Sitzung/2016-03-17
- Allgemeines
- Sitzungsleitung: Madeleine Linke
- Protokoll: Nadine Briquet
- Anwesende Mitglieder:
- Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung: Jonas Lorenz vertreten durch Benedikt Hoechner, Paulina Persch vertreten durch Lukas Otto, Philipp Le vertreten durch Tom Fratscher
- Unentschuldigte Mitglieder:
- Treffen: 19 Uhr
- Beginn:
- Ende:
- Ort: Konferenzraum Wohnheim 1
Die Beschlussfähigkeit wird mit xx anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.
Berichte
Berichte der SprecherInnen
Sprecher*innenbeschlüsse in der Zwischenzeit
- SB 16/05: Kauf von Verbrauchsmaterialien sowie Büromaterial im Wert von 18,99€.
Sprecher für Finanzen
Erledigt in Zwischenzeit:
- FO - Änderungen erarbeitet
- Bewerbungsgespräche geführt
- Treffen mit Florian von VcA bezüglich des Wasserangebots in der Mensa
- Vorbereitung Neuanstellung
- Verfahren bei Krankschreibungen beim Lohnsteuerbüro erfragt
- Kommunikation mit Fachschafts-Finanzer*innen
Finanzstatus:
- Projekttopf aktuell: 24.215 €, daher für die heutige Sitzung 3459,29 € (bei gleichmäßiger Verteilung auf noch 7 Sitzung); Antragsvolumen heutige Sitzung: 4545,56€ (Stand: 10.03.16 ) Differenz: -1.086,27€
- Projektförderung: IMAGO Vorfinanzierung 900€; Freifunk für Flüchtlinge 986,59€; Upgrade Festival 2015 595,94€; blockmd-Infostrukturen am 15. und 16.01. 190,00€; Indian Night 2016: 615€; Indian Classical & Cultural Musik Workshop 225€
- Semesterbeiträge: /
- weitere Transaktionen: Stura-Postkarten 116,26€; Gehälter Februar 1.049,60€; Lohnsteuerbüro Februar 23,21€, Lohnsteuerbüro Januar 37,94€; Auslagenrückerstattung Büromaterial (Madeleine Linke) 18,99€; Mitgliedsbeitrag 2016 DAAD 50€; Honorar: Übersetzung der Wahlordnung (Cinderella Kassab) 250€; virtuelle Konten 92,63€
Sprecherin für Internes
- Campustheater AG Treffen 29.02
- Sprechzeiten
- Angestelltenangelegenheiten (Termine, Bewerbungsgespräche etc.)
- M7 Englisch übersetzt
- SpiegelOnline Interview
- Campusgestaltung-Treffen
Sprecher für Öffentliches
- Campusgestaltung:
- erstes Treffen mit Dominik Bogner, Konzept vorgestellt was MKM für die Wiese vor G16/18 plant (Campusdate, sonstige Freiveranstaltungen, studentischer Nutzungsraum etc.)
- zweites Treffen: vom Rektor wurden Gelder zugesichert, das Baudezernat hat nach anfänglichen schwierigkeiten auch einen Weg gefunden wie es realisiert wird, nur in der Kommunikation gibt es noch einige Probleme. Letzlich wird es entweder komplett umgesetzt, nur zum Teil oder erst nächstes Jahr
- Rektorgespräch:
- Campusgestaltung: anscheind wurde das Konzept was uns Dominik vorgeschlagen hat stark vereinfacht und es soll nur noch ein Zelt mit ein wenig Schotterweg hin, evntl ein Wasserspender
- PSB: Ende März gibt es dazu ein Treffen mit Stuwerk, PSB-Beirat und Co., Ziel soll sein zu evaluieren wieviel mehr Stellen die PSB braucht und welche Bereiche sie noch mit abdecken soll (sexualisierte Gewalt..)
- Stundenpläne: Rektor hätte ganz gerne einen Vergleich der Stundenpläne, mit Startzeit 7 Uhr und 8 Uhr, ansonsten wurde für die Software vil Geld ausgegeben und es gibt stets Probleme bei der Rechnung etc.
- HEP: im Rektorat wurde eine Tabelle erstellt mit Punkten die im HEP geplant wurden und wie weit diese schon umgesetzt wurden, Vorbereitung für die AG die der Senat dazu gründet
- Orgatreffen Tag der Lehre:
- anwesend waren: Fara FVST, Fr. Frankmölle, Fr. Thiel, Fr. Wendt und ich
- Inhalt wird durch Fokus-Lehre Team (Fr. Wendt) geklärt und wenn wir da was mit einbringen möchten bei ihr melden
- Rahmenprogramm: Auftaktveranstaltung, Pausenexpress und Abendveranstaltung
- Abendveranstaltung durch Faras organisieren (Bierzeltgarnituren, Pavillons, Grill, Essen und Getränke)
- Am Abend ein Professoren DJ-Battle geplant (ab 18 Uhr) danach evntl richtiger DJ und gemütlicher Ausklang
- Inhalt: 3 Säulen, wobei die Studis eine Säule mitbestimmen können und sich einbringen sollen
Wahrgenommene Termine:
- Bewerbungsgespräche
- 07.03. Call for Concepts Jurysitzung
- 09.03. KSL
- 10.03. Rektorgespräch
- 10.03. Interview Bento: http://www.bento.de/politik/sachsen-anhalt-vor-den-wahlen-was-junge-menschen-ueber-die-rechte-gewalt-im-land-denken-418622/
- 16.03. Orgatreffen Tag der Lehre
- 16.03. Senat
Termine
- 23.03. 10:30-12:30 Systemakkreditierung
- 21.03. Vernetzungstreffen zur Gegendemonstration am 9. April
- 1.06-17.06 STUDIERENDENTAGE : man kann gerne noch Projekte, die in diesem Zeitraum stattfinden, dort vorbringen und erhält dann auch noch angeblich eine Förderung durch Studentenwerk und wird im Programm erwähnt. (einfach normalen Kulturförderungs-Antrag ausfüllen)
- Bundeskongress Studentische Sozialpolitik 20.-22.05.2016 mehr Infos
- 08.04.2016: Überblicksseminar Hochschulpolitik für Einsteiger*innen
Berichte der FachkoordinatorInnen
Berichte aus Kommissionen
PHK 09.03.2016
Information über Novellierung WissZeitVG (Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft). Neue Regelungen im Gesetz:
- Befristung des Arbeitsverhältnis ist nur zulässig, wenn sie zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen/künstlerischen Qualifikation dient.
- Befristung muss "angemessen" sein.
- "Kinderkomponente": NEU Verlängerung auch bei Kindern Ehe-/Lebenspartner, angenommene Kinder möglich
- Verlängerung auch bei Behinderung möglich
- Verlängerung bei Krankheit um Zeit, in denen Lohnfortzahlung nicht weiterbesteht
- Befristung muss an Drittmittelfinanzierung gebunden sein (Befristung = Projektdauer)
- Zwischenfinanzierung wird erschwert -> Arbeitslosigkeit zwischen zwei Projekten?
- HiWis
- maximal 6 Jahre
- HiWi nur für erstes und maximal ein weiteres berufsqualifizierendes Studium möglich (also während des Bachelorstudiums und eines Masterstudiums)
Gründung zweier Betriebseinheiten:
- MKM
- IKAM
KSL
- Antrag auf Einführung MA "Cultural Engineering" wurde nochmal an die Fakultät zurückgewiesen, um ein deutlicheres Ergebnis zu erhalten (wurde der KSL mit 3 ja und 8 Enthaltungen und 1 nein vorgelegt)
- Antrag auf Einfürhung Studienprogramm "DaF", nicht gebührenpflichtig, einstimmig
- Erste Satzung zur Änderung der Gebührenordnung für den berufsbegleitenden weiterbildenden Masterstudiengang "Erwachsenenbildung“, wurde wegen fehlender Kalkulation zurückgewiesen
- Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieur Maschinenbau der FMB, einstimmig
- Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der FMB, einstimmig
- Antrag auf Einführung der dualen Bachelorstudiengänge Informatik, Computervisualistik, Wirtschaftsinformatik und Ingenieurinformatik der FIN , einstimmig
- Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung des Hochschulauswahlverfahrens für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber für den Studiengang Medizin, einstimmig
- Satzung der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg (OVGU) über die Festsetzung der Zulassungszahlen und Auffüllgrenzen für den in das zentrale Vergabeverfahren einbezogenen Studiengang Humanmedizin im Wintersemester 2016/2017 und Sommersemester 2017, einstimmig
- Erste Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang International Business and Economics vom 06.05.2016 , einstimmig
- Satzung zur Durchführung des hochschulinternen Auswahlverfahrens im Bachelorstudiengang International Business and Economics in der novellierten Fassung vom 06.05.2016, einstimmig
- Zulassungsbeschränkung für den Bachelorstudiengang Sozialwissenschaften für das WS 2016/17, einstimmig
- Stundenplanung: WiSe wird neu gerechnet
- Prüfungszeiträume: der zweite Prüfungsraum wird eventuell verkürzt und dafür der erste verlängert, da viele im September im Praktikum sind (kam aus der FMB)
Berichte der Referate
Berichte der Beauftragten
Beauftragter KSSA
- Wichtige Beschlossene Anträge:
- Kritische Wissenschaft für alle statt Exzellenz für die Interessen weniger
- Ingenieur_innengesetze: Akademische Selbstverwaltung statt zusätzliche Bürokratie
- Keine Zusammenarbeit mit der AfD
- Unterstützung der Forderung nach einem Hochschulsozialpakt
- Umbenennung in "freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V."
- größtenteils angenehme Atmosphäre
Projektförderungsanträge
s[ustain]olution - rethinking values: 3. Ökosoziale Hochschultage
Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes
Antragssteller*in
Inhaltliche Beschreibung des Projektes
Datum
erwartete Teilnehmerzahl
davon Studierende
Gesamtkosten
Gesamteinnahmen
Eintrittspreis
Förderung durch andere Institutionen
Antragssumme an den Studierendenrat
Einschätzungshilfe
Bemerkung
Die Insel
Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes
Antragssteller*in
Inhaltliche Beschreibung des Projektes
Datum
erwartete Teilnehmerzahl
davon Studierende
Gesamtkosten
Gesamteinnahmen
Eintrittspreis
Förderung durch andere Institutionen
Antragssumme an den Studierendenrat
Einschätzungshilfe
Bemerkung
der aktuelle Finanzplan liegt noch nicht vor.
SLOW IS BEAUTIFUL-eine Fotoausstellung zum Thema nachhaltige Kleidung
Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes
Antragssteller*in
Inhaltliche Beschreibung des Projektes
Datum
erwartete Teilnehmerzahl
davon Studierende
Gesamtkosten
Gesamteinnahmen
Eintrittspreis
Förderung durch andere Institutionen
Antragssumme an den Studierendenrat
Einschätzungshilfe
Bemerkung
Triumph des guten Willens
Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes
Antragssteller*in
Inhaltliche Beschreibung des Projektes
Datum
erwartete Teilnehmerzahl
davon Studierende
Gesamtkosten
Gesamteinnahmen
Eintrittspreis
Förderung durch andere Institutionen
Antragssumme an den Studierendenrat
Einschätzungshilfe
Bemerkung
Familienbrunch
Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes
Antragssteller*in
Inhaltliche Beschreibung des Projektes
Datum
erwartete Teilnehmerzahl
davon Studierende
Gesamtkosten
Gesamteinnahmen
Eintrittspreis
Förderung durch andere Institutionen
Antragssumme an den Studierendenrat
Einschätzungshilfe
Bemerkung
Buchlesung "In unseren eigenen Worten" des IWS Berlin
Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes
Antragssteller*in
Inhaltliche Beschreibung des Projektes
Datum
erwartete Teilnehmerzahl
davon Studierende
Gesamtkosten
Gesamteinnahmen
Eintrittspreis
Förderung durch andere Institutionen
Antragssumme an den Studierendenrat
Einschätzungshilfe
Bemerkung
Weiterbildung für das Projekt "Warmwasserversorgung einer Mädchenschule in TZN"
Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes
Antragssteller*in
Inhaltliche Beschreibung des Projektes
Datum
erwartete Teilnehmerzahl
davon Studierende
Gesamtkosten
Gesamteinnahmen
Eintrittspreis
Förderung durch andere Institutionen
Antragssumme an den Studierendenrat
Einschätzungshilfe
Bemerkung
Sprecher*innenbezahlung
Madeleine
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen:
§5 Möglichkeit der Sprecher*innenbezahlung
Eine Sprecher/innenbezahlung kann an Sprecher/innen gezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §5 ( jetzige §5 wirs §6 usw.) in die Geschäftsordnung einzufügen:
§5 Möglichkeit der Bezahlung des/der Sprechers/Sprecherin für Finanzen
Der/Die Sprecher/in für Finanzen kann für seine/ihre Tätigkeit bezahlt werden. Näheres regelt die Finanzordnung in Teil V §25.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnungsordnung einzufügen:
Eine Sprecher*innenbezahlung kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher*innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, in V Bewilligung von Zahlungen ein §25 (jetziges §25 wird §26) in die Finanzordnung einzufügen:
Eine Bezahlung des/der Sprechers/Sprecherin für Finanzen kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10€ pro Stunde. Es muss monatlich ein ausführlicher Sprecher*innenbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Bezahlung orientiert sich an dem Stundenzettel und kann die Höhe des beschlossenen Volumens nicht überschreiten. Die Bezahlung wird sofort beendet sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, das Antragsformular in Zukunft zu verwenden:
AntragBegründung
Antragssteller*in
Bemerkung
FO - Änderungsanträge
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, einen neuen §17 in die FO einzufügen:
§17 Stundung und Niederschlag von Forderungen an Dritte
(1) Der Studierendenrat darf Forderungen nur
a) stunden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten für die/den Anspruchsgegner/in verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird;
b) niederschlagen, wenn feststeht, dass die Einziehung keinen Erfolg haben wird, oder wenn die Kosten der Einziehung außer Verhältnis zur Höhe das Anspruchs stehen;
(2) Maßnahmen nach Absatz (1) a) bedürfen einem Sprecher/innen-Beschluss, nach GO §4(4).
(3) Maßnahmen nach Absatz (1) b) bedürfen einer 2/3 Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder.
(4) Ein Antrag auf Stundung ist gegenüber dem/der Sprecher/in für Finanzen schriftlich zu stellen.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, §22 der FO wie folgt zu verändern:
Kassenbücher und die entsprechenden Belege sind ordnungsgemäß über zehn Jahre aufzubewahrenBegründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, redaktionelle Änderungen in folgenden Stellen vorzunehmen:
Verwendung geschlechtergerechter Sprache:
§4 (1) "des Sprechers" zu "des/der Sprechers/in"
§4 (2) "des Sprechers" zu "des/der Sprechers/in"
§4(3) "eines Nachfolgers ist der Sprecher" zu "eines/einer Nachfolgeden ist der/die Sprecher/in"
§5 (1) "Der Sprecher für Finanzen" zu "Der/Die Sprecher/in für Finanzen"
§5 (2) "der Sprecher für Finanzen" zu "der/die Sprecher/in für Finanzen" ; "so kann er" zu "so kann er/sie" ; "des Sprechers" zu "des/der Sprechers/in"
§5 (3) "Der Sprecher für Finanzen" zu "Der/Die Sprecher/in für Finanzen" ; "Er kann die" zu "Er/Sie kann die" ; "kann er weitere" zu "kann er/sie weitere"
§16 (6) "vom Sprecher für Finanzen" zu "von dem/der Sprecher/in für Finanzen"
§16 (8) "Der Sprecher für Finanzen" zu "Der/Die Sprecher/in für Finanzen"
§18 (3) "vom jeweiligen Sprecher für Finanzen" zu "von dem/der jeweiligen Sprecher/in für Finanzen"
§18 (4) "Der jeweilige Sprecher für Finanzen" zu " Der/Die jeweilige Sprecher/in für Finanzen"
§18 (5) "davon der jeweilige Sprecher für Finanzen" zu "davon der/die jeweilige Sprecher/in für Finanzen"
§20 (3) " ist vom Empfänger" zu " ist von dem/der Empfänger/in"
§21 "stellt der jeweilige Sprecher für Finanzen" zu "stellt der/die jeweilige Sprecher/in für Finanzen"
§24 (3) "mit dem Sprecher für Finanzen" zu "mit dem/der Sprecher/in für Finanzen"
§25 (5) "an seinen Nachfolger" zu "an sein/e Nachfolger/in" ; " vom alten und neuen Sprecher für Finanzen" zu " von dem/der alten und neuen Sprecher/in für Finanzen"
§30 (3) "des Darlehens pro Student" zu "des Darlehens pro Studierenden"
§31 Überschrift "Kassenprüfer" zu "Kassenprüfer/innen"
§31 (3) "keine Kassenprüfer" zu "keine Kassenprüfer/innen"
§35 (1) "des Sprechers für Finanzen" zu "des/der Sprechers/in"
Teil IX "Sprecher für Internes" zu "Sprecher/in für Internes"; "Sprecher für Öffentliches" zu "Sprecher/in für Öffentliches"; "Sprecher für Finanzen" zu "Sprecher/in für Finanzen"
Tippfehler:
§21 kassenmäßiger Überschuss
§24(3) Übernachtung
§30 (1) ÜberbrückungBegründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen eine Paragraphen unter IX mit folgendem Inhalt einzufügen
Änderung der Finanzordnung (1) Eine Anderung der Finanzordnung des Studierendenrates kann nur mit 2/3 - Mehrheit ¨ der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
(2) Anderungen treten sofort in Kraft.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Geschäftsordnungsänderung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, die GO wie folgt zu verändern:
§2 Titel "Sprecher" zu "Sprecher/in"
§2 "Der Studierendenrat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher für Finanzen, einen Sprecher für Öffentliches und einen Sprecher für Internes." zu "Der Studierendenrat wählt aus seiner Mitte eine/n Sprecher/in für Finanzen, eine/n Sprecher/in für Öffentliches und eine/n Sprecher/in für Internes
§3 Titel "Wahl der Sprecher" zu "Wahl der Sprecher/in"
§3 (1) "Die Sprecher" zu "Die Sprecher/innen"
§3 (2) "Sollte in einem Wahlgang keine absolute Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder für einen Kandidaten zu Stande kommen, ist ein weiterer Wahlgang für dieses Sprecheramt durchzuführen, wobei der Kandidat mit den wenigsten Stimmen nicht mehr zur Wahl steht." zu "Sollte in einem Wahlgang keine absolute Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder für eine/n Kandidaten/in zu Stande kommen, ist ein weiterer Wahlgang für dieses Sprecher/innenamt durchzuführen, wobei der/die Kandidat/in mit den wenigsten Stimmen nicht mehr zur Wahl steht."
§3 (3) "Steht für ein Sprecheramt nur ein Kandidat zur Wahl, so wird er im ersten Wahlgang mit 2/3-Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder gewählt. Wird im ersten Wahlgang keine 2/3-Mehrheit erreicht, gilt er in weiteren Wahlgängen mit absoluter Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder als gewählt." zu "Steht für ein Sprecher/innenamt nur ein/e Kandidat/in zur Wahl, so wird er/sie im ersten Wahlgang mit 2/3-Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder gewählt. Wird im ersten Wahlgang keine 2/3-Mehrheit erreicht, gilt er/sie in weiteren Wahlgängen mit absoluter Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder als gewählt."
§3 (4) "Ist ein Sprecheramt wegen vorzeitiger Beendigung der Amtszeit (Abs. (5)) neu zu besetzen, wird dieses Sprecheramt nach dem in Abschnitt I:3(1)-(3) genannten Verfahren einzeln nachgewählt." zu "Ist ein Sprecher/innenamt wegen vorzeitiger Beendigung der Amtszeit (Abs. (5)) neu zu besetzen, wird dieses Sprecher/innenamt nach dem in Abschnitt I:3(1)-(3) genannten Verfahren einzeln nachgewählt."
§3 (5) "Die Sprecher" zu "Die Sprecher/innen"
§4 Titel "Aufgaben der Sprecher" zu "Aufgaben der Sprecher/innen"
§4 (1) "Die Sprecher" zu "Die Sprecher/innen"
§4 (2) "Die Sprecher" zu "Die Sprecher/innen"
§4 (3) "Die Sprecher" zu "Die Sprecher/innen"
§4 (4) "Die Sprecher" zu "Die Sprecher/innen" im ersten und im vierten Satz
§4 (5) "Als Sachbearbeiter wird den Sprechern für Öffentliches und Internes der Sachbearbeiter für Administration und dem Sprecher für Finanzen der Sachbearbeiter für Finanzen beigestellt." zu "Als Sachbearbeiter/in wird den Sprechern/Sprecherinnen für Öffentliches und Internes der/die Sachbearbeiter/in für Verwaltung und dem/der Sprecher/in für Finanzen der/die Sachbearbeiter/in für Finanzen beigestellt."
§5 Titel "Sprecher für Finanzen" zu "Sprecher/in für Finanzen"
§5 (1) "Der Sprecher" zu "Der/Die Sprecher/in
§5 (2) "Er ist" zu "Er/Sie ist"
§5 (3) "Bis zur Bestimmung eines Nachfolgers ist der Sprecher für Finanzen" zu "Bis zur Bestimmung eines/einer Nachfolgers/Nachfolgerin ist der/die Sprecher/in für Finanzen"
§6 Titel "Sprecher für Öffentliches" zu "Sprecher/in für Öffentliches"
§6 (1) "Der Sprecher" zu "Der/Die Sprecher/in
§6 (2) "Der Sprecher für Öffentliches übt sein Amt unter Berücksichtigung der Beschlusslage des Studierendenrates eigenverantwortlich aus. In der Regel ist mit den Sprechern Rücksprache zu halten. Er ist für die Vertretung des Studierendenrates nach Außen verantwortlich." zu "Der/die Sprecher/in für Öffentliches übt sein/ihr Amt unter Berücksichtigung der Beschlusslage des Studierendenrates eigenverantwortlich aus. In der Regel ist mit den Sprechern/Sprecherinnen Rücksprache zu halten. Er/Sie ist für die Vertretung des Studierendenrates nach Außen verantwortlich."
§7 Titel "Sprecher für Internes" zu "Sprecher/in für Internes"
§7 (1) "Der Sprecher" zu "Der/Die Sprecher/in
§7 (1) "Er sorgt" zu "Er/Sie sorgt"
§7 (2) "Der Sprecher für Internes übt sein Amt unter Berücksichtigung der Beschlusslage eigenverantwortlich aus. In der Regel ist mit den Sprechern Rücksprache zu halten. Er ist für die interne Kommunikation zwischen dem Studierendenrat und allen studentischen Gremien und Gruppierungen verantwortlich." zu "Der/Die Sprecher/in für Internes übt sein/ihr Amt unter Berücksichtigung der Beschlusslage eigenverantwortlich aus. In der Regel ist mit den Sprechern/Sprecherinnen Rücksprache zu halten. Er/Sie ist für die interne Kommunikation zwischen dem Studierendenrat und allen studentischen Gremien und Gruppierungen verantwortlich."
§8 (3) "Die Referenten der einzelnen Referate müssen einmal jährlich durch den Studierendenrat zu Beginn der Legislatur gewählt werden. Außerordentliche Wahlen sind möglich. Vor der Wahl von neuen Referenten sind die alten Referenten eines Referats zu entlasten. Zur Wahl stellen dürfen sich alle Studenten der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg." zu "Die Referenten/Referentinnen der einzelnen Referate müssen einmal jährlich durch den Studierendenrat zu Beginn der Legislatur gewählt werden. Außerordentliche Wahlen sind möglich. Vor der Wahl von neuen Referenten/Referentinnen sind die alten Referenten/Referentinnen eines Referats zu entlasten. Zur Wahl stellen dürfen sich alle Studierende der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg."
§8 (4) 2. "Wahl zum Referent" zu "Wahl zum/zur Referent/in"
§8 (5) "Für die Zeit seiner Tätigkeit hat ein Referent sicherzustellen, dass er im Regelfall innerhalb von 5 Werktagen auf Anfragen des Studierendenrates reagiert." zu "Für die Zeit seiner/ihrer Tätigkeit hat ein/eine Referent/in sicherzustellen, dass er/sie im Regelfall innerhalb von 5 Werktagen auf Anfragen des Studierendenrates reagiert."
§8 (6) "Der Referent eines Referats bleibt maximal bis zum Ende der jeweiligen Legislatur (30.06.) im Amt. Er kann auch nach Ende seiner Amtszeit für die als Referent getätigten Entscheidungen und Handlungen rechtlich haftbar gemacht werden." zu "Der/Die Referent/in eines Referats bleibt maximal bis zum Ende der jeweiligen Legislatur (30.06.) im Amt. Er/Sie kann auch nach Ende seiner Amtszeit für die als Referent/in getätigten Entscheidungen und Handlungen rechtlich haftbar gemacht werden."
§8 (7) "Jeder Referent hat dafür Sorge zu tragen, dass er vor seiner Exmatrikulation durch den Studierendenrat entlastet wird und Räumlichkeiten, Inventar sowie das Konto des Referats an den Studierendenrat oder den neu eingesetzten Referenten übergibt." zu "Jede/r Referent/in hat dafür Sorge zu tragen, dass er/sie vor seiner Exmatrikulation durch den Studierendenrat entlastet wird und Räumlichkeiten, Inventar sowie das Konto des Referats an den Studierendenrat oder den/die neu eingesetzte/n Referenten/Referentin übergibt."
§8 (8) "bleibt es frei, jederzeit" zu "bleibt es frei jederzeit"
§9 (2) "Das Referat schlägt ein Mitglied für das Amt des Sprecher für Finanzen und eine Ansprechpartner für den Studierendenrat vor, welche vom Studierendenrat zu bestätigen sind, sofern keine begründeten schwerwiegenden Zweifel bestehen." zu "Das Referat schlägt ein Mitglied für das Amt des/der Sprechers/Sprecherin für Finanzen und eine/n Ansprechpartner/in für den Studierendenrat vor, welche vom Studierendenrat zu bestätigen sind, sofern keine begründeten schwerwiegenden Zweifel bestehen."
§10 Einberufung der Sitzungen (3) Die Einberufung erfolgt durch mindestens einen Sprecher. zu „Die Einberufung erfolgt durch mindestens eine/n Sprecher/in.“ (4) Die Sprecher haben eine zusätzliche Sitzung zum frühest zulässigen Termin einzuberufen, wenn dies von mindestens vier ordentlichen Mitgliedern des Studierendenrates oder mindestens einem Sprecher schriftlich verlangt wird. zu „ (4) Die Sprecher/innen haben eine zusätzliche Sitzung zum frühest zulässigen Termin einzuberufen, wenn dies von mindestens vier ordentlichen Mitgliedern des Studierendenrates oder mindestens einem/einer Sprecher/in schriftlich verlangt wird.“
§11 Vorbereitung (1) Die Sitzung wird von den Sprechern des Studierendenrates vorbereitet. Sie legen eine vorläufige Tagesordnung fest. Außerdem sind von den Sprechern außer den Mitgliedern auch eventuelle Nachrücker, Antragssteller und Gäste eingeladen. zu „(1) Die Sitzung wird von den Sprecher/Sprecherinnen des Studierendenrates vorbereitet. Sie legen eine vorläufige Tagesordnung fest. Außerdem sind von den Sprechern/Sprecherinnen außer den Mitgliedern auch eventuelle Nachrücker/innen, Antragssteller/innen und Gäste eingeladen. (3) Die Berichte der Sprecher/innen, Beauftragten, Fachkoordinator/innen, Sachbearbeiter/innen und aus den Kommissionen müssen 3 Tage vor Sitzung in schriftlicher Form öffentlich in der internen Kommunikation zugänglich sein. Berichtenswerte Ereignisse innerhalb dieser drei Tage werden weiterhin auf der Sitzung mitgeteilt. zu „(3) Die Berichte der Sprecher/innen, Beauftragten, Fachkoordinatoren/Fachkoordinatorinnen, Sachbearbeiter/innen und aus den Kommissionen müssen 3 Tage vor Sitzung in schriftlicher Form öffentlich in der internen Kommunikation zugänglich sein. Berichtenswerte Ereignisse innerhalb dieser drei Tage werden weiterhin auf der Sitzung mitgeteilt.
§12 Öffentlichkeit (3) Sozialdarlehen, Personalfragen und Anträge persönlicher Natur einzelner Personen, werden nichtöffentlich behandelt. zu „(3) Sozialdarlehen, Personalfragen und Anträge persönlicher Natur einzelner Personen werden nicht öffentlich behandelt. (4) Antragsteller oder Bewerber haben das Recht, eine nichtöffentliche Behandlung ihrer Belange zu beantragen, die mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen wird. zu „(4) Antragsteller/innen oder Bewerber/innen haben das Recht, eine nicht öffentliche Behandlung ihrer Belange zu beantragen, die mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschlossen wird.“ (5) Der Studierendenrat kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zusätzliche Beteiligte oder Berater zum nichtöffentlichen Teil hinzuziehen. zu „(5) Der Studierendenrat kann mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder zusätzliche Beteiligte oder Berater/innen zum nicht öffentlichen Teil hinzuziehen.“ (6) Die Sachbearbeiter und die gewählten Stellvertreter gemäß endgültigem Wahlergebnis der im Studierendenrat vertretenen Listen, sowie die Beauftragten des Studierendenrates, die gemäß §23 Abs. 2 in die internen Vorgänge und die interne Kommunikation einbezogen sind, dürfen nicht öffentlichen beiwohnen, sofern kein Widerspruch erhoben wird. zu „(6) Die Sachbearbeiter/innen und die gewählten Stellvertreter/innen gemäß endgültigem Wahlergebnis der im Studierendenrat vertretenen Listen sowie die Beauftragten des Studierendenrates, die gemäß §23 Abs. 2 in die internen Vorgänge und die interne Kommunikation einbezogen sind, dürfen nicht öffentlichen Teilen beiwohnen, sofern kein Widerspruch erhoben wird.“ (7) Über nichtöffentliche Teile der Sitzung haben alle Beteiligten Verschwiegenheit zu bewahren. zu „(7) Über nicht öffentliche Teile der Sitzung haben alle Beteiligten Verschwiegenheit zu bewahren.“
§14 Beschlussfähigkeit (3) Sollte der Studierendenrat bei zwei aufeinanderfolgenden Sitzungen nicht beschlussfähig sein, können die Sprecher eine Sitzung einberufen, in welcher der Studierendenrat in jedem Falle beschlussfähig ist. Dies muss auf der Einladung deutlich gekennzeichnet sein. zu „(3) Sollte der Studierendenrat bei zwei aufeinander folgenden Sitzungen nicht beschlussfähig sein, können die Sprecher/innen eine Sitzung einberufen, in welcher der Studierendenrat in jedem Fall beschlussfähig ist. Dies muss auf der Einladung deutlich gekennzeichnet sein.“
§15 Beschlussfassung und Bekanntgabe (2) Die Sprecher haben die Möglichkeit einen schriftlichen Umlaufbeschluss (per Mailingliste des Studierendenrates) einzuholen. Stimmberechtigt sind nur die direkt gewählten Mitglieder des Studierendenrates. Der Umlaufbeschluss gilt als angenommen, sobald acht Stimmberechtigte zugestimmt haben. Ist die Abstimmung nicht bis zur nächsten Sitzung abgeschlossen, ist der Abstimmungsprozess nach (1) abzuschließen. zu „(2) Die Sprecher/innen haben die Möglichkeit einen schriftlichen Umlaufbeschluss (per Mailingliste des Studierendenrates) einzuholen. Stimmberechtigt sind nur die direkt gewählten Mitglieder des Studierendenrates. Der Umlaufbeschluss gilt als angenommen, sobald 8 Stimmberechtigte zugestimmt haben. Ist die Abstimmung nicht bis zur nächsten Sitzung abgeschlossen, ist der Abstimmungsprozess nach (1) abzuschließen.
§16 Sitzungsleitung (1) Die Sprecher bestimmen einen Sitzungsleiter. Dieser muss nicht zwingend ein Mitglied des Studierendenrates sein. zu „(1) Die Sprecher/innen bestimmen eine Sitzungsleitung. Diese muss nicht zwingend ein Mitglied des Studierendenrates sein.“ (2) Der Sitzungsleiter leitet die Sitzung. Er ist angehalten ein heterogenes Meinungsbild einzuholen und eine zielführende Diskussion zu gestalten. zu „(2) Die Sitzungsleitung leitet die Sitzung. Sie ist angehalten ein heterogenes Meinungsbild einzuholen und eine zielführende Diskussion zu gestalten.“ (3) Der Sitzungsleiter erteilt und entzieht das Wort. zu „Die Sitzungsleitung erteilt und entzieht das Wort.“
§17 Redeordnung (1) Die Mitglieder des Studierendenrates, Kandidaten und Antragssteller erhalten das Wort durch den Sitzungsleiter in der Regel nach Reihenfolge der Wortmeldungen. zu „(1) Die Mitglieder des Studierendenrates, die Kandidaten/Kandidatinnen und die Antragssteller/innen erhalten das Wort durch die Sitzungsleitung in der Regel nach Reihenfolge der Wortmeldungen.“ (2) Gäste können durch den Sitzungsleiter das Rederecht erhalten. zu „(2) Gäste können durch die Sitzungsleitung das Rederecht erhalten.“ (3) Der Sitzungsleiter kann außer der Reihe das Wort erteilen, wenn es der Klärung des Sachverhaltes dient. Zu „(3) Die Sitzungsleitung kann außer der Reihe das Wort erteilen, wenn es der Klärung des Sachverhaltes dient.“ (5) Die Redezeit kann begrenzt werden, außer bei Kandidaten und Antragstellern. zu „(5) Die Redezeit kann begrenzt werden, außer bei Kandidaten/Kandidatinnen und Antragstellern/Antragstellerinnen.“
§18 Geschäftsordnungsanträge (1) Geschäftsordnungsanträge können außserhalb der Reihenfolge der Rednerliste gestellt werden und sind umgehend zu behandeln. zu „(1) Geschäftsordnungsanträge können außerhalb der Reihenfolge der Redner/innen-Liste gestellt werden und sind umgehend zu behandeln.“ (3) Anträge zur Geschäftsordnung sind: a. Überweisung in ein Referat, einen Arbeitskreis oder an die Sprecher zu „a. Überweisung in ein Referat, einen Arbeitskreis oder an die Sprecher/innen c. Schluss der Rednerliste zu „c. Schluss der Redner/innen-Liste“ i. Wechsel des Sitzungsleiter zu „i. Wechsel der Sitzungsleitung“ §19 Wahlen (1) Für alle vorzunehmenden Wahlen werden von den Mitgliedern und dem Sitzungsleiter Wahlvorschläge unterbreitet. zu „(1) Für alle vorzunehmenden Wahlen werden von den Mitgliedern und der Sitzungsleitung Wahlvorschläge unterbreitet. (3) Sollte in einem Wahlgang keine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder für einen Kandidaten zu Stande kommen, ist ein weiterer Wahlgang für diesen Posten durchzuführen, wobei der Kandidat mit den wenigsten Stimmen nicht mehr zur Wahl steht. zu „(3) Sollte in einem Wahlgang keine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder für eine/n Kandidatin/Kandidaten zustande kommen, ist ein weiterer Wahlgang für diesen Posten durchzuführen, wobei der/die Kandidat/in mit den wenigsten Stimmen nicht mehr zur Wahl steht.“ (4) Steht für eine Wahl nur ein Kandidat zur Verfügung, so wird er im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder gewählt. Wird im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder erreicht, gilt er in weiteren Wahlgängen mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder als gewählt. zu „(4) Steht für eine Wahl nur ein/e Kandidat/in zur Verfügung, so wird er/sie im ersten Wahlgang mit absoluter Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder gewählt. Wird im ersten Wahlgang keine absolute Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder erreicht, gilt er/sie in weiteren Wahlgängen mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder als gewählt." §20 Anträge (1) "Muss ein Antrag aufgrund des Fehlens der Antragssteller drei Mal..." zu "Muss ein Antrag aufgrund des Fehlens der Antragsstellenden drei Mal..."; "..,so sind mindestens zwei der drei Sprecher..." zu "..,so sind mindestens zwei der drei Sprecher/innen..." (2) ".. bei der Sitzungsleitung oder den Sprechern eingereicht" zu "".. bei der Sitzungsleitung oder den Sprecher/innen eingereicht"; "..oder einem Sprecher unterschrieben.." zu "..oder einem/einer Sprecher/in unterschrieben.." §21 Abstimmung (1) "Vor jeder Abstimmung muss der Sitzungsleiter..." zu "Vor jeder Abstimmung muss die Sitzungsleitung..."
§23 "Einbeziehung von gewählten Stellvertretern" zu "Einbeziehung von gewählten Stellvertreter/innen" (1)"Ist ein Mitglied des Studierendenrates zeitweise nicht in der Lage, der Arbeit im Studierendenrat nachzugehen beziehungsweise an Sitzungen des Studierendenrates teilzunehmen, so benennt es gegenüber den Sprechern einen der Stellvertreter seiner Liste als stimmberechtigten Vertreter. Das Mandat muss in diesem Falle nicht niedergelegt werden. als stimmberechtigte Vertreter gelten die bestätigten Stellvertreter der Liste, gemäß dem endgültigen Wahlergebnis. Das Mitglied muss mindestens einen Tag vor der Sitzung einem Sprecher des Studierendenrates sein Fehlen schriftlich oder per E-Mail mitteilen, sowie einen Stellvertreter benennen. Sollte dies nicht rechtzeitig vor der Sitzung möglich sein und nur mündlich erfolgen- in begründeten Härtefällen auch bis kurz vor der Sitzung, so ist die Absage mitsamt Benennung des Vertreters schriftlich nachzureichen. Die Sprecher sind verantwortlich dafür, die benannte Vertretung auf Übereinstimmung mit dem endgültigen Wahlergebnis der jeweiligen Liste hin zu überprüfen und gegebenenfalls das Stimmrecht des Vertreters zu widerrufen. Die für die Arbeit beziehungsweise Sitzung notwendigen Unterlagen werden dem benannten Stellvertreter zur verantwortungsvollen Verwendung durch das verhinderte Mitglied zur Verfügung gestellt." zu (1)"Ist ein Mitglied des Studierendenrates zeitweise nicht in der Lage, der Arbeit im Studierendenrat nachzugehen beziehungsweise an Sitzungen des Studierendenrates teilzunehmen, so benennt es gegenüber den Sprecher/innen einen/eine der Stellvertreter/innen seiner/ihrer Liste als stimmberechtigte Vertretung. Das Mandat muss in diesem Falle nicht niedergelegt werden. Als stimmberechtigte Vertretung gelten die bestätigten Stellvertreter/innen der Liste, gemäß dem endgültigen Wahlergebnis. Das Mitglied muss mindestens einen Tag vor der Sitzung einem/einer Sprecher/in des Studierendenrates sein/ihr Fehlen schriftlich oder per E-Mail mitteilen, sowie eine Stellvertretung benennen. Sollte dies nicht rechtzeitig vor der Sitzung möglich sein und nur mündlich erfolgen, in begründeten Härtefällen auch bis kurz vor der Sitzung, so ist die Absage mitsamt Benennung der Vertretung schriftlich nachzureichen. Die Sprecher/innen sind verantwortlich dafür, die benannte Vertretung auf Übereinstimmung mit dem endgültigen Wahlergebnis der jeweiligen Liste hin zu überprüfen und gegebenenfalls das Stimmrecht der Vertretung zu widerrufen. Die für die Arbeit beziehungsweise Sitzung notwendigen Unterlagen werden der benannten Stellvertretung zur verantwortungsvollen Verwendung durch das verhinderte Mitglied zur Verfügung gestellt." (2) "Die gewählten Stellvertreter, sowie Beauftragte des Studierendenrates, haben die Möglichkeit, die Einbeziehung in die schriftliche, elektronische sowie mündliche interne Kommunikation bei den Sprechern zu erbitten, um stets über laufende Verfahren informiert zu sein und im Vertretungsfall sachlich und konstruktiv entscheiden zu können. Die Mitglieder des Studierendenrates werden nach Möglichkeit in der nächstfolgenden Sitzung über die jeweils eingegangenen Anfragen informiert. Bestehen begründete Einwände gegen eine solche Einbeziehung eines gewählten Stellvertreters, hat die Gesamtheit des Studierendenrates nach Erörterung der relevanten Fakten über diese Anfrage mit einfacher Mehrheit zu entscheiden." zu "Die gewählten Stellvertretungen, sowie die Beauftragten des Studierendenrates, haben die Möglichkeit, die Einbeziehung in die schriftliche, elektronische sowie mündliche interne Kommunikation bei den Sprechern/innen zu erbitten, um stets über laufende Verfahren informiert zu sein und im Vertretungsfall sachlich und konstruktiv entscheiden zu können. Die Mitglieder des Studierendenrates werden nach Möglichkeit in der nächstfolgenden Sitzung über die jeweils eingegangenen Anfragen informiert. Bestehen begründete Einwände gegen eine solche Einbeziehung eines gewählten Stellvertretung, hat die Gesamtheit des Studierendenrates nach Erörterung der relevanten Fakten über diese Anfrage mit einfacher Mehrheit zu entscheiden." (3) "Die Anzahl der gewählten Stellvertreter..." zu ""Die Anzahl der gewählten Stellvertretungen..." (4) "Die gewählten Stellvertreter unterliegen ..." zu ""Die gewählten Stellvertretungen unterliegen ..."
§24 Schlussbestimmung
"Sprecher für Internes" zu "Sprecher/in für Internes";"Sprecher für Öffentliches" zu "Sprecher/in für Öffentliches"; "Sprecher für Finanzen" zu "Sprecher/in für Finanzen"Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen folgende Änderung der GO beschließen Streiche in (1): "in der Regel nach Reihenfolge der Meldungen" Füge neu ein: (2)Die Sitzungsleitung führt zwei getrennte Redelisten. Eine Redeliste ist Frauen* vorbehalten. Die andere steht allen Menschen offen.
Das Rederecht wird abwechselnd den Listen vergeben, solange bis eine Liste leer ist. Danach wird nach der zweiten Liste das Rederecht vergeben, bis diese auch leer ist oder wieder eine Person auf der ersten Liste steht. Personen kommen nach Reihenfolge ihrer Meldung auf die entsprechende Liste. Personen die zu einem Tagesordnungspunkt das erste mal reden werden vor anderen auf die Redeliste gesetzt.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
"Parke nicht auf unseren Wegen"-Spucki Aktion
Lukas Otto & Madeleine Linke
Um den Fahrradverkehr sowie Fußgängerverkehr auf und zum Campus zu stärken und Autofahrrende, die ihr Fahrzeug vermehrt falsch abstellen, darauf aufmerksam machen, dass sie öffentlichen Raum blockieren und einschränken.
Nach vorheriger Bewerbung über facebook etc.können Die "Spuckis" dann aus dem StuRa-Büro abgeholt werden von allen Studierenden.
Angebot 1: Fuss e.v. 1000 Stück für 12€ zzgl. Versand :http://www.lauf-kundschaft.de/component/page,shop.product_details/flypage,shop.flypage/product_id,100/category_id,12/manufacturer_id,0/option,com_virtuemart/Itemid,30/ Angebot 2: DeineStadtklebt 1000 Stück Din A8 40€ zzgl. Versand : https://www.deinestadtklebt.de/material/umweltfreundliche-aufkleber
Aus dem Topf: Nachhaltigkeit
Keine Zusammenarbeit mit der AfD
Ziel beschluss: Der Studierendenrat lehnt jegliche Zusammenarbeit, Kontaktaufnahme oder Beantwortung von Anfragen mit der Partei „Alternative für Deutschland” (AfD), ihrer Jugendorganisation „Junge Alternative” (JA) sowie den Junge Alternative Hochschulgruppen ab.
ContraPUA
Text
Begründung
gegen "Pick Up Artists" -> Sind Männer* die Männer* befähigen wollen mithilfe von sexistischen Strategien Frauen* zum gemeinsamen Sex bringen wollen; Dabei nimmt der Mann* eine ganz klare Machtposition ein, soll zum sog. Alpha werden. Insgesamt ist das gelebter Sexismus, den wir als solchen benennen und dagegen arbeiten sollten Kritik daran zu finden Bspw hier
und andere Sachen hierAntragssteller*in
Bemerkung
Stellungnahme Landtagswahlen 2016
- Lukas wünscht eine kurze Diksussion
- ist noch eine Mail an Studi-l erwünscht?
- offene Briefe mit den Forderungen an die Parteien?
Organisatorisches
- Markt der Möglichkeiten 19.04 Zwischenstand
- Zeitungsabonnements
Hier noch ein paar alternative Vorschläge für ein deutsches Zeitungs-Abo (damit mensch nicht immer nur die Volksstimme lesen muss):
hier eine kurze Hochrechnung:
- Volksstimme Jahresabo (digital) kostet 237,60 Euro
- im Topf noch 262,40 Euro
der Freitag
- überregionale deutsche Wochenzeitung (erscheint immer donnerstags)
- Jahresabo gedruckte Ausgabe 170,85 Euro
- https://www.freitag.de/
taz
- überregionale deutsche Tageszeitung (montags bis samstags)
- Print-Standardabo: 45,90 Euro pro Monat (ermäßigten Preis von 27,90 Euro, wer es sich leisten kann, zahlt den politischen Preis von 56,90 Euro)
- Kombiabo: gedruckte taz am wochenende und ePaper von Montag bis Samstag: 27,90 Euro im Monat
- http://www.taz.de/
le monde diplomatique (deutsche Ausgabe)
- Monatszeitung für internationale Politik (erscheint derzeit in 20 Sprachen)
- Jahresabo gedruckte Ausgabe: 50,40 Euro
- http://monde-diplomatique.de/
Moderationsworkshop für StuRa Mitglieder
- Begründung: Sitzungsleitung übernehmen häufig dieselben Personen (meist realitv erfahrene männliche StuRa Mitglieder) - der Workshop soll auch anderen Mitglieder die Kompetenz und Mut an die Hand geben die Sitzungsleitung zu übernehmen!
- Zeitplan: April 2016, ca. 6 Stunden
- Ziel: Meinungsbild - möchte der StuRa einem solchen Workshop organisieren?
- Diskussion um den Sitzungraum (Präferiert der StuRa einen Raum)
- Reisekostenerstattung Bettina Heyder für Lernfabriken Meutern über 67,50€ (Topf 928€), Sebastian Hentschel
- Erst-Getränkeliste für das Campustheater
- 2 Mitglieder für die AG HEP des Rektorates/Senates
- Campusgestaltung: kurze Abstimmung über die Mail und unsere Forderung an die Uni bzw. MKM