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Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg in der Fassung vom 30.01.2019
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Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg in der Fassung vom 17.05.2019
  
 
==== §1 Beitragszweck und Beitragspflicht ====
 
==== §1 Beitragszweck und Beitragspflicht ====
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==== §2 Beitragshöhe und Aufschlüsselung ====
 
==== §2 Beitragshöhe und Aufschlüsselung ====
  
  (1) Der Beitrag eines Mitglieds zur Studierendenschaft beträgt 11,50 €. Ist das Mitglied in einem kooperativen Studiengang der OvGU mit der Hochschule Magdeburg-Stendal eingeschrieben, bemisst sich die Höhe des Beitrags nach der geltenden Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Magdeburg-Stendal zum Zeitpunkt der Erhebung des bestimmten Betrages. Die Studierendenschaften beider Hochschulen teilen den Beitrag der kooperativen Studiengänge hälftig zwischen sich auf.
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  (1) Der Beitrag eines Mitglieds zur Studierendenschaft beträgt 11,50 €.  
  
  (2) Der Studierendenrat verteilt bis einschließlich 2022/23 oder einer Änderung des Studierendenrats (hiernach 50 %) 40% der Beiträge gemäß Absatz 1 auf die Fachschaften nach folgendem Schlüssel:
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  (2) Ist das Mitglied in einem kooperativen Studiengang der OvGU mit der Hochschule Magdeburg-Stendal eingeschrieben, bemisst sich die Höhe des Beitrags nach der geltenden Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Magdeburg-Stendal zum Zeitpunkt der Erhebung des dort bestimmten Betrages.
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Die Studierendenschaftten beider Hochschulen teilen den Beitrag der kooperativen Studiengänge hälftig zwischen sich auf.
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(3) Der Studierendenrat verteilt 40% der Beiträge gemäß Absatz 1 auf die Fachschaften nach folgendem Schlüssel:
 
   
 
   
   a) Jede existierende Fachschaft mit bis zu 300 Studierendenschaftsmitgliedern erhält 975,00 €.
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   A. Jede existierende Fachschaft unter 300 Mitgliedern erhält 300 Beiträge nach § 2 Abs. 1 multipliziert mit dem Schlüssel nach §2 Abs. 3 BO S.1.
   b) Nach Abzug der Beiträge für Fachschaften unter (a) werden die verbleibenden Semesterbeiträge an die Fachschaften verteilt, deren Studierendenzahlen (Mitglieder der Studierendenschaft) über 300 hinausgehen. Die Verteilung erfolgt proportional zu den Studierendenzahlen (Mitglieder der Studierendenschaft) abzüglich der 300, die bereits in (a) berücksichtigt wurden.
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   B. Nach Abzug der Beitrage für Fachschaften unter (A) werden die verbleibenden Semesterbeiträge an die Fachschaften verteilt, deren Studierendenzahlen (Mitglieder der Studierendenschaft) über 300 hinausgehen. Die Verteilung erfolgt proportional zu den Studierendenzahlen (Mitglieder der Studierendenschaft) abzüglich der 300, die bereits in (A) berücksichtig werden.
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(4) Vor dem Ablauf des Wintersemesters 2022/23 wird geprüft, ob dieser Schlüssel unter den gegebenen Umständen angemessen ist und verändert sich anderenfalls auf 50%.
  
(3) Die für eine Fachschaft mit einem nicht existierenden Fachschaftsrat geplanten Haushaltsmittel werden im darauffolgenden Haushaltsjahr als Einnahmen für die Studierenden der OvGU gebucht.
 
  
 
==== §3 Beitragserhebung/ Fälligkeit/ Rückzahlung ====
 
==== §3 Beitragserhebung/ Fälligkeit/ Rückzahlung ====
  
(1) Der Beitrag zur Studierendenschaft wird von der OvGU kostenfrei erhoben und an den Studierendenrat der OvGU abgeführt. Der nach § 2 Absatz (1) Satz 2 erhobene Beitrag wird von der Hochschule Magdeburg-Stendal eingezogen und in Abhängigkeit von der studiengangsspezifischen Vereinbarung der OvGU mit der Hochschule Magdeburg-Stendal an die Studierendenschaft der OvGU weitergeleitet.
 
  
  (2) Der Beitrag wird jeweils fällig mit der Einschreibung (Immatrikulation) bzw. Rückmeldung.
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  (1) Der Beitrag wird jeweils fällig mit der Einschreibung (Immatrikulation) bzw. Rückmeldung.
  
  (3) Im Falle eines Austrittes aus der Studierendenschaft besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung des Beitrages zur Studierendenschaft.
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  (2) Im Falle eines Austritts aus der Studierendenschaft, Exmatrikulation oder Abschluss des Studiums besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung des Beitrags zur Studierendenschaft.
  
 
==== §4 Inkrafttreten ====
 
==== §4 Inkrafttreten ====
  
  (1) Diese Beitragsordnung wurde am 17.01.2019 vom Studierendenrat der OvGU beschlossen.
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  (1) Die Beitragsordnung wurde am 16.05.2019 vom Studierendenrat der OvGU beschlossen.
 
 
(2) Diese Beitragsordnung tritt am Tag nach ihrer Beschlussfassung in Kraft. Die Beitragsordnung der Studierendenschaft der OvGU vom 27.11.2008 tritt gleichzeitig außer Kraft.
 
  
Magdeburg, den XX.XX.2020
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(2) Die Beitragsordnung tritt am Tag nach ihrer Beschlussfassung in Kraft. Die Beitragsordnung der Studierendenschaft der OvGU vom 17.01.2019 tritt gleichzeitig ausser Kraft.

Version vom 21. Mai 2020, 12:44 Uhr

Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg in der Fassung vom 17.05.2019

§1 Beitragszweck und Beitragspflicht

Die Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (nachfolgend OvGU) erhebt von ihren Mitgliedern in jedem Semester einen Beitrag zur Studierendenschaft gemäß § 65 Abs. 4 HSG LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.Dezember 2010.

§2 Beitragshöhe und Aufschlüsselung

(1) Der Beitrag eines Mitglieds zur Studierendenschaft beträgt 11,50 €. 
(2) Ist das Mitglied in einem kooperativen Studiengang der OvGU mit der Hochschule Magdeburg-Stendal eingeschrieben, bemisst sich die Höhe des Beitrags nach der geltenden Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule Magdeburg-Stendal zum Zeitpunkt der Erhebung des dort bestimmten Betrages. 

Die Studierendenschaftten beider Hochschulen teilen den Beitrag der kooperativen Studiengänge hälftig zwischen sich auf.

(3) Der Studierendenrat verteilt 40% der Beiträge gemäß Absatz 1 auf die Fachschaften nach folgendem Schlüssel:

 A. Jede existierende Fachschaft unter 300 Mitgliedern erhält 300 Beiträge nach § 2 Abs. 1 multipliziert mit dem Schlüssel nach §2 Abs. 3 BO S.1.
 B. Nach Abzug der Beitrage für Fachschaften unter (A) werden die verbleibenden Semesterbeiträge an die Fachschaften verteilt, deren Studierendenzahlen (Mitglieder der Studierendenschaft) über 300 hinausgehen. Die Verteilung erfolgt proportional zu den Studierendenzahlen (Mitglieder der Studierendenschaft) abzüglich der 300, die bereits in (A) berücksichtig werden.

(4) Vor dem Ablauf des Wintersemesters 2022/23 wird geprüft, ob dieser Schlüssel unter den gegebenen Umständen angemessen ist und verändert sich anderenfalls auf 50%.


§3 Beitragserhebung/ Fälligkeit/ Rückzahlung

(1) Der Beitrag wird jeweils fällig mit der Einschreibung (Immatrikulation) bzw. Rückmeldung.
(2) Im Falle eines Austritts aus der Studierendenschaft, Exmatrikulation oder Abschluss des Studiums besteht kein Anspruch auf die Rückzahlung des Beitrags zur Studierendenschaft.

§4 Inkrafttreten

(1) Die Beitragsordnung wurde am 16.05.2019 vom Studierendenrat der OvGU beschlossen.
(2) Die Beitragsordnung tritt am Tag nach ihrer Beschlussfassung in Kraft. Die Beitragsordnung der Studierendenschaft der OvGU vom 17.01.2019 tritt gleichzeitig ausser Kraft.