Sitzung/2016-08-11: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Stura Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 88: Zeile 88:
 
}}
 
}}
  
 +
{{ Antragsbaustein
 +
|Titel = Geschäftsordnungsänderung "Sprecher/innenbezahlung
 +
|Text = Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen:
 +
§5 Möglichkeit der Bezahlung des/der Sprechers/in für Internes
 +
Eine Sprecher/innenbezahlung kann an den/die Sprecher/in für Internes gezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25.
 +
 +
|Begründung = Die Möglichkeit eröffnen und rechtlich sicher sein, deshalb GO. Damit der Stura mit seinen Mitgliedern arbeitsfähig bleibt und voran kommt, ist es essentiell, dass der/die Sprecher/in für Internes den Laden am Laufen hält. Dies bedarf verschiedener regelmäßig stattfindenden Treffen mit den Fachkoordinationen sowie ein hohes Maß an Empathie um auf die einzelnen Situationen der Mitglieder und darüber hinaus weitere engagierte Studis eingehen zu können. Des Weiteren obliegt es in der Verantwortung des/der Sprechers/in für Internes ggfs. in Notfällen einzuspringen und eine saubere Durchführung von Veranstaltungen, Projekten etc. zu gewährleisten. Die politische Arbeit kann sich meist nur in Form von Impulsgebungen an den Stura veräußern.
 +
|Antragssteller = Alexander Hönsch
 +
 +
}}
 +
 +
{{Beschlussbaustein
 +
|Organ ={{Stura}}es
 +
|Datum = (11.08.2016)
 +
|Nummer = 2
 +
|Titel = GO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Internes
 +
|Text = Der {{Stura}} ...
 +
|Dafür = 0
 +
|Dagegen = 0
 +
|Enthaltung = 0
 +
|Ergebnis =
 +
}}
 +
 +
{{ Antragsbaustein
 +
|Titel = Geschäftsordnungsänderung "Sprecher/innenbezahlung
 +
|Text = Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen:
 +
§5 Möglichkeit der Bezahlung des/der Sprechers/in für Öffentliches
 +
Eine Sprecher/innenbezahlung kann an den/die Sprecher/in für Internes gezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25.
 +
 +
|Begründung = Die Möglichkeit eröffnen und rechtlich sicher sein, deshalb GO. Damit der Stura in seiner Außenwirkung Präsenz zeigen kann und die internen Abläufe nachvollziebar gestalten kann ist es enorm wichtig, dass der/die Sprecher/in für Öffentliches ein hohes Maß an Engagement zeigt. Dies geht über die sozialen Medien hinaus und betrifft des weiteren auch die Internetpräsenz, das Wahrnehmen diverser öffentlichwirksamer Termine bei Projekten, Veranstaltungen, Demonstrationen, Interviews etc. sowie ein sensibles Gefühl für inneruniversitärer Informationen. Ebenso wichtig ist die ständige Erreichbarkeit um auch auf kurzfristige Situationen eingehen zu können. Der Kontakt zur Universität spielt ein große Rolle. Kurz: diese Amt erfordert viel Zeitaufwand welcher nur bedingt auf weitere Schultern aufgeteilt werden kann.  Möchte der Stura innerhalb der Studischaft respektiert und akzeptiert werden, ist es wichtig, dass er auch ständig die Kommunikation oben hält. Die inhaltlichen und politischen Spielräume sind hierbei theoretisch nur begrenzt und der/die Sprecher/in für Öffentliches ist auf die weiteren Mitglieder des Sturas sowie deren Zuarbeiten angewiesen andernfalls wird die zeitliche Belastung nur noch höher.
 +
|Antragssteller = Alexander Hönsch
 +
 +
}}
 +
 +
{{Beschlussbaustein
 +
|Organ ={{Stura}}es
 +
|Datum = (11.08.2016)
 +
|Nummer = 2
 +
|Titel = GO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Öffentliches
 +
|Text = Der {{Stura}} ...
 +
|Dafür = 0
 +
|Dagegen = 0
 +
|Enthaltung = 0
 +
|Ergebnis =
 +
}}
  
 
{{ Antragsbaustein
 
{{ Antragsbaustein
Zeile 105: Zeile 150:
 
|Nummer = 3
 
|Nummer = 3
 
|Titel = FO-Änderung Sprecher*innenbezahlung für den/die Sprecher*in für Finanzen
 
|Titel = FO-Änderung Sprecher*innenbezahlung für den/die Sprecher*in für Finanzen
 +
|Text = Der {{Stura}} ...
 +
|Dafür = 0
 +
|Dagegen = 0
 +
|Enthaltung = 0
 +
|Ergebnis =
 +
}}
 +
 +
 +
{{ Antragsbaustein
 +
|Titel = Finanzsordnungsänderung "Sprecher*innenbezahlung
 +
|Text = Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen  ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnungsordnung einzufügen:
 +
 +
Eine Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Internes kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher/innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist.
 +
 +
|Begründung = Sprecher/innenbezahlung damit auch Menschen das Amt wahrnehmen können, die sonst einen Nebenjob ausüben müssten. Sprecher/innen haben große Verantwortung und hohen Zeitaufwand sowie nicht die Möglichkeit sich vor dem Amt zu drücken bzw. nur ein Minimalpensum an Arbeit zu leisten. Quartalsweise, damit eine Evaluation (auf Grundlage der Stundenzettel und des Tätigkeitberichtes) stattfinden kann und gleichzeitig eine Planungssicherheit gegeben ist. Monatlich, da so eine einfache Abrechnung über Lohnbüro über Stundenzettel mit Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.) möglich ist.
 +
 +
|Antragssteller = Alexander Hönsch
 +
}}
 +
 +
{{Beschlussbaustein
 +
|Organ ={{Stura}}es
 +
|Datum = (11.08.2016)
 +
|Nummer = 3
 +
|Titel = FO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Internes
 +
|Text = Der {{Stura}} ...
 +
|Dafür = 0
 +
|Dagegen = 0
 +
|Enthaltung = 0
 +
|Ergebnis =
 +
}}
 +
 +
 +
{{ Antragsbaustein
 +
|Titel = Finanzsordnungsänderung "Sprecher*innenbezahlung
 +
|Text = Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen  ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnungsordnung einzufügen:
 +
 +
Eine Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Öffentliches kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher/innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist.
 +
 +
|Begründung = Sprecher/innenbezahlung damit auch Menschen das Amt wahrnehmen können, die sonst einen Nebenjob ausüben müssten. Sprecher/innen haben große Verantwortung und hohen Zeitaufwand sowie nicht die Möglichkeit sich vor dem Amt zu drücken bzw. nur ein Minimalpensum an Arbeit zu leisten. Quartalsweise, damit eine Evaluation (auf Grundlage der Stundenzettel und des Tätigkeitberichtes) stattfinden kann und gleichzeitig eine Planungssicherheit gegeben ist. Monatlich, da so eine einfache Abrechnung über Lohnbüro über Stundenzettel mit Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.) möglich ist.
 +
 +
|Antragssteller = Alexander Hönsch
 +
}}
 +
 +
{{Beschlussbaustein
 +
|Organ ={{Stura}}es
 +
|Datum = (11.08.2016)
 +
|Nummer = 3
 +
|Titel = FO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Öffentliches
 +
|Text = Der {{Stura}} ...
 +
|Dafür = 0
 +
|Dagegen = 0
 +
|Enthaltung = 0
 +
|Ergebnis =
 +
}}
 +
 +
{{ Antragsbaustein
 +
|Titel = Geschäftsordnungsänderung "Sprecher/innenbezahlung
 +
|Text = Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen:
 +
§5 Möglichkeit der Bezahlung der Sprechers/innen für Finanzen, Internes, Öffentliches
 +
Eine Sprecher/innenbezahlung kann an den/die Sprecher/in für Internes gezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25.
 +
 +
|Begründung = siehe vorhergehende Anträge
 +
|Antragssteller = Alexander Hönsch
 +
 +
}}
 +
 +
{{Beschlussbaustein
 +
|Organ ={{Stura}}es
 +
|Datum = (11.08.2016)
 +
|Nummer = 2
 +
|Titel = GO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für die Sprecher/innen Finanzen, Internes, Öffentliches
 +
|Text = Der {{Stura}} ...
 +
|Dafür = 0
 +
|Dagegen = 0
 +
|Enthaltung = 0
 +
|Ergebnis =
 +
}}
 +
 +
{{ Antragsbaustein
 +
|Titel = Finanzsordnungsänderung "Sprecher*innenbezahlung
 +
|Text = Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen  ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnungsordnung einzufügen:
 +
 +
Eine Sprecher/innenbezahlung für die Sprecher/innen für Finanzen, Internes, Öffentliches kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher/innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist.
 +
 +
|Begründung = Sprecher/innenbezahlung damit auch Menschen das Amt wahrnehmen können, die sonst einen Nebenjob ausüben müssten. Sprecher/innen haben große Verantwortung und hohen Zeitaufwand sowie nicht die Möglichkeit sich vor dem Amt zu drücken bzw. nur ein Minimalpensum an Arbeit zu leisten. Quartalsweise, damit eine Evaluation (auf Grundlage der Stundenzettel und des Tätigkeitberichtes) stattfinden kann und gleichzeitig eine Planungssicherheit gegeben ist. Monatlich, da so eine einfache Abrechnung über Lohnbüro über Stundenzettel mit Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.) möglich ist.
 +
 +
|Antragssteller = Alexander Hönsch
 +
}}
 +
 +
{{Beschlussbaustein
 +
|Organ ={{Stura}}es
 +
|Datum = (11.08.2016)
 +
|Nummer = 3
 +
|Titel = FO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für die Sprecher/innen für Finanzne, Internes, Öffentliches
 
|Text = Der {{Stura}} ...
 
|Text = Der {{Stura}} ...
 
|Dafür = 0
 
|Dafür = 0

Version vom 8. August 2016, 14:55 Uhr

  • Allgemeines
    • Sitzungsleitung: Alexander Hönsch
    • Protokoll: Madeleine Linke
    • Anwesende Mitglieder:
    • Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
    • Unentschuldigte Mitglieder:
    • Treffen: 19 Uhr
    • Beginn:
    • Ende:
    • Ort: Konferenzraum Wohnheim 1

Die Beschlussfähigkeit wird mit anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.

Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #1: Beschluss der Tagesordnung
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Der Studierendenrat beschließt die Tagesordnung.
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:



Berichte der Sprecher*innen

Sprecher*innenbeschlüsse in der Zwischenzeit

Sprecher für Öffentliches

Termine

Sprecherin für Internes

Sprecher für Finanzen

Erledigt in Zwischenzeit:

  • Übergabe an den neuen Sprecher
  • Umschreibung der Konten auf den neuen Vorstand
  • Schlüsselkarten für Uni-Filmteam

Transaktionen:

  • Projektförderungen abgerechnet: in Arbeit
  • Virtuelle Konten: RIA -35.37, Nightline -75.00, Dyke and Gay -310.00
  • Projekttopf aktuell: 21.846€, daher für die heutige Sitzung 2.427€ (bei gleichmäßiger Verteilung auf noch 9 Sitzung); Antragsvolumen heutige Sitzung: 0€ (Stand: 08.08.16 )

Projektförderungsanträge

weitere Berichte

Berichte der FachkoordinatorInnen

Berichte aus Kommissionen

Berichte der Referate

Berichte der Beauftragten

Sprecher*innenbezahlung

Madeleine

Geschäftsordnungsänderung "Sprecher*innenbezahlung

Text

Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen: §5 Möglichkeit der Bezahlung des Sprechers für Finanzen

Eine Sprecher/innenbezahlung kann an den/die Sprecher/in für Finanzen gezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25.

Begründung

Die Möglichkeit eröffnen und rechtlich sicher sein, deshalb GO. Bei Öffentliches und Internes sehe ich die Möglichkeit durch Aufgabenteilung die Last auf mehr Schultern zu verteilen. Bei Finanzen nicht. Außerdem trägt Finanzen noch mehr strukturelle Verantwortung und leistet Arbeit die nur entfernt mit politischer Arbeit verwandt ist. Deshalb bin ich dafür die Bezahlung grundsätzlich nur für Finanzen einzuführen.

Antragssteller*in

Madeleine Linke

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}



Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #2: GO-Änderung Sprecher*innenbezahlung für den/die Sprecher*in für Finanzen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat ...
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis:
Zusatzinfos: -


Geschäftsordnungsänderung "Sprecher/innenbezahlung

Text

Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen: §5 Möglichkeit der Bezahlung des/der Sprechers/in für Internes

Eine Sprecher/innenbezahlung kann an den/die Sprecher/in für Internes gezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25.

Begründung

Die Möglichkeit eröffnen und rechtlich sicher sein, deshalb GO. Damit der Stura mit seinen Mitgliedern arbeitsfähig bleibt und voran kommt, ist es essentiell, dass der/die Sprecher/in für Internes den Laden am Laufen hält. Dies bedarf verschiedener regelmäßig stattfindenden Treffen mit den Fachkoordinationen sowie ein hohes Maß an Empathie um auf die einzelnen Situationen der Mitglieder und darüber hinaus weitere engagierte Studis eingehen zu können. Des Weiteren obliegt es in der Verantwortung des/der Sprechers/in für Internes ggfs. in Notfällen einzuspringen und eine saubere Durchführung von Veranstaltungen, Projekten etc. zu gewährleisten. Die politische Arbeit kann sich meist nur in Form von Impulsgebungen an den Stura veräußern.

Antragssteller*in

Alexander Hönsch

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}



Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #2: GO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Internes
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat ...
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis:
Zusatzinfos: -


Geschäftsordnungsänderung "Sprecher/innenbezahlung

Text

Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen: §5 Möglichkeit der Bezahlung des/der Sprechers/in für Öffentliches

Eine Sprecher/innenbezahlung kann an den/die Sprecher/in für Internes gezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25.

Begründung

Die Möglichkeit eröffnen und rechtlich sicher sein, deshalb GO. Damit der Stura in seiner Außenwirkung Präsenz zeigen kann und die internen Abläufe nachvollziebar gestalten kann ist es enorm wichtig, dass der/die Sprecher/in für Öffentliches ein hohes Maß an Engagement zeigt. Dies geht über die sozialen Medien hinaus und betrifft des weiteren auch die Internetpräsenz, das Wahrnehmen diverser öffentlichwirksamer Termine bei Projekten, Veranstaltungen, Demonstrationen, Interviews etc. sowie ein sensibles Gefühl für inneruniversitärer Informationen. Ebenso wichtig ist die ständige Erreichbarkeit um auch auf kurzfristige Situationen eingehen zu können. Der Kontakt zur Universität spielt ein große Rolle. Kurz: diese Amt erfordert viel Zeitaufwand welcher nur bedingt auf weitere Schultern aufgeteilt werden kann. Möchte der Stura innerhalb der Studischaft respektiert und akzeptiert werden, ist es wichtig, dass er auch ständig die Kommunikation oben hält. Die inhaltlichen und politischen Spielräume sind hierbei theoretisch nur begrenzt und der/die Sprecher/in für Öffentliches ist auf die weiteren Mitglieder des Sturas sowie deren Zuarbeiten angewiesen andernfalls wird die zeitliche Belastung nur noch höher.

Antragssteller*in

Alexander Hönsch

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}



Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #2: GO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Öffentliches
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat ...
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis:
Zusatzinfos: -


Finanzsordnungsänderung "Sprecher*innenbezahlung

Text

Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnungsordnung einzufügen:

Eine Sprecher*innenbezahlung für den/die Sprecher*in für Finanzen kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher*innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist.

Begründung

Sprecher*innenbezahlung damit auch Menschen das Amt wahrnehmen können, die sonst einen Nebenjob ausüben müssten. Sprecher*innen haben große Verantwortung und hohen Zeitaufwand sowie nicht die Möglichkeit sich vor dem Amt zu drücken bzw. nur ein Minimalpensum an Arbeit zu leisten. Quartalsweise, damit eine Evaluation (auf Grundlage der Stundenzettel und des Tätigkeitberichtes) stattfinden kann und gleichzeitig eine Planungssicherheit gegeben ist. Monatlich, da so eine einfache Abrechnung über Lohnbüro über Stundenzettel mit Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.) möglich ist.

Antragssteller*in

Madeleine Linke

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}



Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #3: FO-Änderung Sprecher*innenbezahlung für den/die Sprecher*in für Finanzen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat ...
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis:
Zusatzinfos: -



Finanzsordnungsänderung "Sprecher*innenbezahlung

Text

Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnungsordnung einzufügen:

Eine Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Internes kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher/innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist.

Begründung

Sprecher/innenbezahlung damit auch Menschen das Amt wahrnehmen können, die sonst einen Nebenjob ausüben müssten. Sprecher/innen haben große Verantwortung und hohen Zeitaufwand sowie nicht die Möglichkeit sich vor dem Amt zu drücken bzw. nur ein Minimalpensum an Arbeit zu leisten. Quartalsweise, damit eine Evaluation (auf Grundlage der Stundenzettel und des Tätigkeitberichtes) stattfinden kann und gleichzeitig eine Planungssicherheit gegeben ist. Monatlich, da so eine einfache Abrechnung über Lohnbüro über Stundenzettel mit Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.) möglich ist.

Antragssteller*in

Alexander Hönsch

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}



Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #3: FO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Internes
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat ...
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis:
Zusatzinfos: -



Finanzsordnungsänderung "Sprecher*innenbezahlung

Text

Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnungsordnung einzufügen:

Eine Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Öffentliches kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher/innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist.

Begründung

Sprecher/innenbezahlung damit auch Menschen das Amt wahrnehmen können, die sonst einen Nebenjob ausüben müssten. Sprecher/innen haben große Verantwortung und hohen Zeitaufwand sowie nicht die Möglichkeit sich vor dem Amt zu drücken bzw. nur ein Minimalpensum an Arbeit zu leisten. Quartalsweise, damit eine Evaluation (auf Grundlage der Stundenzettel und des Tätigkeitberichtes) stattfinden kann und gleichzeitig eine Planungssicherheit gegeben ist. Monatlich, da so eine einfache Abrechnung über Lohnbüro über Stundenzettel mit Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.) möglich ist.

Antragssteller*in

Alexander Hönsch

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}



Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #3: FO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Öffentliches
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat ...
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis:
Zusatzinfos: -


Geschäftsordnungsänderung "Sprecher/innenbezahlung

Text

Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen: §5 Möglichkeit der Bezahlung der Sprechers/innen für Finanzen, Internes, Öffentliches

Eine Sprecher/innenbezahlung kann an den/die Sprecher/in für Internes gezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25.

Begründung

siehe vorhergehende Anträge

Antragssteller*in

Alexander Hönsch

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}



Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #2: GO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für die Sprecher/innen Finanzen, Internes, Öffentliches
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat ...
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis:
Zusatzinfos: -


Finanzsordnungsänderung "Sprecher*innenbezahlung

Text

Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnungsordnung einzufügen:

Eine Sprecher/innenbezahlung für die Sprecher/innen für Finanzen, Internes, Öffentliches kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher/innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist.

Begründung

Sprecher/innenbezahlung damit auch Menschen das Amt wahrnehmen können, die sonst einen Nebenjob ausüben müssten. Sprecher/innen haben große Verantwortung und hohen Zeitaufwand sowie nicht die Möglichkeit sich vor dem Amt zu drücken bzw. nur ein Minimalpensum an Arbeit zu leisten. Quartalsweise, damit eine Evaluation (auf Grundlage der Stundenzettel und des Tätigkeitberichtes) stattfinden kann und gleichzeitig eine Planungssicherheit gegeben ist. Monatlich, da so eine einfache Abrechnung über Lohnbüro über Stundenzettel mit Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.) möglich ist.

Antragssteller*in

Alexander Hönsch

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}



Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #3: FO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für die Sprecher/innen für Finanzne, Internes, Öffentliches
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat ...
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis:
Zusatzinfos: -


Antragsformular "Sprecher*innenbezahlung

Text

Der Studierendenrat möge beschließen, das Antragsformular in Zukunft zu verwenden:

Antrag

Begründung

Praktikabel, mögliche Summe wir jedes Mal neu verhandelt bzw. begründet (Praktikum, Nebenjob, Auslandssemester,Abwesenheit etc.)

Antragssteller*in

Madeleine Linke

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}



Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #4: Antragsformular Sprecher*innenbezahlung für den/die Sprecher*in für Finanzen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat ...
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis:
Zusatzinfos: -


Wahlen

Wahl des studentischen Mitglieds in der Kommission für Langzeitstudiengebühren

Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #5: Wahl des studentischen Mitglieds in der Kommission für Langzeitstudiengebühren
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Der Studierendenrat wählt xy zum Mitglied in der Kommission für Langzeitstudiengebühren.
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.


Wahl des Stellvertreters/ der Stellvertreterin des studentischen Mitglieds in der Kommission für Langzeitstudiengebühren

Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #6: Wahl des Stellvertreters/ der Stellvertreterin des studentischen Mitglieds in der Kommission für Langzeitstudiengebühren
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Der Studierendenrat wählt xy zum Stellvertreter/ zur Stellvertreterin des Mitglieds in der Kommission für Langzeitstudiengebühren.
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.


Wahl des ersten Vertreters/ der ersten Vertreterin des Sonderbeauftragten für Geräte und EDV

Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #7: Wahl des ersten Vertreters/ der ersten Vertreterin des Sonderbeauftragten für Geräte und EDV
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Der Studierendenrat wählt xy zum ersten Vertreter/ zur ersten Vertreterin des Sonderbeauftragten für Geräte und EDV.
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.


Wahl des/ der Beauftragten für Studienangelegenheiten

Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #8: Wahl des/ der Beauftragten für Studienangelegenheiten
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Der Studierendenrat wählt xy zum/ zur Beauftragten für Studienangelegenheiten.
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.


Wahl des/ der Beauftragten für studentische Organisationen

Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #9: Wahl des/ der Beauftragten für studentische Organisationen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Der Studierendenrat wählt xy zum/ zur Beauftragten für studentische Organisationen.
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.


Wahl des/ der Beauftragten für Gremienwahlen

  • spannend weil Umstellung auf PC.
Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #10: Wahl des/ der Beauftragten für Gremienwahlen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Der Studierendenrat wählt xy zum/ zur Beauftragten für Gremienwahlen.
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.


1 studentische Vertretung in der Universitätsbibliothekskommission

Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #11: 1 studentische Vertretung in der Universitätsbibliothekskommission
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Der Studierendenrat wählt xy als studentische Vertretung in der Universitätsbibliothekskommission
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.


Wahl der StellvertreterIn in der Kommission für Planung und Haushalt

Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #12: Wahl der Stellvertreter in die Kommission für Planung und Haushalt
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Der Studierendenrat wählt xy als Stellvertreter in die Kommission für Planung und Haushalt.
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.


Austritt aus dem FZS

  • Der Beitritt fand durch unseren Sura am 14.12.15 statt.
  • Weiterhin wurden die Kriterien am 4.02.16 beschlossen.
Beschluss des Studierendenrates vom (11.08.2016) #30: über den Verbleib des Studierendenrates im FZS
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat verbleibt im FZS/ verlässt den FZS
  1. 15yes.png: 0
  2. 15no.png: 0
  3. Pictogram voting neutral.svg: 0

Ergebnis:
Zusatzinfos:


Anschaffungen

  • Klopapier
  • Seife
  • Gummibänder (Weitergabe von Plakaten bspw. an Fachschaften
  • Ablagetrenner Rosa (für die Abheftung der Anträge/Protokolle im Sitzungsordner)
  • Rechnungsblöcke (Kautionsquittungen)
  • Tipp-ex-Mäuse (Korrekturen)
  • Scheren (Ergänzung der einen traurigen Schere, die man immer suchen muss).
  • Lineal (klein zum Unterstreichen oder Wegstreichen)
  • stärkere Magneten für die Schaukästen drinnen
  • HDMI - Kabel (Beamer und Bildschirme)
  • Gaffertape/Panzertape

Bitte Budget festlegen, dann wird Madeleine das besorgen.

Organisatorisches

Klausurtagung

Die Klausurtagung findet vom 30.09 (Nachmittag) bis zum 2.10 (Mittag) statt. Das maximale Budget beträgt 900€.

Mögliche Unterkünfte:

1. Erlebnishaus Altmark Hat noch 22 Betten in 11 Zimmern für uns. Das Haus befindet sich in Kalbe/Milde ca. 1 Stunde per Auto/Bahn. Zur gleichen Zeit tagt dprt auch der Polizeichor. Es ist keine Selbstversorgung sondern Versorgung durch das Haus (Vegan, Vegetarisch möglich).

Pro Person kostet das Haus 30€ inklusive 3 Mahlzeiten und Tagungsraum. Wlan für Gruppenleiter*in inklusive und kann ggf. auch verteilt werden, sollte aber nicht überstrapaziert werden. Mindestbelegung 16 Personen. Mehr Details:

Gesamtkosten für 22 Personen inkl. Verpflegung exklusive Fahrkosten: 1320€ Gesamtkosten für 16 Personen inkl. Verpflegung exklusive Fahrkosten: 960€

Neubautrakt ist reserviert – 22 Betten auf 11 Zimmer unverbindlich bis 12.08.

Datei


2. STJR Wolfburg-Almke Rundlingsgebäude mit großzügig ausgestatteter Küche, Sanitärbereich und Versammlungsbereich mit Kamin.Großflächig verglast mit Blick auf Himmel und Umgebung. Genächtigt wird dann auf dem Boden des Rundlings also muss Schlafsack, Isomatte etc. mitgebracht werden

Gesamtkosten für 22 Personen exkl. Verpflegung exklusive Fahrkosten: 340,20€ Gesamtkosten für 16 Personen exkl. Verpflegung exklusive Fahrkosten: 270,60€

Datei

3. Jugendherberge Gorenzen

http://gorenzen.djh-sachsen-anhalt.de/home-msh.html

Gesamtkosten für 22 Personen inkl. Verpflegung exklusive Fahrkosten: 1276€ Gesamtkosten für 16 Personen inkl. Verpflegung exklusive Fahrkosten: 928€

4. Alter Molkerei http://www.alte-molkerei-molkenberg.de/ An der Havel bei Stendal

Gesamtkosten 560€ (ohne Verpflegung)

Das Haus hat insgesamt 27 Betten, 19 davon im 1. Stock: 1 Einbettzimmer, 1 Kammer mit 1,40er Bett, 1 Zweibettzimmer und 3 Mehrbettzimmer (4 – 5 – 6). Im Seitenflügel (sog. Büro) gibt es einen großen Raum, an den 1 Zimmer mit einem 1,40er Bett, eine offene Galerie mit 3 Betten und ein Lager mit 5 Betten anschließen.

Die geräumige Selbstversorger-Küche hat alles, was eine größere Gruppe braucht (einschließlich Geschirrspüler). Außerdem: Essraum im Gewölbe, zwei Dusch- bzw. Waschräume, Zentralheizung.

Mit dem Auto 1 1/2 Stunden Mit dem Zug 2 Stunden plus Bus oder Fahrrad Mit dem Fahrrad 4 1/2 Stunden


Keine Kapazitäten haben folgende Unterkünfte:

-Mauritiushaus Niederndodeleben

-Freizeitheim Wanzleben

-Bildungshaus am Harz

-Begegnungsstätte Wernigerode

-Schloss Hundisburg

-Jugendherberge Haldesleben

Sonstiges