Sitzung/2016-01-21

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  • Allgemeines
    • Sitzungsleitung: Alexander Hönsch
    • Protokoll: Nadine Briquet
    • Anwesende Mitglieder:
    • Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
    • Unentschuldigte Mitglieder:
    • Treffen: 19 Uhr
    • Beginn:
    • Ende:
    • Ort:

Die Beschlussfähigkeit wird mit xx anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.

Beschluss des Studierendenrates vom (07.01.2016) #1: Beschluss der Tagesordnung
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Der Studierendenrat beschließt die Tagesordnung.
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:


Berichte

Berichte der SprecherInnen

Sprecher*innenbeschlüsse in der Zwischenzeit

Sprecher für Finanzen

Erledigt in Zwischenzeit:

Finanzstatus:

Sprecherin für Internes

Sprecher für Öffentliches

Wahrgenommene Termine:


Termine

Berichte der FachkoordinatorInnen

Berichte der Referate

Berichte der Beauftragten

Projektförderungsanträge

xy

Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes

Antragssteller*in

Inhaltliche Beschreibung des Projektes

Datum

erwartete Teilnehmerzahl

davon Studierende



Gesamtkosten

Gesamteinnahmen

{{{Gesamteinahmen}}}

Eintrittspreis

Förderung durch andere Institutionen

Antragssumme an den Studierendenrat

Einschätzungshilfe

Bemerkung

  • [[: ‎|Antrag]]



Beschluss des Studierendenrates vom (21.01.2016) #:
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat beschließt
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis:
Zusatzinfos:


Sprecher*innenbezahlung

Meinungsbild: Wollen wir heute nach mehrmaligem Besprechen des Themas einen Beschluss fassen?

Beschlussfassung:

1. Soll generell eine Sprecher*innenbezahlung eingeführt werden?

2. Soll Sie in Höhe von 200€ oder 450€ sein?

3. Soll die Sprecher*innenbezahlung schon im Januar 2016 eingeführt werden?

GO: Ÿ§15 Beschlussfassung und Bekanntgabe (1) Der Studierendenrat entscheidet auf seinen Sitzungen mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, sofern durch Satzung, Geschäfts-, Finanz- oder Beitragsordnung keine andere Mehrheit vorgeschrieben ist.

§Ÿ22 Änderung der Geschäftsordnung (1) Eine Änderung der Geschäftsordnung des Studierendenrates kann nur mit 2/3 - Mehrheit der satzungsgemäÿen Mitglieder beschlossen werden.

FO: §Ÿ27 Längerfristige Verpflichtungen Maßsnahmen, welche die Studierendenschaft zur Leistung von Ausgaben in künftigen Haushaltsjahren verpflichten können, sind nur zulässig, wenn der Studierendenrat mit der 2/3-Mehrheit seiner satzungsgemäßsen Mitglieder zugestimmt hat. Entsprechende Verpflichtungserklärungen sind im Haushaltsplan auszuweisen.


Organisatorisches

  • Beschaffung Fußmatte

Nichtöffentlicher Teil