Zusatzbeauftragte
Allgemeines
Hier sollen die momentan noch nicht im Geschäftsverteilungsplan aufgezählte Posten und wiederkehrende Aufgaben gelistet werden und ein paar erklärende Worte über die Tätigkeit und den Zeitpunkt der Wahl kommen.
Laut anderen Satzungen zu wählende/entsendende Posten
Finanzordnung
Zeichnungsberechtigte Person
Laut der Finanzordnung der Studierendenschaft gibt es für die Konten noch eine weitere Zeichnungsberechtigte Person. Diese bestätigt die Auszahlungen von Projektförderungen, Rückerstattung Auslagen etc. über Onlinebanking