Sitzung/2018-12-20: Unterschied zwischen den Versionen
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{{Antragsbaustein | {{Antragsbaustein | ||
|Titel = Diverse Korrekturen und Änderungen von Bezeichnungen im Text der Finanzordnung | |Titel = Diverse Korrekturen und Änderungen von Bezeichnungen im Text der Finanzordnung | ||
− | |Text = *(1) Sprecher*in für Finanzen --> Vorstandsmitglied für Finanzen | + | |Text = *(1) Sprecher*in für Finanzen --> Vorstandsmitglied für Finanzen, generell Sprecher*in in Vorstand/Vorstandsmitglieder |
* (2) Inhaltsverzeichnis §29 Längerfristige Verpflichtungen, § 33 Kassenprüfer*innen | * (2) Inhaltsverzeichnis §29 Längerfristige Verpflichtungen, § 33 Kassenprüfer*innen | ||
* (3) Änderung des §22 Rechnungsprüfung (Jahresabschluss) --> Jahresabschluss | * (3) Änderung des §22 Rechnungsprüfung (Jahresabschluss) --> Jahresabschluss | ||
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* (11) §15 (3) das "\" streichen | * (11) §15 (3) das "\" streichen | ||
* (12) §16 (2) Satz 2: Abschnitt VIII statt \refFdF | * (12) §16 (2) Satz 2: Abschnitt VIII statt \refFdF | ||
+ | * (13) §16 (8) Satz 2 und 3: "*" durch "/" ersetzen | ||
+ | * (14) Sprecher*innen-Beschluss ersetzen durch Vorstands-Beschluss | ||
+ | * (15) §21 (1)/(2)/(3) jeweils Satzanfang "Über" | ||
+ | * (16) §22 Ist-Einnahmen Ist-Ausgaben | ||
+ | * (17) §33 (1) Satz 2: Leerzeichen zum Satzanfang | ||
+ | * (18) §33 (3) Kassenprüfer*innen | ||
+ | * (19) §35 Kassen-Ist-Bestand und Kassen-Soll-Bestand | ||
+ | * (20) §36 (1) gemäß Abschnitt VII: §33 ist nicht notwendig zu verweisen, oder aber an jeder stelle wo von Kassenprüfer*innen die rede ist muss der verweis zu deren herkunft kommen. | ||
|Begründung = wenn sie schon einmal angepackt wurde, kann sie auch gern korrigiert werden | |Begründung = wenn sie schon einmal angepackt wurde, kann sie auch gern korrigiert werden | ||
|Antragssteller = Alexander Hönsch | |Antragssteller = Alexander Hönsch | ||
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{{Antragsbaustein | {{Antragsbaustein | ||
|Titel = Änderungen der Finanzordnung §11 | |Titel = Änderungen der Finanzordnung §11 | ||
− | |Text = Der Haushaltsplan wird durch das jeweilige Organ mit 2/3-Mehrheit der | + | |Text = Der Haushaltsplan wird durch das jeweilige Organ mit 2/3-Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder festgestellt. Kommt es nicht zu einer 2/3-Mehrheit, so ist der Haushaltsplan so lange neu zu beraten, bis eine 2/3-Mehrheit erreicht wird. |
− | |Begründung = 2*3-Merheit ist Unfug, da wurde wohl bei der letzten Überarbeitung Mist gebaut | + | |Begründung = 2*3-Merheit ist Unfug, da wurde wohl bei der letzten Überarbeitung Mist gebaut, zusätzlich satzungsgemäß, um der Verantwortung gerecht zu werden |
|Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | ||
|Bemerkung = | |Bemerkung = | ||
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{{Antragsbaustein | {{Antragsbaustein | ||
− | |Titel = Änderungen der Finanzordnung | + | |Titel = Änderungen der Finanzordnung §17 (3) |
− | |Text = | + | |Text = Maßnahmen nach Absatz (1) b) bedürfen einer 2/3-Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder. |
− | |Begründung = | + | |Begründung = die Stundungen etc. sollten auch mit dieser hohen Hürde belegt werden, da Geld und Verantwortung |
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|Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | ||
|Bemerkung = | |Bemerkung = | ||
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{{Antragsbaustein | {{Antragsbaustein | ||
− | |Titel = Änderungen der Finanzordnung | + | |Titel = Änderungen der Finanzordnung §19 (5) |
− | |Text = | + | |Text = Zahlungsaufträge unterliegen der Kollektivzeichnung von mindestens zwei Personen, wobei eine davon das Vorstandsmitglied für Finanzen ist. Ausnahmen können bei den Untergliederungen der Organe und in der Verwendung von Handkassen gemacht werden, sowie bei einer begründeten Abwesenheit des Vorstandsmitglieds für Finanzen mit ihrer*seiner ausdrücklichen schriftlicher Genehmigung. |
− | |Begründung = | + | |Begründung = um den Fällen vorzugreifen, wenn auch das Vorstandsmitglied für Finanzen aus Gründen nicht physisch im Büro sein kann, sodass der Stura aber dennoch zahlungsfähig bleibt. Verantwortung trägt dabei weiter Finanzen, aber dank ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung kann sie*er hier Handlungsanweisungen formulieren |
|Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | ||
|Bemerkung = | |Bemerkung = | ||
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{{Antragsbaustein | {{Antragsbaustein | ||
− | |Titel = Änderungen der Finanzordnung | + | |Titel = Änderungen der Finanzordnung §19 (7) |
− | |Text = | + | |Text = Zeichnungsberechtigt für die Fachschaftsräte ist außer das Vorstandsmitglied für Finanzen des Studierendenrates, [...] |
− | |Begründung = | + | |Begründung = fällt uns hier eine FOrmulierung ein, die es nicht notwendig macht, das Vorstandsmitglied Finanzen nicht bei jeder Kontenumschreibung selbst auch physisch anwesend sein muss??? |
|Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | ||
|Bemerkung = | |Bemerkung = | ||
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{{Antragsbaustein | {{Antragsbaustein | ||
− | |Titel = Änderungen der Finanzordnung | + | |Titel = Änderungen der Finanzordnung §25 Vorstandsentschädigung |
− | |Text = | + | |Text = Eine Vorstandsentschädigung an den Vorstand, bestehend aus den Vorstandsmitgliedern für Finanzne, Innere und Öffentliches, kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die Mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10 Euro pro Stunden, dabei dürfen jährlich nicht mehr als 5% [Anmerkung: diese Prozentzahl muss angepasst werden bei einer Erhöhung des Semesterbeitrages] je Vorstandsmitglied des Haushaltsvolumens des gesamten Jahres dafür aufgewendet werden. Es muss monatlich ein ausführlicher Vorstandsmitgliedsbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel, kann die Höhe des beantragten Volumens nicht überschreiten und bedarf vor jeder monatlichen Auszahlung eines Beschlusses der Mitglieder des Studierendenrates mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Bezahlung wird sofort beendet, sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist. |
− | |Begründung = | + | |Begründung = Einführung einer weiteren Hürde/Kontrollinstanz bei der Vorstandsentschädigung. Nicht mit einfachem Antrag auch direkt die Auszahlung begünstigen, sondern erst nach dem geleistetem Aufwand per Beschluss die jeweilige monatliche Auszahlung beschließen. Dies gibt dem Studierendenrat mehr Kontrolle und Verantwortungsbewusstsein bei der Entschädigung seines Vorstands, sowie die Möglichkeit der Kürzung dieser Entschädigungszahlungen bei unzureichendem Aufwand, welcher in Rechnung gestellt wird. |
|Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | ||
|Bemerkung = | |Bemerkung = | ||
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{{Antragsbaustein | {{Antragsbaustein | ||
− | |Titel = Änderungen der Finanzordnung | + | |Titel = Änderungen der Finanzordnung §25a Aufwandsentschädigungen |
− | |Text = | + | |Text = (1) Der Studierendenrat kann den gewählten Mitgliedern und deren Stellvertretungen eine Aufwandtsentschädigung auszahlen. |
− | + | (2) Die Höhe der Aufwandtsentschädigung beträgt dabei 50 Euro pro Monat. | |
− | + | (3) Die Aufwandsentschädigung wird gewährt bei der aktiven Teilnahme an den Sitzungen des Studierendenrates und mindestens einer Sprechstunde (á 2h) pro Woche in der Vorlesungszeit und mindestens zwei Sprechstunden pro Monat in der vorlesungsfreien Zeit. | |
− | + | (4) Die aktive Teilnahme ist nachzuweisen | |
− | + | (5) Stellvertretungen erhalten die Aufwandtsentschädigung nur im Vertretungsfall. | |
− | + | (6) Eine anteilige Aufwandsentschädigung ist ausgeschlossen. | |
− | + | |Begründung = anstelle der Sitzungsverpflegung und zur würdigung des zeitlichen aufwands, der mitunter für die mitglieder des studierendenrates nicht gerade gering ausfällt bei einer aktiven beteiligung. professionalisierung des sturas, verantwortung wahrnehmen | |
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|Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | ||
|Bemerkung = | |Bemerkung = | ||
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{{Antragsbaustein | {{Antragsbaustein | ||
− | |Titel = Änderungen der Finanzordnung | + | |Titel = Änderungen der Finanzordnung §29 |
− | |Text = | + | |Text = 2/3-Mehrheit statt 2*3-Mehrheit |
|Begründung = | |Begründung = | ||
|Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | ||
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{{Antragsbaustein | {{Antragsbaustein | ||
− | |Titel = Änderungen der Finanzordnung | + | |Titel = Änderungen der Finanzordnung §40 |
− | |Text = | + | |Text = 2/3-Merheit |
|Begründung = | |Begründung = | ||
|Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch |
Version vom 14. Dezember 2018, 03:51 Uhr
- Allgemeines
- Sitzungsleitung: Alexander Hönsch
- Protokoll: Laura Rehbein
- Anwesende Mitglieder:
- Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
- Treffen: 19 Uhr
- Beginn: Uhr
- Ende: Uhr
- Ort: Konferenzraum Wohnheim 1
Anfangsblitzlicht
- kleines Blitzlicht über aktuelle Gemütslage, mögliche Probleme und Stresslevel
Formalia
Beschlussfähigkeit
Die Beschlussfähigkeit wird mit xx anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.
Beschluss der Tagesordnung
Berichte der Sprecher*innen
Sprecher*innenbeschlüsse in der Zwischenzeit
Sprecher für Öffentliches
wahrgenommene Termine:
Termine
Sprecherin für Internes
Sprecher für Finanzen
Erledigt in Zwischenzeit:
Haushaltsplan
How to
Änderungen an der Geschäftsordnung, Beitragsordnung, Finanzordnung, Geschäftsverteilungsplan
- Im Rahmen des Haushaltsplanes ergeben sich folgende Änderungen, welche natürlich diskutiert werden können und entsprechend nach der Annahme der Änderungen direkt im Haushaltsplan Anwendung finden werden.
Finanzordnung
Text
- (1) Sprecher*in für Finanzen --> Vorstandsmitglied für Finanzen, generell Sprecher*in in Vorstand/Vorstandsmitglieder
- (2) Inhaltsverzeichnis §29 Längerfristige Verpflichtungen, § 33 Kassenprüfer*innen
- (3) Änderung des §22 Rechnungsprüfung (Jahresabschluss) --> Jahresabschluss
- (4) §1 Satz 1 "[...] in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55) [...]"
- (5) §3 Absatz (1) Unterabsatz a) "[...] in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55"
- (6) §4 ersetze "des*der Sprecher*in" durch "des Vorstandsmitglieds für Finanzen"
- (7) §5 entsprechend wie (6)
- (8) generell beim Gendern ist bitte auf konsistenz zu achten, zuerst die weibliche*-Form und dann die männliche.
- (9) §9 (3) Feststellung streichen
- (10) §13 Durchführung streichen
- (11) §15 (3) das "\" streichen
- (12) §16 (2) Satz 2: Abschnitt VIII statt \refFdF
- (13) §16 (8) Satz 2 und 3: "*" durch "/" ersetzen
- (14) Sprecher*innen-Beschluss ersetzen durch Vorstands-Beschluss
- (15) §21 (1)/(2)/(3) jeweils Satzanfang "Über"
- (16) §22 Ist-Einnahmen Ist-Ausgaben
- (17) §33 (1) Satz 2: Leerzeichen zum Satzanfang
- (18) §33 (3) Kassenprüfer*innen
- (19) §35 Kassen-Ist-Bestand und Kassen-Soll-Bestand
- (20) §36 (1) gemäß Abschnitt VII: §33 ist nicht notwendig zu verweisen, oder aber an jeder stelle wo von Kassenprüfer*innen die rede ist muss der verweis zu deren herkunft kommen.
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
(1) Der Studierendenrat kann den gewählten Mitgliedern und deren Stellvertretungen eine Aufwandtsentschädigung auszahlen. (2) Die Höhe der Aufwandtsentschädigung beträgt dabei 50 Euro pro Monat. (3) Die Aufwandsentschädigung wird gewährt bei der aktiven Teilnahme an den Sitzungen des Studierendenrates und mindestens einer Sprechstunde (á 2h) pro Woche in der Vorlesungszeit und mindestens zwei Sprechstunden pro Monat in der vorlesungsfreien Zeit. (4) Die aktive Teilnahme ist nachzuweisen (5) Stellvertretungen erhalten die Aufwandtsentschädigung nur im Vertretungsfall.
(6) Eine anteilige Aufwandsentschädigung ist ausgeschlossen.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Beitragsordnung
- §2 soll angepasst werden
Text
- (1) Überschrift ändern zu: Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
- (2) Änderung von OvGU zu OVGU
- (3) §1 14.[ ]Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55
- (4) §4 Inkrafttreten: Vorstandsmitglieder des Studierendenrates
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Geschäftsordnung
Geschäftsverteilungsplan
Haushaltsplan 2019
Datei:Entwurf des Haushaltsplans 2019.xlsx
Organisatorisches
Erstattung Reisekosten
- Antrag befindet sich zur Einsicht in der Sitzungsmappe
Text
Erstattung der Reisekosten in Höhe von XY€
- 1. Fahrt von Magdeburg nach Leipzig für 1 Personen mit dem Zug: 15,50 €
- 2. Fahrt von Leipzig nach Magdeburg für 1 Person mit dem Zug: 15,50 €
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
- Text:
- Der Studierendenrat beschließt die Reisekosten in Höhe von 31 € zu erstatten
Ergebnis:
Zusatzinfos: