Attestvorlage: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Beschluss der Senatskommission für Studium und Lehre zur Attestierung von Prüfungsunfähigkeit ===
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= Online-Petition zur Durchsetzung des Beschlusses der KSL vom 17.10.2012 =
* 1. Der Nachweis für die Prüfungsunfähigkeit ist vom Studierenden zu erbringen. Die entsprechende Bescheinigung ist in den zuständigen Prüfungsämtern oder im Campus-Service-Center (Prüfungsamt) umgehend vorzulegen.
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* https://www.openpetition.de/petition/online/umsetzung-des-beschlusses-der-kommission-studium-und-lehre-der-ovgu-zum-nachweis-von-pruefungsunfaeh
* 2. Dem Prüfungsamt ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes (gelbes Formular) vorzulegen. Wird auf dem Formular dem Prüfungsausschuss nicht empfohlen, die Prüfungsunfähigkeit anzuerkennen, ist zusätzlich das Formular „Prüfungsunfähigkeit“ (Anlage 1) einzureichen.  
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* WICHTIG: Wir sammeln bis zum 9.12. Unterschriften. Leider lässt sich in dem Programm diese Zeichnungsfrist nicht einstellen.
* 3. Liegt dem Prüfungsamt für eine Prüfung mehrfach eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit für die jeweilige Prüfung vor, sollte vom für die Prüfung verantwortlichen Hochschullehrer ein Beratungsgespräch durchgeführt werden.
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* 5000 halten wir zwar für zu optimistisch, aber die voreingestellt Stufe davor war 1000 und sollten wir auf jeden Fall knacken.
* 4. Ist der Prüfling 3-mal nicht zur Prüfung angetreten, kann ein Amtsärztliches Attest von der Prüfungsbehörde verlangt werden.
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= Druckvorlage für die Petition zum Unterschriften sammeln =
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* http://stuwiki.ovgu.de/wiki/Datei:Attestpetition.pdf
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* WICHTIG: Wir sammeln bis zum 9.12. Unterschriften.
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=== Beschluss der Senatskommission für Studium und Lehre zur Attestierung von Prüfungsunfähigkeit vom 17.10.2012===
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#Der Nachweis für die Prüfungsunfähigkeit ist vom Studierenden zu erbringen. Die entsprechende Bescheinigung ist in den zuständigen Prüfungsämtern oder im Campus-Service-Center (Prüfungsamt) umgehend vorzulegen.
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# Dem Prüfungsamt ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes (gelbes Formular) vorzulegen. Wird auf dem Formular dem Prüfungsausschuss nicht empfohlen, die Prüfungsunfähigkeit anzuerkennen, ist zusätzlich das Formular „Prüfungsunfähigkeit“ (Anlage 1) einzureichen.  
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# Liegt dem Prüfungsamt für eine Prüfung mehrfach eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit für die jeweilige Prüfung vor, sollte vom für die Prüfung verantwortlichen Hochschullehrer ein Beratungsgespräch durchgeführt werden.
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# Ist der Prüfling 3-mal nicht zur Prüfung angetreten, kann ein Amtsärztliches Attest von der Prüfungsbehörde verlangt werden.}}
  
 
===Vorlage Attest zur Prüfungsabmeldung aufgrund von Krankheit ===
 
===Vorlage Attest zur Prüfungsabmeldung aufgrund von Krankheit ===

Aktuelle Version vom 27. November 2012, 23:03 Uhr

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Online-Petition zur Durchsetzung des Beschlusses der KSL vom 17.10.2012

Druckvorlage für die Petition zum Unterschriften sammeln

Beschluss der Senatskommission für Studium und Lehre zur Attestierung von Prüfungsunfähigkeit vom 17.10.2012

  1. Der Nachweis für die Prüfungsunfähigkeit ist vom Studierenden zu erbringen. Die entsprechende Bescheinigung ist in den zuständigen Prüfungsämtern oder im Campus-Service-Center (Prüfungsamt) umgehend vorzulegen.
  2. Dem Prüfungsamt ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes (gelbes Formular) vorzulegen. Wird auf dem Formular dem Prüfungsausschuss nicht empfohlen, die Prüfungsunfähigkeit anzuerkennen, ist zusätzlich das Formular „Prüfungsunfähigkeit“ (Anlage 1) einzureichen.
  3. Liegt dem Prüfungsamt für eine Prüfung mehrfach eine Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit für die jeweilige Prüfung vor, sollte vom für die Prüfung verantwortlichen Hochschullehrer ein Beratungsgespräch durchgeführt werden.
  4. Ist der Prüfling 3-mal nicht zur Prüfung angetreten, kann ein Amtsärztliches Attest von der Prüfungsbehörde verlangt werden.

Vorlage Attest zur Prüfungsabmeldung aufgrund von Krankheit