Sitzung/2018-12-20: Unterschied zwischen den Versionen

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|Titel = Änderungen der Finanzordnung §19 (7)
 
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|Text = Zeichnungsberechtigt für die Fachschaftsräte ist außer das Vorstandsmitglied für Finanzen des Studierendenrates, [...]
 
|Text = Zeichnungsberechtigt für die Fachschaftsräte ist außer das Vorstandsmitglied für Finanzen des Studierendenrates, [...]
|Begründung = fällt uns hier eine FOrmulierung ein, die es nicht notwendig macht, das Vorstandsmitglied Finanzen nicht bei jeder Kontenumschreibung selbst auch physisch anwesend sein muss???
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|Begründung = fällt uns hier eine FOrmulierung ein, die es nicht notwendig macht, das Vorstandsmitglied Finanzen bei jeder Kontenumschreibung selbst auch physisch anwesend sein muss???
 
|Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch
 
|Antragssteller = Kris Jürgens, Alexander Hönsch
 
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Version vom 18. Dezember 2018, 14:39 Uhr

  • Allgemeines
    • Sitzungsleitung: Alexander Hönsch
    • Protokoll: Laura Rehbein
    • Anwesende Mitglieder:
    • Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
    • Treffen: 19 Uhr
    • Beginn: Uhr
    • Ende: Uhr
    • Ort: Konferenzraum Wohnheim 1

Anfangsblitzlicht

  • kleines Blitzlicht über aktuelle Gemütslage, mögliche Probleme und Stresslevel

Formalia

Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit wird mit xx anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.

Beschluss der Tagesordnung

Beschluss des Studierendenrates vom (20.12.2018) #: Beschluss der Tagesordnung
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat beschließt die Tagesordnung.
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis:
Zusatzinfos:


Berichte der Sprecher*innen

Sprecher*innenbeschlüsse in der Zwischenzeit

Sprecher für Öffentliches

wahrgenommene Termine:

Termine

Sprecherin für Internes

Sprecher für Finanzen

Erledigt in Zwischenzeit:

Haushaltsplan

How to

Änderungen an der Geschäftsordnung, Beitragsordnung, Finanzordnung

  • Im Rahmen des Haushaltsplanes ergeben sich folgende Änderungen, welche natürlich diskutiert werden können und entsprechend nach der Annahme der Änderungen direkt im Haushaltsplan Anwendung finden werden.

Finanzordnung

Diverse Korrekturen und Änderungen von Bezeichnungen im Text der Finanzordnung

Text

  • (1) Sprecher*in für Finanzen --> Vorstandsmitglied für Finanzen, generell Sprecher*in in Vorstand/Vorstandsmitglieder
  • (2) Inhaltsverzeichnis §29 Längerfristige Verpflichtungen, § 33 Kassenprüfer*innen
  • (3) Änderung des §22 Rechnungsprüfung (Jahresabschluss) --> Jahresabschluss
  • (4) §1 Satz 1 "[...] in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55) [...]"
  • (5) §3 Absatz (1) Unterabsatz a) "[...] in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55"
  • (6) §4 ersetze "des*der Sprecher*in" durch "des Vorstandsmitglieds für Finanzen"
  • (7) §5 entsprechend wie (6)
  • (8) generell beim Gendern ist bitte auf konsistenz zu achten, zuerst die weibliche*-Form und dann die männliche.
  • (9) §9 (3) Feststellung streichen
  • (10) §13 Durchführung streichen
  • (11) §15 (3) das "\" streichen
  • (12) §16 (2) Satz 2: Abschnitt VIII statt \refFdF
  • (13) §16 (8) Satz 2 und 3: "*" durch "/" ersetzen
  • (14) Sprecher*innen-Beschluss ersetzen durch Vorstands-Beschluss
  • (15) §21 (1)/(2)/(3) jeweils Satzanfang "Über"
  • (16) §22 Ist-Einnahmen Ist-Ausgaben
  • (17) §33 (1) Satz 2: Leerzeichen zum Satzanfang
  • (18) §33 (3) Kassenprüfer*innen
  • (19) §35 Kassen-Ist-Bestand und Kassen-Soll-Bestand
  • (20) §36 (1) gemäß Abschnitt VII: §33 ist nicht notwendig zu verweisen, oder aber an jeder stelle wo von Kassenprüfer*innen die rede ist muss der verweis zu deren herkunft kommen.

Begründung

wenn sie schon einmal angepackt wurde, kann sie auch gern korrigiert werden

Antragssteller*in

Alexander Hönsch

Bemerkung

falls noch weitere Fehler gefunden werden, bitte gern ergänzen



Änderungen der Finanzordnung §4 (3)

Text

Bis zur Bestimmung einer Nachfolge, kann das Vorstandsmitglied für Finanzen das Amt kommissarisch weiterführen

Begründung

Es ist eh schon nur eine kann Regelung und wir können keine Verpflichtung verlangen.

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderungen der Finanzordnung §11

Text

Der Haushaltsplan wird durch das jeweilige Organ mit 2/3-Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder festgestellt. Kommt es nicht zu einer 2/3-Mehrheit, so ist der Haushaltsplan so lange neu zu beraten, bis eine 2/3-Mehrheit erreicht wird.

Begründung

2*3-Merheit ist Unfug, da wurde wohl bei der letzten Überarbeitung Mist gebaut, zusätzlich satzungsgemäß, um der Verantwortung gerecht zu werden

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderungen der Finanzordnung §17 (3)

Text

Maßnahmen nach Absatz (1) b) bedürfen einer 2/3-Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder.

Begründung

die Stundungen etc. sollten auch mit dieser hohen Hürde belegt werden, da Geld und Verantwortung

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderungen der Finanzordnung §19 (5)

Text

Zahlungsaufträge unterliegen der Kollektivzeichnung von mindestens zwei Personen, wobei eine davon das Vorstandsmitglied für Finanzen ist. Ausnahmen können bei den Untergliederungen der Organe und in der Verwendung von Handkassen gemacht werden, sowie bei einer begründeten Abwesenheit des Vorstandsmitglieds für Finanzen mit ihrer*seiner ausdrücklichen schriftlicher Genehmigung.

Begründung

um den Fällen vorzugreifen, wenn auch das Vorstandsmitglied für Finanzen aus Gründen nicht physisch im Büro sein kann, sodass der Stura aber dennoch zahlungsfähig bleibt. Verantwortung trägt dabei weiter Finanzen, aber dank ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung kann sie*er hier Handlungsanweisungen formulieren

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderungen der Finanzordnung §19 (7)

Text

Zeichnungsberechtigt für die Fachschaftsräte ist außer das Vorstandsmitglied für Finanzen des Studierendenrates, [...]

Begründung

fällt uns hier eine FOrmulierung ein, die es nicht notwendig macht, das Vorstandsmitglied Finanzen bei jeder Kontenumschreibung selbst auch physisch anwesend sein muss???

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderungen der Finanzordnung §25 Vorstandsentschädigung

Text

Eine Vorstandsentschädigung an den Vorstand, bestehend aus den Vorstandsmitgliedern für Finanzne, Innere und Öffentliches, kann auf quartalsweisen (alle 3 Monate) Antrag hin monatlich ausgezahlt werden. Die Mögliche maximale Höhe orientiert sich an der Entgeltgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen nach SGB IV §8 mit einem Stundenlohn von 10 Euro pro Stunden, dabei dürfen jährlich nicht mehr als 5% [Anmerkung: diese Prozentzahl muss angepasst werden bei einer Erhöhung des Semesterbeitrages] je Vorstandsmitglied des Haushaltsvolumens des gesamten Jahres dafür aufgewendet werden. Es muss monatlich ein ausführlicher Vorstandsmitgliedsbericht mit monatlichem Stundenzettel abgegeben werden, die tatsächliche Entschädigung orientiert sich an dem Stundenzettel, kann die Höhe des beantragten Volumens nicht überschreiten und bedarf vor jeder monatlichen Auszahlung eines Beschlusses der Mitglieder des Studierendenrates mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Die Bezahlung wird sofort beendet, sobald die Amtszeit nach GO §3 (5) beendet ist.

Begründung

Einführung einer weiteren Hürde/Kontrollinstanz bei der Vorstandsentschädigung. Nicht mit einfachem Antrag auch direkt die Auszahlung begünstigen, sondern erst nach dem geleistetem Aufwand per Beschluss die jeweilige monatliche Auszahlung beschließen. Dies gibt dem Studierendenrat mehr Kontrolle und Verantwortungsbewusstsein bei der Entschädigung seines Vorstands, sowie die Möglichkeit der Kürzung dieser Entschädigungszahlungen bei unzureichendem Aufwand, welcher in Rechnung gestellt wird.

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderungen der Finanzordnung §25a Aufwandsentschädigungen

Text

(1) Der Studierendenrat kann den gewählten Mitgliedern und deren Stellvertretungen eine Aufwandtsentschädigung auszahlen. (2) Die Höhe der Aufwandtsentschädigung beträgt dabei 50 Euro pro Monat. (3) Die Aufwandsentschädigung wird gewährt bei der aktiven Teilnahme an den Sitzungen des Studierendenrates und mindestens einer Sprechstunde (á 2h) pro Woche in der Vorlesungszeit und mindestens zwei Sprechstunden pro Monat in der vorlesungsfreien Zeit. (4) Die aktive Teilnahme ist nachzuweisen (5) Stellvertretungen erhalten die Aufwandtsentschädigung nur im Vertretungsfall.

(6) Eine anteilige Aufwandsentschädigung ist ausgeschlossen.

Begründung

anstelle der Sitzungsverpflegung und zur würdigung des zeitlichen aufwands, der mitunter für die mitglieder des studierendenrates nicht gerade gering ausfällt bei einer aktiven beteiligung. professionalisierung des sturas, verantwortung wahrnehmen

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderungen der Finanzordnung §29

Text

2/3-Mehrheit statt 2*3-Mehrheit

Begründung

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderungen der Finanzordnung §40

Text

2/3-Merheit

Begründung

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderungen der Finanzordnung

Text

Der Studierendenrat möge mit den oben aufgezählten beschlossenen Änderungen die Änderung der Finanzordnung beschließen. Sie tritt damit gemäß §41 FO am Tage nach diesem beschluss in Kraft.

Begründung

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Beitragsordnung

  • §2 soll angepasst werden
Diverse Korrekturen im Text der Beitragsordnung

Text

  • (1) Überschrift ändern zu: Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
  • (2) Änderung von OvGU zu OVGU
  • (3) §1 14.[ ]Dezember 2010, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2017 (GVBL. LSA S. 55
  • (4) §4 Inkrafttreten: Vorstandsmitglieder des Studierendenrates

Begründung

wenn sie schon einmal angepackt wurde, kann sie auch gern korrigiert werden

Antragssteller*in

Alexander Hönsch

Bemerkung

falls noch weitere Fehler gefunden werden, bitte gern ergänzen



Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (1) Satz 1:

Text

§2 (1) Der Beitrag eines Mitglieds zur Studierendenschaft beträgt 15 €.

Begründung

Aufgrund der hohen laufenden Kosten ist eine Erhöhung des Mitgliedsbeitrags der Studierendenschaft nicht länger aufschiebbar. Der Betrag orientiert sich an dem Inflationsausgleich, sowie der Neuregelung für unsere Fachschaftsräte, Referate und weitere Töpfe in unserem Haushaltsplan (siehe Haushaltsplanentwurf). Mit der Erhöhung soll gleichzeitig ein nachhaltiger Gedanke verfolgt werden, sodass der Beitrag in den kommenden mind. 10 Jahren nicht angehoben werden muss (sofern sich nicht durch höhere Gewalt etwas anderes ergibt).

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung

Kris und ich haben uns dies in vielen Diskussionen lange und verantwortungsbewusst überlegt. Kris hat insbesondere mit den Fachschaftsräten gesprochen, sowie einzelnen Mitglieder des Stura OVGU und anderen Studierendenschaften bundesweit. Die Fachschaften haben die Möglichkeit ihre Anmerkungen hierzu bis zu unserer Haushaltssitzung abzugeben, grundsätzlich sind die Fachschaften einer Erhöhung zu den genannten Bedingungen nicht abgeneigt.



Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (2)

Text

Der Studierendenrat verteilt 40% der Beiträge gemäß Absatz 1 auf die Fachschaften nach folgendem Schlüssel:

Begründung

Mit er Erhöhung des Beitrags, ist es nicht notwendig, dass wir weiterhin die Hälfte an die Fachschaftsräte verteilen. Sie kommen mit ihrem derzeitigen Geld recht gut aus und würden dennoch mehr als bisher zur Verfügung gestellt bekommen, was den Vorteil hat, dass sie ihre Veranstaltungen noch preisgünstiger organisieren und eigene/externe Projekte realisieren können.

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung

Kris und ich haben uns dies in vielen Diskussionen lange und verantwortungsbewusst überlegt. Kris hat insbesondere mit den Fachschaftsräten gesprochen, sowie einzelnen Mitglieder des Stura OVGU und anderen Studierendenschaften bundesweit. Die Fachschaften haben die Möglichkeit ihre Anmerkungen hierzu bis zu unserer Haushaltssitzung abzugeben, grundsätzlich sind die Fachschaften einer Erhöhung zu den genannten Bedingungen nicht abgeneigt.



Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (2) (a)

Text

Jede existierende Fachschaft mit bis zu 300 Studierenden erhält einen Sockelbeitrag in Höhe von 300 mal dem unter §2 (2) Satz 1 genannten Anteil fü die Fachschaften.

Begründung

Formulierung des Sockelbeitrags gekoppelt an dem aktuellen Anteil der für die Fachschaftren vorgesehenen Gelder anstatt eines Betrages, welcher sich bei jeder weiteren Änderung auch wieder jederzeit ändern könnte. Also insofern eine Änderung, damit zukünftig dies nicht automatisch mit geändert werden muss, sollte der Beitrag oder der Anteil geändert werden.

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderung der Beitragsordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg §2 (2) (c)

Text

Der Beitrtag von Studierenden, welche sich im laufenden Semester exmatrikulieren gehen an den Studierendenrat , sofern es nicht mehr nachvollziehbar ist welcher Fachschaft sie angehörten.

Begründung

Neu einzufügender Unterabsatz, damit eine konkrete Handlungsanweisung für den Fall der exmatrikulierten Studierenden existiert und nicht länger auf Rückmeldung aus dem K3 gewartet werden muss.

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderungen der Beitragsordnung

Text

Der Studierendenrat möge mit den oben aufgezählten beschlossenen Änderungen die Änderung der Beitragsordnung beschließen. Sie tritt damit gemäß §4 BO am Tage nach diesem beschluss in Kraft.

Begründung

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Geschäftsordnung

Redaktionelle Änderung der Geschäftsordnung

Text

  • (1) Änderung Sprecher*in in Vorstand/-smitglieder
  • (2) entsprechend mit * gendern, dabei aber darauf achten, dass durch eine eventuelle Ersetzungsfunktion nicht wieder 2*3-Merhheiten entstehen...und konsistent erst weibl*, dann männl
  • (3) §3 (4) Leehrzeichn einfügen I:[ ]§3[ ](1)-(3)
  • (4) §4 (5) Als Sachbearbeitende werden für IT-Administration, Verwaltung und Finanzen
  • (5) §6 (3) den buchstabensalat aufräumen
  • (6) §7 (2) Dopplungen zu §7 (1) streichen
  • (7) §8 (3) Satz 3: Lehrzeichen fehlt
  • (8) §9 (2) Referent*in für Finanzen, nicht Sprecher*in
  • (9) §11 (2) II:[ ]§20[ ](1)
  • (10) §21 (4) Finanz-

Begründung

wenns schonmal angepackt wird, dann können wir auch gleich einige Fehler und bla ausmerzen

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung

bitte ergänzen, falls euch noch etwas auffällt



Änderung der Geschäftsordnung §4 (5)

Text

ergänzung 2 für Finanzen

Begründung

für die faras entsprechend buchungssoftware und deren entlastung, damit sie ihren eigentlichen aufgaben im ehrenamt nachkommen können

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderung der Geschäftsordnung §5 (3)

Text

kann Regelung einführen, da verpflichtung eh nicht geht

Begründung

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderung der Geschäftsordnung §8 (3)

Text

Entlastung der Referate streichen

Begründung

eine Entlastung ist nicht notwendig, da wir eh ihren Zahlungsverkehr überwachen

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderung der Geschäftsordnung §8 (7)

Text

Entlastung streichen

Begründung

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderung der Geschäftsordnung §15 (2) Satz 2

Text

[...] sobald 8 Ja-Stimmen abgegeben wurden, sofern durch Satzung, Geschäfts-, Finanz- oder Beitragsordnung keine anderen Mehrheiten vorgeschrieben sind.

Begründung

einfach um Umlaufbeschlüsse zu vermeiden, die genutzt werden könnten um andere Mehrheiten zu umgehen.

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderung der Geschäftsordnung §18 (4)

Text

[...] (3) i) - (3) p) wird auf Antrag von einem mitglied des Studierendenrates angenommen, wobei m) schwerer wiegt as l).

Begründung

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderung der Geschäftsordnung §21 (5)

Text

Eine im Vorfeld spätestens einen Tag vor Sitzungsbeginn beim Vorstand abgegebene schriftliche Votierung über fristgerecht eingegangene Sachanträge ist im Falle der Abwesenheit eines Mitglieds möglich, sofern keine Stellvertretung gefunden werden konnte.

Begründung

im Falle der Abwesenheit und keiner Stellvertretung, kann so über fristgerecht eingegangen SAchanträge dennoch eine Votierung abgegeben werden. Dies setzt voras, dass Anträge fristgerecht eingereicht werden. Die Chance auf eine Debatte ist jedoch in jedem Falle der Abwesenheit verwirkt.

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderung der Geschäftsordnung §23 (5)

Text

Ist ein Mitglied des Studierendenrates nach (1) nicht in der Lage eine Stellvertretung benennen zu können, so kann das Mitglied über alle fristgerecht eingegangenen Sachanträge eine schriftliche Votierung abgeben.

Begründung

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Änderung der Geschäftsordnung

Text

Der Stura möge die Geschäftsordnung mit den oben erwähnten Änderungen annehmen.

Begründung

Antragssteller*in

Kris Jürgens, Alexander Hönsch

Bemerkung



Haushaltsplan 2019

Datei:Entwurf des Haushaltsplans 2019.xlsx

Organisatorisches

Erstattung Reisekosten

  • Antrag befindet sich zur Einsicht in der Sitzungsmappe
Reisekostenerstattung

Text

Erstattung der Reisekosten in Höhe von XY€

  • 1. Fahrt von Magdeburg nach Leipzig für 1 Personen mit dem Zug: 15,50 €
  • 2. Fahrt von Leipzig nach Magdeburg für 1 Person mit dem Zug: 15,50 €

Begründung

Fahrt zur SRK-KSS Sitzung

Antragssteller*in

Till Isenhuth

Bemerkung



Beschluss des Studierendenrates vom (20.12.2018) #: Antrag auf Reisekostenerstattung
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat beschließt die Reisekosten in Höhe von 31 € zu erstatten
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis:
Zusatzinfos:


Nicht-Öffentlicher Teil