Sitzung/2018-12-20: Unterschied zwischen den Versionen
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* Im Rahmen des Haushaltsplanes ergeben sich folgende Änderungen, welche natürlich diskutiert werden können und entsprechend nach der Annahme der Änderungen direkt im Haushaltsplan Anwendung finden werden. | * Im Rahmen des Haushaltsplanes ergeben sich folgende Änderungen, welche natürlich diskutiert werden können und entsprechend nach der Annahme der Änderungen direkt im Haushaltsplan Anwendung finden werden. | ||
− | * Alex: einige Änderungen bedingen eine vorherige Änderung der Satzung (Vorstand z.B.) das habe ich leider übersehen und nciht als änderugsanträge hier aufgeführt, da es inhaltlich aber keinen unterschied macht sondern eher nur ein formaler fehler der Änderungsreihenfolge ist, wäre es schön, wenn ihr mir dies nachsehen könnt und wir entsprechend bei der Satzung die änderungen auch angehen :) | + | * Alex: einige Änderungen bedingen eine vorherige Änderung der Satzung (Vorstand z.B.) das habe ich leider übersehen und nciht als änderugsanträge hier aufgeführt, da es inhaltlich aber keinen unterschied macht sondern eher nur ein formaler fehler der Änderungsreihenfolge ist, wäre es schön, wenn ihr mir dies nachsehen könnt und wir entsprechend bei der Satzung die änderungen auch angehen (betrifft §9(1), §10(1),(2)5., §19(2), §20(2) und evntl §25 wegen anerkennung des dritten geschlechts):) |
=== Finanzordnung === | === Finanzordnung === |
Version vom 20. Dezember 2018, 11:26 Uhr
- Allgemeines
- Sitzungsleitung: Alexander Hönsch
- Protokoll: Laura Rehbein
- Anwesende Mitglieder:
- Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
- Treffen: 19 Uhr
- Beginn: Uhr
- Ende: Uhr
- Ort: Konferenzraum Wohnheim 1
Anfangsblitzlicht
- kleines Blitzlicht über aktuelle Gemütslage, mögliche Probleme und Stresslevel
Formalia
Beschlussfähigkeit
Die Beschlussfähigkeit wird mit xx anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.
Beschluss der Tagesordnung
Berichte der Sprecher*innen
Sprecher*innenbeschlüsse in der Zwischenzeit
Sprecher für Öffentliches
wahrgenommene Termine:
Termine
Sprecherin für Internes
Sprecher für Finanzen
Erledigt in Zwischenzeit:
Haushaltsplan
How to
Änderungen an der Geschäftsordnung, Beitragsordnung, Finanzordnung
- Im Rahmen des Haushaltsplanes ergeben sich folgende Änderungen, welche natürlich diskutiert werden können und entsprechend nach der Annahme der Änderungen direkt im Haushaltsplan Anwendung finden werden.
- Alex: einige Änderungen bedingen eine vorherige Änderung der Satzung (Vorstand z.B.) das habe ich leider übersehen und nciht als änderugsanträge hier aufgeführt, da es inhaltlich aber keinen unterschied macht sondern eher nur ein formaler fehler der Änderungsreihenfolge ist, wäre es schön, wenn ihr mir dies nachsehen könnt und wir entsprechend bei der Satzung die änderungen auch angehen (betrifft §9(1), §10(1),(2)5., §19(2), §20(2) und evntl §25 wegen anerkennung des dritten geschlechts):)
Finanzordnung
Text
- (1) Sprecher*in für Finanzen --> Vorstandsmitglied für Finanzen, generell Sprecher*in in Vorstand/Vorstandsmitglieder
- (2) Inhaltsverzeichnis §29 Längerfristige Verpflichtungen, § 33 Kassenprüfer*innen
- (3) Änderung des §22 Rechnungsprüfung (Jahresabschluss) --> Jahresabschluss
- (4) §1 Satz 1 "[...] in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55) [...]"
- (5) §3 Absatz (1) Unterabsatz a) "[...] in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55"
- (6) §4 ersetze "des*der Sprecher*in" durch "des Vorstandsmitglieds für Finanzen"
- (7) §5 entsprechend wie (6)
- (8) generell beim Gendern ist bitte auf konsistenz zu achten, zuerst die weibliche*-Form und dann die männliche.
- (9) §9 (3) Feststellung streichen
- (10) §13 Durchführung streichen
- (11) §15 (3) das "\" streichen
- (12) §16 (2) Satz 2: Abschnitt VIII statt \refFdF
- (13) §16 (8) Satz 2 und 3: "*" durch "/" ersetzen
- (14) Sprecher*innen-Beschluss ersetzen durch Vorstands-Beschluss
- (15) §21 (1)/(2)/(3) jeweils Satzanfang "Über"
- (16) §22 Ist-Einnahmen Ist-Ausgaben
- (17) §33 (1) Satz 2: Leerzeichen zum Satzanfang
- (18) §33 (3) Kassenprüfer*innen
- (19) §35 Kassen-Ist-Bestand und Kassen-Soll-Bestand
- (20) §36 (1) gemäß Abschnitt VII: §33 ist nicht notwendig zu verweisen, oder aber an jeder stelle wo von Kassenprüfer*innen die rede ist muss der verweis zu deren herkunft kommen.
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
(1) Der Studierendenrat kann den gewählten Mitgliedern und deren Stellvertretungen eine Aufwandtsentschädigung auszahlen. (2) Die Höhe der Aufwandtsentschädigung beträgt dabei 50 Euro pro Monat. (3) Die Aufwandsentschädigung wird gewährt bei der aktiven Teilnahme an den Sitzungen des Studierendenrates und mindestens einer Sprechstunde (á 2h) pro Woche in der Vorlesungszeit und mindestens zwei Sprechstunden pro Monat in der vorlesungsfreien Zeit. (4) Die aktive Teilnahme ist nachzuweisen (5) Stellvertretungen erhalten die Aufwandtsentschädigung nur im Vertretungsfall.
(6) Eine anteilige Aufwandsentschädigung ist ausgeschlossen.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Beitragsordnung
- §2 soll angepasst werden
Text
- (1) Überschrift ändern zu: Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
- (2) Änderung von OvGU zu OVGU
- (3) §1 14.[ ]Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55
- (4) §4 Inkrafttreten: Vorstandsmitglieder des Studierendenrates
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Geschäftsordnung
Text
- (1) Änderung Sprecher*in in Vorstand/-smitglieder
- (2) entsprechend mit * gendern, dabei aber darauf achten, dass durch eine eventuelle Ersetzungsfunktion nicht wieder 2*3-Merhheiten entstehen...und konsistent erst weibl*, dann männl
- (3) §3 (4) Leehrzeichn einfügen I:[ ]§3[ ](1)-(3)
- (4) §4 (5) Als Sachbearbeitende werden für IT-Administration, Verwaltung und Finanzen
- (5) §6 (3) den buchstabensalat aufräumen
- (6) §7 (2) Dopplungen zu §7 (1) streichen
- (7) §8 (3) Satz 3: Lehrzeichen fehlt
- (8) §9 (2) Referent*in für Finanzen, nicht Sprecher*in
- (9) §11 (2) II:[ ]§20[ ](1)
- (10) §21 (4) Finanz-
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Haushaltsplan 2019
Datei:Entwurf des Haushaltsplans 2019.xlsx
Organisatorisches
Erstattung Reisekosten
- Antrag befindet sich zur Einsicht in der Sitzungsmappe
Text
Erstattung der Reisekosten in Höhe von XY€
- 1. Fahrt von Magdeburg nach Leipzig für 1 Personen mit dem Zug: 15,50 €
- 2. Fahrt von Leipzig nach Magdeburg für 1 Person mit dem Zug: 15,50 €
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
- Text:
- Der Studierendenrat beschließt die Reisekosten in Höhe von 31 € zu erstatten
Ergebnis:
Zusatzinfos:
Unterstützung des BlockMD-Aufrufs für den 19.01.2019
Text
Unterstützung des folgenden Aufrufs: Return of the Trauermarsch - No way! AUFRUF ZUR TEILNAHME AN PROTESTEN GEGEN DEN NAZIAUFMARSCH IN MAGDEBURG AM 19. JANUAR 2019
Jahrelang fand in Magdeburg einer der größten Naziaufmärsche in Deutschland statt. Dank massiver Gegenmobilisierung und erhöhtem Druck von verschiedenen Akteur*innen, blieb in den letzten Jahren ein bundesweiter Gedenkmarsch in Magdeburg aus. Doch seitdem ist viel passiert. Die zweitstärkste Partei im Landtag Sachsen- Anhalts ist rechtsradikal, völkisch nationalistisch und offen menschenfeindlich. Die rassistischen Mobilisierungen von Chemnitz, Köthen und dem Fackelmarsch vom 10.11.2018 in Magdeburg haben aufgezeigt, dass es zunehmend Überschneidungspunkte zwischen Neonazis und Teilen der bürgerlichen Gesellschaft gibt. Nun wollen Neonazis wieder mit einer großen Mobilisierung am 19. Januar 2019 durch Magdeburg ziehen. Ihr sogenannter Trauermarsch ist zugleich Verklärung des Nationalsozialismus und gezielte Besetzung des öffentlichen Raums. Er ist ein Event der Szene für die Szene und dient zur Stärkung der Binnenidentität der Neonazis, zur Demonstration von Macht auf der Straße und der Propagierung ihrer gruppenbezogen menschenverachtenden Inhalte. Wir stellen uns daher erneut gegen ihre Inszenierungen – egal, in welchem Stadtteil sie demonstrieren wollen. Dafür braucht es aufeinander bezogene, vielfältige und kreative Formen des Engagements. Zahlreiche Aktionen und Veranstaltungen verschiedener Bündnisse und Initiativen sollen den städtischen Raum am 19.01. besetzen, damit Magdeburg weiterhin klare Kante gegen Neonazis zeigt.
Wir rufen dazu auf, am 19. Januar 2019 an den verschiedenen Protesten teilzunehmen und sich an den friedlichen Blockaden gegen die Nazis zu beteiligen. Wir wollen entschlossen protestieren – gegen Menschenverachtung, Antisemitismus, Rassismus und Geschichtsrevisionismus. Lasst uns den erneuten Versuch der Neonaziszene, Magdeburg als Aufmarschort zu etablieren, gemeinsam verhindern!
Lasst uns vielfältig und solidarisch den Jahresauftakt der Faschist*innen vermiesen.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
- Text:
- Der Studierendenrat beschließt den oben aufgeführten Aufruf zu unterstützen
Ergebnis:
Zusatzinfos: