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Die Referate des Studierendenrates stellen eigenständige Gremien dar, welche über finanzielle Mittel verfügen. Die Referate dienen der Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft laut Hochschugesetz des Landes Sachsen-Anhalts. Ihre finanziellen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen sind in der Finanzordnung der Studierendenschaft sowie in der Geschäftsordnung des Studierendenrates genauer beschrieben.
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Die Referate des Studierendenrates stellen eigenständige Gremien dar, welche über finanzielle Mittel verfügen. Die Referate dienen der Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft laut Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalts. Ihre finanziellen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen sind in der Finanzordnung der Studierendenschaft sowie in der Geschäftsordnung des Studierendenrates genauer beschrieben.
  
 
=== Lesbi-schwules Referat "DykeAndGay" ===
 
=== Lesbi-schwules Referat "DykeAndGay" ===

Version vom 24. September 2020, 16:40 Uhr

Geschäftsverteilungsplan des Studierendenrats der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in der Fassung vom xx.xx.2020

Allgemeine Vorbemerkungen

Der Geschäftsverteilungsplan ist eine Richtlinie für den Studierendenrat, wie die Struktur des Studierendenrates aufgebaut sein sollte, welche Aufgaben und Positionen innerhalb der Studierendenschaft und welche innerhalb der Universität auszufüllen sind. Die Sprecher*innen und Ratssekretär*innen stellen die Leitung des jeweiligen Ressorts dar.

Mitglieder des Studierendenrates

Die 15 gewählten Mitglieder des Studierendenrates sind Vertreter*innen der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Die Mitglieder sollen zusammen an der Erfüllung der Aufgaben, die sich entsprechen der Aufgaben der Studierendenschaft laut Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalts ergeben, mitwirken. Dazu ist mindestens die Vor- und Nachbereitung, wie Teilnahme an den Sitzungen und die Wahrnehmung von Sprechstunden notwendig. Weiterhin sollen spezifische Aufgaben, die in Form von Sprecher*innen, Ratssekretär*innen, Mitgliedern in Kommissionen oder Gremien und Beauftragten formalisiert sind, ausgefüllt werden.

Sprecher*innen

Die Sprecher*innen übernehmen die grundlegenden Aufgaben des Organs und sichern somit die Arbeitsfähigkeit des Studierendenrates. Sie sind dem Organ regelmäßig oder spätestens auf jeder Sitzung bericht- und rechenschaftspflichtig. Sie sind zur Zusammenarbeit und transparenten Absprachen untereinander sowie mit den Ratssekretär*innen angehalten. Genaueres regelt die Geschäftsordnung.

Ratssekretär*innen

Die Ratssekretär*innen übernehmen grundlegende Aufgaben des Organs und werden für Positionen eingesetzt, welche von den Sprecher*innen unbesetzt sind. Sie sind dem Organ regelmäßig oder spätestens auf jeder Sitzung bericht- und rechenschaftspflichtig. Sie sind zur Zusammenarbeit und transparenten Absprachen untereinander sowie mit den Sprecher*innen angehalten. Genaueres regelt die Geschäftsordnung.

Mitglieder in Kommissionen oder Gremien

Der Studierendenrat beruft Mitglieder der Studierendenschaft für die Entsendung in eine Kommission oder Gremium, das laut Satzung oder anderem Rechtstitel eine*n Vertreter*in des Studierendenrates vorsieht, wünscht oder zulässt. Sie sind verpflichtet, dem Studierendenrat nach jeder Sitzung der jeweiligen Komission oder des jeweiligen Gremiums schriftlich oder mündlich im Rahmen der Sitzung des Studierendenrates Bericht zu erstatten.

Beauftragte

Der Studierendenrat kann Beauftragte für zeitweilige, einmalige oder langfristige Aufgaben oder Projekte berufen. Die Beauftragten erfüllen ihre Aufgaben selbstständig und im Einvernehmen des Studierendenrates. Sie sind verpflichtet, dem Studierendenrat quartalsweise schriftlich Bericht zu erstatten.

Sachbearbeiter*innen

Die Sachbearbeiter*innen des Studierendenrates werden nicht wie die Positionen der Sprecher*innen, Fachkoordinator*innen, Mitglieder in Kommissionen oder Gremien und Beauftragte gewählt, sondern von dem Studierendenrat für die Bereiche Finanzen, Sitzungen und Technik ausgeschrieben und nach einem Bewerbungsverfahren eingestellt. Das Aufgabenfeld wird in den Übergabeordnern der jeweiligen Sachbearbeiter*innen näher beschreiben.

Ressort Finanzen

Das Ressort Finanzen ist mit der Koordination und Bewältigung aller finanziellen Aufgaben betraut. Diese sind insbesondere:

  • Erledigen des finanziellen Tagesgeschäft;
  • Führen der Buchhaltung;
  • Erstellen der Haushaltsplanung;
  • Periodische Kassenprüfungen;
  • Rechnungslegung bzw. Jahresabschluss;
  • Pflege der Inventurliste;
  • Beratung & Unterstützung der Fachschaftsräte bei finanziellen Angelegenheiten.

Sprecher*in für Finanzen

Der*Die Sprecher*in für Finanzen führt den Haushalt entsprechend den Bestimmungen des Haushaltsplanes. In seiner*ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung ist er*sie an die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen gebunden. Er*Sie ist für die sorgfältige Führung der Handkasse und der Kassenbücher verantwortlich. Zur Erledigung seiner*ihrer Aufgaben wird seinem*ihrem Geschäftsbereich ein*e Sachbearbeiter*in für Finanzen beigeordnet. Alle weiteren Anweisungen und Vorgaben sind der Finanzordnung des Studierendenrates zu entnehmen. Darüber hinaus ist die*der Sprecher*in für Finanzen zuständig für die Verwaltung und Herausgabe von Schlüsseln und Schlüsselkarten als auch der Betreuung des Tresors.

Stellvertretende Sprecher*in für Finanzen

Der*Die stellvertretende Sprecher*in für Finanzen unterstütz den*die Sprecher*in für Finanzen in allen Angelegenheiten und kann ihn*sie vollumfänglich vertreten.

Sachbeareiter*innen für Finanzen

Dem*der Sachbearbeiter*in obliegt die sachgemäße Führung der Buchhaltung der Konten des Studierendenrates. Er*Sie arbeitet in Fragen der Haushaltspläne und Abschlüsse mit den Sprecher*innen für Finanzen der Fachschaftsräte zusammen. Die Vor- und Nachbereitung der Anträge auf Sozialdarlehen führt er*sie im engem Einvernehmen mit dem*r Sprecher*in für Finanzen des Studierendenrates durch. Er*Sie ist der Leitung für das Ressort Finanzen gegenüber weisungsgebunden.

Kassenprüfer*innen

Die Kassenprüfer*innen sind mit der Prüfung der Kassen und Konten sowie der Kontrolle der Buchhaltung betraut. Genaueres regelt die Finanzordnung.

Zeichnungsberechtigte Personen

Zeichnungsberechtigte Personen für die Konten des Studierendenrates sind die Sprecher*innen des Studierendenrates. Es können zusätzlich weitere zeichnungsberechtigte Personen ernannt werden. Genaueres regelt die Finanzordnung.

Ressort Verwaltung

Das Ressort Verwaltung hat den verwaltungstechnischen Ablauf des Studierendenrates sicher zu stellen. Daraus ergeben sich u. a. die Aufgaben:

  • Organisation des Wissensmanagement im Netzwerkspeicher und MediaWiki;
  • Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs in den Büro- und Konferenzräumen, darunter fällt unter anderem die Besorgung und Beantragung von Verbrauchsmaterialien und Sachgegenständen;
  • Familienfreundlichkeit der Universität vorantreiben;
  • Berücksichtigung der Nachhaltigkeit des Studierendenrates;
  • Datenschutz im Studierendenrat gewährleisten;
  • Betreuung der Mitarbeiter*innen bzw. Sachbearbeiter*innen;
  • Beschaffung von Inventar.

Sprecher*in / Ratssekretär*in für Verwaltung

Der*Die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Verwaltung gewährleistet den allgemeinen Bürobetrieb des Studierendenrates und kümmert sich um die systematische Verwaltung und Ablage der Schriftsätze des Studierendenrates. Er*Sie ist Hauptansprechperson für Angestelltenangelegenheiten, für die Ausschreibung von unbesetzten Stellen verantwortlich und nimmt Einsicht in die Bewerbungen. Ihm*Ihr obliegt auch die Bereitstellung bzw. Sperrung von Zugängen genutzer Dienste & Anwendungen für die Mitglieder des Studierendenrates, sowie weiterer im Auftrag des Studierendenrates beschäfter Personen. Zur Erledigung seiner*ihrer Aufgaben wird seinem*ihrem Geschäftsbereich ein*e Sachbearbeiter*in für Technik beigeordnet.

Sachbearbeiter*in für Technik

Der*Die Sachbearbeiter*in pflegt den technischen Hintergrund der Homepage und vom MediaWiki in Absprache mit der Leitung für das Ressort Verwaltung. Außerdem kümmert er*sie sich um die Belange des Netzwerks, E-Mail Verkehrs, Servers, sowie der Hardware und Software und achtet darauf, dass diese aus der Datenschutzperspektive unbedenklich sind. Er*Sie unterrichtet die Leitung für das Ressort Verwaltung über den aktuellen Stand der Dinge.

Beauftragung für Studierende mit Beeinträchtigung

Der*Die Beauftragte stellt den Kontakt zwischen betroffenen Studierenden, dem Studierendenrat und den Zuständigen der Universität her. Der*Die Beauftragte hat die Aufgabe, sich mit den Belangen von Studierenden mit körperlichen Einschränkungen und*oder Behinderungen zu befassen, diese sowohl gegenüber dem Studentenwerk als auch der Universität zu vertreten und bei der Verbesserung der Studienbedingungen betroffener Studierender behilflich zu sein. Des Weiteren soll der*die Beauftragte Projektideen, die der Teilhabe und Selbstbestimmung von Studierenden mit körperlichen Einschränkungen und*oder Behinderungen förderlich sind, erarbeiten und umsetzen. Dabei gibt der*die Beauftragte dem gesamten Studierendenrat Auskunft über seine*ihre Aktivitäten und die Ergebnisse selbiger. Grundsätzlich geschieht dies, wenn neue Entwicklungen eingetreten sind.

Beauftragung für die psychosoziale Studierendenberatung

Der*Die Beauftragte ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats und nimmt an seinen Sitzungen teil. Der*Die Beauftrage hat die Aufgabe, auf diesen Sitzungen die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Universität und dem Studentenwerk zu vertreten. Er*Sie informiert den Studierendenrat regelmäßig über Entwicklungen und Veränderungen und steht im ständigen Kontakt mit der Leitung für das Ressort Verwaltung, sowie den Mitgliedern der psychosozialen Studierendenberatung (PSB).

Beauftragung für Gleichstellung

Die aktive Förderung der Gleichstellung der Geschlechter steht im Mittelpunkt der Arbeit. Der*Die Beauftragte ist Mitglied in der Gleichstellungskommission. Seine*Ihre Aufgabe ist es, auf diesen Sitzungen die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Universität zu vertreten. Der*Die Beauftragte soll ebenfalls Hilfeleistung bei Problemen innerhalb des Universitätsalltags leisten. Er*Sie informiert den Studierendenrat regelmäßig über Entwicklungen und Veränderungen und steht in Kontakt mit der Leitung für das Ressort Verwaltung.

Ressort Kommunikation

Das Ressort Kommunikation stellt die Schnittstelle zu allen universitätsangehörigen Stellen und Vereinigungen dar. Deren Aufgaben sind:

  • Kommunikation zu den Vertreterinnen der Kommissionen & Gremien;
  • Bericht wichtiger Themen aus Kommissionen oder Gremien in den Studierendenrat;
  • Kommunikation zu den Fachschaftsräten und Referaten;
  • Kommunikation zu studentischen Vereinigungen (Vereine, Hochschulgruppen, Initiativen);
  • Regelmäßiger Kontakt zu offiziellen universitären Stellen (Rektorat, Datenschutzbeauftragte/-manager*in, Gleichstellungsbeauftrage)

Sprecher*in / Ratssekretär*in für Kommunikation

Der*Die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Kommunikation regelt die Kommunikation zwischen dem Studierendenrat und den anderen Organen der Studierendenschaft. Er*Sie hält außerdem Kontakt zu den Referaten des Studierendenrates sowie weiterer studentischer Vereinigungen. Der*Die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in sorgt für den Kontakt zu den offiziellen Ansprechpartner*innen der Universität (Rektorat, Senat, Dekanate, etc.) und regelt anfallende Fragen im Einvernehmen mit diesen Stellen. Zu seinem Aufgaben zählt u. a. die Aktualisierung der gelisteten Ansprechpartner*innen der Studierendenschaft (Mitglieder des Studierendenrates, Beauftragte, Mitglieder in Kommissionen oder Gremien, usw.) und die Weiterleitung von Anfragen oder Problemen an entsprechende universitäre Stellen (Rektorat).

Studierendenratsvertretung im Senat

Die Studierendenratsvertretung im Senat hat die Aufgabe, die Interessen des Studierendenrates gegenüber dem Senat zu vertreten. Die Studierendenratsvertretung im Senat hat ebenfalls die Aufgabe, die regelmäßig stattfindenen Gespräche mit dem Rektorat zu koordinieren. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien. Die Studierendenratsvertretung im Senat wird in der Regel durch Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Kommunikation besetzt. Sollte der*die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Kommunikation bereits als studentische*r Senator*in gewählt sein ist für diese Position ein anderes Mitglied des Studierendenrates zu benennen.

Kommission für Studium & Lehre

Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in die Kommission für Studium und Lehre. Die studentischen Mitglieder in der Kommission für Studium und Lehre haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.

Planungs- & Haushaltskommission

In der Planungs- & Haushaltskommission werden die Strukturen, die strategische Ausrichtung und der Haushaltsplan der Universität diskutiert. Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in die Planungs- & Haushaltskommission. Die studentischen Mitglieder in der Planungs- & Haushaltskommission haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommisssionen oder Gremien.

Kommission für Geräte & EDV

Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in die Kommission für Geräte und EDV. Die studentischen Mitglieder in der Kommission haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.

Universitätsibliothekskommission

Der Studierendenrat entsendet eine*n studentische*n Vertreter*in in die Universitätsbibliothekskommission. Das studentische Mitglied in der Kommission der Universitätsbibliothekskommission hat die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.

Mensakommission

Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in die Mensakommission. Die studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studentenwerkes haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.

Verwaltungsrat des Studentenwerkes

Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in den Verwaltungsrat des Studentenwerkes. Die studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studentenwerkes haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.

Beirat des Sprachenzentrums

Der Studierendenrat entsendet eine*n studentische*n Vertreter*in in den Beirat des Sprachenzentrums. Das studentische Mitglied im Beirat hat die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.

Studentische Qualitätsbeauftragung

Der*Die studentische Qualitätsbeauftragte (SQB) wird vom Studierendenrat gewählt und arbeitet eng mit den studentischen Mitgliedern der Kommission für Studium & Lehre (KSL) zusammen. Er*Sie ist Teil der Arbeitsgruppe der Qualitätsbeauftragten (AGQB) und arbeitet an der Evaluation und Weiterentwicklung des Qualitätsentwicklungssystem (QES) mit. Er*Sie ist die Schnittstelle zwischen der Studierendenschaft und der Universität in Belangen der Qualitätssicherung und -entwicklung. Er*Sie wird zu den Studiengangskonferenzen eingeladen, es steht ihm*ihr frei an diesen teilzunehmen. Er*Sie organisiert gemeinsam mit dem Sachgebiet Qualitätssicherung (K33) Seminare für die Fachschaftsräte zur Kompetenzbildung im Bereich der Studiengangsweiterentwicklung. Er*Sie steht den Fachschaftsräten beratend zur Seite und unterstützt die Vernetzung, der in diesen für Studium und Lehre zuständigen Personen. Die Fachschaftsräte können zur Sicherung und Entwicklung von Qualität in Studium & Lehre, für Studiengangsgespräche und -konferenzen den*die studentische*n Qualitätsbeauftragte*n hinzuziehen. Die Fachschaftsräte können in Abstimmung mit ihm*ihr Anlässe für Studiengangsgespräche geltend machen.

Ausschuss bei Gewalt, Be- / Drohung und sexueller Belästigung durch Studierende

Der Studierendenrat entsendet drei Personen in diesen Ausschuss. Dieses Gremium regelt den Umgang bei Gewalt, Bedrohung und sexueller Belästigung, insbesondere durch Studierende, sowie entsprechende Ordnungsmaßnahmen bis hin zur Exmatrikulation. Der Ausschuss spricht diesbezüglich eine Empfehlung an den*die Rektor*in aus.

Kuratorium der Festung Mark

Das Mitglied nimmt einen Sitz im Kuratorium der Festung Mark wahr. Er*Sie hat die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber dem Kuratorium zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Kuratoriumsmitglieder.

Ressort Sitzungen

Die Aufgaben des Ressort Sitzungen ergeben sich wie folgt:

  • Vor- & Nachbereitung von Sitzungen;
  • Einladen von Mitgliedern, ggf. Stellvertreter*innen (bei fristgerechter Abmeldung) und Gästen;
  • Abhalten von Sitzungen bzw. Sitzungsleitung;
  • Protokollieren von Sitzungen inkl. Nachbereitung des Protokolls;
  • Pflege der Beschlussdokumentation;
  • Verantwortlich für Anfertigung der Sitzungsprotokolle, Beschlussfassung und -formulierung, sowie die Beschlussübersicht;
  • Sichtung aller Anträge und Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Form (z. Bsp. durch vorläufige Kommunikation mit den Antrag stellenden Personen);
  • Pflege der entsprechenden Seiten im MediaWiki;

Sprecher*in / Ratssekretär*in für Sitzungen

Der*Die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Sitzungen leitet die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Studierendenrates und übernimmt in der Regel die Sitzungsleitung. Er*Sie stellt die Einhaltung der Fristen sicher und übernimmt die Kommunikation mit Antrag stellenden Personen um einen reibungslosen Ablauf der Sitzungen zu ermöglichen. Zur Erledigung seiner*ihrer Aufgaben wird dem*der Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Sitzungen in seinem*ihrem Geschäftsbereich ein*e Sachbearbeiter*in zugeordnet.

Sachbearbeiter*in für Sitzungen

Der*Die Sachbearbeiter*in bereitet die Sitzungen des Studierendenrates vor und fertigt die Niederschriften dieser Sitzungen an. Ihm*Ihr fallen die Aufgaben der Führung des Schriftverkehrs des Studierendenrates bzgl. Sitzung (z. Bsp. Sitzungseinladung, Kommunikation mit Stellvertreter*innen) zu. Er*Sie unterstützt den*die Sprecher*in für Sitzungen bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzung. Er*Sie ist der Leitung für das Ressort Sitzungen gegenüber weisungsgebunden.

Ressort Öffentliches

Das Ressort Öffentliches beschäftigt sich mit dem öffentlichen Wahrnehmung des Studierendenrates und gestaltet die Präsenz gegenüber der Öffentlichkeit. Die Aufgaben ergeben sich wie folgt:

  • Verwaltung der Social-Media Kanäle und der Homepage;
  • Kommunikation und Vernetzung mit anderen Hochschulen;
  • Vertretung in der Studienrätekonferenz (SRK);
  • Aufklärung und Informierung über (Gremien-) Wahlen an der Universität;
  • Organisation bzw. Teilnahme an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen.

Sprecher*in/Ratssekretär*in für Öffentliches

Der*Die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Öffentliches vertritt den Studierendenrat gegenüber der Presse, der allgemeinen Öffentlichkeit und der Hochschulöffentlichkeit. Er*Sie übt sein*ihr Amt eigenverantwortlich, jedoch im Einvernehmen mit dem Studierendenrat und den weiteren Sprecher*innen bzw. Ratssekretär*innen aus. Der*Die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Öffentliches ist für das Verfassen von Pressemitteilungen zu aktuellen Anlässen verantwortlich als auch Ansprechrechpartner*in für Medienvertreter*innen der regionalen und überregionalen Presse. Er*Sie übernimmt Redebeiträge im Namen des Studierendenrates zu gegebenen Anlässen (Feierliche Immatrikulation der Universität, Demonstrationen) oder koordiniert Redebeiträge weiterer Mitglieder des Studierendenrates.

Mitglied im Kulturbeirat des Campustheaters

Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in den Kulturbeirat des Campustheaters. Die studentischen Mitglieder im Kulturbeirat haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber des Kulturbeirates zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.

Kommunikations- & Medienbeirat

Der Kommunikations- & Medienbeirat befasst sich als beratendes Gremium mit relevanten Fragen interner und externer Kommunikation an der Universität. Der Beirat ist der zentralen Einrichtung Medien, Kommunikation und Marketing (MKM) zugeordnet. Der Studierendenrat entsendet eine Person, um die Meinungen und Positionen der Studierendenschaft zu vertreten. Das studentische Mitglied im Kommunikations- & Medienbeirat wird in der Regel durch den*die Sprecher*in bzw. Ratssekretär*in für Öffentliches besetzt.

Referate

Die Referate des Studierendenrates stellen eigenständige Gremien dar, welche über finanzielle Mittel verfügen. Die Referate dienen der Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft laut Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalts. Ihre finanziellen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen sind in der Finanzordnung der Studierendenschaft sowie in der Geschäftsordnung des Studierendenrates genauer beschrieben.

Lesbi-schwules Referat "DykeAndGay"

Das lesbi-schwule Referat setzen sich für die Interessen von sexuellen Minderheiten in Magdeburg ein.

Feministisches Referat "FemRef"

Das feministische Referat setzt sich für die grundlegende Veränderung der gesellschaftlichen Normen im Bezug auf Sexismus ein.

Bündnis "Studierende gegen Rechts" (BSGR)

Das Büdnis "Studierende gegen Rechts" fördert eine kritischere Öffentlichkeit im Umgang mit Neonazis, rechtsextremer Gewalt und rechtem Gedankengut.

Referat für internationale Angelegenheiten (RIA)

Das Referat für internationale Angelegenheiten unterstützt internationale Studierende an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und kümmert sich um die Vernetzung internationaler und deutscher Studierender.

Referat für mediale Gestaltung

(Vormals Universum, Uni-Filmteam, Uni-Radio)

Das Referat für mediale Gestaltung bietet Studierenden und Interessierten Möglichkeiten zur kreativen Entfaltung in den Bereichen Schrift, Bild und Ton.

Nightline

Die Nightline ist ein ehrenamtliches Zuhörtelefon von Studierenden für Studierende.

Referat für Klimagerechtigkeit & Nachhaltigkeit

Das Referat für Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit setzt sich mit Umweltgerechtigkeit, Klimawandel und einer nachhaltigen Gestaltung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg auseinander.

Hochschulpolitische Referat

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Sport- & Kulturreferat

Das Referat für Sport und Kultur fördert kommunales Engagement im Bereich Kunst und Kultur und vertritt die Interessen der Studierenden im Hochschulsport.