Sitzung/2016-01-21
- Allgemeines
- Sitzungsleitung: Alexander Hönsch
- Protokoll: Nadine Briquet
- Anwesende Mitglieder:
- Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
- Unentschuldigte Mitglieder:
- Treffen: 19 Uhr
- Beginn:
- Ende:
- Ort:
Die Beschlussfähigkeit wird mit xx anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.
Berichte
Berichte der SprecherInnen
Sprecher*innenbeschlüsse in der Zwischenzeit
Sprecher für Finanzen
Erledigt in Zwischenzeit:
Finanzstatus:
Sprecherin für Internes
Sprecher für Öffentliches
Wahrgenommene Termine:
Termine
Berichte der FachkoordinatorInnen
Berichte der Referate
Berichte der Beauftragten
Projektförderungsanträge
xy
Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes
Antragssteller*in
Inhaltliche Beschreibung des Projektes
Datum
erwartete Teilnehmerzahl
davon Studierende
Gesamtkosten
Gesamteinnahmen
Eintrittspreis
Förderung durch andere Institutionen
Antragssumme an den Studierendenrat
Einschätzungshilfe
Bemerkung
- [[: |Antrag]]
Sprecher*innenbezahlung
Meinungsbild: Wollen wir heute nach mehrmaligem Besprechen des Themas einen Beschluss fassen?
Beschlussfassung:
1. Soll generell eine Sprecher*innenbezahlung eingeführt werden?
2. Soll Sie in Höhe von 200€ oder 450€ sein?
3. Soll die Sprecher*innenbezahlung schon im Januar 2016 eingeführt werden?
GO: §15 Beschlussfassung und Bekanntgabe (1) Der Studierendenrat entscheidet auf seinen Sitzungen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern durch Satzung, Geschäfts-, Finanz- oder Beitragsordnung keine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.
§22 Änderung der Geschäftsordnung (1) Eine Änderung der Geschäftsordnung des Studierendenrates kann nur mit 2/3 - Mehrheit der satzungsgemäÿen Mitglieder beschlossen werden.
FO: §27 Längerfristige Verpflichtungen Maßsnahmen, welche die Studierendenschaft zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren verpflichten können, sind nur zulässig, wenn der Studierendenrat mit der 2/3-Mehrheit seiner satzungsgemäßsen Mitglieder zugestimmt hat. Entsprechende Verpflichtungserklärungen sind im Haushaltsplan auszuweisen.
Organisatorisches
- Beschaffung Fußmatte
Nichtöffentlicher Teil