Sitzung/2018-12-20: Unterschied zwischen den Versionen

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* §2 soll angepasst werden
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|Titel = Diverse Korrekturen und Änderungen von Bezeichnungen im Text der Finanzordnung
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|Text = *(1) Sprecher*in für Finanzen --> Vorstandsmitglied für Finanzen
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* (2) Inhaltsverzeichnis §29 Längerfristige Verpflichtungen, § 33 Kassenprüfer*innen
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* (3) Änderung des §22 Rechnungsprüfung (Jahresabschluss) --> Jahresabschluss
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* (4) §1 Satz 1 "[...] in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55) [...]"
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* (5) §3 Absatz (1) Unterabsatz a) "[...] in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55"
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|Antragssteller = Alexander Hönsch
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|Bemerkung = falls noch weitere Fehler gefunden werden, bitte gern ergänzen
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=== Beitragsordnung ===
 
=== Beitragsordnung ===
 
* §2 soll angepasst werden
 
* §2 soll angepasst werden

Version vom 13. Dezember 2018, 02:40 Uhr

  • Allgemeines
    • Sitzungsleitung: Alexander Hönsch
    • Protokoll: Laura Rehbein
    • Anwesende Mitglieder:
    • Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
    • Treffen: 19 Uhr
    • Beginn: Uhr
    • Ende: Uhr
    • Ort: Konferenzraum Wohnheim 1

Anfangsblitzlicht

  • kleines Blitzlicht über aktuelle Gemütslage, mögliche Probleme und Stresslevel

Formalia

Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit wird mit xx anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.

Beschluss der Tagesordnung

Beschluss des Studierendenrates vom (20.12.2018) #: Beschluss der Tagesordnung
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat beschließt die Tagesordnung.
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis:
Zusatzinfos:


Berichte der Sprecher*innen

Sprecher*innenbeschlüsse in der Zwischenzeit

Sprecher für Öffentliches

wahrgenommene Termine:

Termine

Sprecherin für Internes

Sprecher für Finanzen

Erledigt in Zwischenzeit:

Haushaltsplan

How to

Änderungen an der Geschäftsordnung, Beitragsordnung, Finanzordnung, Geschäftsverteilungsplan

  • Im Rahmen des Haushaltsplanes ergeben sich folgende Änderungen, welche natürlich diskutiert werden können und entsprechend nach der Annahme der Änderungen direkt im Haushaltsplan Anwendung finden werden.

Finanzordnung

Beitragsordnung

  • §2 soll angepasst werden
  • optional §3 (3)
Diverse Korrekturen und Änderungen von Bezeichnungen im Text der Finanzordnung

Text

  • (1) Sprecher*in für Finanzen --> Vorstandsmitglied für Finanzen
  • (2) Inhaltsverzeichnis §29 Längerfristige Verpflichtungen, § 33 Kassenprüfer*innen
  • (3) Änderung des §22 Rechnungsprüfung (Jahresabschluss) --> Jahresabschluss
  • (4) §1 Satz 1 "[...] in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55) [...]"
  • (5) §3 Absatz (1) Unterabsatz a) "[...] in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55"

Begründung

wenn sie schon einmal angepackt wurde, kann sie auch gern korrigiert werden

Antragssteller*in

Alexander Hönsch

Bemerkung

falls noch weitere Fehler gefunden werden, bitte gern ergänzen



Beitragsordnung

  • §2 soll angepasst werden
Diverse Korrekturen im Text der Beitragsordnung

Text

  • (1) Überschrift ändern zu: Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  • (2) Änderung von OvGU zu OVGU
  • (3) §1 Leerzeichen einfügen 14.[ ]Dezember
  • (4) §4 Inkrafttreten: Vorstandsmitglieder des Studierendenrates

Begründung

wenn sie schon einmal angepackt wurde, kann sie auch gern korrigiert werden

Antragssteller*in

Alexander Hönsch

Bemerkung

falls noch weitere Fehler gefunden werden, bitte gern ergänzen



Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (1) Satz 1:

Text

§2 (1) Der Beitrag eines Mitglieds zur Studierendenschaft beträgt 15 €.

Begründung

Aufgrund der hohen laufenden Kosten ist eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags der Studierendenschaft nicht länger aufschiebbar. Der Betrag orientiert sich an dem Inflationsausgleich, sowie der Neuregelung für unsere Fachschaftsräte, Referate und weitere Töpfe in unserem Haushaltsplan (siehe Haushaltsplanentwurf). Mit der Erhöhung soll gleichzeitig ein nachhaltiger Gedanke verfolgt werden, sodass der Beitrag in den kommenden mind. 10 Jahren nicht angehoben werden muss (sofern sich nicht durch höhere Gewalt etwas anderes ergibt).

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung

Kris und ich haben uns dies in vielen Diskussionen lange und verantwortungsbewusst überlegt. Kris hat insbesondere mit den Fachschaftsräten gesprochen, sowie einzelnen Mitglieder des Stura OVGU und anderen Studierendenschaften bundesweit. Die Fachschaften haben die Möglichkeit ihre Anmerkungen hierzu bis zu unserer Haushaltssitzung abzugeben, grundsätzlich sind die Fachschaften einer Erhöhung zu den genannten Bedingungen nicht abgeneigt.



Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (2)

Text

Der Studierendenrat verteilt 40% der Beiträge gemäß Absatz 1 auf die Fachschaften nach folgendem Schlüssel:

Begründung

Mit er Erhöhung des Beitrags, ist es nicht notwendig, dass wir weiterhin die Hälfte an die Fachschaftsräte verteilen. Sie kommen mit ihrem derzeitigen Geld recht gut aus und würden dennoch mehr als bisher zur Verfügung gestellt bekommen, was den Vorteil hat, dass sie ihre Veranstaltungen noch preisgünstiger organisieren und eigene/externe Projekte realisieren können.

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung

Kris und ich haben uns dies in vielen Diskussionen lange und verantwortungsbewusst überlegt. Kris hat insbesondere mit den Fachschaftsräten gesprochen, sowie einzelnen Mitglieder des Stura OVGU und anderen Studierendenschaften bundesweit. Die Fachschaften haben die Möglichkeit ihre Anmerkungen hierzu bis zu unserer Haushaltssitzung abzugeben, grundsätzlich sind die Fachschaften einer Erhöhung zu den genannten Bedingungen nicht abgeneigt.



Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (2) (a)

Text

Jede existierende Fachschaft mit bis zu 300 Studierenden erhält einen Sockelbeitrag in Höhe von 300 mal dem unter §2 (2) Satz 1 genannten Anteil fü die Fachschaften.

Begründung

Formulierung des Sockelbeitrags gekoppelt an dem aktuellen Anteil der für die Fachschaftren vorgesehenen Gelder anstatt eines Betrages, welcher sich bei jeder weiteren Änderung auch wieder jederzeit ändern könnte. Also insofern eine Änderung, damit zukünftig dies nicht automatisch mit geändert werden muss, sollte der Beitrag oder der Anteil geändert werden.

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (2) (c)

Text

Der Beitrtag von Studierenden, welche sich im laufenden Semester exmatrikulieren gehen an den Studierendenrat , sofern es nicht mehr nachvollziehbar ist welcher Fachschaft sie angehörten.

Begründung

Neu einzufügender Unterabsatz, damit eine konkrete Handlungsanweisung für den Fall der exmatrikulierten Studierenden existiert und nicht länger auf Rückmeldung aus dem K3 gewartet werden muss.

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Geschäftsordnung

Geschäftsverteilungsplan

Haushaltsplan 2019

[[:Datei: | Entwurf des Haushaltsplans 2019]]

Organisatorisches

Nicht-Öffentlicher Teil