Sitzung/2018-12-20
Version vom 13. Dezember 2018, 02:24 Uhr von Alex Hönsch (Diskussion | Beiträge) (→Beitragsordnung)
- Allgemeines
- Sitzungsleitung: Alexander Hönsch
- Protokoll: Laura Rehbein
- Anwesende Mitglieder:
- Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
- Treffen: 19 Uhr
- Beginn: Uhr
- Ende: Uhr
- Ort: Konferenzraum Wohnheim 1
Anfangsblitzlicht
- kleines Blitzlicht über aktuelle Gemütslage, mögliche Probleme und Stresslevel
Formalia
Beschlussfähigkeit
Die Beschlussfähigkeit wird mit xx anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.
Beschluss der Tagesordnung
Beschluss des Studierendenrates vom (20.12.2018) #: Beschluss der Tagesordnung
Berichte der Sprecher*innen
Sprecher*innenbeschlüsse in der Zwischenzeit
Sprecher für Öffentliches
wahrgenommene Termine:
Termine
Sprecherin für Internes
Sprecher für Finanzen
Erledigt in Zwischenzeit:
Haushaltsplan
How to
Änderungen an der Geschäftsordnung, Beitragsordnung, Finanzordnung, Geschäftsverteilungsplan
- Im Rahmen des Haushaltsplanes ergeben sich folgende Änderungen, welche natürlich diskutiert werden können und entsprechend nach der Annahme der Änderungen direkt im Haushaltsplan Anwendung finden werden.
Finanzordnung
Beitragsordnung
- §2 soll angepasst werden
- optional §3 (3)
Diverse Korrekturen im Text der Beitragsordnung
Text
- (1) Überschrift ändern zu: Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
- (2) Änderung von OvGU zu OVGU
- (3) §1 Leerzeichen einfügen 14.[ ]Dezember
- (4) §4 Inkrafttreten: Vorstandsmitglieder des Studierendenrates
Begründung
wenn sie schon einmal angepackt wurde, kann sie auch gern korrigiert werden
Antragssteller*in
Alexander Hönsch
Bemerkung
falls noch weitere Fehler gefunden werden, bitte gern ergänzen
Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (1) Satz 1:
Text
§2 (1) Der Beitrag eines Mitglieds zur Studierendenschaft beträgt 15 €.
Begründung
Aufgrund der hohen laufenden Kosten ist eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags der Studierendenschaft nicht länger aufschiebbar. Der Betrag orientiert sich an dem Inflationsausgleich, sowie der Neuregelung für unsere Fachschaftsräte, Referate und weitere Töpfe in unserem Haushaltsplan (siehe Haushaltsplanentwurf). Mit der Erhöhung soll gleichzeitig ein nachhaltiger Gedanke verfolgt werden, sodass der Beitrag in den kommenden mind. 10 Jahren nicht angehoben werden muss (sofern sich nicht durch höhere Gewalt etwas anderes ergibt).
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Kris und ich haben uns dies in vielen Diskussionen lange und verantwortungsbewusst überlegt. Kris hat insbesondere mit den Fachschaftsräten gesprochen, sowie einzelnen Mitglieder des Stura OVGU und anderen Studierendenschaften bundesweit. Die Fachschaften haben die Möglichkeit ihre Anmerkungen hierzu bis zu unserer Haushaltssitzung abzugeben, grundsätzlich sind die Fachschaften einer Erhöhung zu den genannten Bedingungen nicht abgeneigt.
Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (2)
Text
Der Studierendenrat verteilt 40% der Beiträge gemäß Absatz 1 auf die Fachschaften nach folgendem Schlüssel:
Begründung
Mit er Erhöhung des Beitrags, ist es nicht notwendig, dass wir weiterhin die Hälfte an die Fachschaftsräte verteilen. Sie kommen mit ihrem derzeitigen Geld recht gut aus und würden dennoch mehr als bisher zur Verfügung gestellt bekommen, was den Vorteil hat, dass sie ihre Veranstaltungen noch preisgünstiger organisieren und eigene/externe Projekte realisieren können.
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Kris und ich haben uns dies in vielen Diskussionen lange und verantwortungsbewusst überlegt. Kris hat insbesondere mit den Fachschaftsräten gesprochen, sowie einzelnen Mitglieder des Stura OVGU und anderen Studierendenschaften bundesweit. Die Fachschaften haben die Möglichkeit ihre Anmerkungen hierzu bis zu unserer Haushaltssitzung abzugeben, grundsätzlich sind die Fachschaften einer Erhöhung zu den genannten Bedingungen nicht abgeneigt.
Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (2) (a)
Text
Jede existierende Fachschaft mit bis zu 300 Studierenden erhält einen Sockelbeitrag in Höhe von 300 mal dem unter §2 (2) Satz 1 genannten Anteil fü die Fachschaften.
Begründung
Formulierung des Sockelbeitrags gekoppelt an dem aktuellen Anteil der für die Fachschaftren vorgesehenen Gelder anstatt eines Betrages, welcher sich bei jeder weiteren Änderung auch wieder jederzeit ändern könnte. Also insofern eine Änderung, damit zukünftig dies nicht automatisch mit geändert werden muss, sollte der Beitrag oder der Anteil geändert werden.
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (2) (c)
Text
Der Beitrtag von Studierenden, welche sich im laufenden Semester exmatrikulieren gehen an den Studierendenrat , sofern es nicht mehr nachvollziehbar ist welcher Fachschaft sie angehörten.
Begründung
Neu einzufügender Unterabsatz, damit eine konkrete Handlungsanweisung für den Fall der exmatrikulierten Studierenden existiert und nicht länger auf Rückmeldung aus dem K3 gewartet werden muss.
Antragssteller*in
Kris Jürgens, Alexander Hönsch
Bemerkung
Geschäftsordnung
Geschäftsverteilungsplan
Haushaltsplan 2019
[[:Datei: | Entwurf des Haushaltsplans 2019]]