Studierende-l-Verteiler
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Leitfaden für den Verteiler: studierende-l@ovgu.de
Damit nicht zu viele E-Mails vom Studierendenrat über den "studierende-l"-Verteiler versendet werden gab sich der Stduierendenrat am 05.01.2017 den folgenden Leitfaden
Präambel
Dies ist ein Leitfaden des Studierendenrates der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und keine Verpflichtung. Es obliegt der gewissenhaften Entscheidung des/der Sprecher*in für Öffentliches in Einzelfällen nach interner Beratung mit den Mitgliedern des Studierendenrates abweichend von diesem Leitfaden zu handeln
§1 Schreiben von Emails
- Emails werden grundsätzlich von dem/der Sprecher*in für Öffentliches entworfen.
- Die Mitglieder des Studierendenrates können dem/der Sprecher*in unterstützend entsprechende Vorlagen übermitteln.
- Der Studierendenrat informiert und bewirbt grundsätzlich über aktuelle Veranstaltungen an der Universität, sofern nicht schon durch die Universität oder Dritten selbst geschehen. Hierzu gehören beispielsweise: Gremienwahlen an der OvGU, Absolvent_innenverabschiedung, Immatrikulationsfeier, Campus Day (Tag der offenen Tür), Lange Nacht der Wissenschaften, Markt der Möglichkeiten, Einführungswoche.
- Der Studierendenrat informiert über und bewirbt eigene Veranstaltungen, sofern für die Mehrheit der Studierendenschaft zugänglich und von Interesse. Hierzu gehören beispielsweise: Seminare, Workshops, Podiumsdiskussionen, Campusfestivals, Informationsstände.
- Der Studierendenrat informiert Anlassbezogen über Themen von gesellschaftlicher, wissenschaftlicher oder politischer Bedeutung, sofern der Bezug zu der Studierendenschaft nach §65 des HSG LSA sichergestellt ist.
- Der Studierendenrat versieht eigene Emails über den studierende-l@ovgu.de Verteiler mit dem Zusatz [stura-news]
- Eine Dopplung von Emails ist zu vermeiden.
§2 Weiterleitung von Emails
- Der Studierendenrat leitet grundsätzlich Veranstaltungen und Informationen seiner Referate sowie seiner Fachschaften, sofern für die gesamte Studierendenschaft von Interesse, weiter. Hierzu gehören beispielsweise: Seminare, Workshops, Podiumsdiskussionen, Campusfestivals, Informationsstände.
- Bei Anfragen von studentischen Initiativen und Vereinen erfolgt eine kurze Prüfung des/der Sprecher*in für Öffentliches, gegebenenfalls nach Rücksprache mit dem Gremium, über eine Weiterleitung.
- Ausgeschlossen sind: externe Datenerhebungen, Abschlussarbeiten, kommerzielle Werbung, Spammails und weitere Mails, die zu einer Reizüberflutung führen.
- Eine Weiterleitung wird versagt, wenn es sich um: Diskriminierung, Intoleranz, Rassismus, kommerzielle Werbung, politischen Parteien und Stiftungen handelt.