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Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in der Fassung vom 17.05.2019
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=== §1 Beitragszweck und Beitragspflicht ===
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Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in der Fassung vom 25.05.2023.
  
Die Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (nachfolgend OVGU) erhebt von ihren Mitgliedern in jedem Semester einen Beitrag zur Studierendenschaft gemäß § 65 Abs. 4 HSG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Dezember 2010.
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=== §2 Beitragshöhe und Aufschlüsselung ===
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=== Beitragszweck und Beitragspflicht ===
  
(1) Der Beitrag eines Mitglieds zur Studierendenschaft beträgt 11,50 €.
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Die Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (nachfolgend OVGU) erhebt von ihren Mitgliedern in jedem Semester einen Beitrag zur Studierendenschaft gemäß § 65 Abs. 4 HSG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Dezember 2010.
 
 
(2) Ist das Mitglied in einem kooperativen Studiengang der OVGU mit der Hochschule Magdeburg-Stendal eingeschrieben, bemisst sich die Höhe des Beitrags nach der geltenden Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Magdeburg-Stendal zum Zeitpunkt der Erhebung des dort bestimmten Betrages. Die Studierendenschaften beider Hochschulen teilen den Beitrag der kooperativen Studiengänge hälftig zwischen sich auf.
 
 
 
(3) Der Studierendenrat verteilt 40% der Beiträge gemäß Absatz 1 auf die Fachschaften nach folgendem Schlüssel:
 
 
 
(A) Jede existierende Fachschaft unter 300 Mitgliedern erhält 300 Beiträge nach § 2 Abs. 1 multipliziert mit dem Schlüssel nach §2 Abs. 3 BO S.1.
 
 
(B) Nach Abzug der Beitrage für Fachschaften unter (A) werden die verbleibenden Semesterbeiträge an die Fachschaften verteilt, deren Studierendenzahlen (Mitglieder der Studierendenschaft) über 300 hinausgehen. Die Verteilung erfolgt proportional zu den Studierendenzahlen (Mitglieder der Studierendenschaft) abzüglich der 300, die bereits in (A) berücksichtig werden.
 
 
 
(4) Vor dem Ablauf des Wintersemesters 2022/23 wird geprüft, ob dieser Schlüssel unter den gegebenen Umständen angemessen ist und verändert sich anderenfalls auf 50%.
 
  
=== §3 Beitragserhebung / Fälligkeit/ Rückzahlung ===
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=== Beitragshöhe und Aufschlüsselung ===
  
(1) Der Beitrag wird jeweils fällig mit der Einschreibung (Immatrikulation) bzw. Rückmeldung.
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# Der Beitrag eines Mitglieds zur Studierendenschaft beträgt 11,50 €.
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# Ist das Mitglied in einem kooperativen Studiengang der OVGU mit der Hochschule Magdeburg-Stendal eingeschrieben, bemisst sich die Höhe des Beitrags nach der geltenden Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Magdeburg-Stendal zum Zeitpunkt der Erhebung des dort bestimmten Betrages. Die Studierendenschaften beider Hochschulen teilen den Beitrag der kooperativen Studiengänge hälftig zwischen sich auf.
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# Ist das Mitglied im kooperativen Studiengang AI-Engineering, bemisst sich die Höhe des Beitrags nach der geltenden Beitragsordnung der Studierendenschaft der OVGU Magdeburg zum Zeitpunkt der Erhebung des dort bestimmten Betrages. Spätestens zum Ende des Wintersemester 2023/2024 gelten danach die vertraglichen Regelungen zum Studiengang AI-Engineering, die die beteiligten Studierendenschaften miteinander geschlossen haben.
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# Der Studierendenrat verteilt 50% der Beiträge gemäß Absatz 1 auf die Fachschaften nach folgendem Schlüssel:
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# Jede existierende Fachschaft unter 300 Mitgliedern erhält 300 Beiträge nach § 2 Abs. 1 multipliziert mit dem Schlüssel nach §2 Abs. 4 BO S.1.
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# Nach Abzug der Beitrage für Fachschaften unter (A) werden die verbleibenden Semesterbeiträge an die Fachschaften verteilt, deren Studierendenzahlen (Mitglieder der Studierendenschaft) über 300 hinausgehen. Die Verteilung erfolgt proportional zu den Studierendenzahlen (Mitglieder der Studierendenschaft) abzüglich der 300, die bereits in (A) berücksichtig werden.
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(2) Im Falle eines Austritts aus der Studierendenschaft, Exmatrikulation oder Abschluss des Studiums besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung des Beitrags zur Studierendenschaft.
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=== Beitragserhebung / Fälligkeit/ Rückzahlung ===
  
=== §4 Inkrafttreten ===
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# Der Beitrag wird jeweils fällig mit der Einschreibung (Immatrikulation) bzw. Rückmeldung.
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# Im Falle eines Austritts aus der Studierendenschaft, Exmatrikulation oder Abschluss des Studiums besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung des Beitrags zur Studierendenschaft.
  
(1) Die Beitragsordnung wurde am 16.05.2019 vom Studierendenrat der OVGU beschlossen.
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=== Inkrafttreten ===
  
(2) Die Beitragsordnung tritt am Tag nach ihrer Beschlussfassung in Kraft. Die Beitragsordnung der Studierendenschaft der OVGU vom 17.01.2019 tritt gleichzeitig ausser Kraft.
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# Die Beitragsordnung wurde am 25.05.2023 vom Studierendenrat der OVGU beschlossen.
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# Die Beitragsordnung tritt am Tag nach ihrer Beschlussfassung in Kraft. Die Beitragsordnung der Studierendenschaft der OVGU vom 17.01.2019 tritt gleichzeitig außer Kraft.
  
 
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Aktuelle Version vom 9. Juli 2024, 10:30 Uhr


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Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in der Fassung vom 25.05.2023.

Beitragszweck und Beitragspflicht

Die Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (nachfolgend OVGU) erhebt von ihren Mitgliedern in jedem Semester einen Beitrag zur Studierendenschaft gemäß § 65 Abs. 4 HSG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Dezember 2010.

Beitragshöhe und Aufschlüsselung

  1. Der Beitrag eines Mitglieds zur Studierendenschaft beträgt 11,50 €.
  2. Ist das Mitglied in einem kooperativen Studiengang der OVGU mit der Hochschule Magdeburg-Stendal eingeschrieben, bemisst sich die Höhe des Beitrags nach der geltenden Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Magdeburg-Stendal zum Zeitpunkt der Erhebung des dort bestimmten Betrages. Die Studierendenschaften beider Hochschulen teilen den Beitrag der kooperativen Studiengänge hälftig zwischen sich auf.
  3. Ist das Mitglied im kooperativen Studiengang AI-Engineering, bemisst sich die Höhe des Beitrags nach der geltenden Beitragsordnung der Studierendenschaft der OVGU Magdeburg zum Zeitpunkt der Erhebung des dort bestimmten Betrages. Spätestens zum Ende des Wintersemester 2023/2024 gelten danach die vertraglichen Regelungen zum Studiengang AI-Engineering, die die beteiligten Studierendenschaften miteinander geschlossen haben.
  4. Der Studierendenrat verteilt 50% der Beiträge gemäß Absatz 1 auf die Fachschaften nach folgendem Schlüssel:
    1. Jede existierende Fachschaft unter 300 Mitgliedern erhält 300 Beiträge nach § 2 Abs. 1 multipliziert mit dem Schlüssel nach §2 Abs. 4 BO S.1.
    2. Nach Abzug der Beitrage für Fachschaften unter (A) werden die verbleibenden Semesterbeiträge an die Fachschaften verteilt, deren Studierendenzahlen (Mitglieder der Studierendenschaft) über 300 hinausgehen. Die Verteilung erfolgt proportional zu den Studierendenzahlen (Mitglieder der Studierendenschaft) abzüglich der 300, die bereits in (A) berücksichtig werden.

Beitragserhebung / Fälligkeit/ Rückzahlung

  1. Der Beitrag wird jeweils fällig mit der Einschreibung (Immatrikulation) bzw. Rückmeldung.
  2. Im Falle eines Austritts aus der Studierendenschaft, Exmatrikulation oder Abschluss des Studiums besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung des Beitrags zur Studierendenschaft.

Inkrafttreten

  1. Die Beitragsordnung wurde am 25.05.2023 vom Studierendenrat der OVGU beschlossen.
  2. Die Beitragsordnung tritt am Tag nach ihrer Beschlussfassung in Kraft. Die Beitragsordnung der Studierendenschaft der OVGU vom 17.01.2019 tritt gleichzeitig außer Kraft.