INTRRN: Datenschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Um meine Aufgaben als Datenschutzbeauftragter zu erfüllen, habe ich oft beratende Gespräche mit Frau Freudenberg (Datenschutzbeauftragte der UNI) gehabt.
 
Um meine Aufgaben als Datenschutzbeauftragter zu erfüllen, habe ich oft beratende Gespräche mit Frau Freudenberg (Datenschutzbeauftragte der UNI) gehabt.
Prinzipell habe ich mich als Ansprechpartner für alle Mitglieder des Sturas und der Fachschsaftsräte gesehen. Insbesondere wurde Kontakt mit den IT-Hiwi gehalten um Datenschutzaspekte bei der StuRa IT-Struktur zu besprechen.
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Prinzipell habe ich mich als Ansprechpartner für alle Mitglieder des Sturas und der Fachschsaftsräte gesehen. Insbesondere wurde Kontakt mit den IT-Hiwi gehalten, um Datenschutzaspekte bei der StuRa IT-Struktur zu besprechen.
  
 
=== Wichtigsten Datenschutzgrundsätze ===
 
=== Wichtigsten Datenschutzgrundsätze ===

Version vom 30. Juni 2016, 13:52 Uhr

NOCH ENTWURF


Datenschutz

Beauftragter in der Legislatur 2015/16: Kai Friedrich

Um meine Aufgaben als Datenschutzbeauftragter zu erfüllen, habe ich oft beratende Gespräche mit Frau Freudenberg (Datenschutzbeauftragte der UNI) gehabt. Prinzipell habe ich mich als Ansprechpartner für alle Mitglieder des Sturas und der Fachschsaftsräte gesehen. Insbesondere wurde Kontakt mit den IT-Hiwi gehalten, um Datenschutzaspekte bei der StuRa IT-Struktur zu besprechen.

Wichtigsten Datenschutzgrundsätze

  • Grundsatz der Zweckbindung: Jede Datenerhebung muss ein bestimmter Zweck zugrunde liegen. Dieser muss auch schon vor der Erhebung festgelegt und am besten dokumentiert worden sein.
  • Grundsatz der Datenvermeidung: Man erhebt nur die Daten, welche man für das Projekt auch wirklich braucht.
  • Grundsatz der Datensparsamkeit: Daten sollen nicht für unbegrenzte Zeit aufbewahrt werden, sondern es soll mit ihnen sparsam umgegangen werden. Das bedeutet, dass sie zu vernichten sind, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Hierbei gilt: So kurz wie möglich, so lange wie nötig.
  • Grundsatz der Transparenz: Das Prinzip der „Transparenz“ bedeutet dass jeder Betroffene wissen soll, dass Daten über ihn erhoben werden. Er soll wissen, welche Daten zu welchem Zweck bei welcher Stelle für wie lange und aus welchem Grund gespeichert werden.
  • Grundsatz der Direkterhebung: Eine Datenerhebung (also das Beschaffen von Daten) sollte nur beim Betroffenen unmittelbar selbst gemacht werden. Man fragt also keinen Dritten nach Daten.


befasste Themen

  • Diskussion zum Thema Datenschutz bei Online Wahlen. Dieses Thema wurde auch bei der Konferenz der Informatikfachschaften (KIF) besprochen.
  • Ansprechpartner des IT-Hiwis für Datenschutzrelevante Fragen
  • Fragen geklärt wann Daten vernichtet werden sollten
  • personenbezogene Daten in Cloud-Diensten und bei externen E-Mailanbietern wie z.B. google, Dropbox etc.
  • Über den Umgang mit der Matrikelnummer informiert
  • Rechtliche Infos zur Veröffentlichung von Fotos von Veranstaltungen verbreitet
  • Aspekte des Datenschutzes einfließen lassen bei
    • der Überarbeitung der Antragsformulare des StuRas
    • des Gemeinsamen Antragsformulars des TreffFas