- Allgemeines
- Sitzungsleitung: Alexander Hönsch
- Protokoll: Laura Rehbein
- Anwesende Mitglieder:
- Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
- Treffen: 19 Uhr
- Beginn: Uhr
- Ende: Uhr
- Ort: Konferenzraum Wohnheim 1
Anfangsblitzlicht
- kleines Blitzlicht über aktuelle Gemütslage, mögliche Probleme und Stresslevel
Formalia
Beschlussfähigkeit
Die Beschlussfähigkeit wird mit xx anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.
Beschluss der Tagesordnung
Beschluss des Studierendenrates vom (20.12.2018) #: Beschluss der Tagesordnung
- Text:
- Der Studierendenrat beschließt die Tagesordnung.
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Ergebnis:
Zusatzinfos:
Berichte der Sprecher*innen
Sprecher*innenbeschlüsse in der Zwischenzeit
Sprecher für Öffentliches
wahrgenommene Termine:
Termine
Sprecherin für Internes
Sprecher für Finanzen
Erledigt in Zwischenzeit:
Haushaltsplan
How to
Änderungen an der Geschäftsordnung, Beitragsordnung, Finanzordnung, Geschäftsverteilungsplan
- Im Rahmen des Haushaltsplanes ergeben sich folgende Änderungen, welche natürlich diskutiert werden können und entsprechend nach der Annahme der Änderungen direkt im Haushaltsplan Anwendung finden werden.
Finanzordnung
Diverse Korrekturen und Änderungen von Bezeichnungen im Text der Finanzordnung
Text
- (1) Sprecher*in für Finanzen --> Vorstandsmitglied für Finanzen
- (2) Inhaltsverzeichnis §29 Längerfristige Verpflichtungen, § 33 Kassenprüfer*innen
- (3) Änderung des §22 Rechnungsprüfung (Jahresabschluss) --> Jahresabschluss
- (4) §1 Satz 1 "[...] in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55) [...]"
- (5) §3 Absatz (1) Unterabsatz a) "[...] in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55"
- (6) §4 ersetze "des*der Sprecher*in" durch "des Vorstandsmitglieds für Finanzen"
- (7) §5 entsprechend wie (6)
- (8) generell beim Gendern ist bitte auf konsistenz zu achten, zuerst die weibliche*-Form und dann die männliche.
- (9)
Begründung
wenn sie schon einmal angepackt wurde, kann sie auch gern korrigiert werden
Antragssteller*in
Alexander Hönsch
Bemerkung
falls noch weitere Fehler gefunden werden, bitte gern ergänzen
Änderungen der Finanzordnung §4 (3)
Text
Bis zur Bestimmung einer Nachfolge, kann das Vorstandsmitglied für Finanzen das Amt kommissarisch weiterführen
Begründung
Es ist eh schon nur eine kann Regelung und wir können keine Verpflichtung verlangen.
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Finanzordnung
Text
Der Studierendenrat möge mit den oben aufgezählten beschlossenen Änderungen die Änderung der Finanzordnung beschließen. Sie tritt damit gemäß §41 FO am Tage nach diesem beschluss in Kraft.
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Beitragsordnung
Diverse Korrekturen im Text der Beitragsordnung
Text
- (1) Überschrift ändern zu: Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
- (2) Änderung von OvGU zu OVGU
- (3) §1 14.[ ]Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55
- (4) §4 Inkrafttreten: Vorstandsmitglieder des Studierendenrates
Begründung
wenn sie schon einmal angepackt wurde, kann sie auch gern korrigiert werden
Antragssteller*in
Alexander Hönsch
Bemerkung
falls noch weitere Fehler gefunden werden, bitte gern ergänzen
Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (1) Satz 1:
Text
§2 (1) Der Beitrag eines Mitglieds zur Studierendenschaft beträgt 15 €.
Begründung
Aufgrund der hohen laufenden Kosten ist eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags der Studierendenschaft nicht länger aufschiebbar. Der Betrag orientiert sich an dem Inflationsausgleich, sowie der Neuregelung für unsere Fachschaftsräte, Referate und weitere Töpfe in unserem Haushaltsplan (siehe Haushaltsplanentwurf). Mit der Erhöhung soll gleichzeitig ein nachhaltiger Gedanke verfolgt werden, sodass der Beitrag in den kommenden mind. 10 Jahren nicht angehoben werden muss (sofern sich nicht durch höhere Gewalt etwas anderes ergibt).
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Kris und ich haben uns dies in vielen Diskussionen lange und verantwortungsbewusst überlegt. Kris hat insbesondere mit den Fachschaftsräten gesprochen, sowie einzelnen Mitglieder des Stura OVGU und anderen Studierendenschaften bundesweit. Die Fachschaften haben die Möglichkeit ihre Anmerkungen hierzu bis zu unserer Haushaltssitzung abzugeben, grundsätzlich sind die Fachschaften einer Erhöhung zu den genannten Bedingungen nicht abgeneigt.
Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (2)
Text
Der Studierendenrat verteilt 40% der Beiträge gemäß Absatz 1 auf die Fachschaften nach folgendem Schlüssel:
Begründung
Mit er Erhöhung des Beitrags, ist es nicht notwendig, dass wir weiterhin die Hälfte an die Fachschaftsräte verteilen. Sie kommen mit ihrem derzeitigen Geld recht gut aus und würden dennoch mehr als bisher zur Verfügung gestellt bekommen, was den Vorteil hat, dass sie ihre Veranstaltungen noch preisgünstiger organisieren und eigene/externe Projekte realisieren können.
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Kris und ich haben uns dies in vielen Diskussionen lange und verantwortungsbewusst überlegt. Kris hat insbesondere mit den Fachschaftsräten gesprochen, sowie einzelnen Mitglieder des Stura OVGU und anderen Studierendenschaften bundesweit. Die Fachschaften haben die Möglichkeit ihre Anmerkungen hierzu bis zu unserer Haushaltssitzung abzugeben, grundsätzlich sind die Fachschaften einer Erhöhung zu den genannten Bedingungen nicht abgeneigt.
Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (2) (a)
Text
Jede existierende Fachschaft mit bis zu 300 Studierenden erhält einen Sockelbeitrag in Höhe von 300 mal dem unter §2 (2) Satz 1 genannten Anteil fü die Fachschaften.
Begründung
Formulierung des Sockelbeitrags gekoppelt an dem aktuellen Anteil der für die Fachschaftren vorgesehenen Gelder anstatt eines Betrages, welcher sich bei jeder weiteren Änderung auch wieder jederzeit ändern könnte. Also insofern eine Änderung, damit zukünftig dies nicht automatisch mit geändert werden muss, sollte der Beitrag oder der Anteil geändert werden.
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (2) (c)
Text
Der Beitrtag von Studierenden, welche sich im laufenden Semester exmatrikulieren gehen an den Studierendenrat , sofern es nicht mehr nachvollziehbar ist welcher Fachschaft sie angehörten.
Begründung
Neu einzufügender Unterabsatz, damit eine konkrete Handlungsanweisung für den Fall der exmatrikulierten Studierenden existiert und nicht länger auf Rückmeldung aus dem K3 gewartet werden muss.
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderungen der Beitragsordnung
Text
Der Studierendenrat möge mit den oben aufgezählten beschlossenen Änderungen die Änderung der Beitragsordnung beschließen. Sie tritt damit gemäß §4 BO am Tage nach diesem beschluss in Kraft.
Begründung
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Geschäftsordnung
Geschäftsverteilungsplan
Haushaltsplan 2019
[[:Datei: | Entwurf des Haushaltsplans 2019]]
Organisatorisches
Erstattung Reisekosten
- Antrag befindet sich zur Einsicht in der Sitzungsmappe
Reisekostenerstattung
Text
Erstattung der Reisekosten in Höhe von XY€
- 1. Fahrt von Magdeburg nach Leipzig für 1 Personen mit dem Zug: 15,50 €
- 2. Fahrt von Leipzig nach Magdeburg für 1 Person mit dem Zug: 15,50 €
Begründung
Fahrt zur SRK-KSS Sitzung
Antragssteller*in
Till Isenhuth
Bemerkung
Beschluss des Studierendenrates vom (20.12.2018) #: Antrag auf Reisekostenerstattung
- Text:
- Der Studierendenrat beschließt die Reisekosten in Höhe von 31 € zu erstatten
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Ergebnis:
Zusatzinfos:
Nicht-Öffentlicher Teil