Sitzung/2016-08-11: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | {{ Antragsbaustein | ||
+ | |Titel = Geschäftsordnungsänderung "Sprecher/innenbezahlung | ||
+ | |Text = Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen: | ||
+ | §5 Möglichkeit der Bezahlung des/der Sprechers/in für Internes | ||
+ | Eine Sprecher/innenbezahlung kann an den/die Sprecher/in für Internes gezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25. | ||
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+ | |Begründung = Die Möglichkeit eröffnen und rechtlich sicher sein, deshalb GO. Damit der Stura mit seinen Mitgliedern arbeitsfähig bleibt und voran kommt, ist es essentiell, dass der/die Sprecher/in für Internes den Laden am Laufen hält. Dies bedarf verschiedener regelmäßig stattfindenden Treffen mit den Fachkoordinationen sowie ein hohes Maß an Empathie um auf die einzelnen Situationen der Mitglieder und darüber hinaus weitere engagierte Studis eingehen zu können. Des Weiteren obliegt es in der Verantwortung des/der Sprechers/in für Internes ggfs. in Notfällen einzuspringen und eine saubere Durchführung von Veranstaltungen, Projekten etc. zu gewährleisten. Die politische Arbeit kann sich meist nur in Form von Impulsgebungen an den Stura veräußern. | ||
+ | |Antragssteller = Alexander Hönsch | ||
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+ | |Organ ={{Stura}}es | ||
+ | |Datum = (11.08.2016) | ||
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+ | |Titel = GO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Internes | ||
+ | |Text = Der {{Stura}} ... | ||
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+ | |Titel = Geschäftsordnungsänderung "Sprecher/innenbezahlung | ||
+ | |Text = Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen: | ||
+ | §5 Möglichkeit der Bezahlung des/der Sprechers/in für Öffentliches | ||
+ | Eine Sprecher/innenbezahlung kann an den/die Sprecher/in für Internes gezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25. | ||
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+ | |Begründung = Die Möglichkeit eröffnen und rechtlich sicher sein, deshalb GO. Damit der Stura in seiner Außenwirkung Präsenz zeigen kann und die internen Abläufe nachvollziebar gestalten kann ist es enorm wichtig, dass der/die Sprecher/in für Öffentliches ein hohes Maß an Engagement zeigt. Dies geht über die sozialen Medien hinaus und betrifft des weiteren auch die Internetpräsenz, das Wahrnehmen diverser öffentlichwirksamer Termine bei Projekten, Veranstaltungen, Demonstrationen, Interviews etc. sowie ein sensibles Gefühl für inneruniversitärer Informationen. Ebenso wichtig ist die ständige Erreichbarkeit um auch auf kurzfristige Situationen eingehen zu können. Der Kontakt zur Universität spielt ein große Rolle. Kurz: diese Amt erfordert viel Zeitaufwand welcher nur bedingt auf weitere Schultern aufgeteilt werden kann. Möchte der Stura innerhalb der Studischaft respektiert und akzeptiert werden, ist es wichtig, dass er auch ständig die Kommunikation oben hält. Die inhaltlichen und politischen Spielräume sind hierbei theoretisch nur begrenzt und der/die Sprecher/in für Öffentliches ist auf die weiteren Mitglieder des Sturas sowie deren Zuarbeiten angewiesen andernfalls wird die zeitliche Belastung nur noch höher. | ||
+ | |Antragssteller = Alexander Hönsch | ||
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+ | |Titel = GO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Öffentliches | ||
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|Nummer = 3 | |Nummer = 3 | ||
|Titel = FO-Änderung Sprecher*innenbezahlung für den/die Sprecher*in für Finanzen | |Titel = FO-Änderung Sprecher*innenbezahlung für den/die Sprecher*in für Finanzen | ||
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+ | |Titel = Finanzsordnungsänderung "Sprecher*innenbezahlung | ||
+ | |Text = Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnungsordnung einzufügen: | ||
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+ | Eine Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Internes kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher/innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist. | ||
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+ | |Begründung = Sprecher/innenbezahlung damit auch Menschen das Amt wahrnehmen können, die sonst einen Nebenjob ausüben müssten. Sprecher/innen haben große Verantwortung und hohen Zeitaufwand sowie nicht die Möglichkeit sich vor dem Amt zu drücken bzw. nur ein Minimalpensum an Arbeit zu leisten. Quartalsweise, damit eine Evaluation (auf Grundlage der Stundenzettel und des Tätigkeitberichtes) stattfinden kann und gleichzeitig eine Planungssicherheit gegeben ist. Monatlich, da so eine einfache Abrechnung über Lohnbüro über Stundenzettel mit Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.) möglich ist. | ||
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+ | |Antragssteller = Alexander Hönsch | ||
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+ | |Titel = Finanzsordnungsänderung "Sprecher*innenbezahlung | ||
+ | |Text = Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnungsordnung einzufügen: | ||
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+ | Eine Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Öffentliches kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher/innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist. | ||
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+ | |Begründung = Sprecher/innenbezahlung damit auch Menschen das Amt wahrnehmen können, die sonst einen Nebenjob ausüben müssten. Sprecher/innen haben große Verantwortung und hohen Zeitaufwand sowie nicht die Möglichkeit sich vor dem Amt zu drücken bzw. nur ein Minimalpensum an Arbeit zu leisten. Quartalsweise, damit eine Evaluation (auf Grundlage der Stundenzettel und des Tätigkeitberichtes) stattfinden kann und gleichzeitig eine Planungssicherheit gegeben ist. Monatlich, da so eine einfache Abrechnung über Lohnbüro über Stundenzettel mit Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.) möglich ist. | ||
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+ | |Antragssteller = Alexander Hönsch | ||
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+ | |Organ ={{Stura}}es | ||
+ | |Datum = (11.08.2016) | ||
+ | |Nummer = 3 | ||
+ | |Titel = FO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Öffentliches | ||
+ | |Text = Der {{Stura}} ... | ||
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+ | {{ Antragsbaustein | ||
+ | |Titel = Geschäftsordnungsänderung "Sprecher/innenbezahlung | ||
+ | |Text = Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen: | ||
+ | §5 Möglichkeit der Bezahlung der Sprechers/innen für Finanzen, Internes, Öffentliches | ||
+ | Eine Sprecher/innenbezahlung kann an den/die Sprecher/in für Internes gezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25. | ||
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+ | |Begründung = siehe vorhergehende Anträge | ||
+ | |Antragssteller = Alexander Hönsch | ||
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+ | |Organ ={{Stura}}es | ||
+ | |Datum = (11.08.2016) | ||
+ | |Nummer = 2 | ||
+ | |Titel = GO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für die Sprecher/innen Finanzen, Internes, Öffentliches | ||
+ | |Text = Der {{Stura}} ... | ||
+ | |Dafür = 0 | ||
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+ | |Titel = Finanzsordnungsänderung "Sprecher*innenbezahlung | ||
+ | |Text = Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnungsordnung einzufügen: | ||
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+ | Eine Sprecher/innenbezahlung für die Sprecher/innen für Finanzen, Internes, Öffentliches kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher/innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist. | ||
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+ | |Begründung = Sprecher/innenbezahlung damit auch Menschen das Amt wahrnehmen können, die sonst einen Nebenjob ausüben müssten. Sprecher/innen haben große Verantwortung und hohen Zeitaufwand sowie nicht die Möglichkeit sich vor dem Amt zu drücken bzw. nur ein Minimalpensum an Arbeit zu leisten. Quartalsweise, damit eine Evaluation (auf Grundlage der Stundenzettel und des Tätigkeitberichtes) stattfinden kann und gleichzeitig eine Planungssicherheit gegeben ist. Monatlich, da so eine einfache Abrechnung über Lohnbüro über Stundenzettel mit Lohnsteuer, Sozialabgaben etc.) möglich ist. | ||
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+ | |Antragssteller = Alexander Hönsch | ||
+ | }} | ||
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+ | {{Beschlussbaustein | ||
+ | |Organ ={{Stura}}es | ||
+ | |Datum = (11.08.2016) | ||
+ | |Nummer = 3 | ||
+ | |Titel = FO-Änderung Sprecher/innenbezahlung für die Sprecher/innen für Finanzne, Internes, Öffentliches | ||
|Text = Der {{Stura}} ... | |Text = Der {{Stura}} ... | ||
|Dafür = 0 | |Dafür = 0 |
Version vom 8. August 2016, 14:55 Uhr
- Allgemeines
- Sitzungsleitung: Alexander Hönsch
- Protokoll: Madeleine Linke
- Anwesende Mitglieder:
- Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
- Unentschuldigte Mitglieder:
- Treffen: 19 Uhr
- Beginn:
- Ende:
- Ort: Konferenzraum Wohnheim 1
Die Beschlussfähigkeit wird mit anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.
- Text:
- Der Studierendenrat beschließt die Tagesordnung.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:
Berichte der Sprecher*innen
Sprecher*innenbeschlüsse in der Zwischenzeit
Sprecher für Öffentliches
Termine
- 20.08, 10-16 Uhr, Magdeburg: Workshop "Teamtreffen und Veranstaltungen effektiv leiten" (https://www.facebook.com/events/1139756676087706/)
Sprecherin für Internes
Sprecher für Finanzen
Erledigt in Zwischenzeit:
- Übergabe an den neuen Sprecher
- Umschreibung der Konten auf den neuen Vorstand
- Schlüsselkarten für Uni-Filmteam
Transaktionen:
- Projektförderungen abgerechnet: in Arbeit
- Virtuelle Konten: RIA -35.37, Nightline -75.00, Dyke and Gay -310.00
- Projekttopf aktuell: 21.846€, daher für die heutige Sitzung 2.427€ (bei gleichmäßiger Verteilung auf noch 9 Sitzung); Antragsvolumen heutige Sitzung: 0€ (Stand: 08.08.16 )
Projektförderungsanträge
weitere Berichte
Berichte der FachkoordinatorInnen
Berichte aus Kommissionen
Berichte der Referate
Berichte der Beauftragten
Sprecher*innenbezahlung
Madeleine
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen: §5 Möglichkeit der Bezahlung des Sprechers für Finanzen
Eine Sprecher/innenbezahlung kann an den/die Sprecher/in für Finanzen gezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen: §5 Möglichkeit der Bezahlung des/der Sprechers/in für Internes
Eine Sprecher/innenbezahlung kann an den/die Sprecher/in für Internes gezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen: §5 Möglichkeit der Bezahlung des/der Sprechers/in für Öffentliches
Eine Sprecher/innenbezahlung kann an den/die Sprecher/in für Internes gezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnungsordnung einzufügen:
Eine Sprecher*innenbezahlung für den/die Sprecher*in für Finanzen kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher*innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnungsordnung einzufügen:
Eine Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Internes kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher/innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnungsordnung einzufügen:
Eine Sprecher/innenbezahlung für den/die Sprecher/in für Öffentliches kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher/innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen: §5 Möglichkeit der Bezahlung der Sprechers/innen für Finanzen, Internes, Öffentliches
Eine Sprecher/innenbezahlung kann an den/die Sprecher/in für Internes gezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnungsordnung einzufügen:
Eine Sprecher/innenbezahlung für die Sprecher/innen für Finanzen, Internes, Öffentliches kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher/innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, das Antragsformular in Zukunft zu verwenden:
AntragBegründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Wahlen
Wahl des studentischen Mitglieds in der Kommission für Langzeitstudiengebühren
- Text:
- Der Studierendenrat wählt xy zum Mitglied in der Kommission für Langzeitstudiengebühren.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.
Wahl des Stellvertreters/ der Stellvertreterin des studentischen Mitglieds in der Kommission für Langzeitstudiengebühren
- Text:
- Der Studierendenrat wählt xy zum Stellvertreter/ zur Stellvertreterin des Mitglieds in der Kommission für Langzeitstudiengebühren.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.
Wahl des ersten Vertreters/ der ersten Vertreterin des Sonderbeauftragten für Geräte und EDV
- Text:
- Der Studierendenrat wählt xy zum ersten Vertreter/ zur ersten Vertreterin des Sonderbeauftragten für Geräte und EDV.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.
Wahl des/ der Beauftragten für Studienangelegenheiten
- Text:
- Der Studierendenrat wählt xy zum/ zur Beauftragten für Studienangelegenheiten.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.
Wahl des/ der Beauftragten für studentische Organisationen
- Text:
- Der Studierendenrat wählt xy zum/ zur Beauftragten für studentische Organisationen.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.
Wahl des/ der Beauftragten für Gremienwahlen
- spannend weil Umstellung auf PC.
- Text:
- Der Studierendenrat wählt xy zum/ zur Beauftragten für Gremienwahlen.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.
1 studentische Vertretung in der Universitätsbibliothekskommission
- Text:
- Der Studierendenrat wählt xy als studentische Vertretung in der Universitätsbibliothekskommission
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.
Wahl der StellvertreterIn in der Kommission für Planung und Haushalt
- Text:
- Der Studierendenrat wählt xy als Stellvertreter in die Kommission für Planung und Haushalt.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xy nimmt die Wahl an.
Austritt aus dem FZS
- Der Beitritt fand durch unseren Sura am 14.12.15 statt.
- Weiterhin wurden die Kriterien am 4.02.16 beschlossen.
Anschaffungen
- Klopapier
- Seife
- Gummibänder (Weitergabe von Plakaten bspw. an Fachschaften
- Ablagetrenner Rosa (für die Abheftung der Anträge/Protokolle im Sitzungsordner)
- Rechnungsblöcke (Kautionsquittungen)
- Tipp-ex-Mäuse (Korrekturen)
- Scheren (Ergänzung der einen traurigen Schere, die man immer suchen muss).
- Lineal (klein zum Unterstreichen oder Wegstreichen)
- stärkere Magneten für die Schaukästen drinnen
- HDMI - Kabel (Beamer und Bildschirme)
- Gaffertape/Panzertape
Bitte Budget festlegen, dann wird Madeleine das besorgen.
Organisatorisches
Klausurtagung
Die Klausurtagung findet vom 30.09 (Nachmittag) bis zum 2.10 (Mittag) statt. Das maximale Budget beträgt 900€.
Mögliche Unterkünfte:
1. Erlebnishaus Altmark Hat noch 22 Betten in 11 Zimmern für uns. Das Haus befindet sich in Kalbe/Milde ca. 1 Stunde per Auto/Bahn. Zur gleichen Zeit tagt dprt auch der Polizeichor. Es ist keine Selbstversorgung sondern Versorgung durch das Haus (Vegan, Vegetarisch möglich).
Pro Person kostet das Haus 30€ inklusive 3 Mahlzeiten und Tagungsraum. Wlan für Gruppenleiter*in inklusive und kann ggf. auch verteilt werden, sollte aber nicht überstrapaziert werden. Mindestbelegung 16 Personen. Mehr Details:
Gesamtkosten für 22 Personen inkl. Verpflegung exklusive Fahrkosten: 1320€ Gesamtkosten für 16 Personen inkl. Verpflegung exklusive Fahrkosten: 960€
Neubautrakt ist reserviert – 22 Betten auf 11 Zimmer unverbindlich bis 12.08.
2. STJR Wolfburg-Almke
Rundlingsgebäude mit großzügig ausgestatteter Küche, Sanitärbereich und Versammlungsbereich mit Kamin.Großflächig verglast mit Blick auf Himmel und Umgebung.
Genächtigt wird dann auf dem Boden des Rundlings also muss Schlafsack, Isomatte etc. mitgebracht werden
Gesamtkosten für 22 Personen exkl. Verpflegung exklusive Fahrkosten: 340,20€ Gesamtkosten für 16 Personen exkl. Verpflegung exklusive Fahrkosten: 270,60€
3. Jugendherberge Gorenzen
http://gorenzen.djh-sachsen-anhalt.de/home-msh.html
Gesamtkosten für 22 Personen inkl. Verpflegung exklusive Fahrkosten: 1276€ Gesamtkosten für 16 Personen inkl. Verpflegung exklusive Fahrkosten: 928€
4. Alter Molkerei http://www.alte-molkerei-molkenberg.de/ An der Havel bei Stendal
Gesamtkosten 560€ (ohne Verpflegung)
Das Haus hat insgesamt 27 Betten, 19 davon im 1. Stock: 1 Einbettzimmer, 1 Kammer mit 1,40er Bett, 1 Zweibettzimmer und 3 Mehrbettzimmer (4 – 5 – 6). Im Seitenflügel (sog. Büro) gibt es einen großen Raum, an den 1 Zimmer mit einem 1,40er Bett, eine offene Galerie mit 3 Betten und ein Lager mit 5 Betten anschließen.
Die geräumige Selbstversorger-Küche hat alles, was eine größere Gruppe braucht (einschließlich Geschirrspüler). Außerdem: Essraum im Gewölbe, zwei Dusch- bzw. Waschräume, Zentralheizung.
Mit dem Auto 1 1/2 Stunden Mit dem Zug 2 Stunden plus Bus oder Fahrrad Mit dem Fahrrad 4 1/2 Stunden
Keine Kapazitäten haben folgende Unterkünfte:
-Mauritiushaus Niederndodeleben
-Freizeitheim Wanzleben
-Bildungshaus am Harz
-Begegnungsstätte Wernigerode
-Schloss Hundisburg
-Jugendherberge Haldesleben