Beauftragungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Studierendenrat kann Beauftragte für zeitweilige, einmalige oder langfristige Aufgaben oder Projekte berufen. Die Beauftragten erfüllen ihre Aufgaben selbstständig und im Einvernehmen des Studierendenrates. Sie sind verpflichtet, dem Studierendenrat quartalsweise schriftlich Bericht zuerstatten. (s. [[Ordnungen/GVP|GVP]])
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Der Studierendenrat kann Beauftragte für zeitweilige, einmalige oder langfristige Aufgaben oder Projekte berufen. Die Beauftragten erfüllen ihre Aufgaben selbstständig und im Einvernehmen des Studierendenrates. Sie sind verpflichtet, dem Studierendenrat quartalsweise schriftlich Bericht zuerstatten. (s. [[Geschäftsverteilungsplan|GVP]])
  
Du hast Interesse an einer nicht besetzten Beauftragung? Wende dich an die jeweilige Leitung des Ressorts (s. [[Team:Stab|Stab]])
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Du hast Interesse an einer nicht besetzten Beauftragung? Wende dich an die jeweilige Leitung des Ressorts (s. [[Stab]])
  
 
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Version vom 25. Mai 2021, 17:03 Uhr

Der Studierendenrat kann Beauftragte für zeitweilige, einmalige oder langfristige Aufgaben oder Projekte berufen. Die Beauftragten erfüllen ihre Aufgaben selbstständig und im Einvernehmen des Studierendenrates. Sie sind verpflichtet, dem Studierendenrat quartalsweise schriftlich Bericht zuerstatten. (s. GVP)

Du hast Interesse an einer nicht besetzten Beauftragung? Wende dich an die jeweilige Leitung des Ressorts (s. Stab)

Ressort Beauftragung Name Kontakt
Verwaltung Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen und*oder Behinderungen Thomas Bublak sgeb@stura-md.de
Psychosoziale Studierendenberatung Helene Lisabeth Kiel psb@stura-md.de
Gleichstellung Antje Muth gleichstellung@stura-md.de
Kommunikation Studentischer Qualitätsbeauftragte Johann Bredner sqb@stura-md.de