung, Beitrags-, Finanz- oder Geschäftsordnung anders geregelt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==IV. Sonstiges==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§14 Einbeziehung von stellvertretenden Mitgliedern===&lt;br /&gt;
(1) Ist ein gewähltes Mitglied des Fachschaftsrates nicht in der Lage an den Sitzungen des Fachschaftsrates teilzunehmen, so benennt es gegenüber dem:der Sprecher:in für Internes eine:n Vertreter:in für die Dauer der Sitzung. Das Mandat wird in diesem Falle nicht niedergelegt. Als mögliche Vertretung gelten die Stellvertreter:innen der jeweiligen Liste. Eine Vertretung ist bis zu Beginn der Sitzung dem:der Sprecher:in für Internes per E-Mail zu benennen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ist eine Vertretung nicht rechtzeitig benannt, so darf ein zum Zeitpunkt der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Sitzung anwesende:r Stellvertreter:in der Liste des abwesenden Mitglieds dessen Mandat für die Dauer der Sitzung wahrnehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die für die Sitzung notwendigen Unterlagen werden der Vertretung zur Verfügung gestellt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Sollte ein gewähltes Mitglied drei Mal in Folge unentschuldigt und ohne benannte zeitweilige Vertretung den ordentlichen Sitzungen des Fachschaftsrats fernbleiben, verliert das Mitglied sein Mandat. Entsprechend wird das Mandat auf den:die nächste Stellvertreter:in der Liste der amtlichen Wahlergebnisse übertragen. Darüber informiert der:die Sprecher:in für Internes des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§15 Änderungen der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrates wird einer absoluten Zweidrittelmehrheit beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Änderungen treten mit Beschluss sofort in Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§16 Schlussbestimmungen===&lt;br /&gt;
(1) Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(2) Die hier verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Sollte eine Klausel dieser Geschäftsordnung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsordnung nicht berührt. Unwirksame Klauseln sind im Wege der Auslegung zu ergänzen, sollte dies nicht möglich sein, tritt an deren Stelle dispositives Gesetzesrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)	Die Geschäftsordnung ist dem Studierendenrat anzuzeigen und von diesem zu veröffentlichen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Marten.Zillmer</name></author>
	</entry>
	<entry>
		<id>https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Gesch%C3%A4ftsordnung_FME&amp;diff=29598</id>
		<title>Geschäftsordnung FME</title>
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		<updated>2020-11-29T19:36:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Marten.Zillmer: Die Seite wurde neu angelegt: „Geschäftsordnung Geschäftsordnung für den Fachschaftsrat Medizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - nachfolgend Fachschaftsrat genannt - in der…“&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Geschäftsordnung&lt;br /&gt;
Geschäftsordnung für den Fachschaftsrat Medizin der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg - nachfolgend Fachschaftsrat genannt - in der Fassung vom 26.11.2020&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== I. Vorwort ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zum besseren Verständnis der Geschäftsordnung sind hier einige Erläuterung der verwendeten Formulierungen zu finden:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Gewählte Mitglieder&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die während der Hochschulwahlen gewählt wurden bzw. die Personen, die aufgrund der Beendigung des Mandates eines Mitgliedes nachfolgen. Sie sind stimmberechtigt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Stellvertretende Mitglieder&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder, die als Stellvertretung während der Hochschulwahlen gewählt wurden. Sie können ein gewähltes Mitglied auf Sitzungen vertreten und erhalten hierdurch das Stimmrecht dieses Mitglieds. Ein stellvertretendes Mitglied kann pro Sitzung nur ein gewähltes Mitglied vertreten. Bei Beendigung des Mandates eines gewählten Mitgliedes wird ein stellvertretendes Mitglied zum Nachfolger. Hierbei sind die Wahlergebnisse zu berücksichtigten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Referent:innen&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Mitglieder des Fachschaftsrats, die Sachgebiete besetzen, für die keine Sprecherposition definiert ist. &lt;br /&gt;
Kooptierte Mitglieder &lt;br /&gt;
Mitglieder, die durch Kooptation in den Fachschaftsrat aufgenommen wurden. Sie sind nicht stimmberechtigt. &lt;br /&gt;
Stimmberechtigte Mitglieder &lt;br /&gt;
Gewählte oder stellvertretende Mitglieder, die auf einer Sitzung ein Stimmrecht besitzen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Ausschluss der Öffentlichkeit&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ausschluss aller Personen, die nicht (gewählte, stellvertretende oder kooptierte) Mitglieder des Fachschaftsrats sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Textform&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines (physischen oder digitalen) Dokuments, worin der:die Verfasser:in erkenntlich ist. Eine Unterschrift wird nicht benötigt.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Elektrische Form&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines digitalen Dokuments mit digitaler Signatur der erstellenden Person(en). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Schriftform / schriftlich&#039;&#039;&#039; &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Bezeichnet das Verfassen eines physischen Dokuments mit Unterschrift der erstellenden Person(en).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&#039;&#039;&#039;Aufgaben&#039;&#039;&#039;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgaben des Fachschaftsrats sind im Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in § 65 definiert.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== II. Aufbau ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §1 Anwendungsbereich ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Geschäftsordnung regelt insbesondere: &lt;br /&gt;
:*den Ablauf, die Organisation und Durchführung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*die Zusammensetzung und&lt;br /&gt;
:*die Arbeit und interne Struktur &lt;br /&gt;
des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §2	Zusammensetzung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat besteht aus gewählten, stellvertretenden und kooptierten Mitgliedern. Die Anzahl der gewählten Mitglieder beträgt 7. Die kooptierten Mitglieder können nur aus dem Kreis der Studierenden der Fachschaft mit Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gewählt werden. Die zu kooptierende Person kann für die Wahl einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen. Dieser Antrag wird ohne Abstimmung angenommen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2)	Der Fachschaftsrat teilt seine Arbeit in die folgenden Sachgebiete ein:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:#Verwaltung;&lt;br /&gt;
:#Finanzen &amp;amp; Technik;&lt;br /&gt;
:#Öffentlichkeitsarbeit;&lt;br /&gt;
:#Studium &amp;amp; Lehre;&lt;br /&gt;
:#Vernetzung;&lt;br /&gt;
:#Promotionen &amp;amp; Wissenschaftsförderung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §3 Ämter ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte Sprecher:innen und Referent:innen, welche die Leitung eines Sachgebietes übernehmen. Jedes Sachgebiet kann maximal eine:n Sprecher:in und zwei Referent:innen haben. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat wählt eine:n Sprecher:in für Internes, eine:n Sprecher:in für Finanzen, eine:n Sprecher:in für Öffentliches und eine:n Sprecher:in für Externes. Die weiteren Sachgebiete können beliebig durch Referent:innen besetzt werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Der:Die Sprecher:in für Internes verantwortet das Sachgebiet Verwaltung, der:die Sprecher:in für Finanzen verantwortet das Sachgebiet Finanzen &amp;amp; Technik, der:die Sprecher:in für Öffentliches verantwortet das Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit und der:die Sprecher:in für Externes verantwortet das Sachgebiet Vernetzung. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Als Sprecher:in können sich nur Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen. Die Sprecher:innen bilden gemeinsam den Vorstand. Der Fachschaftsrat muss von vier Sprecher:innen vertreten werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Als Referent:in können sich Studierende aus dem Kreis der gewählten Mitglieder, aus dem Kreis der stellvertretenden oder aus dem Kreis der kooptierten Mitglieder des Fachschaftsrates aufstellen lassen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== §4 Wahl der Ämter===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Ämter werden einzeln, getrennt nach Sachgebiet, mit absoluter Mehrheit der gewählten Mitglieder gewählt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Sollte im einem Wahlgang mit mehreren Kandidat:innen keine absolute Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für eine:n Kandidat:in zu Stande kommen, ist ein weiterer Wahlgang für dieses Amt durchzuführen, wobei der:die Kandidat:in mit der wenigsten Stimmen nicht mehr zur Wahl steht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Amtsträger werden in das jeweilige Amt für eine Wahlperiode gewählt. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Amtszeit endet außerdem durch: &lt;br /&gt;
:#Rücktritt; &lt;br /&gt;
:#Austritt aus der Studierendenschaft; &lt;br /&gt;
:#Wechsel der Fachschaft; &lt;br /&gt;
:#Exmatrikulation;&lt;br /&gt;
:#bestätigtem konstruktiven Misstrauensantrag. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Ist ein Amt wegen vorzeitiger Beendigung der Amtszeit neu zu besetzen, wird dieses Amt für die laufende Wahlperiode neu gewählt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§5 Aufgaben und Rechte der Sprecher:innen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sprecher:innen vertreten den Fachschaftsrat gegenüber:&lt;br /&gt;
:#staatlichen und gesellschaftlichen Institutionen;&lt;br /&gt;
:#der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg; &lt;br /&gt;
:#der Medizinischen Fakultät;&lt;br /&gt;
:#dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.;&lt;br /&gt;
:#den Organen der Universitätsverwaltung; &lt;br /&gt;
:#sowie im nationalen und internationalen Verkehr. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die gewählten Mitglieder können im Zeitraum zwischen zwei Sitzungen im Rahmen ihres operativen Geschäfts über ein Gesamtbudget i. H. v. 200,00 € verfügen. Hierfür müssen mindestens 2 gewählte Mitglieder ihre Zustimmung schriftlich oder in elektronischer Form geben. Dies betrifft insbesondere die Aufrechterhaltung des Bürobetriebs und die Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen. Der Verfügungsrahmen ist auch dann nicht zu überschreiten, wenn mehrere Ausgaben in einem direkten sachlichen Zusammenhang stehen. Die gewählten Mitglieder haben dem Fachschaftsrat auf der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Sprecher:innen haben eine zusätzliche Sitzung zum frühesten zulässigen Termin einzuberufen, wenn dies von mindestens vier Mitglieder des Fachschaftsrates oder mindestens einem:einer Sprecher:in schriftlich oder in elektronischer Form verlangt wird.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Die gewählten Mitglieder haben die Möglichkeit schriftlich oder in elektronischer Form einen Umlaufbeschluss des Fachschaftsrates einzuholen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Der:Die Sprecher:in für Internes hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Vor- &amp;amp; Nachbereitung der Sitzungen; &lt;br /&gt;
:*Gewährleistung eines reibungslosen Bürobetriebes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Der:Die Sprecher:in für Finanzen hat insbesondere die folgenden Aufgaben: &lt;br /&gt;
:*Haushalts- &amp;amp; Wirtschaftsführung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; &lt;br /&gt;
:*Aufstellung des Haushaltsplanes und etwaiger Nachtragshaushaltspläne.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Der:Die Sprecher:in für Öffentliches hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Verwaltung der Social-Media Präsenz und der Website des Fachschaftsrats;&lt;br /&gt;
:*Kommunikation mit der Fachschaft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(8) Der:Die Sprecher:in für Externes hat insbesondere die folgenden Aufgaben:&lt;br /&gt;
:*Vertretung des Fachschaftsrats gegenüber dem Studiendekanat, Fakultätsvorstand und Fakultätsrat;&lt;br /&gt;
:*Förderung der hochschulinternen &amp;amp; hochschulexternen Vernetzung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==III. Sitzungen==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§6 Einberufung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates finden i. d. R. alle zwei Wochen statt. In der vorlesungsfreien Zeit kann von dieser Regelung abgesehen werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Ladungsfrist beträgt vier Tage. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand, i. d. R. durch den:die Sprecher:in für Internes. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Die Einladung zur Sitzung hat mindestens zu enthalten: &lt;br /&gt;
:*Datum und Zeit der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Ort der Sitzung; &lt;br /&gt;
:*Vorschlag der Tagesordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Ferner sollten auch enthalten sein: &lt;br /&gt;
:*Anträge, die nicht persönlicher Natur sind; &lt;br /&gt;
:*Berichte.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Die Einladung ist an alle Mitglieder des Fachschaftsrates sowie an zum Zeitpunkt der Einladung benannte Stellvertreter:innen, Antragsteller:innen und bekannte Gäste in Textform per E-Mail zu verschicken.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§7 Öffentlichkeit===&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungen des Fachschaftsrates sind i. d. R. öffentlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Der Fachschaftsrat kann mit einfacher Zweidrittelmehrheit der stimmberechtigten Mitglieder für einzelne Tagesordnungspunkte den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließen. Sollte eine antragstellende Person um Ausschluss der Öffentlichkeit bitten, wird dies mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge persönlicher Natur werden stets nicht-öffentlich behandelt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Der Fachschaftsrat kann mit absoluter Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder zusätzliche beteiligte oder beratende Personen zu nicht-öffentlichen Teilen der Sitzung hinzuziehen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Über nicht-öffentliche Teile der Sitzung haben alle Beteiligten Verschwiegenheit zu bewahren.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§8 Protokoll===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Über die Sitzung wird ein Protokoll geführt. Sollte sich niemand für diese Aufgabe finden, so sind die gewählten Mitglieder des Fachschaftsrates abwechselnd für das Protokollieren der Sitzungen verantwortlich.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Inhalt des Protokolls sind:&lt;br /&gt;
:*Ort, Sitzungsleitung, Protokollanten sowie anwesende Mitglieder;&lt;br /&gt;
:*Abstimmungen, Beschlüsse und die jeweiligen Ergebnisse;&lt;br /&gt;
:*Berichte von Sprecher:innen und Referent:innen;&lt;br /&gt;
:*sowie durch Geschäftsordnung, Finanzordnung oder Satzung vorgeschriebene Anzeigen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Das nachbereitete Protokoll ist zeitnah über die internen Strukturen des Fachschaftsrates den Mitgliedern zugänglich zu machen, spätestens jedoch bis zum Zeitpunkt der Einladung zur nachfolgenden Sitzung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Das Protokoll gilt als beschlossen, wenn auf jener Sitzung, zu welcher das nachbereitete Protokoll den Mitgliedern zugänglich gemacht wurde, kein Widerspruch durch ein Mitglied erhoben wird. Im Falle eines Widerspruches sind die Änderungsvorschläge des widersprechenden Mitgliedes als Änderungsanträge zu behandeln und anschließend das Protokoll mit den angenommenen Änderungen durch den Fachschaftsrat zu beschließen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Öffentliche Teile eines beschlossenen Protokolls sind der Studierendenschaft zugänglich zu machen. Wurde ein Protokoll durch den Fachschaftsrat abgelehnt, ist über das weitere Verfahren durch den Fachschaftsrat zu beraten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§9 Beschlussfassung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Der Fachschaftsrat ist beschlussfähig, wenn die Ladung ordnungsgemäß erfolgt ist; mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Die Beschlussfähigkeit ist zu Beginn der Sitzung festzuhalten. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Vor der eigentlichen Abstimmung ist möglichst ein Meinungsbild aller gewählten und kooptierten Mitglieder einzuholen. Stimmen Kooptierte und Gewählte überein, so erübrigt sich eine weitere Abstimmung. Ist dies nicht der Fall, so sollte eine erneute Diskussion und Abstimmung erfolgen.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Sollte der Fachschaftsrat auf zwei aufeinander folgenden Sitzungen nicht beschlussfähig sein, können die Sprecher:innen eine Sitzung einberufen, in welcher der Fachschaftsrat in jedem Fall beschlussfähig ist. Dies muss in der Einladung deutlich gekennzeichnet sein.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5) Der Fachschaftsrat entscheidet auf seinen Sitzungen i. d. R. mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern durch Satzung, Finanz-, Beitrags- und Geschäftsordnung keine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(6) Für Umlaufbeschlüsse sind nur direkt gewählte Mitglieder des Fachschaftsrats stimmberechtigt. Der Umlaufbeschluss gilt als angenommen, sobald die absolute Mehrheit diesem zugestimmt hat. Ist der Umlaufbeschluss bis zur nächsten Sitzung noch nicht entschieden, so ist der Beschluss regulär auf der Sitzung zu tätigen. Die gewählten Mitglieder sollten innerhalb von fünf Tagen nach Antragsstellung über den Umlaufbeschluss abstimmen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(7) Die Beschlüsse des Fachschaftsrates sind bindend.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§10 Sitzungsleitung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung. Sie ist angehalten, ein heterogenes Meinungsbild einzuholen und eine zielführende Diskussion zu ermöglichen. Sie erteilt und entzieht das Wort.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§11 Anträge zur Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge zur Geschäftsordnung sind umgehend, jedoch ohne einen Wortbeitrag zu unterbrechen, zu behandeln. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Bei allen Anträgen zur Geschäftsordnung ist eine Gegenrede möglich. Sollte keine Gegenrede erfolgen so gilt der Antrag zur Geschäftsordnung als einstimmig angenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die Anträge zur Geschäftsordnung werden mit folgenden Mehrheiten angenommen. &lt;br /&gt;
:*Durch Antrag eines Mitglieds: &lt;br /&gt;
::a. Namentliche Abstimmung &lt;br /&gt;
::b. Geheime Abstimmung &lt;br /&gt;
::c. Feststellung der Beschlussfähigkeit &lt;br /&gt;
::d. Rede zu rechtlichen Gegebenheiten &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::e. Überweisung in eine Arbeitsgruppe oder an die Leitung eines Sachbereichs&lt;br /&gt;
::f. Unterbrechung der Sitzung &lt;br /&gt;
::g. Ende der Debatte und sofortige Abstimmung &lt;br /&gt;
::h. Schluss mit der Redner:innen-Liste &lt;br /&gt;
::i. Eintritt in einen Tagesordnungspunkt&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::j. Änderung der Tagesordnung (mit Vorschlag) &lt;br /&gt;
::k. Behandlung unter einem späteren Tagesordnungspunkt &lt;br /&gt;
::l. Vertagung&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
:*Mit einfacher Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen: &lt;br /&gt;
::m. Wechsel der Sitzungsleitung &lt;br /&gt;
::n. Nichtbefassung &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Für den Fall, das sowohl ein Antrag auf geheime als auch namentliche Abstimmung gestellt wird, wird zuerst über die geheime Abstimmung abgestimmt. Sollte die geheime Abstimmung angenommen werden, entfällt eine Abstimmung über eine namentliche Abstimmung.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(5)	Anträge zur Geschäftsordnung werden nicht namentlich oder geheim abgestimmt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§12 Anträge===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Anträge sind Entwürfe zu Beschlüssen. Diese sind vor Einberufung der Sitzung bei dem:der Sprecher:in für Internes einzureichen und sind mit der Einladung zur verteilen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ein Antrag wird i. d. R. nur in Anwesenheit der antragstellenden Person behandelt. Andernfalls wird der Antrag auf die nächste Sitzung vertagt. Ein Antrag wird höchstens dreimal vertagt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Initiativanträge sind Anträge, die nach Ablauf der regulären Einreichungsfrist bei dem:der Sprecher:in für Internes eingereicht wurden und nicht in regulärer Frist gestellt werden konnten oder auf einem Sachverhalt beruhen der nach Einladung bekannt geworden ist. Initiativanträge werden nur behandelt, wenn sie von mindestens drei Mitgliedern, einem:einer Sprecher:in unterschrieben oder zum Beschluss der Tagesordnung befürwortet worden sind.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(4) Konstruktive Misstrauensanträge müssen 10 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich oder in elektronischer Form eingegangen sein. Konstruktive Misstrauensanträge gelten als bestätigt, wenn sie mit 2/3-Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder beschlossen worden sind. Misstrauensanträge sind vertraulich zu behandeln, werden geheim abgestimmt und können nicht initiativ eingebracht werden. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(5) Mitglieder des Fachschaftsrates können während einer Sitzung Änderungen an den Anträgen vorschlagen. Ein Änderungsantrag darf dem Zweck, Sinn sowie der Natur des ursprünglichen Antrages nicht widersprechen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§13 Abstimmungen===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Vor jeder Abstimmung liest die Sitzungsleitung den Gegenstand der Abstimmung genau und neutral vor.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Vor der Abstimmung über einen Antrag sind alle dazu gestellten Änderungsanträge, in der Reihenfolge ihrer Tragweite, beginnend mit dem weitestgehenden, abzustimmen. Erst danach darf über den Hauptantrag entschieden werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Anträge über die einmal abgestimmt wurde, können auf der laufenden Sitzung nicht noch einmal zur Abstimmung gestellt werden. Ausgenommen hiervon sind unter anderem der Haushaltsplan und andere Anträge, sofern dies in Satzung, Beitrags-, Finanz- oder Geschäftsordnung anders geregelt ist.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
==IV. Sonstiges==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§14 Einbeziehung von stellvertretenden Mitgliedern===&lt;br /&gt;
(1) Ist ein gewähltes Mitglied des Fachschaftsrates nicht in der Lage an den Sitzungen des Fachschaftsrates teilzunehmen, so benennt es gegenüber dem:der Sprecher:in für Internes eine:n Vertreter:in für die Dauer der Sitzung. Das Mandat wird in diesem Falle nicht niedergelegt. Als mögliche Vertretung gelten die Stellvertreter:innen der jeweiligen Liste. Eine Vertretung ist bis zu Beginn der Sitzung dem:der Sprecher:in für Internes per E-Mail zu benennen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Ist eine Vertretung nicht rechtzeitig benannt, so darf ein zum Zeitpunkt der Feststellung der Beschlussfähigkeit der Sitzung anwesende:r Stellvertreter:in der Liste des abwesenden Mitglieds dessen Mandat für die Dauer der Sitzung wahrnehmen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Die für die Sitzung notwendigen Unterlagen werden der Vertretung zur Verfügung gestellt. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4) Sollte ein gewähltes Mitglied drei Mal in Folge unentschuldigt und ohne benannte zeitweilige Vertretung den ordentlichen Sitzungen des Fachschaftsrats fernbleiben, verliert das Mitglied sein Mandat. Entsprechend wird das Mandat auf den:die nächste Stellvertreter:in der Liste der amtlichen Wahlergebnisse übertragen. Darüber informiert der:die Sprecher:in für Internes des Fachschaftsrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§15 Änderungen der Geschäftsordnung===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(1) Eine Änderung der Geschäftsordnung des Fachschaftsrates wird einer absoluten Zweidrittelmehrheit beschlossen. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(2) Änderungen treten mit Beschluss sofort in Kraft.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
===§16 Schlussbestimmungen===&lt;br /&gt;
(1) Die Geschäftsordnung tritt mit Beschlussfassung in Kraft.&lt;br /&gt;
 &lt;br /&gt;
(2) Die hier verwendeten Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(3) Sollte eine Klausel dieser Geschäftsordnung unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsordnung nicht berührt. Unwirksame Klauseln sind im Wege der Auslegung zu ergänzen, sollte dies nicht möglich sein, tritt an deren Stelle dispositives Gesetzesrecht. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(4)	Die Geschäftsordnung ist dem Studierendenrat anzuzeigen und von diesem zu veröffentlichen.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Marten.Zillmer</name></author>
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	<entry>
		<id>https://wiki.stura-md.de/index.php?title=Ordnungen:Stura/GVP-Novelle&amp;diff=29207</id>
		<title>Ordnungen:Stura/GVP-Novelle</title>
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		<updated>2020-09-24T16:40:35Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;Marten.Zillmer: /* Referate */&lt;/p&gt;
&lt;hr /&gt;
&lt;div&gt;Geschäftsverteilungsplan des Studierendenrats der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in der Fassung vom xx.xx.2020&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Allgemeine Vorbemerkungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Geschäftsverteilungsplan ist eine Richtlinie für den Studierendenrat, wie die Struktur des Studierendenrates aufgebaut sein sollte, welche Aufgaben und Positionen innerhalb der Studierendenschaft und welche innerhalb der Universität auszufüllen sind. Die Sprecher*innen und Ratssekretär*innen stellen die Leitung des jeweiligen Ressorts dar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder des Studierendenrates ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die 15 gewählten Mitglieder des Studierendenrates sind Vertreter*innen der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Die Mitglieder sollen zusammen an der Erfüllung der Aufgaben, die sich entsprechen der Aufgaben der Studierendenschaft laut Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalts ergeben, mitwirken. Dazu ist mindestens die Vor- und Nachbereitung, wie Teilnahme an den Sitzungen und die Wahrnehmung von Sprechstunden notwendig. Weiterhin sollen spezifische Aufgaben, die in Form von Sprecher*innen, Ratssekretär*innen, Mitgliedern in Kommissionen oder Gremien und Beauftragten formalisiert sind, ausgefüllt werden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sprecher*innen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sprecher*innen übernehmen die grundlegenden Aufgaben des Organs und sichern somit die Arbeitsfähigkeit des Studierendenrates. Sie sind dem Organ regelmäßig oder spätestens auf jeder Sitzung bericht- und rechenschaftspflichtig. Sie sind zur Zusammenarbeit und transparenten Absprachen untereinander sowie mit den Ratssekretär*innen angehalten. Genaueres regelt die Geschäftsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ratssekretär*innen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Ratssekretär*innen übernehmen grundlegende Aufgaben des Organs und werden für Positionen eingesetzt, welche von den Sprecher*innen unbesetzt sind. Sie sind dem Organ regelmäßig oder spätestens auf jeder Sitzung bericht- und rechenschaftspflichtig. Sie sind zur Zusammenarbeit und transparenten Absprachen untereinander sowie mit den Sprecher*innen angehalten. Genaueres regelt die Geschäftsordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglieder in Kommissionen oder Gremien ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Studierendenrat beruft Mitglieder der Studierendenschaft für die Entsendung in eine Kommission oder Gremium, das laut Satzung oder anderem Rechtstitel eine*n Vertreter*in des Studierendenrates vorsieht, wünscht oder zulässt. Sie sind verpflichtet, dem Studierendenrat nach jeder Sitzung der jeweiligen Komission oder des jeweiligen Gremiums schriftlich oder mündlich im Rahmen der Sitzung des Studierendenrates Bericht zu erstatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beauftragte ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Studierendenrat kann Beauftragte für zeitweilige, einmalige oder langfristige Aufgaben oder Projekte berufen. Die Beauftragten erfüllen ihre Aufgaben selbstständig und im Einvernehmen des Studierendenrates. Sie sind verpflichtet, dem Studierendenrat quartalsweise schriftlich Bericht zu erstatten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sachbearbeiter*innen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Sachbearbeiter*innen des Studierendenrates werden nicht wie die Positionen der Sprecher*innen, Fachkoordinator*innen, Mitglieder in Kommissionen oder Gremien und Beauftragte gewählt, sondern von dem Studierendenrat für die Bereiche Finanzen, Sitzungen und Technik ausgeschrieben und nach einem Bewerbungsverfahren eingestellt. Das Aufgabenfeld wird in den Übergabeordnern der jeweiligen Sachbearbeiter*innen näher beschreiben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ressort Finanzen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ressort Finanzen ist mit der Koordination und Bewältigung aller finanziellen Aufgaben betraut. Diese sind insbesondere:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Erledigen des finanziellen Tagesgeschäft;&lt;br /&gt;
* Führen der Buchhaltung;&lt;br /&gt;
* Erstellen der Haushaltsplanung;&lt;br /&gt;
* Periodische Kassenprüfungen;&lt;br /&gt;
* Rechnungslegung bzw. Jahresabschluss;&lt;br /&gt;
* Pflege der Inventurliste;&lt;br /&gt;
* Beratung &amp;amp; Unterstützung der Fachschaftsräte bei finanziellen Angelegenheiten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sprecher*in für Finanzen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*Die Sprecher*in für Finanzen führt den Haushalt entsprechend den Bestimmungen des Haushaltsplanes. In seiner*ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung ist er*sie an die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen gebunden. Er*Sie ist für die sorgfältige Führung der Handkasse und der Kassenbücher verantwortlich. Zur Erledigung seiner*ihrer Aufgaben wird seinem*ihrem Geschäftsbereich ein*e Sachbearbeiter*in für Finanzen beigeordnet. Alle weiteren Anweisungen und Vorgaben sind der Finanzordnung des Studierendenrates zu entnehmen. Darüber hinaus ist die*der Sprecher*in für Finanzen zuständig für die Verwaltung und Herausgabe von Schlüsseln und Schlüsselkarten als auch der Betreuung des Tresors.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Stellvertretende Sprecher*in für Finanzen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*Die stellvertretende Sprecher*in für Finanzen unterstütz den*die Sprecher*in für Finanzen in allen Angelegenheiten und kann ihn*sie vollumfänglich vertreten.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sachbeareiter*innen für Finanzen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Dem*der Sachbearbeiter*in obliegt die sachgemäße Führung der Buchhaltung der Konten des Studierendenrates. Er*Sie arbeitet in Fragen der Haushaltspläne und Abschlüsse mit den Sprecher*innen für Finanzen der Fachschaftsräte zusammen. Die Vor- und Nachbereitung der Anträge auf Sozialdarlehen führt er*sie im engem Einvernehmen mit dem*r Sprecher*in für Finanzen des Studierendenrates durch. Er*Sie ist der Leitung für das Ressort Finanzen gegenüber weisungsgebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kassenprüfer*innen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Kassenprüfer*innen sind mit der Prüfung der Kassen und Konten sowie der Kontrolle der Buchhaltung betraut. Genaueres regelt die Finanzordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Zeichnungsberechtigte Personen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Zeichnungsberechtigte Personen für die Konten des Studierendenrates sind die Sprecher*innen des Studierendenrates. Es können zusätzlich weitere zeichnungsberechtigte Personen ernannt werden. Genaueres regelt die Finanzordnung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ressort Verwaltung ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ressort Verwaltung hat den verwaltungstechnischen Ablauf des Studierendenrates sicher zu stellen. Daraus ergeben sich u. a. die Aufgaben:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Organisation des Wissensmanagement im Netzwerkspeicher und MediaWiki;&lt;br /&gt;
* Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs in den Büro- und Konferenzräumen, darunter fällt unter anderem die Besorgung und Beantragung von Verbrauchsmaterialien und Sachgegenständen;&lt;br /&gt;
* Familienfreundlichkeit der Universität vorantreiben;&lt;br /&gt;
* Berücksichtigung der Nachhaltigkeit des Studierendenrates;&lt;br /&gt;
* Datenschutz im Studierendenrat gewährleisten;&lt;br /&gt;
* Betreuung  der Mitarbeiter*innen bzw. Sachbearbeiter*innen;&lt;br /&gt;
* Beschaffung von Inventar.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sprecher*in / Ratssekretär*in für Verwaltung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*Die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Verwaltung gewährleistet den allgemeinen Bürobetrieb des Studierendenrates und kümmert sich um die systematische Verwaltung und Ablage der Schriftsätze des Studierendenrates. Er*Sie ist Hauptansprechperson für Angestelltenangelegenheiten, für die Ausschreibung von unbesetzten Stellen verantwortlich und nimmt Einsicht in die Bewerbungen. Ihm*Ihr obliegt auch die Bereitstellung bzw. Sperrung von Zugängen genutzer Dienste &amp;amp; Anwendungen für die Mitglieder des Studierendenrates, sowie weiterer im Auftrag des Studierendenrates beschäfter Personen. Zur Erledigung seiner*ihrer Aufgaben wird seinem*ihrem Geschäftsbereich ein*e Sachbearbeiter*in für Technik beigeordnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sachbearbeiter*in für Technik ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*Die Sachbearbeiter*in pflegt den technischen Hintergrund der Homepage und vom MediaWiki in Absprache mit der Leitung für das Ressort Verwaltung. Außerdem kümmert er*sie sich um die Belange des Netzwerks, E-Mail Verkehrs, Servers, sowie der Hardware und Software und achtet darauf, dass diese aus der Datenschutzperspektive unbedenklich sind. Er*Sie unterrichtet die Leitung für das Ressort Verwaltung über den aktuellen Stand der Dinge.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beauftragung für Studierende mit Beeinträchtigung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*Die Beauftragte stellt den Kontakt zwischen betroffenen Studierenden, dem Studierendenrat und den Zuständigen der Universität her. Der*Die Beauftragte hat die Aufgabe, sich mit den Belangen von Studierenden mit körperlichen Einschränkungen und*oder Behinderungen zu befassen, diese sowohl gegenüber dem Studentenwerk als auch der Universität zu vertreten und bei der Verbesserung der Studienbedingungen betroffener Studierender behilflich zu sein. Des Weiteren soll der*die Beauftragte Projektideen, die der Teilhabe und Selbstbestimmung von Studierenden mit körperlichen Einschränkungen und*oder Behinderungen förderlich sind, erarbeiten und umsetzen. Dabei gibt der*die Beauftragte dem gesamten Studierendenrat Auskunft über seine*ihre Aktivitäten und die Ergebnisse selbiger. Grundsätzlich geschieht dies, wenn neue Entwicklungen eingetreten sind.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beauftragung für die psychosoziale Studierendenberatung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*Die Beauftragte ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats und nimmt an seinen Sitzungen teil. Der*Die Beauftrage hat die Aufgabe, auf diesen Sitzungen die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Universität und dem Studentenwerk zu vertreten. Er*Sie informiert den Studierendenrat regelmäßig über Entwicklungen und Veränderungen und steht im ständigen Kontakt mit der Leitung für das Ressort Verwaltung, sowie den Mitgliedern der psychosozialen Studierendenberatung (PSB). &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beauftragung für Gleichstellung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die aktive Förderung der Gleichstellung der Geschlechter steht im Mittelpunkt der Arbeit. Der*Die Beauftragte ist Mitglied in der Gleichstellungskommission. Seine*Ihre Aufgabe ist es, auf diesen Sitzungen die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Universität zu vertreten. Der*Die Beauftragte soll ebenfalls Hilfeleistung bei Problemen innerhalb des Universitätsalltags leisten. Er*Sie informiert den Studierendenrat regelmäßig über Entwicklungen und Veränderungen und steht in Kontakt mit der Leitung für das Ressort Verwaltung.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ressort Kommunikation ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ressort Kommunikation stellt die Schnittstelle zu allen universitätsangehörigen Stellen und Vereinigungen dar. Deren Aufgaben sind:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Kommunikation zu den Vertreterinnen der Kommissionen &amp;amp; Gremien;&lt;br /&gt;
* Bericht wichtiger Themen aus Kommissionen oder Gremien in den Studierendenrat;&lt;br /&gt;
* Kommunikation zu den Fachschaftsräten und Referaten;&lt;br /&gt;
* Kommunikation zu studentischen Vereinigungen (Vereine, Hochschulgruppen, Initiativen);&lt;br /&gt;
* Regelmäßiger Kontakt zu offiziellen universitären Stellen (Rektorat, Datenschutzbeauftragte/-manager*in, Gleichstellungsbeauftrage)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sprecher*in / Ratssekretär*in für Kommunikation ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*Die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Kommunikation regelt die Kommunikation zwischen dem Studierendenrat und den anderen Organen der Studierendenschaft. Er*Sie hält außerdem Kontakt zu den Referaten des Studierendenrates sowie weiterer studentischer Vereinigungen. Der*Die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in sorgt für den Kontakt zu den offiziellen Ansprechpartner*innen der Universität (Rektorat, Senat, Dekanate, etc.) und regelt anfallende Fragen im Einvernehmen mit diesen Stellen. Zu seinem Aufgaben zählt u. a. die Aktualisierung der gelisteten Ansprechpartner*innen der Studierendenschaft (Mitglieder des Studierendenrates, Beauftragte, Mitglieder in Kommissionen oder Gremien, usw.) und die Weiterleitung von Anfragen oder Problemen an entsprechende universitäre Stellen (Rektorat).&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Studierendenratsvertretung im Senat ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Studierendenratsvertretung im Senat hat die Aufgabe, die Interessen des Studierendenrates gegenüber dem Senat zu vertreten. Die Studierendenratsvertretung im Senat hat ebenfalls die Aufgabe, die regelmäßig stattfindenen Gespräche mit dem Rektorat zu koordinieren. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien. Die Studierendenratsvertretung im Senat wird in der Regel durch Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Kommunikation besetzt. Sollte der*die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Kommunikation bereits als studentische*r Senator*in gewählt sein ist für diese Position ein anderes Mitglied des Studierendenrates zu benennen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kommission für Studium &amp;amp; Lehre ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in die Kommission für Studium und Lehre. Die studentischen Mitglieder in der Kommission für Studium und Lehre haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Planungs- &amp;amp; Haushaltskommission ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
In der Planungs- &amp;amp; Haushaltskommission werden die Strukturen, die strategische Ausrichtung und der Haushaltsplan der Universität diskutiert. Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in die Planungs- &amp;amp; Haushaltskommission. Die studentischen Mitglieder in der Planungs- &amp;amp; Haushaltskommission haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommisssionen oder Gremien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kommission für Geräte &amp;amp; EDV ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in die Kommission für Geräte und EDV. Die studentischen Mitglieder in der Kommission haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Universitätsibliothekskommission ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Studierendenrat entsendet eine*n studentische*n Vertreter*in in die Universitätsbibliothekskommission. Das studentische Mitglied in der Kommission der Universitätsbibliothekskommission hat die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mensakommission ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in die Mensakommission. Die studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studentenwerkes haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Verwaltungsrat des Studentenwerkes ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in den Verwaltungsrat des Studentenwerkes. Die studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studentenwerkes haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Beirat des Sprachenzentrums ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Studierendenrat entsendet eine*n studentische*n Vertreter*in in den Beirat des Sprachenzentrums. Das studentische Mitglied im Beirat hat die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Studentische Qualitätsbeauftragung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*Die studentische Qualitätsbeauftragte (SQB) wird vom Studierendenrat gewählt und arbeitet eng mit den studentischen Mitgliedern der Kommission für Studium &amp;amp; Lehre (KSL) zusammen. Er*Sie ist Teil der Arbeitsgruppe der Qualitätsbeauftragten (AGQB) und arbeitet an der Evaluation und Weiterentwicklung des Qualitätsentwicklungssystem (QES) mit. Er*Sie ist die Schnittstelle zwischen der Studierendenschaft und der Universität in Belangen der Qualitätssicherung und -entwicklung. Er*Sie wird zu den Studiengangskonferenzen eingeladen, es steht ihm*ihr frei an diesen teilzunehmen. Er*Sie organisiert gemeinsam mit dem Sachgebiet Qualitätssicherung (K33) Seminare für die Fachschaftsräte zur Kompetenzbildung im Bereich der Studiengangsweiterentwicklung. Er*Sie steht den Fachschaftsräten beratend zur Seite und unterstützt die Vernetzung, der in diesen für Studium und Lehre zuständigen Personen. Die Fachschaftsräte können zur Sicherung und Entwicklung von Qualität in Studium &amp;amp; Lehre, für Studiengangsgespräche und -konferenzen den*die studentische*n Qualitätsbeauftragte*n hinzuziehen. Die Fachschaftsräte können in Abstimmung mit ihm*ihr Anlässe für Studiengangsgespräche geltend machen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Ausschuss bei Gewalt, Be- / Drohung und sexueller Belästigung durch Studierende ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Studierendenrat entsendet drei Personen in diesen Ausschuss. Dieses Gremium regelt den Umgang bei Gewalt, Bedrohung und sexueller Belästigung, insbesondere durch Studierende, sowie entsprechende Ordnungsmaßnahmen bis hin zur Exmatrikulation. Der Ausschuss spricht diesbezüglich eine Empfehlung an den*die Rektor*in aus.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kuratorium der Festung Mark ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Mitglied nimmt einen Sitz im Kuratorium der Festung Mark wahr. Er*Sie hat die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber dem Kuratorium zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Kuratoriumsmitglieder. &lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ressort Sitzungen ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Aufgaben des Ressort Sitzungen ergeben sich wie folgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Vor- &amp;amp; Nachbereitung von Sitzungen;&lt;br /&gt;
* Einladen von Mitgliedern, ggf. Stellvertreter*innen (bei fristgerechter Abmeldung) und Gästen;&lt;br /&gt;
* Abhalten von Sitzungen bzw. Sitzungsleitung;&lt;br /&gt;
* Protokollieren von Sitzungen inkl. Nachbereitung des Protokolls;&lt;br /&gt;
* Pflege der Beschlussdokumentation;&lt;br /&gt;
* Verantwortlich für Anfertigung der Sitzungsprotokolle, Beschlussfassung und -formulierung, sowie die Beschlussübersicht;&lt;br /&gt;
* Sichtung aller Anträge und Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Form (z. Bsp. durch vorläufige Kommunikation mit den Antrag stellenden Personen);&lt;br /&gt;
* Pflege der entsprechenden Seiten im MediaWiki;&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sprecher*in / Ratssekretär*in für Sitzungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*Die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Sitzungen leitet die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Studierendenrates und übernimmt in der Regel die Sitzungsleitung. Er*Sie stellt die Einhaltung der Fristen sicher und übernimmt die Kommunikation mit Antrag stellenden Personen um einen reibungslosen Ablauf der Sitzungen zu ermöglichen. Zur Erledigung seiner*ihrer Aufgaben wird dem*der Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Sitzungen in seinem*ihrem Geschäftsbereich ein*e Sachbearbeiter*in zugeordnet.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sachbearbeiter*in für Sitzungen ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*Die Sachbearbeiter*in bereitet die Sitzungen des Studierendenrates vor und fertigt die Niederschriften dieser Sitzungen an. Ihm*Ihr fallen die Aufgaben der Führung des Schriftverkehrs des Studierendenrates bzgl. Sitzung (z. Bsp. Sitzungseinladung, Kommunikation mit Stellvertreter*innen) zu. Er*Sie unterstützt den*die Sprecher*in für Sitzungen bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzung. Er*Sie ist der Leitung für das Ressort Sitzungen gegenüber weisungsgebunden.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Ressort Öffentliches ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Ressort Öffentliches beschäftigt sich mit dem öffentlichen Wahrnehmung des Studierendenrates und gestaltet die Präsenz gegenüber der Öffentlichkeit. Die Aufgaben ergeben sich wie folgt:&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
* Verwaltung der Social-Media Kanäle und der Homepage;&lt;br /&gt;
* Kommunikation und Vernetzung mit anderen Hochschulen;&lt;br /&gt;
* Vertretung in der Studienrätekonferenz (SRK);&lt;br /&gt;
* Aufklärung und Informierung über (Gremien-) Wahlen an der Universität;&lt;br /&gt;
* Organisation bzw. Teilnahme an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sprecher*in/Ratssekretär*in für Öffentliches ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der*Die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Öffentliches vertritt den Studierendenrat gegenüber der Presse, der allgemeinen Öffentlichkeit und der Hochschulöffentlichkeit. Er*Sie übt sein*ihr Amt eigenverantwortlich, jedoch im Einvernehmen mit dem Studierendenrat und den weiteren Sprecher*innen bzw. Ratssekretär*innen aus. Der*Die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Öffentliches ist für das Verfassen von Pressemitteilungen zu aktuellen Anlässen verantwortlich als auch Ansprechrechpartner*in für Medienvertreter*innen der regionalen und überregionalen Presse. Er*Sie übernimmt Redebeiträge im Namen des Studierendenrates zu gegebenen Anlässen (Feierliche Immatrikulation der Universität, Demonstrationen) oder koordiniert Redebeiträge weiterer Mitglieder des Studierendenrates.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Mitglied im Kulturbeirat des Campustheaters ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in den Kulturbeirat des Campustheaters. Die studentischen Mitglieder im Kulturbeirat haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber des Kulturbeirates zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Kommunikations- &amp;amp; Medienbeirat ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Der Kommunikations- &amp;amp; Medienbeirat befasst sich als beratendes Gremium mit relevanten Fragen interner und externer Kommunikation an der Universität. Der Beirat ist der zentralen Einrichtung Medien, Kommunikation und Marketing (MKM) zugeordnet. Der Studierendenrat entsendet eine Person, um die Meinungen und Positionen der Studierendenschaft zu vertreten. Das studentische Mitglied im Kommunikations- &amp;amp; Medienbeirat wird in der Regel durch den*die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Öffentliches besetzt.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
== Referate ==&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Referate des Studierendenrates stellen eigenständige Gremien dar, welche über finanzielle Mittel verfügen. Die Referate dienen der Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft laut Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalts. Ihre finanziellen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen sind in der Finanzordnung der Studierendenschaft sowie in der Geschäftsordnung des Studierendenrates genauer beschrieben.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Lesbi-schwules Referat &amp;quot;DykeAndGay&amp;quot; ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das lesbi-schwule Referat setzen sich für die Interessen von sexuellen Minderheiten in Magdeburg ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Feministisches Referat &amp;quot;FemRef&amp;quot; ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das feministische Referat setzt sich für die grundlegende Veränderung der gesellschaftlichen Normen im Bezug auf Sexismus ein.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Bündnis &amp;quot;Studierende gegen Rechts&amp;quot; (BSGR) ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Büdnis &amp;quot;Studierende gegen Rechts&amp;quot; fördert eine kritischere Öffentlichkeit im Umgang mit Neonazis, rechtsextremer Gewalt und rechtem Gedankengut.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Referat für internationale Angelegenheiten (RIA) ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Referat für internationale Angelegenheiten unterstützt internationale Studierende an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und kümmert sich um die Vernetzung internationaler und deutscher Studierender.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Referat für mediale Gestaltung ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
(Vormals Universum, Uni-Filmteam, Uni-Radio)&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Referat für mediale Gestaltung bietet Studierenden und Interessierten Möglichkeiten zur kreativen Entfaltung in den Bereichen Schrift, Bild und Ton.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Nightline ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Die Nightline ist ein ehrenamtliches Zuhörtelefon von Studierenden für Studierende.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Referat für Klimagerechtigkeit &amp;amp; Nachhaltigkeit ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Referat für Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit setzt sich mit Umweltgerechtigkeit, Klimawandel und einer nachhaltigen Gestaltung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg auseinander.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Hochschulpolitische Referat ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
???&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
=== Sport- &amp;amp; Kulturreferat ===&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Das Referat für Sport und Kultur fördert kommunales Engagement im Bereich Kunst und Kultur und vertritt die Interessen der Studierenden im Hochschulsport.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>Marten.Zillmer</name></author>
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