Beauftragungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. September 2020, 08:09 Uhr
Der Studierendenrat kann Beauftragte für zeitweilige, einmalige oder langfristige Aufgaben oder Projekte berufen. Die Beauftragten erfüllen ihre Aufgaben selbstständig und im Einvernehmen des Studierendenrates. Sie sind verpflichtet, dem Studierendenrat quartalsweise schriftlich Bericht zuerstatten. (s. GVP)
Du hast Interesse an einer nicht besetzten Beauftragung? Wende dich an die jeweilige Leitung des Ressorts (s. Stab)
Ressort | Beauftragung | Name | Kontakt |
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Verwaltung | Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen und*oder Behinderungen | Thomas Bublak | |
Psychosoziale Studierendenberatung | Helene Lisabeth Kiel | ||
Gleichstellung | vakant | ||
Kommunikation | Studentischer Qualitätsbeauftragte | Johann Bredner |