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| * (8) §9 (2) Referent*in für Finanzen, nicht Sprecher*in | | * (8) §9 (2) Referent*in für Finanzen, nicht Sprecher*in |
| * (9) §11 (2) II:[ ]§20[ ](1) | | * (9) §11 (2) II:[ ]§20[ ](1) |
| + | * (10) §21 (4) Finanz- |
| |Begründung = wenns schonmal angepackt wird, dann können wir auch gleich einige Fehler und bla ausmerzen | | |Begründung = wenns schonmal angepackt wird, dann können wir auch gleich einige Fehler und bla ausmerzen |
| |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | | |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch |
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| {{Antragsbaustein | | {{Antragsbaustein |
− | |Titel = Änderung der Geschäftsordnung | + | |Titel = Änderung der Geschäftsordnung §15 (2) Satz 2 |
− | |Text = | + | |Text = [...] sobald 8 Ja-Stimmen abgegeben wurden, sofern durch Satzung, Geschäfts-, Finanz- oder Beitragsordnung keine anderen Mehrheiten vorgeschrieben sind. |
| + | |Begründung = einfach um Umlaufbeschlüsse zu vermeiden, die genutzt werden könnten um andere Mehrheiten zu umgehen. |
| + | |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch |
| + | |Bemerkung = |
| + | }} |
| + | |
| + | {{Antragsbaustein |
| + | |Titel = Änderung der Geschäftsordnung §18 (4) |
| + | |Text = [...] (3) i) - (3) p) wird auf Antrag von einem mitglied des Studierendenrates angenommen, wobei m) schwerer wiegt as l). |
| |Begründung = | | |Begründung = |
| |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | | |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch |
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| {{Antragsbaustein | | {{Antragsbaustein |
− | |Titel = Änderung der Geschäftsordnung | + | |Titel = Änderung der Geschäftsordnung §21 (5) |
− | |Text = | + | |Text = Eine im Vorfeld spätestens einen Tag vor Sitzungsbeginn beim Vorstand abgegebene schriftliche Votierung über fristgerecht eingegangene Sachanträge ist im Falle der Abwesenheit eines Mitglieds möglich, sofern keine Stellvertretung gefunden werden konnte. |
− | |Begründung = | + | |Begründung = im Falle der Abwesenheit und keiner Stellvertretung, kann so über fristgerecht eingegangen SAchanträge dennoch eine Votierung abgegeben werden. Dies setzt voras, dass Anträge fristgerecht eingereicht werden. Die Chance auf eine Debatte ist jedoch in jedem Falle der Abwesenheit verwirkt. |
| |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | | |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch |
| |Bemerkung = | | |Bemerkung = |
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| {{Antragsbaustein | | {{Antragsbaustein |
− | |Titel = Änderung der Geschäftsordnung | + | |Titel = Änderung der Geschäftsordnung §23 (5) |
− | |Text = | + | |Text = Ist ein Mitglied des Studierendenrates nach (1) nicht in der Lage eine Stellvertretung benennen zu können, so kann das Mitglied über alle fristgerecht eingegangenen Sachanträge eine schriftliche Votierung abgeben. |
| |Begründung = | | |Begründung = |
| |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | | |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch |
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| {{Antragsbaustein | | {{Antragsbaustein |
| |Titel = Änderung der Geschäftsordnung | | |Titel = Änderung der Geschäftsordnung |
− | |Text = | + | |Text = Der Stura möge die Geschäftsordnung mit den oben erwähnten Änderungen annehmen. |
| |Begründung = | | |Begründung = |
| |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch | | |Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch |
- Allgemeines
- Sitzungsleitung: Alexander Hönsch
- Protokoll: Laura Rehbein
- Anwesende Mitglieder:
- Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
- Treffen: 19 Uhr
- Beginn: Uhr
- Ende: Uhr
- Ort: Konferenzraum Wohnheim 1
Anfangsblitzlicht
- kleines Blitzlicht über aktuelle Gemütslage, mögliche Probleme und Stresslevel
Formalia
Beschlussfähigkeit
Die Beschlussfähigkeit wird mit xx anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.
Beschluss der Tagesordnung
Beschluss des Studierendenrates vom (20.12.2018) #: Beschluss der Tagesordnung
- Text:
- Der Studierendenrat beschließt die Tagesordnung.
- :
- :
- :
Ergebnis:
Zusatzinfos:
Berichte der Sprecher*innen
Sprecher*innenbeschlüsse in der Zwischenzeit
Sprecher für Öffentliches
wahrgenommene Termine:
Termine
Sprecherin für Internes
Sprecher für Finanzen
Erledigt in Zwischenzeit:
Haushaltsplan
How to
Änderungen an der Geschäftsordnung, Beitragsordnung, Finanzordnung, Geschäftsverteilungsplan
- Im Rahmen des Haushaltsplanes ergeben sich folgende Änderungen, welche natürlich diskutiert werden können und entsprechend nach der Annahme der Änderungen direkt im Haushaltsplan Anwendung finden werden.
Finanzordnung
Diverse Korrekturen und Änderungen von Bezeichnungen im Text der Finanzordnung
Text
- (1) Sprecher*in für Finanzen --> Vorstandsmitglied für Finanzen, generell Sprecher*in in Vorstand/Vorstandsmitglieder
- (2) Inhaltsverzeichnis §29 Längerfristige Verpflichtungen, § 33 Kassenprüfer*innen
- (3) Änderung des §22 Rechnungsprüfung (Jahresabschluss) --> Jahresabschluss
- (4) §1 Satz 1 "[...] in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55) [...]"
- (5) §3 Absatz (1) Unterabsatz a) "[...] in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55"
- (6) §4 ersetze "des*der Sprecher*in" durch "des Vorstandsmitglieds für Finanzen"
- (7) §5 entsprechend wie (6)
- (8) generell beim Gendern ist bitte auf konsistenz zu achten, zuerst die weibliche*-Form und dann die männliche.
- (9) §9 (3) Feststellung streichen
- (10) §13 Durchführung streichen
- (11) §15 (3) das "\" streichen
- (12) §16 (2) Satz 2: Abschnitt VIII statt \refFdF
- (13) §16 (8) Satz 2 und 3: "*" durch "/" ersetzen
- (14) Sprecher*innen-Beschluss ersetzen durch Vorstands-Beschluss
- (15) §21 (1)/(2)/(3) jeweils Satzanfang "Über"
- (16) §22 Ist-Einnahmen Ist-Ausgaben
- (17) §33 (1) Satz 2: Leerzeichen zum Satzanfang
- (18) §33 (3) Kassenprüfer*innen
- (19) §35 Kassen-Ist-Bestand und Kassen-Soll-Bestand
- (20) §36 (1) gemäß Abschnitt VII: §33 ist nicht notwendig zu verweisen, oder aber an jeder stelle wo von Kassenprüfer*innen die rede ist muss der verweis zu deren herkunft kommen.
Begründung
wenn sie schon einmal angepackt wurde, kann sie auch gern korrigiert werden
Antragssteller*in
Alexander Hönsch
Bemerkung
falls noch weitere Fehler gefunden werden, bitte gern ergänzen
Änderungen der Finanzordnung §4 (3)
Text
Bis zur Bestimmung einer Nachfolge, kann das Vorstandsmitglied für Finanzen das Amt kommissarisch weiterführen
Begründung
Es ist eh schon nur eine kann Regelung und wir können keine Verpflichtung verlangen.
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung §11
Text
Der Haushaltsplan wird durch das jeweilige Organ mit 2/3-Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder festgestellt. Kommt es nicht zu einer 2/3-Mehrheit, so ist der Haushaltsplan so lange neu zu beraten, bis eine 2/3-Mehrheit erreicht wird.
Begründung
2*3-Merheit ist Unfug, da wurde wohl bei der letzten Überarbeitung Mist gebaut, zusätzlich satzungsgemäß, um der Verantwortung gerecht zu werden
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung §17 (3)
Text
Maßnahmen nach Absatz (1) b) bedürfen einer 2/3-Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder.
Begründung
die Stundungen etc. sollten auch mit dieser hohen Hürde belegt werden, da Geld und Verantwortung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung §19 (5)
Text
Zahlungsaufträge unterliegen der Kollektivzeichnung von mindestens zwei Personen, wobei eine davon das Vorstandsmitglied für Finanzen ist. Ausnahmen können bei den Untergliederungen der Organe und in der Verwendung von Handkassen gemacht werden, sowie bei einer begründeten Abwesenheit des Vorstandsmitglieds für Finanzen mit ihrer*seiner ausdrücklichen schriftlicher Genehmigung.
Begründung
um den Fällen vorzugreifen, wenn auch das Vorstandsmitglied für Finanzen aus Gründen nicht physisch im Büro sein kann, sodass der Stura aber dennoch zahlungsfähig bleibt. Verantwortung trägt dabei weiter Finanzen, aber dank ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung kann sie*er hier Handlungsanweisungen formulieren
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung §19 (7)
Text
Zeichnungsberechtigt für die Fachschaftsräte ist außer das Vorstandsmitglied für Finanzen des Studierendenrates, [...]
Begründung
fällt uns hier eine FOrmulierung ein, die es nicht notwendig macht, das Vorstandsmitglied Finanzen nicht bei jeder Kontenumschreibung selbst auch physisch anwesend sein muss???
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung §25 Vorstandsentschädigung
Text
Eine Vorstandsentschädigung an den Vorstand, bestehend aus den Vorstandsmitgliedern für Finanzne, Innere und Öffentliches, kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die Mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10 Euro pro Stunden, dabei dürfen jährlich nicht mehr als 5% [Anmerkung: diese Prozentzahl muss angepasst werden bei einer Erhöhung des Semesterbeitrages] je Vorstandsmitglied des Haushaltsvolumens des gesamten Jahres dafür aufgewendet werden. Es muss monatlich ein ausführlicher Vorstandsmitgliedsbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel, kann die Höhe des beantragten Volumens nicht überschreiten und bedarf vor jeder monatlichen Auszahlung eines Beschlusses der Mitglieder des Studierendenrates mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Bezahlung wird sofort beendet, sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist.
Begründung
Einführung einer weiteren Hürde/Kontrollinstanz bei der Vorstandsentschädigung. Nicht mit einfachem Antrag auch direkt die Auszahlung begünstigen, sondern erst nach dem geleistetem Aufwand per Beschluss die jeweilige monatliche Auszahlung beschließen. Dies gibt dem Studierendenrat mehr Kontrolle und Verantwortungsbewusstsein bei der Entschädigung seines Vorstands, sowie die Möglichkeit der Kürzung dieser Entschädigungszahlungen bei unzureichendem Aufwand, welcher in Rechnung gestellt wird.
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung §25a Aufwandsentschädigungen
Text
(1) Der Studierendenrat kann den gewählten Mitgliedern und deren Stellvertretungen eine Aufwandtsentschädigung auszahlen.
(2) Die Höhe der Aufwandtsentschädigung beträgt dabei 50 Euro pro Monat.
(3) Die Aufwandsentschädigung wird gewährt bei der aktiven Teilnahme an den Sitzungen des Studierendenrates und mindestens einer Sprechstunde (á 2h) pro Woche in der Vorlesungszeit und mindestens zwei Sprechstunden pro Monat in der vorlesungsfreien Zeit.
(4) Die aktive Teilnahme ist nachzuweisen
(5) Stellvertretungen erhalten die Aufwandtsentschädigung nur im Vertretungsfall.
(6) Eine anteilige Aufwandsentschädigung ist ausgeschlossen.
Begründung
anstelle der Sitzungsverpflegung und zur würdigung des zeitlichen aufwands, der mitunter für die mitglieder des studierendenrates nicht gerade gering ausfällt bei einer aktiven beteiligung. professionalisierung des sturas, verantwortung wahrnehmen
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung §29
Text
2/3-Mehrheit statt 2*3-Mehrheit
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung §40
Text
2/3-Merheit
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung
Text
Der Studierendenrat möge mit den oben aufgezählten beschlossenen Änderungen die Änderung der Finanzordnung beschließen. Sie tritt damit gemäß §41 FO am Tage nach diesem beschluss in Kraft.
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Beitragsordnung
Diverse Korrekturen im Text der Beitragsordnung
Text
- (1) Überschrift ändern zu: Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
- (2) Änderung von OvGU zu OVGU
- (3) §1 14.[ ]Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55
- (4) §4 Inkrafttreten: Vorstandsmitglieder des Studierendenrates
Begründung
wenn sie schon einmal angepackt wurde, kann sie auch gern korrigiert werden
Antragssteller*in
Alexander Hönsch
Bemerkung
falls noch weitere Fehler gefunden werden, bitte gern ergänzen
Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (1) Satz 1:
Text
§2 (1) Der Beitrag eines Mitglieds zur Studierendenschaft beträgt 15 €.
Begründung
Aufgrund der hohen laufenden Kosten ist eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags der Studierendenschaft nicht länger aufschiebbar. Der Betrag orientiert sich an dem Inflationsausgleich, sowie der Neuregelung für unsere Fachschaftsräte, Referate und weitere Töpfe in unserem Haushaltsplan (siehe Haushaltsplanentwurf). Mit der Erhöhung soll gleichzeitig ein nachhaltiger Gedanke verfolgt werden, sodass der Beitrag in den kommenden mind. 10 Jahren nicht angehoben werden muss (sofern sich nicht durch höhere Gewalt etwas anderes ergibt).
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Kris und ich haben uns dies in vielen Diskussionen lange und verantwortungsbewusst überlegt. Kris hat insbesondere mit den Fachschaftsräten gesprochen, sowie einzelnen Mitglieder des Stura OVGU und anderen Studierendenschaften bundesweit. Die Fachschaften haben die Möglichkeit ihre Anmerkungen hierzu bis zu unserer Haushaltssitzung abzugeben, grundsätzlich sind die Fachschaften einer Erhöhung zu den genannten Bedingungen nicht abgeneigt.
Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (2)
Text
Der Studierendenrat verteilt 40% der Beiträge gemäß Absatz 1 auf die Fachschaften nach folgendem Schlüssel:
Begründung
Mit er Erhöhung des Beitrags, ist es nicht notwendig, dass wir weiterhin die Hälfte an die Fachschaftsräte verteilen. Sie kommen mit ihrem derzeitigen Geld recht gut aus und würden dennoch mehr als bisher zur Verfügung gestellt bekommen, was den Vorteil hat, dass sie ihre Veranstaltungen noch preisgünstiger organisieren und eigene/externe Projekte realisieren können.
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Kris und ich haben uns dies in vielen Diskussionen lange und verantwortungsbewusst überlegt. Kris hat insbesondere mit den Fachschaftsräten gesprochen, sowie einzelnen Mitglieder des Stura OVGU und anderen Studierendenschaften bundesweit. Die Fachschaften haben die Möglichkeit ihre Anmerkungen hierzu bis zu unserer Haushaltssitzung abzugeben, grundsätzlich sind die Fachschaften einer Erhöhung zu den genannten Bedingungen nicht abgeneigt.
Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (2) (a)
Text
Jede existierende Fachschaft mit bis zu 300 Studierenden erhält einen Sockelbeitrag in Höhe von 300 mal dem unter §2 (2) Satz 1 genannten Anteil fü die Fachschaften.
Begründung
Formulierung des Sockelbeitrags gekoppelt an dem aktuellen Anteil der für die Fachschaftren vorgesehenen Gelder anstatt eines Betrages, welcher sich bei jeder weiteren Änderung auch wieder jederzeit ändern könnte. Also insofern eine Änderung, damit zukünftig dies nicht automatisch mit geändert werden muss, sollte der Beitrag oder der Anteil geändert werden.
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (2) (c)
Text
Der Beitrtag von Studierenden, welche sich im laufenden Semester exmatrikulieren gehen an den Studierendenrat , sofern es nicht mehr nachvollziehbar ist welcher Fachschaft sie angehörten.
Begründung
Neu einzufügender Unterabsatz, damit eine konkrete Handlungsanweisung für den Fall der exmatrikulierten Studierenden existiert und nicht länger auf Rückmeldung aus dem K3 gewartet werden muss.
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Beitragsordnung
Text
Der Studierendenrat möge mit den oben aufgezählten beschlossenen Änderungen die Änderung der Beitragsordnung beschließen. Sie tritt damit gemäß §4 BO am Tage nach diesem beschluss in Kraft.
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Geschäftsordnung
Redaktionelle Änderung der Geschäftsordnung
Text
- (1) Änderung Sprecher*in in Vorstand/-smitglieder
- (2) entsprechend mit * gendern, dabei aber darauf achten, dass durch eine eventuelle Ersetzungsfunktion nicht wieder 2*3-Merhheiten entstehen...und konsistent erst weibl*, dann männl
- (3) §3 (4) Leehrzeichn einfügen I:[ ]§3[ ](1)-(3)
- (4) §4 (5) Als Sachbearbeitende werden für IT-Administration, Verwaltung und Finanzen
- (5) §6 (3) den buchstabensalat aufräumen
- (6) §7 (2) Dopplungen zu §7 (1) streichen
- (7) §8 (3) Satz 3: Lehrzeichen fehlt
- (8) §9 (2) Referent*in für Finanzen, nicht Sprecher*in
- (9) §11 (2) II:[ ]§20[ ](1)
- (10) §21 (4) Finanz-
Begründung
wenns schonmal angepackt wird, dann können wir auch gleich einige Fehler und bla ausmerzen
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
bitte ergänzen, falls euch noch etwas auffällt
Änderung der Geschäftsordnung §4 (5)
Text
ergänzung 2 für Finanzen
Begründung
für die faras entsprechend buchungssoftware und deren entlastung, damit sie ihren eigentlichen aufgaben im ehrenamt nachkommen können
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderung der Geschäftsordnung §5 (3)
Text
kann Regelung einführen, da verpflichtung eh nicht geht
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderung der Geschäftsordnung §8 (3)
Text
Entlastung der Referate streichen
Begründung
eine Entlastung ist nicht notwendig, da wir eh ihren Zahlungsverkehr überwachen
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderung der Geschäftsordnung §8 (7)
Text
Entlastung streichen
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderung der Geschäftsordnung §15 (2) Satz 2
Text
[...] sobald 8 Ja-Stimmen abgegeben wurden, sofern durch Satzung, Geschäfts-, Finanz- oder Beitragsordnung keine anderen Mehrheiten vorgeschrieben sind.
Begründung
einfach um Umlaufbeschlüsse zu vermeiden, die genutzt werden könnten um andere Mehrheiten zu umgehen.
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderung der Geschäftsordnung §18 (4)
Text
[...] (3) i) - (3) p) wird auf Antrag von einem mitglied des Studierendenrates angenommen, wobei m) schwerer wiegt as l).
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderung der Geschäftsordnung §21 (5)
Text
Eine im Vorfeld spätestens einen Tag vor Sitzungsbeginn beim Vorstand abgegebene schriftliche Votierung über fristgerecht eingegangene Sachanträge ist im Falle der Abwesenheit eines Mitglieds möglich, sofern keine Stellvertretung gefunden werden konnte.
Begründung
im Falle der Abwesenheit und keiner Stellvertretung, kann so über fristgerecht eingegangen SAchanträge dennoch eine Votierung abgegeben werden. Dies setzt voras, dass Anträge fristgerecht eingereicht werden. Die Chance auf eine Debatte ist jedoch in jedem Falle der Abwesenheit verwirkt.
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderung der Geschäftsordnung §23 (5)
Text
Ist ein Mitglied des Studierendenrates nach (1) nicht in der Lage eine Stellvertretung benennen zu können, so kann das Mitglied über alle fristgerecht eingegangenen Sachanträge eine schriftliche Votierung abgeben.
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderung der Geschäftsordnung
Text
Der Stura möge die Geschäftsordnung mit den oben erwähnten Änderungen annehmen.
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Geschäftsverteilungsplan
Haushaltsplan 2019
Datei:Entwurf des Haushaltsplans 2019.xlsx
Organisatorisches
Erstattung Reisekosten
- Antrag befindet sich zur Einsicht in der Sitzungsmappe
Reisekostenerstattung
Text
Erstattung der Reisekosten in Höhe von XY€
- 1. Fahrt von Magdeburg nach Leipzig für 1 Personen mit dem Zug: 15,50 €
- 2. Fahrt von Leipzig nach Magdeburg für 1 Person mit dem Zug: 15,50 €
Begründung
Fahrt zur SRK-KSS Sitzung
Antragssteller*in
Till Isenhuth
Bemerkung
Beschluss des Studierendenrates vom (20.12.2018) #: Antrag auf Reisekostenerstattung
- Text:
- Der Studierendenrat beschließt die Reisekosten in Höhe von 31 € zu erstatten
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Ergebnis:
Zusatzinfos:
Nicht-Öffentlicher Teil