Benutzer:Michel/Antraege1: Unterschied zwischen den Versionen
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#Für die kurzfristige Überbrückung einer persönlichen sozialen Notlage kann der Studierendenrat an Studierende der Otto-von-Guericke-Universität Darlehen ausgeben. | #Für die kurzfristige Überbrückung einer persönlichen sozialen Notlage kann der Studierendenrat an Studierende der Otto-von-Guericke-Universität Darlehen ausgeben. |
Version vom 13. Juni 2012, 16:58 Uhr
GO und Finanzordnungänderungsanträge
GO Anträge von Gästen
Text
Der Studierendenrat möge folgende Änderung der Geschäftsordnung beschließen:
- §18 wird um folgenden Absatz 2 ergänzt.
- §18 Abs. 1 wird um folgenden Satz ergänzt:
- Die nachfolgenden Absätze 2, 3, 4 werden zu den Absätzen 3, 4, 5.
Begründung
- Anträge an die Geschäftsordnung dienen dazu, die Effektivität einer Debatte zu steigern und sie Effizient zu gestalten.
- An einer Debatte nehmen i.A. auch alle anwesenden Gäste teil. Die Debatte soll deshalb auch von ihnen mitgestaltet werden können.
- Die aktuelle Geschäftsordnung schließt Antragstellung durch Gäste nicht explizit aus. Sie könnten derzeit vergleichend §17 (2) und (4) bereits Anträge stellen.
- Um das Missbrauchspotential gering zu halten, wird Abs. 1 um eine Einschätzung der Redeleitung ergänzt.
Antragssteller*in
Bemerkung
Referat Berichte
Text
Der Studierendenrat möge folgendes Fordern:
Begründung
- Der Studierendenrat gibt bestimmte Aufgaben an Referate und Arbeitskreise ab. Über deren Arbeit wurde in letzter Zeit nicht berichtet. Allerdings sollte der Studierendenrat über diesen bescheid wissen, um alle Tätigkeiten der Studierendenschaft koordinieren zu können.
- Der Geschäftsordnung §8 Abs. 3: "Referate oder Arbeitskreise [...] arbeiten selbständig, und berichten dem Studierendenrat über ihre Arbeit und Ziele quartalsweise." kam in letzter Zeit nur das neu gegründete Internationale Referat nach.
Antragssteller*in
Bemerkung
Einrichtung eines Referates für "Hochschulpolitik und nationale Vernetzung"
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, ein Referat für "Hochschulpolitik und nationale Vernetzung" zu gründen.
Begründung
Dieses Referat soll folgende Aufgaben erfüllen:
- Beobachten der hochschulpolitischen Situation in der sachsen-anhaltinsichen Landespolitik. Beispielsweise bei zukünftigen Änderungen des Landeshochschulgesetzes. (Zwingende Vorraussetzungen für §65 Abs.1 Punkte 1,2 und 3 HSG LSA)
- Vorbereiten von Stellungnahmen des Studierendenrates zu hochschulpolitischen Themen. (Nach §65 Abs.1 Punkt 3 HSG LSA)
- Organisation und vorbereitung regelmässiger Diskussionsrunden zum Thema Hochschulpolitik. (Nach §65 Abs.1 Punkt 1 HSG LSA)
- Koodination und Finanzierung studentischer Teilnahmen an hochschulpolitischen Konferenzen und Tagungen um bundesweite Änderungen der hochschulpolitischen Landschaft im Auge zu behalten. (Nach §65 Abs.1 Punkt 8 HSG LSA)
Die Ziele des aktuellen "HoPo" Referats treffen eher auf eine Referat für "aktive Toleranz und Grundrechte" zu:
- Das "Hopo" ist ein unabhängiges Referat des StuRas. Wir setzen uns mit politischen Themen auseinander, welche die Uni und die Stadt Magdeburg betreffen. Unsere Ziele sind es, die politische Bildung und die Bereitschaft der Studierendenschaft zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund und Menschenrechte zu motivieren. Dabei möchten wir uns für aktive Meinungsbildung unter den Studierenden und gleichermaßen gegen die Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, sexuellen Orientierung, ihres Geschlechts und ihrer Religion einsetzen.
- Das aktuelle "Hochschulpolitsiche Referat", wird im Geschäftsverteilungsplan nicht erwähnt, dagegen aber ein aktuell nicht existentes "Referat gegen Diskriminierung"
- Das aktuelle "Hochschulpolitische Referat" war in der Legislatur 2011/12 nicht aktiv und kann demnach aufgelöst werden.
Antragssteller*in
Bemerkung
Änderung des § 31 FO Sozialdarlehen im Studierendenrat
Text
Der Studierendenrat möge über den §31 der Finanzordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in der Fassung vom 14.04.2011 eine allgemeine Erheiterung zeigen. DDesweitern möge er die alte Fassung (Aus der FO vom 14.09.2006) des Sozialdarlehns wie folgt wiederherstellen wobei "Studentenrat" durch "Studierendenrat" zu ersetzen ist:
- Für die kurzfristige Überbrückung einer persönlichen sozialen Notlage kann der Studierendenrat an Studierende der Otto-von-Guericke-Universität Darlehen ausgeben.
- Die Höhe des Darlehens wird im Einzelfall festgelegt und kann von der beantragten Summe abweichen.
- Beträgt die Höhe des Darlehens pro Student und Haushaltsjahr nicht mehr als 750,00 Euro, benötigt der Antrag die Mehrheit der anwesenden Mitglieder, um beschlossen zu werden. Anderenfalls benötigt der Antrag die absolute Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder, um beschlossen zu werden.
- Der Sprecher für Finanzen hat die ordnungsgemäße Rückzahlung zu überwachen.
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung