Benutzer:Michel/Anträge

Aus Stura Wiki
< Benutzer:Michel
Version vom 25. November 2010, 14:51 Uhr von Michel (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „==Vorschläge für Änderungen an der FO & GO== {{Box grün || '''§ 12 Recht auf Einsichtnahme ''' #Der Haushaltsplan ist hochschulintern zu verö􏰛entlichen.…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vorschläge für Änderungen an der FO & GO

§ 12 Recht auf Einsichtnahme

  1. Der Haushaltsplan ist hochschulintern zu verö􏰛entlichen. Jedes Mitglied der Studieren- denschaft hat das Recht, Einsicht in den Haushaltsplan des Studierendenrates zu nehmen.
  2. Jedes Mitglied der Fachschaft und der Studierendenrat hat das Recht, Einsicht in den Haushaltsplan des Fachschaftsrates zu nehmen.

§ 12 FO ersetzen durch:

  • Die Haushaltspläne sind hochschulintern zu veröffentlichen. Jedes Mitglied der Studierendenschaft hat das Recht, Einsicht in die Haushaltspläne des Studierendenrates, der Fachschaften und der Referate zu nehmen.


§ 13 Inkrafttreten des Haushaltsplanes

  1. Der Haushaltsplan oder Nachträge zum Haushaltsplan treten am Tage nach ihrer Bekannt- machung, frühestens jedoch mit Beginn des Haushaltsjahres, für das der Haushaltsplan oder die Nachträge aufgestellt worden sind, in Kraft.
  2. Der Haushaltsplan eines Fachschaftsrates ist dem Studierendenrat vorzulegen

§ 13 FO folgendes ergänzen:

  1. Der Haushaltsplan eines Referates ist dem Studierendenrat vorzulegen.


IV 17 Kassenwese

§ 17 Verantwortlichkeit # Der Sprecher für Finanzen ist für ein ordnungsmäÿiges Kassenwesen im Ein􏰝ussbereich der Geschäftsordnung, nach der er gewählt wurde, verantwortlich.

§17 FO wie folgt ändern:

  • Die Sprecher für Finanzen des Studierendenrates, der Fachschaften und der Referate sind für ein ordnungsmäßiges Kassenwesen im Einflussbereich der Geschäftsordnung, nach der sie gewählt wurden, verantwortlich.