Geschäftsverteilungsplan

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Geschäftsverteilungsplan des Studierendenrats der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in der Fassung vom 30.06.2023

Allgemeine Vorbemerkungen

Der Geschäftsverteilungsplan ist eine Richtlinie für den Studierendenrat, wie die Struktur des Studierendenrates aufgebaut sein sollte, welche Aufgaben und Positionen innerhalb der Studierendenschaft und welche innerhalb der Universität auszufüllen sind. Die Sprecher*innen stellen die Leitung des jeweiligen Ressorts dar.

Mitglieder des Studierendenrates

Die 15 gewählten Mitglieder des Studierendenrates sind Vertreter*innen der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg. Die Mitglieder sollen zusammen an der Erfüllung der Aufgaben, die sich entsprechen der Aufgaben der Studierendenschaft laut Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalts ergeben, mitwirken. Dazu ist mindestens die Vor- und Nachbereitung, wie Teilnahme an den Sitzungen und die Wahrnehmung von Sprechstunden notwendig. Weiterhin sollen spezifische Aufgaben, die in Form von Sprecher*innen, Mitgliedern in Kommissionen oder Gremien und Beauftragten formalisiert sind, ausgefüllt werden.

Sprecher*innen

Die Sprecher*innen übernehmen die grundlegenden Aufgaben des Organs und sichern somit die Arbeitsfähigkeit des Studierendenrates. Sie sind dem Organ regelmäßig oder spätestens auf jeder Sitzung bericht- und rechenschaftspflichtig. Sie sind zur Zusammenarbeit und transparenten Absprachen untereinander angehalten. Sie Vertreten den Studierendenrat rechtlich und koordinieren die Aufgaben im Studierendenrates. Sie sind verantwortlich für die Sachbearbeiter*innen in ihrem Ressort. Genaueres regelt die Geschäftsordnung.

Sachbearbeiter*innen

Die Sachbearbeiter*innen des Studierendenrates werden nicht wie die Positionen der Sprecher*innen. Referent*innen, Mitglieder in Kommissionen oder Gremien und Beauftragte gewählt, sondern von dem Studierendenrat für die Bereiche Finanzen, Verwaltung, Öffentliches, Kommunikation und Technik ausgeschrieben und nach einem Bewerbungsverfahren eingestellt. Das Aufgabenfeld richtet sich nach dem jeweiligen Ressort und nach den Bedarfen der zuständigen Sprecher*innen. Sie sind den Sprecher*innen weisungsgebunden.

Mitglieder in Kommissionen und Gremien

Der Studierendenrat beruft Mitglieder der Studierendenschaft für die Entsendung in eine Kommission oder Gremium, das laut Satzung oder anderem Rechtstitel eine*n Vertreter*in des Studierendenrates vorsieht, wünscht oder zulässt. Sie sind verpflichtet, dem Studierendenrat nach jeder Sitzung der jeweiligen Kommission oder des jeweiligen Gremiums schriftlich oder mündlich im Rahmen der Sitzung des Studierendenrates Bericht zu erstatten.

Beauftragte

Der Studierendenrat kann Beauftragte für zeitweilige, einmalige oder langfristige Aufgaben oder Projekte berufen. Die Beauftragten erfüllen ihre Aufgaben selbstständig und im Einvernehmen des Studierendenrates. Sie sind verpflichtet, dem Studierendenrat quartalsweise schriftlich Bericht zu erstatten.

Ressort Finanzen

Das Ressort Finanzen ist mit der Koordination und Bewältigung aller finanziellen Aufgaben betraut. Diese sind insbesondere:

  • Erledigen des finanziellen Tagesgeschäft;
  • Führen der Buchhaltung;
  • Erstellen der Haushaltsplanung;
  • Periodische Kassenprüfungen;
  • Rechnungslegung bzw. Jahresabschluss;
  • Pflege der Inventurliste in Zusammenarbeit mit dem Ressort Verwaltung
  • Beratung & Unterstützung der Fachschaftsräte bei finanziellen Angelegenheiten.

Sprecher*in für Finanzen

Der*Die Sprecher*in für Finanzen führt den Haushalt entsprechend den Bestimmungen des Haushaltsplanes. In seiner*ihrer Haushalts- und Wirtschaftsführung ist er*sie an die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen gebunden. Er*Sie ist für die sorgfältige Führung der Handkasse und der Kassenbücher verantwortlich. Zur Erledigung seiner*ihrer Aufgaben wird seinem*ihrem Geschäftsbereich ein*e Sachbearbeiter*in für Finanzen beigeordnet. Alle weiteren Anweisungen und Vorgaben sind der Finanzordnung des Studierendenrates zu entnehmen. Darüber hinaus ist die*der Sprecher*in für Finanzen zuständig für die Verwaltung und Herausgabe von Schlüsseln und Schlüsselkarten als auch der Betreuung des Tresors.

Stellvertretende*r Finanzbeauftragte*r

Der*Die stellvertretende Sprecher*in für Finanzen unterstützt den*die Sprecher*in für Finanzen in allen Angelegenheiten und kann ihn*sie vollumfänglich vertreten.

Sachbearbeiter*innen für Finanzen

Dem*der Sachbearbeiter*in obliegt die sachgemäße Führung der Buchhaltung der Konten des Studierendenrates. Er*Sie arbeitet in Fragen der Haushaltspläne und Abschlüsse mit den Sprecher*innen für Finanzen der Fachschaftsräte zusammen. Die Vor- und Nachbereitung der Anträge auf Sozialdarlehen führt er*sie im engem Einvernehmen mit dem*r Sprecher*in für Finanzen des Studierendenrates durch. Er*Sie ist der Leitung für das Ressort Finanzen gegenüber weisungsgebunden.

Kassenprüfer*innen

Die Kassenprüfer*innen sind mit der Prüfung der Kassen und Konten sowie der Kontrolle der Buchhaltung betraut. Genaueres regelt die Finanzordnung.

Ressort Verwaltung

Das Ressort Verwaltung hat den verwaltungstechnischen Ablauf des Studierendenrates sicher zu stellen. Daraus ergeben sich u. a. die Aufgaben:

  • Organisation des Wissensmanagement im Netzwerkspeicher und MediaWiki;
  • Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs in den Büro- und Konferenzräumen,

darunter fällt unter anderem die Besorgung und Beantragung von Verbrauchsmaterialien und Sachgegenständen;

  • Familienfreundlichkeit der Universität vorantreiben;
  • Berücksichtigung der Nachhaltigkeit des Studierendenrates;
  • Datenschutz im Studierendenrat gewährleisten;
  • Betreuung der Mitarbeiter*innen bzw. Sachbearbeiter*innen;
  • Beschaffung und Verwaltung von Inventar.
  • Führung der Inventarliste zusammen mit dem Ressort Finanzen
  • Betreuung und Koordination der Beauftragten
  • Koordination der Ausleihen

Sprecher*in für Verwaltung

Der*Die Sprecher*in für Verwaltung gewährleistet den allgemeinen Bürobetrieb des Studierendenrates und kümmert sich um die systematische Verwaltung und Ablage der Schriftsätze des Studierendenrates. Er*Sie ist Hauptansprechperson für Angestelltenangelegenheiten, für die Ausschreibung von unbesetzten Stellen verantwortlich und nimmt Einsicht in die Bewerbungen. Ihm*Ihr obliegt auch die Bereitstellung bzw. Sperrung von Zugängen genutzter Dienste & Anwendungen für die Mitglieder des Studierendenrates, sowie weiterer im Auftrag des Studierendenrates beschäfter Personen. Zur Erledigung seiner*ihrer Aufgaben wird seinem*ihrem Geschäftsbereich Sachbearbeiter*in für Technik und Verwaltung beigeordnet.

Stellvertretende*r Verwaltungsbeauftragte*r

Der*Die stellvertretende*r Verwaltungsbeauftragte*r unterstützt den*die Sprecher*in für Verwaltung in allen Angelegenheiten und kann ihn*sie vollumfänglich vertreten.

Sachbearbeiter*innen für Technik

Der*Die Sachbearbeiter*in pflegt den technischen Hintergrund der Homepage und vom MediaWiki in Absprache mit der Leitung für das Ressort Verwaltung. Außerdem kümmert er*sie sich um die Belange des Netzwerks, E-Mail Verkehrs, Servers, sowie der Hardware und Software und achtet darauf, dass diese aus der Datenschutzperspektive unbedenklich sind. Er*Sie unterrichtet die Leitung für das Ressort Verwaltung über den aktuellen Stand der Dinge.

Sachbearbeiter*innen für Verwaltung

Dem*Der Sachbearbeiter*in für Verwaltung obliegt die Koordination der Ausleihen und die Führung der Inventarliste. Er*Sie unterstützt den*die Sprecher*in bei ihre*r Aufgaben. Er*Sie kümmert sich um die Postverwaltung und die Ordnung in den Räumlichkeiten des Studierendenrat.

Beauftragung für Studierende mit Beeinträchtigung

Der*Die Beauftragte stellt den Kontakt zwischen betroffenen Studierenden, dem Studierendenrat und den Zuständigen der Universität her. Der*Die Beauftragte hat die Aufgabe, sich mit den Belangen von Studierenden mit körperlichen Einschränkungen und*oder Behinderungen zu befassen, diese sowohl gegenüber dem Studentenwerk als auch der Universität zu vertreten und bei der Verbesserung der Studienbedingungen betroffener Studierender behilflich zu sein. Des Weiteren soll der*die Beauftragte Projektideen, die der Teilhabe und Selbstbestimmung von Studierenden mit körperlichen Einschränkungen und*oder Behinderungen förderlich sind, erarbeiten und umsetzen. Dabei gibt der*die Beauftragte dem gesamten Studierendenrat Auskunft über seine*ihre Aktivitäten und die Ergebnisse selbiger. Grundsätzlich geschieht dies, wenn neue Entwicklungen eingetreten sind.

Beauftragung für die psychosoziale Studierendenberatung

Der*Die Beauftragte ist Mitglied des wissenschaftlichen Beirats und nimmt an seinen Sitzungen teil. Der*Die Beauftrage hat die Aufgabe, auf diesen Sitzungen die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Universität und dem Studentenwerk zu vertreten. Er*Sie informiert den Studierendenrat regelmäßig über Entwicklungen und Veränderungen und steht im ständigen Kontakt mit der Leitung für das Ressort Verwaltung, sowie den Mitgliedern der psychosozialen Studierendenberatung (PSB).

Beauftragung für Gleichstellung

Die aktive Förderung der Gleichstellung der Geschlechter steht im Mittelpunkt der Arbeit. Der*Die Beauftragte ist Mitglied in der Gleichstellungskommission. Seine*Ihre Aufgabe ist es, auf diesen Sitzungen die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Universität zu vertreten. Der*Die Beauftragte soll ebenfalls Hilfeleistung bei Problemen innerhalb des Universitätsalltags leisten. Er*Sie informiert den Studierendenrat regelmäßig über Entwicklungen und Veränderungen und steht in Kontakt mit der Leitung für das Ressort Verwaltung.

Beauftragung für Datenschutz

Dem*Der Beauftragten für Datenschutz unterliegt die Kontrolle der Einhaltung des Datenschutzes. Er*Sie erarbeitet Konzepte zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und kümmert sich um alle weiteren Fragen und Anfragen zum Datenschutz.

Beauftragung für internationale Studierende

Der*Die Beauftragte für internationale Studierende ist Ansprechperson für alle Anliegen internationalen Studierenden. Er*Sie hält engen Kontakt zum International Office und dem IKUS.

Ressort für Kommunikation

Das Ressort Kommunikation stellt die Schnittstelle zu allen universitätsangehörigen Stellen und Vereinigungen dar. Außerdem kümmert es sich um die Sitzungen des Studierendenrates. Deren Aufgaben sind:

  • Kommunikation zu den Vertreterinnen der Kommissionen & Gremien;
  • Bericht wichtiger Themen aus Kommissionen oder Gremien in den Studierendenrat;
  • Kommunikation zu den Fachschaftsräten und Referaten;
  • Kommunikation zu studentischen Vereinigungen (Vereine, Hochschulgruppen, Initiativen);
  • Regelmäßiger Kontakt zu offiziellen universitären Stellen (Rektorat, Datenschutzbeauftragte/-manager*in, Gleichstellungsbeauftrage)
  • Vor- & Nachbereitung von Sitzungen;
  • Einladen von Mitgliedern, ggf. Stellvertreter*innen (bei fristgerechter Abmeldung) und Gästen;
  • Abhalten von Sitzungen bzw. Sitzungsleitung;
  • Protokollieren von Sitzungen inkl. Nachbereitung des Protokolls;
  • Pflege der Beschlussdokumentation;
  • Verantwortlich für Anfertigung der Sitzungsprotokolle, Beschlussfassung und -formulierung, sowie die Beschlussübersicht;
  • Sichtung aller Anträge und Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Form (z. Bsp. durch vorläufige Kommunikation mit den Antrag stellenden Personen);
  • Pflege der entsprechenden Seiten im MediaWiki;

Sprecher*in für Kommunikation

Der*Die Sprecher*in für Kommunikation regelt die Kommunikation zwischen dem Studierendenrat und den anderen Organen der Studierendenschaft. Er*Sie hält außerdem Kontakt zu den Referaten des Studierendenrates sowie weiterer studentischer Vereinigungen. Der*Die Sprecher*in sorgt für den Kontakt zu den offiziellen Ansprechpartner*innen der Universität (Rektorat, Senat, Dekanate, etc.) und regelt anfallende Fragen im Einvernehmen mit diesen Stellen. Zu seinen Aufgaben zählt u. a. die Aktualisierung der gelisteten Ansprechpartner*innen der Studierendenschaft (Mitglieder des Studierendenrates, Beauftragte, Mitglieder in Kommissionen oder Gremien, usw.) und die Weiterleitung von Anfragen oder Problemen an entsprechende universitäre Stellen (Rektorat). Er*Sie leitet die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen des Studierendenrates und übernimmt in der Regel die Sitzungsleitung. Er*Sie stellt die Einhaltung der Fristen sicher und übernimmt die Kommunikation mit Antrag stellenden Personen um einen reibungslosen Ablauf der Sitzungen zu ermöglichen. Zur Erledigung seiner*ihrer Aufgaben wird dem*der Sprecher*in für Sitzungen in seinem*ihrem Geschäftsbereich ein*e Sachbearbeiter*in zugeordnet.

Stellvertretende Kommunikationsbeauftragter

Der*Die stellvertretende*r Kommunikationsbeauftragte*r unterstützt den*die Sprecher*in für Kommunikation in allen Angelegenheiten und kann ihn*sie vollumfänglich vertreten.

Sachbearbeiter*innen für Kommunikation

Dem*Der Sachbearbeiter*in für Kommunikation obliegt die Protokollführung der Sitzungen des Studierendenrates. Der*Die Sachbearbeiter*in bereitet die Sitzungen des Studierendenrates vor und fertigt die Niederschriften dieser Sitzungen an. Ihm*Ihr fallen die Aufgaben der Führung des Schriftverkehrs des Studierendenrates bzgl. Sitzung (z. Bsp. Sitzungseinladung, Kommunikation mit Stellvertreter*innen) zu. Er*Sie unterstützt den*die Sprecher*in für Kommunikation bei der Vor- und Nachbereitung der Sitzung. Er*Sie ist der Leitung für das Ressort Kommunikation gegenüber weisungsgebunden. Des Weiteren unterstützt er*sie den*die Sprecher*in bei ihre*r Aufgaben.

Studentischer Qualitätsbeauftragter

Der*Die studentische Qualitätsbeauftragte (SQB) wird vom Studierendenrat gewählt und arbeitet eng mit den studentischen Mitgliedern der Kommission für Studium & Lehre (KSL) zusammen. Er*Sie ist Teil der Arbeitsgruppe der Qualitätsbeauftragten (AGQB) und arbeitet an der Evaluation und Weiterentwicklung des Qualitätsentwicklungssystem (QES) mit. Er*Sie ist die Schnittstelle zwischen der Studierendenschaft und der Universität in Belangen der Qualitätssicherung und -entwicklung. Er*Sie wird zu den Studiengangskonferenzen eingeladen, es steht ihm*ihr frei an diesen teilzunehmen. Er*Sie organisiert gemeinsam mit dem Sachgebiet Qualitätssicherung (K33) Seminare für die Fachschaftsräte zur Kompetenzbildung im Bereich der Studiengangsweiterentwicklung. Er*Sie steht den Fachschaftsräten beratend zur Seite und unterstützt die Vernetzung, der in diesen für Studium und Lehre zuständigen Personen. Die Fachschaftsräte können zur Sicherung und Entwicklung von Qualität in Studium & Lehre, für Studiengangsgespräche und -konferenzen den*die studentische*n Qualitätsbeauftragte*n hinzuziehen. Die Fachschaftsräte können in Abstimmung mit ihm*ihr Anlässe für Studiengangsgespräche geltend machen.

Studierendenratsvertretung im Senat

Die Studierendenratsvertretung im Senat hat die Aufgabe, die Interessen des Studierendenrates gegenüber dem Senat zu vertreten. Die Studierendenratsvertretung im Senat hat ebenfalls die Aufgabe, die regelmäßig stattfindenen Gespräche mit dem Rektorat zu koordinieren. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien. Die Studierendenratsvertretung im Senat wird in der Regel durch Sprecher*in für Kommunikation besetzt. Sollte der*die Sprecher*in für Kommunikation bereits als studentische*r Senator*in gewählt sein ist für diese Position ein anderes Mitglied des Studierendenrates zu benennen.

Kommission für Studium und Lehre

Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in die Kommission für Studium und Lehre. Die studentischen Mitglieder in der Kommission für Studium und Lehre haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.

Planungs- und Haushaltskommunikation

In der Planungs- & Haushaltskommission werden die Strukturen, die strategische Ausrichtung und der Haushaltsplan der Universität diskutiert. Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in die Planungs- & Haushaltskommission. Die studentischen Mitglieder in der Planungs- & Haushaltskommission haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommisssionen oder Gremien.

Kommission für Geräte & EDV

Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in die Kommission für Geräte und EDV. Die studentischen Mitglieder in der Kommission haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.

Mensakommission

Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in die Mensakommission. Die studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studentenwerkes haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.

Verwaltungsrat des Studentenwerkes

Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in den Verwaltungsrat des Studentenwerkes. Die studentischen Mitglieder im Verwaltungsrat des Studentenwerkes haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.

Ausschuss bei Gewalt, Be-/Drohung und sexueller Belästigung durch Studierende

Der Studierendenrat entsendet drei Personen in diesen Ausschuss. Dieses Gremium regelt den Umgang bei Gewalt, Bedrohung und sexueller Belästigung, insbesondere durch Studierende, sowie entsprechende Ordnungsmaßnahmen bis hin zur Exmatrikulation. Der Ausschuss spricht diesbezüglich eine Empfehlung an den*die Rektor*in aus.

Beirat des Sprachenzentrums

Der Studierendenrat entsendet eine*n studentische*n Vertreter*in in den Beirat des Sprachenzentrums. Das studentische Mitglied im Beirat hat die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der Kommission zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.

Beirat Deutschlandstipendium

Das Mitglied nimmt einen Sitz im Beirat des Deutschlandstipendium wahr. Er*Sie hat die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber dem Beirat zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Beiratsmitglieder.

Kuratorium Festung Mark

Das Mitglied nimmt einen Sitz im Kuratorium der Festung Mark wahr. Er*Sie hat die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber dem Kuratorium zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Kuratoriumsmitglieder.

AG eLearning

Die AG eLearning beschäftigt sich mit dem Thema OnlineLehre und Digitalisierung in der Lehre. Dabei steht die Plattform Moodl zumeist im Fokus aufgrund der dadurch zur Verfügung gestellten Funktionen für eine digitale Lehre. Die Mitglieder der AG eLearning arbeiten in enger Absprache miteinander, um allen eLearning-Interessierten der OVGU ein ganzheitliches Angebot zu bieten und Wissen in alle Fakultäten der OVGU weiterzugeben. Dabei wird nicht nur eine möglichst enge Zusammenarbeit unter den genannten Akteuren angestrebt, sondern auch Kooperationen mit weiteren Einrichtungen und Lehrstühlen der OVGU und darüber hinaus. Der Studierendenrat entsendet drei Personen in diesen Ausschuss.

Zu den Ansprechpersonen

Vertrauensperson(en)

Diese vom Studierendenrat ernannte Person(en) kümmern sich um die Aufnahme von Mitgliedern und Mitarbeitern der Studierendenschaft, die glauben, Betroffene psychosozialer Risiken an der Universität zu sein (Probleme mit Gewalt, Mobbing oder sexueller Belästigung, Stress, Burnout, Konflikte am Arbeitsplatz usw.). Sie dürfen kein Mitglied des Studierendenrates sein. Sie achtet die Awareness-Prinzipien. Sie vermitteln und schlichten in Konfliktsituationen auch gegenüber dem Studierendenrat. Sie sind unabhängig und dem Studierendenrat im Rahmen ihrer Aufgaben nicht Weisungsgebunden.

Ressort Öffentliches

Das Ressort Öffentliches beschäftigt sich mit dem öffentlichen Wahrnehmung des Studierendenrates und gestaltet die Präsenz gegenüber der Öffentlichkeit. Die Aufgaben ergeben sich wie folgt:

  • Verwaltung der Social-Media Kanäle und der Homepage;
  • Kommunikation und Vernetzung mit anderen Hochschulen;
  • Vertretung in der Studienrätekonferenz (SRK);
  • Aufklärung und Informierung über (Gremien-) Wahlen an der Universität;
  • Organisation bzw. Teilnahme an öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen

Sprecher*in für Öffentliches

Der*Die Sprecher*in für Öffentliches vertritt den Studierendenrat gegenüber der Presse, der allgemeinen Öffentlichkeit und der Hochschulöffentlichkeit. Er*Sie übt sein*ihr Amt eigenverantwortlich, jedoch im Einvernehmen mit dem Studierendenrat und den weiteren Sprecher*innen aus. Der*Die Sprecher*in für Öffentliches ist für das Verfassen von Pressemitteilungen zu aktuellen Anlässen verantwortlich als auch Ansprechpartner*in für Medienvertreter*innen der regionalen und überregionalen Presse. Er*Sie übernimmt Redebeiträge im Namen des Studierendenrates zu gegebenen Anlässen (Feierliche Immatrikulation der Universität, Demonstrationen) oder koordiniert Redebeiträge weiterer Mitglieder des Studierendenrates.

Stellvertretender Öffentlichkeitsbeauftragter

Der*Die stellvertretende*r Öffentlichkeitsbeauftragte*r unterstützt den*die Sprecher*in für Öffentliches in allen Angelegenheiten und kann ihn*sie vollumfänglich vertreten.

Sachbearbeiter*in für Öffentliches

Der*Die Sachbearbeiter*in betreut das E-Mail-Postfach des Studierendenrates. Er*Sie bereitet die Öffentlichkeitsarbeit vor und unterstützt den*die Sprecher*in für Öffentliches bei sein*ihren Aufgaben. Er*Sie ist der Sprecher*in Weisungsgebunden.

Kulturbeirat des Campustheaters

Der Studierendenrat entsendet zwei studentische Vertreter*innen in den Kulturbeirat des Campustheaters. Die studentischen Mitglieder im Kulturbeirat haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber des Kulturbeirates zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der Mitglieder in Kommissionen oder Gremien.

Kommunikations- & Medienbeirat

Der Kommunikations- & Medienbeirat befasst sich als beratendes Gremium mit relevanten Fragen interner und externer Kommunikation an der Universität. Der Beirat ist der zentralen Einrichtung Medien, Kommunikation und Marketing (MKM) zugeordnet. Der Studierendenrat entsendet eine Person, um die Meinungen und Positionen der Studierendenschaft zu vertreten. Das studentische Mitglied im Kommunikations- & Medienbeirat wird in der Regel durch den*die Sprecher*in für Öffentliches besetzt.

Delegierte Studierendenrätekonferenz (SRK) Sachsen-Anhalt

Der Studierendenrat benennt jeweils einen Delegierten für die Landesdelegiertenkonferenz der SRK. Darüber hinaus benennt der Studierendenrat vier Delegierte zur Vollversammlung der SRK. Diese haben die Aufgabe, die Interessen der Studierendenschaft gegenüber der SRK zu vertreten. Es gelten die allgemeinen Aufgaben und Pflichten der SRK-Mitglieder.

Referate

Die Referate des Studierendenrates stellen eigenständige Gremien dar, welche über finanzielle Mittel verfügen. Die Referate dienen der Erfüllung der Aufgaben der Studierendenschaft laut Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalts. Ihre finanziellen und verwaltungstechnischen Rahmenbedingungen sind in der Finanzordnung der Studierendenschaft sowie in der Geschäftsordnung des Studierendenrates genauer beschrieben.

Queer Campus – Queeres Referat

Queer Campus setzen sich für die Interessen von queeren Minderheiten in Magdeburg ein.

Feministisches Referat "FemRef"

Das feministische Referat setzt sich dafür ein, auf patriarchale Strukturen innerhalb der Gesellschaft aufmerksam zu machen, diese aufzubrechen und grundlegende feministische Perspektiven zu schaffen.

Bündnis "Studierende gegen Rechts" (BSGR)

Das Büdnis "Studierende gegen Rechts" fördert eine kritischere Öffentlichkeit im Umgang mit Neonazis, rechtsextremer Gewalt und rechtem Gedankengut.

Referat für internationale Angelegenheiten (RIA)

Das Referat für internationale Angelegenheiten unterstützt internationale Studierende an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg und kümmert sich um die Vernetzung internationaler und deutscher Studierender.

Nightline

Die Nightline ist ein ehrenamtliches Zuhörtelefon von Studierenden für Studierende.

Referat für Klimagerechtigkeit & Nachhaltigkeit

Das Referat für Klimagerechtigkeit und Nachhaltigkeit setzt sich mit Umweltgerechtigkeit, Klimawandel und einer nachhaltigen Gestaltung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg auseinander.

Hochschulpolitische Referat

Das Referat für Hochschulpolitik befasst sich mit politischen Themen die die Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg betreffen. Dies beinhaltet die Ebene der Hochschule, des Landes aber auch die bundesweite Vernetzung der Studierendenschaften.

Kulturreferat

Das Referat für Kultur fördert kommunales Engagement im Bereich Kunst und Kultur.

Referat für Black, Indigenous, and People of Color (BIPOC-Ref)

Das Referat für Black, Indigenous, and People of Color setzt sich für die Interessen der BIPOC-Menschen in Magdeburg ein.

Referat für Arbeiterkinder

Das Referat für Arbeiterkinder setzt sich für Studierende die als Erste in ihrer Familie eine Hochschule besuchen.

Awareness-Referat

Das Awareness-Referat koordiniert die Awareness-Teams in der Studierendenschaft. Sie erarbeiten Konzepte und stellen die notwendigen Fortbildungen für Awarness-Teams zur Verfügung. Sie übernehmen selbst Awareness-Arbeit und beraten die Studierendenschaft bei Fragen der Awareness.