Beauftragungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 9. August 2024, 14:56 Uhr

Der Studierendenrat kann Beauftragte für zeitweilige, einmalige oder langfristige Aufgaben oder Projekte berufen. Die Beauftragten erfüllen ihre Aufgaben selbstständig und im Einvernehmen des Studierendenrates. Sie sind verpflichtet, dem Studierendenrat quartalsweise schriftlich Bericht zuerstatten. (s. GVP)

Du hast Interesse an einer nicht besetzten Beauftragung? Wende dich an die jeweilige Leitung des Ressorts (s. Stab)

Ressort Beauftragung Name Kontakt
Verwaltung Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen und*oder Behinderungen Thomas Bublak sgeb@stura-md.de
Melis Tas
Datenschutz Christian Klie datenschutz@stura-md.de
vakant
Psychosoziale Studierendenberatung Rune Possardt psb@stura-md.de
Gleichstellung Dominik Babetzky gleichstellung@stura-md.de
Internationale Studierende vakant
Kommunikation Studentischer Qualitätsbeauftragte Konrad Schwarze sqb@stura-md.de
Johann Bredner
Henning Maasland (stellvertretend)
Vertrauenspersonen Katharina Graf
Henning Maasland