Beauftragungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 12. November 2020, 14:24 Uhr

Der Studierendenrat kann Beauftragte für zeitweilige, einmalige oder langfristige Aufgaben oder Projekte berufen. Die Beauftragten erfüllen ihre Aufgaben selbstständig und im Einvernehmen des Studierendenrates. Sie sind verpflichtet, dem Studierendenrat quartalsweise schriftlich Bericht zuerstatten. (s. GVP)

Du hast Interesse an einer nicht besetzten Beauftragung? Wende dich an die jeweilige Leitung des Ressorts (s. Stab)

Ressort Beauftragung Name Kontakt
Verwaltung Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen und*oder Behinderungen Thomas Bublak
Psychosoziale Studierendenberatung Helene Lisabeth Kiel
Gleichstellung Antje Muth
Kommunikation Studentischer Qualitätsbeauftragte Johann Bredner