Ausleihe-Verwaltungsgebühr: Unterschied zwischen den Versionen

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Natürlich haben wir im Rahmen der Kulanz die Möglichkeit hier auf Geld zu verzichten.
 
Natürlich haben wir im Rahmen der Kulanz die Möglichkeit hier auf Geld zu verzichten.
  
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Wie soll bei einer Verspätung von nur wenigen Stunden vorgegangen werden? (Als interne Regelung, was jedoch auf keinem Dokument vermerkt ist)
 
Wie soll bei einer Verspätung von nur wenigen Stunden vorgegangen werden? (Als interne Regelung, was jedoch auf keinem Dokument vermerkt ist)
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* Kickertisch ohne Wert
 
* Kickertisch ohne Wert
  
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→ In wie fern muss hier was mit der Verwaltunggebühr abgeglichen werden?
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→ Oder schon durch die verknüpfung an die Kaution gegeben?
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''Nach dem Gespräch:''
 
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Ja es ist wichtig, dass ein Verhältnis von "Ausleihwert und Strafgebühr" vorhanden ist. Desweitern ist bei Beschädigung nur Möglich den Zeitwert allerhöchstens Geltend zu machen.
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Ja es ist wichtig, dass ein Verhältnis von "Ausleihwert und Strafgebühr" vorhanden ist. Des weitern ist bei Beschädigung nur Möglich den Zeitwert allerhöchstens Geltend zu machen.
Außerdem ist es wohl sehr sinnvoll den Säumiszuschlag anhand der Kaution zu koppeln.
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Außerdem ist es wohl sehr sinnvoll den Säumniszuschlag anhand der Kaution zu koppeln.
  
=Höhe der Verwaltunggebühr=
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Hier könnten wir über 3 Ansätze diskutieren.
 
Hier könnten wir über 3 Ansätze diskutieren.
Dazu ist zunächst gut zu Wissen, dass nach dem Landesrecht (Siehe hier http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=GebO+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true ,nach Pukt 9.1) es möglch ist eine Gebühr von 15-75% des Verleihwertes, mindestens jedoch 2,95€ möglich sind.
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Dazu ist zunächst gut zu Wissen, dass nach dem Landesrecht (Siehe hier http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=GebO+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true ,nach Pukt 9.1) es möglich ist eine Gebühr von 15-75% des Verleihwertes, mindestens jedoch 2,95€ möglich sind.
  
 
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→ Momentan 5€ pro Tag
 
→ Momentan 5€ pro Tag
  
→ Soweit ok, aber welchen spielraum hätte man da?
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→ Soweit ok, aber welchen Spielraum hätte man da?
  
 
Das Problem was ich dabei habe ist z.B. der Fall einer leiht nur 1 Bank aus (Kaution 5€) und bringt diese Verspätet zurück und müsste daher 5€ pro Tag zahlen. Eine andere Person könnte z.B. 20 Bänke + 10 Tische (200€ Kaution) und müsste ebenfalls nur 5€ pro Tag zahlen. Laut der Aussage der Rechtsstelle: "Da geht es primär um das Verhältnis zwischen Ausleihwert und
 
Das Problem was ich dabei habe ist z.B. der Fall einer leiht nur 1 Bank aus (Kaution 5€) und bringt diese Verspätet zurück und müsste daher 5€ pro Tag zahlen. Eine andere Person könnte z.B. 20 Bänke + 10 Tische (200€ Kaution) und müsste ebenfalls nur 5€ pro Tag zahlen. Laut der Aussage der Rechtsstelle: "Da geht es primär um das Verhältnis zwischen Ausleihwert und
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''Nach dem Gespräch:''
 
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Dieser Ansatzt ist nicht Sinvoll, denn es wäre schwer wie bei dem Beispiel oben die Kosten von 5€ zu rechtfertigen.
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Dieser Ansatz ist nicht Sinnvoll, denn es wäre schwer wie bei dem Beispiel oben die Kosten von 5€ zu rechtfertigen.
  
 
== Staffelung ==
 
== Staffelung ==
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''Nach dem Gespräch:''
 
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Da der Gesetzestext nicht passt, welchen ich herrausgesucht hatte und der momentane Ansatz ein Säumniszuschlag verfolgt wird, wäre dies Möglich.
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Da der Gesetzestext nicht passt, welchen ich herausgesucht hatte und der momentane Ansatz ein Säumniszuschlag verfolgt wird, wäre dies Möglich.
  
Außerdem wäre nicht mehr das Problem der unteren Grenze gegeben, da dieser im Gesetztestext festgelegt wurde, damit der Aufand nicht die Kosten übersteigt.
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Außerdem wäre nicht mehr das Problem der unteren Grenze gegeben, da dieser im Gesetzestext festgelegt wurde, damit der Aufwand nicht die Kosten übersteigt.
  
 
=== Staffelung mit Hilfe der Kaution===
 
=== Staffelung mit Hilfe der Kaution===
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=Einnahme der Verwaltungsgebühr=
 
=Einnahme der Verwaltungsgebühr=
  
Dann sollte noch Diskutiert werden wie das Geld bei Versäumniss eingenommen werden soll.
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Dann sollte noch Diskutiert werden wie das Geld bei Versäumnis eingenommen werden soll.
  
 
- Soll die Verwaltungsgebühr von der Kaution abgezogen werden?
 
- Soll die Verwaltungsgebühr von der Kaution abgezogen werden?
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Ein Problem stellt das Wechselgeld dar, dies ist aber nicht unlösbar.
 
Ein Problem stellt das Wechselgeld dar, dies ist aber nicht unlösbar.
  
Andererseit muss eine Quittung herrausgegeben werden, dass die Verwaltunggebühr gezahlt wurde. Hier taucht aber nach durchlesen unserer Finanzordnung, im folgenden FO, §20 Kassenführung (2) meiner Meinung nach ein Problem auf. ( http://wiki.stura-md.de/Datei:Finanzordnung-2013-06-13.pdf )
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Andererseits muss eine Quittung herausgegeben werden, dass die Verwaltungsgebühr gezahlt wurde. Hier taucht aber nach durchlesen unserer Finanzordnung, im folgenden FO, §20 Kassenführung (2) meiner Meinung nach ein Problem auf. ( http://wiki.stura-md.de/Datei:Finanzordnung-2013-06-13.pdf )
 
Denn dies ist eine Bareinzahlung und es würde eine fortlaufende Nummer benötigt. Oder wir erstellen dafür ein extra Dokument.
 
Denn dies ist eine Bareinzahlung und es würde eine fortlaufende Nummer benötigt. Oder wir erstellen dafür ein extra Dokument.
 
Dieses könnte vom Inhalt her so aussehen das die Person ihre Schuld gesteht die Gegenstände zu spät zurückgegeben hat, als Nachweis für uns. Denn nach meiner Staffelung könnte es ja sein, dass die Verwaltungsgebühr größer ist als die hinterlegte Kaution.
 
Dieses könnte vom Inhalt her so aussehen das die Person ihre Schuld gesteht die Gegenstände zu spät zurückgegeben hat, als Nachweis für uns. Denn nach meiner Staffelung könnte es ja sein, dass die Verwaltungsgebühr größer ist als die hinterlegte Kaution.
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= Verwendung der Verwaltunggebühr=
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= Verwendung der Verwaltungsgebühr=
Natürlich sollte man davon Ausgehen, dass die Verwaltunggebürh gegen 0€ tendiert, hier sollten wir uns aber Gedanken machen
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Natürlich sollte man davon Ausgehen, dass die Verwaltungsgebühr gegen 0€ tendiert, hier sollten wir uns aber Gedanken machen
  
 
→ Was liegt im juristischen Rahmen?
 
→ Was liegt im juristischen Rahmen?
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Außerdem sollten wir noch über die Verwendung des Geldes nachdenken, da hätte ich die Folgenden Vorschläge:
 
Außerdem sollten wir noch über die Verwendung des Geldes nachdenken, da hätte ich die Folgenden Vorschläge:
  
5.1) Spenden an eine Organisation (Eine die Planung unterstützt also anderen beibring Unpünktlichkeit zu vermeiden, ich hoffe es kommt der Gedanke rüber)
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5.1) Spenden an eine Organisation (Eine die Planung unterstützt also anderen bei bringt Unpünktlichkeit zu vermeiden, ich hoffe es kommt der Gedanke rüber)
  
 
5.2) In unseren Haushalt:
 
5.2) In unseren Haushalt:
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''Nach dem Gespräch:''
 
''Nach dem Gespräch:''
  
5.1) ist nicht umsetzbar, denn dies würde nicht den Aufgaben des Sturas zu grunde liegen.
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5.1) ist nicht umsetzbar, denn dies würde nicht den Aufgaben des Sturas zu Grunde liegen.
  
 
5.2) ist eine gute Möglichkeit und auch leicht zu Begründen, warum das Geld hierhin fließt.
 
5.2) ist eine gute Möglichkeit und auch leicht zu Begründen, warum das Geld hierhin fließt.
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=Änderung unsere Dokumente=
 
=Änderung unsere Dokumente=
 
==Ausleihformular: Antragsformular A2==
 
==Ausleihformular: Antragsformular A2==
Bisher wurde auf der 2. Seite nur ein dritter Kasten eingefügt, wo die Verwaltunggebühr vermerkt werden soll. (Siehe Anhang)
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Bisher wurde auf der 2. Seite nur ein dritter Kasten eingefügt, wo die Verwaltungsgebühr vermerkt werden soll. (Siehe Anhang)
 
Dies muss laut der Rechtsstelle Teil des Ausleihvertrages sein.
 
Dies muss laut der Rechtsstelle Teil des Ausleihvertrages sein.
  
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* Es muss der Tag an dem die Gegenstände tatsächlich zurückgegeben wurden vermerkt sein.
 
* Es muss der Tag an dem die Gegenstände tatsächlich zurückgegeben wurden vermerkt sein.
 
* Es muss auf dem Formular stehen, wie hoch der Versäumniszuschlag wäre und wann dieser Angesetzt wird.
 
* Es muss auf dem Formular stehen, wie hoch der Versäumniszuschlag wäre und wann dieser Angesetzt wird.
* Es muss eine Kopie des Ausleihvertrages an die Personen herrausgegeben werden.
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* Es muss eine Kopie des Ausleihvertrages an die Personen herausgegeben werden.
* Es sollte daruf hingewiesen werden, dass für Schäden von Dritten der Stura nicht aufkommt. (Dies ist der Fall wenn jemand etwas Ausleiht, dies verspätet zurückbringt und ein Dritter die Gegenstände haben will, jedoch nicht da sind (Schäden: Fahrtkosten, Zeitaufwand, keine Gegenstände uvm.)
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* Es sollte darauf hingewiesen werden, dass für Schäden von Dritten der Stura nicht aufkommt. (Dies ist der Fall wenn jemand etwas Ausleiht, dies verspätet zurückbringt und ein Dritter die Gegenstände haben will, jedoch nicht da sind (Schäden: Fahrtkosten, Zeitaufwand, keine Gegenstände uvm.)
 
* Es sollte eine fortlaufende Nummer auf dem Formular auftauchen.
 
* Es sollte eine fortlaufende Nummer auf dem Formular auftauchen.
 
** Damit die Quittung für den Säumniszuschlag eindeutig zugeordnet werden kann
 
** Damit die Quittung für den Säumniszuschlag eindeutig zugeordnet werden kann
 
* Es gibt auch von der Uni einen Leihvertrag ( http://www.bekanntmachungen.ovgu.de/media/Formularpool/L/L_Leihvertrag/Leihvertrag.doc ), wo unser Aktueller schon viele Punkte drinnen hat. Jedoch sollte noch folgendes Aufgenommen werden:
 
* Es gibt auch von der Uni einen Leihvertrag ( http://www.bekanntmachungen.ovgu.de/media/Formularpool/L/L_Leihvertrag/Leihvertrag.doc ), wo unser Aktueller schon viele Punkte drinnen hat. Jedoch sollte noch folgendes Aufgenommen werden:
 
** Dass das Transportrisiko des Leihgegenstandes beim Entleiher liegt (optional)
 
** Dass das Transportrisiko des Leihgegenstandes beim Entleiher liegt (optional)
** Es ist nicht Erlabut das Inventar an Dritte zu verleihen (wichtig, da noch nicht vorhanden)
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** Es ist nicht Erlaubt das Inventar an Dritte zu verleihen (wichtig, da noch nicht vorhanden)
 
** Der Leihgegenstand ist sicher aufzubewahren und sorgfältig zu behandeln. (optional, da durch den Ausleihvertrag schon festgelegt ist, dass Schäden von der Person übernommen werden müssen)
 
** Der Leihgegenstand ist sicher aufzubewahren und sorgfältig zu behandeln. (optional, da durch den Ausleihvertrag schon festgelegt ist, dass Schäden von der Person übernommen werden müssen)
  
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Laut der Rechtsstelle muss die FO ergänzt werden. Bei dem Gespräch mt der Rechtsstelle wird dann hoffentlich etwas bei rumkommen, was wir dann am Abend in die FO einpflegen können. Dies ist natürlich davon Abhängig, wohin die Meinungen hier in der Runde gehen.
 
Laut der Rechtsstelle muss die FO ergänzt werden. Bei dem Gespräch mt der Rechtsstelle wird dann hoffentlich etwas bei rumkommen, was wir dann am Abend in die FO einpflegen können. Dies ist natürlich davon Abhängig, wohin die Meinungen hier in der Runde gehen.
  
- Ich werde also so gegen 14-15 Uhr am 27.08 das Ergebnis, vor der Sitzung, herrumschicken.
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- Ich werde also so gegen 14-15 Uhr am 27.08 das Ergebnis, vor der Sitzung, herumschicken.
  
 
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''Nach dem Gespräch:''
  
Es ist leider noch nichts zur Abstimmung für die Sitzung herrausgekommen. Denn es muss überprüft werden wo etwas sinvoll eingefügt werden kann und wie der Inhalt im Detail aussieht. Jedoch setzt ich mit der Rechtsstelle in 1-2 Wochen nach unserer Diskurssion auseinader.
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Es ist leider noch nichts zur Abstimmung für die Sitzung herrausgekommen. Denn es muss überprüft werden wo etwas sinnvoll eingefügt werden kann und wie der Inhalt im Detail aussieht. Jedoch setzt ich mit der Rechtsstelle in 1-2 Wochen nach unserer Diskussion auseinander.
  
 
= Sonstiges =
 
= Sonstiges =
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Unsere FO kann jedoch "umgangen" werden, indem die Fachschaft selber einen Pharagrapeh dazu schreibt.
 
Unsere FO kann jedoch "umgangen" werden, indem die Fachschaft selber einen Pharagrapeh dazu schreibt.
§Übergeordnete Besttimmungen ist also meines Erachtens nach sein "Lückenfüller" falls die eigene Ordnung nichts dazu hergibt.
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§Übergeordnete Bestimmungen ist also meines Erachtens nach sein "Lückenfüller" falls die eigene Ordnung nichts dazu hergibt.
  
 
''Nach dem Gespräch:''
 
''Nach dem Gespräch:''
  
 
Das Stimmt so. Somit haben die Fachschaften die etwas verleihen kein Problem.
 
Das Stimmt so. Somit haben die Fachschaften die etwas verleihen kein Problem.

Version vom 15. September 2015, 11:30 Uhr

Zunächst wurden Ideen aufgeschrieben, welche dann an alle StuRa-Mitglieder herausging.

Diese Ideen wurden dann mit Frau Susanne Schwotzer (von der Rechtsstelle der Uni) besprochen wurden und dann auf die rechtliche Umsetzung überprüft wurden (vermerkt mit "Nach dem Gespräch")

An den Stellen die mit "DISKUSSION" vermerkt sind muss eine Entscheidung getroffen werden.

Information

Das Wort "Strafgebühr" wird überall durch "Verwaltungsgebühr" ersetzt.

Nach dem Gespräch:

Eine Verwaltungsgebühr im dem Sinne ist nach weiteren Überlegungen doch nicht möglich. Den eine Verwaltungsgebühr wird von Ämtern des Staates veranlasst.

Ein besserer Ansatz wäre, da wir so gesehen einen Leihvertrag hier haben mit einer Vertragsstrafe zu handel. Diese Vertragsstrafe würde dann in der juristischen Sprache "Säumniszuschlag" heißen. Diese Vertragsstrafe würde dann so aussehen, dass die Person, welche von uns Inventar geliehen hat, einen bestimmten Geldbetrag zahlen würde. Dies würde auch gelten, wenn nur eine Stunde nach vereinbarter Zeit etwas zurückgegeben werden würde. (Nicht vergessen, wir haben in der Ausleihe bei der Rückgabe ein Datum und Zeit vereinbart)

Natürlich haben wir im Rahmen der Kulanz die Möglichkeit hier auf Geld zu verzichten.

1) DISKUSSION:

Wie soll bei einer Verspätung von nur wenigen Stunden vorgegangen werden? (Als interne Regelung, was jedoch auf keinem Dokument vermerkt ist) Mögliche Regelung:

  • Strafe, wenn an dem Tag wer anderes diese Gegenstände benötigt.
  • Kulanz, wenn die Gegenstände nicht weiter benötigt werden.

Ausleihe: Voraussetzung für die Strafe

Ich habe die folgenden drei Fragen betrachtet die sich jeweils mit Ja/Nein beantworten lassen. So wie die mögliche Konsequenz.

1) Müssen die Gegenstände weiter verliehen werden?

2) Hat die Person rechtzeitig angerufen? (Meine Annahme ist, dass die Kontaktaufnahme zu uns am Tag davor erfolgte)

3) Wird der Gegenstand am gleichen Tag, jedoch mit Verspätung zurückgebracht? (Meine Annahme ist, dass 60 Minuten nach vereinbarter Rückgabe es zu spät ist)

Somit ergeben sich bisher 8 mögliche Szenarien

1) 2) 3) Konsequenz
Ja Ja Ja Kulanz, wenn es Möglich ist mit der Person, welche als nächstes die Gegenstände ausleihen will, einen späteren Termin am gleichen Tag zu vereinbaren
Ja Ja Nein Kulanz, wenn es eine Möglichkeit gibt das über andere Fakultät zu Regeln, ansonsten Vertragsstrafe
Ja Nein Ja Vertragsstrafe, vielleicht aber Kulanz bei einem Tag
Ja Nein Nein Vertragsstrafe
Nein Ja Ja Kulanz
Nein Ja Nein Kulanz, wenn am Folgetag die Gegenstände zurück gebracht werden, ansonsten Vertragsstrafe
Nein Nein Ja Kulanz
Nein Nein Nein Vertragsstrafe

Jedoch sei noch folgendes Gesagt:

- Wenn die StuRa-Mitglieder keine Zeit für die Rücknahme haben, so gilt dies nicht als Verspätung

- Wenn der/die Ausleiher/in aus guten Gründen die Gegenstände nicht zurückbringen kann, so gilt dies nicht als Verspätung (Da gibt es einen juristischen Begriff dafür, welcher mir gerade nicht einfällt. Da Fällt aber zB. ein Unfall mit drunter)

Ausleihwert und Strafgebühr

Anderer seits nochmal zum Verhältnis von "Ausleihwert und Strafgebühr", welches laut Rechtsstelle wichtig ist.

Wo liegt der Ausleihwert?

  • Bierbank jeweils 30€ -> keine Rechnung
  • Biertisch jeweils 39,90€ -> keine Rechnung
  • Glühweinkocher ->1x 83,30 -> ohne Rechnung / 1x 77,98 -> mit Rechnung
  • Kabeltrommel 25m 46,70€ -> mit Rechnung
  • Kabeltrommel 40m 59,80€ -> mit Rechnung
  • Beamer 961,99€ -> mit Rechnung (der Koffer gehört im Prinzip dazu und hat einen Preis von 106,90€ -> Verstandbestätigung vorhanden)
  • Grill 425€ -> mit Rechnung
  • Pavillon 412,95€ -> mit Rechnung
  • Kickertisch ohne Wert

→ Sind diese Werte wichtig?

→ In wie fern muss hier was mit der Verwaltungsgebühr abgeglichen werden? → Oder schon durch die Verknüpfung an die Kaution gegeben?

Nach dem Gespräch:

Ja es ist wichtig, dass ein Verhältnis von "Ausleihwert und Strafgebühr" vorhanden ist. Des weitern ist bei Beschädigung nur Möglich den Zeitwert allerhöchstens Geltend zu machen. Außerdem ist es wohl sehr sinnvoll den Säumniszuschlag anhand der Kaution zu koppeln.

Höhe der Verwaltungsgebühr

Hier könnten wir über 3 Ansätze diskutieren. Dazu ist zunächst gut zu Wissen, dass nach dem Landesrecht (Siehe hier http://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/jportal/?quelle=jlink&query=GebO+ST&psml=bssahprod.psml&max=true&aiz=true ,nach Pukt 9.1) es möglich ist eine Gebühr von 15-75% des Verleihwertes, mindestens jedoch 2,95€ möglich sind.

Nach dem Gespräch:

Diesen Punkt den ich rausgesucht hatte passt nicht wirklich. Außerdem ist dies für das Land gedacht. Jedoch ist es Sinnvoll, von den Gebühren des Landes auszugehen und diese dann bei uns als Säumniszuschlag zu vermerken. Denn so hätte man hier auch noch die Möglichkeit bei einem Rechtsstreit, darauf zu verweisen, dass das Land ähnliche Kosten hat.

Ein Pauschalbetrag pro Tag

→ Momentan 5€ pro Tag

→ Soweit ok, aber welchen Spielraum hätte man da?

Das Problem was ich dabei habe ist z.B. der Fall einer leiht nur 1 Bank aus (Kaution 5€) und bringt diese Verspätet zurück und müsste daher 5€ pro Tag zahlen. Eine andere Person könnte z.B. 20 Bänke + 10 Tische (200€ Kaution) und müsste ebenfalls nur 5€ pro Tag zahlen. Laut der Aussage der Rechtsstelle: "Da geht es primär um das Verhältnis zwischen Ausleihwert und Strafgebühr". Dies könnte dann vielleicht so dann nicht gegeben sein.

Nach dem Gespräch:

Dieser Ansatz ist nicht Sinnvoll, denn es wäre schwer wie bei dem Beispiel oben die Kosten von 5€ zu rechtfertigen.

Staffelung

Daher sollte vielleicht über eine Staffelung nachgedacht werden.

Staffelung - Prozent

Die erste Möglichkeit wäre zu sagen, dass z.B. 10% der Kaution pro Tag an Verwaltungsgebühr anfällt.

Das Problem hier ist, dass diese erst ab einer bestimmten Kaution anfällt. In diesem Beispiel mit 10% würde es also erst ab 30€ Kaution eine Verwaltungsgebühr von 3€ anfallen. (Zur Erinnerung die Verwaltungsgebühr muss über 2,95€ liegen (s.o.))

Dabei muss jedoch noch überprüft werden, was passiert wenn jemand etwas mit einer Kaution in Höhe von 15€ ausleiht und dies 2 Tage lang nicht zurückgibt. Denn dann würden 2 x 1,50€ = 3€ anfallen. Da ist die Frage wie so etwas zählen würde, ob wir kassieren dürfen oder nicht.

Nach dem Gespräch:

Da der Gesetzestext nicht passt, welchen ich herausgesucht hatte und der momentane Ansatz ein Säumniszuschlag verfolgt wird, wäre dies Möglich.

Außerdem wäre nicht mehr das Problem der unteren Grenze gegeben, da dieser im Gesetzestext festgelegt wurde, damit der Aufwand nicht die Kosten übersteigt.

Staffelung mit Hilfe der Kaution

Kaution Verwaltungsgebühr
5-30€ 2,95€
30-50€ 5,00€
50-100€ 7,50€
<100€ 10,00€

(Dies ist nur da um die Idee zu verdeutlichen und die Zahlen könnten natürlich noch geändert werden)

Somit hätten wir kein Problem nach unten mehr, aber die Verwaltungsgebühr ist auch nach oben hin gedeckelt. Dies muss aber noch aus der juristischer Sicht geprüft werden.

Nach dem Gespräch:

- Verwaltungsgebühr müsste natürlich Säumniszuschlag heißen -

Dies wäre ebenfalls eine mögliche Lösung. Außerdem wären wir hier auch nicht auf die 2,95€ für eine Kaution von 5-30€ beschränkt, sonder könnten auch niedriger gehen.

2) DISKURSSION: Auf welche Art und weise soll der Säumniszuschlag berechnet werden?

  • Pauschalbetrag
  • Prozente der Kaution
  • Staffelung anhand der Kaution

3) DISKURSSION

  • Welche Höhe des Pauschalbetrages?
  • Wie viele Prozente der Kaution?
  • Wie soll die Staffelung anhand der Kation aussehen?

Problem

Ein anderes Problem ist, wie damit umgegangen wrd, wenn jemand vom Stura die Kaution senkt. D.h. z.B. für 20 Bänke + 10 Tische statt 200€ Kaution werden 100€ Kaution ausgemacht. Das ist schon vorgekommen in der letzten Legislatur.

→ Woran wird die 10% geknüpft an die 200€ oder die 100€?

→ Oder kann dies festgelegt werden.

Nach dem Gespräch:

Dies war leider dabei Untergegangen und ich werde nochmal nachfragen.

Einnahme der Verwaltungsgebühr

Dann sollte noch Diskutiert werden wie das Geld bei Versäumnis eingenommen werden soll.

- Soll die Verwaltungsgebühr von der Kaution abgezogen werden?

Ein Problem stellt das Wechselgeld dar, dies ist aber nicht unlösbar.

Andererseits muss eine Quittung herausgegeben werden, dass die Verwaltungsgebühr gezahlt wurde. Hier taucht aber nach durchlesen unserer Finanzordnung, im folgenden FO, §20 Kassenführung (2) meiner Meinung nach ein Problem auf. ( http://wiki.stura-md.de/Datei:Finanzordnung-2013-06-13.pdf ) Denn dies ist eine Bareinzahlung und es würde eine fortlaufende Nummer benötigt. Oder wir erstellen dafür ein extra Dokument. Dieses könnte vom Inhalt her so aussehen das die Person ihre Schuld gesteht die Gegenstände zu spät zurückgegeben hat, als Nachweis für uns. Denn nach meiner Staffelung könnte es ja sein, dass die Verwaltungsgebühr größer ist als die hinterlegte Kaution.

Eine andere alternative Währe, dass wir im Ausleihformular auf der 2. Seite, wo "Rückgabe an:" (ganz unten) noch sowas wie ein Rückgabedatum mit einfügt wird. Also das Rückgabedatum auf Seite 1 zeigt an, wann die Sachen planungsgemäß zurückgegeben werden sollen und auf Seite 2 steht, wann es tatsächlich zurückgegeben wurde.

-> Wie es da juristisch aussieht weiß ich nicht.

Nach dem Gespräch:

Ja, der Säumniszuschlag könnte von der Kaution abgezogen werden. Jedoch benötigt die Person eine Quittung mit fortlaufender Nummer und das Geld würde in die Handkasse fließen. Dies muss durch Fleix (Sprecher Finanauen) und Anna Lena (Sachbearbeiterin Finanzen) noch auf Praktikabilität überprüft werden.

Außerdem ist die oben von mir genante Regelung mit dem Rückgabedatum (s.o) umsetztbar.


Verwendung der Verwaltungsgebühr

Natürlich sollte man davon Ausgehen, dass die Verwaltungsgebühr gegen 0€ tendiert, hier sollten wir uns aber Gedanken machen

→ Was liegt im juristischen Rahmen?

Außerdem sollten wir noch über die Verwendung des Geldes nachdenken, da hätte ich die Folgenden Vorschläge:

5.1) Spenden an eine Organisation (Eine die Planung unterstützt also anderen bei bringt Unpünktlichkeit zu vermeiden, ich hoffe es kommt der Gedanke rüber)

5.2) In unseren Haushalt:

  • Für die Neuanschaffung von Inventar welches ausgeliehen wird
  • Unterstützend zur Instandhaltung unseres Inventares

5.3)Entschädigungszahlung an die Personen, welche etwas ausleihen wollen, die Gegenstände aber Aufgrund der nicht Rückgabe der anderen Person nicht bekommen kann. (Dies ist aber natürlich nicht immer der Fall)

Nach dem Gespräch:

5.1) ist nicht umsetzbar, denn dies würde nicht den Aufgaben des Sturas zu Grunde liegen.

5.2) ist eine gute Möglichkeit und auch leicht zu Begründen, warum das Geld hierhin fließt. -> Dies würde einen Beschluss des StuRa benötigen

Außerdem wäre es vielleicht auch Möglich das Geld in den Haushalt im allgemeinen einzubringen, dies muss aber bei Bedarf im Detail noch geklärt werden.

5.3) es wäre Möglich, jedoch nicht so einfach. Jedoch sollte hier erwähnt sein, dass die Person welche das Inventar verspätet zurückbringt

3)DISKURSION:

Wohin soll das Geld fließen?

  • In den Haushalt im Allgemeinen
  • In den Haushalt für das Inventar
  • Entschädigungszahlung

Änderung unsere Dokumente

Ausleihformular: Antragsformular A2

Bisher wurde auf der 2. Seite nur ein dritter Kasten eingefügt, wo die Verwaltungsgebühr vermerkt werden soll. (Siehe Anhang) Dies muss laut der Rechtsstelle Teil des Ausleihvertrages sein.

→ so von der Art her ok?

Nach dem Gespräch:

  • Es muss der Tag an dem die Gegenstände tatsächlich zurückgegeben wurden vermerkt sein.
  • Es muss auf dem Formular stehen, wie hoch der Versäumniszuschlag wäre und wann dieser Angesetzt wird.
  • Es muss eine Kopie des Ausleihvertrages an die Personen herausgegeben werden.
  • Es sollte darauf hingewiesen werden, dass für Schäden von Dritten der Stura nicht aufkommt. (Dies ist der Fall wenn jemand etwas Ausleiht, dies verspätet zurückbringt und ein Dritter die Gegenstände haben will, jedoch nicht da sind (Schäden: Fahrtkosten, Zeitaufwand, keine Gegenstände uvm.)
  • Es sollte eine fortlaufende Nummer auf dem Formular auftauchen.
    • Damit die Quittung für den Säumniszuschlag eindeutig zugeordnet werden kann
  • Es gibt auch von der Uni einen Leihvertrag ( http://www.bekanntmachungen.ovgu.de/media/Formularpool/L/L_Leihvertrag/Leihvertrag.doc ), wo unser Aktueller schon viele Punkte drinnen hat. Jedoch sollte noch folgendes Aufgenommen werden:
    • Dass das Transportrisiko des Leihgegenstandes beim Entleiher liegt (optional)
    • Es ist nicht Erlaubt das Inventar an Dritte zu verleihen (wichtig, da noch nicht vorhanden)
    • Der Leihgegenstand ist sicher aufzubewahren und sorgfältig zu behandeln. (optional, da durch den Ausleihvertrag schon festgelegt ist, dass Schäden von der Person übernommen werden müssen)

Kautionsliste

Bisher steht auf der Kautionsliste "(+Kopie Studentenausweis)" mit drauf. Dies wird in der Praxis jedoch nicht gemacht. Denn wenn das da steht das wir eine Kopie machen, es jedoch nicht durchsetzten, könnte das komisch von Außen aussehen.

4)DISKRUSSION:

Wollen wir das ändern?

  • dies sollte entfernt
  • ersetztwerden durch "(+Vorlage Studentenausweis)"
  • So lassen wie bisher

Finanzordnung

Laut der Rechtsstelle muss die FO ergänzt werden. Bei dem Gespräch mt der Rechtsstelle wird dann hoffentlich etwas bei rumkommen, was wir dann am Abend in die FO einpflegen können. Dies ist natürlich davon Abhängig, wohin die Meinungen hier in der Runde gehen.

- Ich werde also so gegen 14-15 Uhr am 27.08 das Ergebnis, vor der Sitzung, herumschicken.

Nach dem Gespräch:

Es ist leider noch nichts zur Abstimmung für die Sitzung herrausgekommen. Denn es muss überprüft werden wo etwas sinnvoll eingefügt werden kann und wie der Inhalt im Detail aussieht. Jedoch setzt ich mit der Rechtsstelle in 1-2 Wochen nach unserer Diskussion auseinander.

Sonstiges

Die Person die Gegenstände ausleiht muss eine Kopie des Ausleihvertrages haben.

Auswirkungen auf die Fachschaften

Es gib Fachschaften, welche eine Ausleihe anbieten. Dies sollte aber keine Auswirkungen haben, denn auch wenn Sie auf unsere FO verweisen. Denn in der FO gibt es den §Übergeordnete Bestimmungen (genau wie bei uns auch), wo auf unsere Fo verwiesen wird. Jedoch mit einem bestimmten Datum, wodurch sie ncht betroffen sein sollten.

Unsere FO kann jedoch "umgangen" werden, indem die Fachschaft selber einen Pharagrapeh dazu schreibt. §Übergeordnete Bestimmungen ist also meines Erachtens nach sein "Lückenfüller" falls die eigene Ordnung nichts dazu hergibt.

Nach dem Gespräch:

Das Stimmt so. Somit haben die Fachschaften die etwas verleihen kein Problem.