Sitzung/2019-08-01: Unterschied zwischen den Versionen

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== Änderung von Finanzordnung und GVP ==
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|Titel = Satzungsänderung - finanzielle Entschädigung für die studentischen Qualitätsbeauftragten
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|Text = Der Studierendenrat möge beschließen die Pharagraphen §25-FO und 3.2.9-GVP wie folgt zu ändern:<br><br>
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'''FINANZORDNUNG'''<br>
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§25 Sprecher*innenentschädigung<br>
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Eine Sprecher*innenentschädigung an die [...]<br>
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§25 Entschädigungen<br>
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Eine Sprecher*innenentschädigung an die [...]<br>
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Die Entschädigung für die, als studentische Qualitätsbeauftragte, im Studierendenrat aktiven Personen wird gemeinsam vom Studierendenrat und der Otto-von-Guericke Universität ermöglicht. Die Anstellung erfolgt an der Universität und wird mit TVL E2 vergütet. Die anfallenden Kosten werden zu gleichen Teilen vom Studierendenrat und der Otto-von-Guericke Universität getragen. Entschädigt werden bis zu 40 Stunden monatlich. Der Studierendenrat bestimmt wie viele Personen im Studierendenrat als SQB aktiv sind und wählt diese. Die Fachschaftsräte sind in in geeigneter Form in die Personalentscheidung einzubeziehen. Der Nachweis über die abgeleisteten Stunden ist der Universität gegenüber zu erbringen, inhaltliche Abstimmung erfolgt mit dem Studierendenrat. Die Aufgabenbereiche sind in 3.2.9-GVP erläutert.<br><br>
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'''GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN'''<br>
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3.2.9 Die*Der studentische*r Qualitätsbeauftragte*r (SQB) wird vom Studierendenrat gewählt und arbeitet eng mit der*dem Fachkoordinator*in für Kommisions-und Gremienarbeit und den studentischen Mitgliedern der Kommission für Studium und Lehre (KSL) zusammen.Die*Der SQB ist Teil der Arbeitsgruppe der Qualitätsbeauftragten (AGQB) und arbeitet an derEvaluation und Weiterentwicklung des Qualitätsentwicklungssystem (QES) mit. Sie*Er ist die Schnittstelle zwischen der Studierendenschaft und der Universität in Belangen der Qualitätssicherung und -entwicklung. Die*Der SQB wird zu den Studiengangskonferenzen eingeladen, es steht ihr*ihm frei an diesen teilzunehmen. Die*Der SQB organisiert gemeinsam mit dem Sachgebiet Qualitätssicherung (K33) Seminare für die Fachschaften zur Kompetenzbildung im Bereich der Studiengangsweiterentwicklung. Sie*Er steht den Fachschaften beratend zur Seite und unterstützt die Vernetzung, der in diesen für Studium und Lehre zuständigen Personen. Die Fachschaftsräte können, nach §7(2) und (3) der Satzung zur Sicherung und Entwicklung von Qualität in Studium und Lehre, für Studiengangsgespräche und -konferenzen die*den SQB hinzuziehen. Die Fachschaftsräte können in Abstimmung mit der*dem SQB Anlässe für Studiengangsgespräche geltend machen.<br>
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''NEU:''<br>
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3.2.9 Die studentischen Qualitätsbeauftragten (SQB) werden vom Studierendenrat gewählt und arbeiten eng mit der*dem Fachkoordinator*in für Kommisions-und Gremienarbeit und den studentischen Mitgliedern der Kommission für Studium und Lehre (KSL) zusammen. Die*Der SQB arbeitet mit studentischer Perspektive an der Evaluation und Weiterentwicklung des Qualitätsentwicklungssystem (QES) mit. Sie*Er ist die Schnittstelle zwischen der Studierendenschaft und der Universität in Belangen der Qualitätssicherung und -entwicklung.
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Die Aufgaben umfassen im konkreten:
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# Die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe der Qualitätsbeauftragten (AGQB)
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# Die Teilnahme an den Studiengangskonferenzen
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# Anlassbezogen die Teilnahme an Studiengangsgesprächen
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# Unterstützung der Fachschaften in den Bereichen Studium und Lehre sowie die Vernetzung, der in den Fachschaften  Studium und Lehre zuständigen Personen.
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# Organisation, gemeinsam mit dem Sachgebiet Qualitätssicherung (K33), von Seminaren für die Fachschaften zur Kompetenzbildung im Bereich der Studiengangsweiterentwicklung.
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# Teilnahme an weiteren Kommissionssitzungen zum Thema Studium und Lehre<br>
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Die Fachschaftsräte können, nach §7(2) und (3) der Satzung zur Sicherung und Entwicklung von Qualität in Studium und Lehre, für Studiengangsgespräche und -konferenzen die*den SQB hinzuziehen. Die Fachschaftsräte können in Abstimmung mit der*dem SQB Anlässe für Studiengangsgespräche geltend machen.
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|Begründung =  Die Arbeit als SQB unterscheidet sich dahingehend von anderen Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung, da durch die feste Einbindung in Universitätsstrukturen wenig Raum für das Erarbeiten und Umsetzten eigener Ideen und Vorhaben gegeben wird und somit zum Teil auch einen Anstrich von Verwaltung bekommt. Gleichzeitig ist ein gewisses Vorwissen notwendig um die Tätigkeit als SQB entsprechend ausüben zu können. Die hohe zeitliche Belastung der Tätigkeiten als SQB an sich und die notwendige Vorarbeit sich in anderen Gremien mit der Arbeitsweise der OvGU vertraut zu machen, führen für mich zu dem Schluss, dass die Arbeit der*des studentischen Qualitätsbeauftragten monetär entschädigt werden muss. Denn obgleich ich während meiner Zeit in der studentischen Selbstverwaltung als Teilzeitstudierender eingeschrieben war – wenn ich nebenbei einer Erwerbstätigkeit hätte nachgehen müssen, hätte ich meinen Aufgaben nicht angemessen wahrnehmen können. '''Die Möglichkeit zur Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung und die Partizipation in universitären Gremien - allesamt demoraktische Prozesse - darf nicht von der sozialen Lage der Studierenden abhängen.'''
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Ich sehe, und das ist vermutlich die Besonderheit an diesem Finanzierungskonzept, sowohl die Universität als auch den Studierendenrat in der Pflicht die Arbeit des*der SQB finanziell zu entschädigen. Dies hat mehrere Gründe.
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* Das Haushaltsvolumen des Studierendenrats ist gegenüber dem der Universität um ein Vielfaches geringer.
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* Eine ausschließliche Finanzierung durch die Universität würde jedoch Interessenskonflikte schüren, da es nach wie vor Aufgabe der*des SQB ist, in universitären Gremien studentische Interessen, häufig eben auch gegen die Universität, zu vertreten.
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* Andererseits sehe ich auch für die Universität ein Interesse darin, eng mit den studentischen Vertreter*innen zusammenzuarbeiten, gerade auf Studiengangsebene. Die Zustimmung von allen Seiten zu Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungen in den höheren Gremien ist um ein Vielfaches höher, wenn diese durch Maßnahmen aus Studiengangsgesprächen und -konferenzen, begründet sind. Insbesondere, wenn diese Maßnahmen von Lehrenden und Studierenden in einem Prozess auf Augenhöhe gemeinsam erarbeitet werden.
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Ein*e SQB, welche genug Zeit hat sich in der zuvor beschriebenen Aufgabe als Schnittstelle zwischen universitären Gremien und der Studierendenschaft zu etablieren, kann diesen Prozess meines Erachtens maßgeblich unterstützen.
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|Antragssteller = Henning Venghaus (Anfang 2017 bis Mitte 2019 Sysakk-Beauftragter und SQB)
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|Bemerkung = ''"Die Fachschaftsräte sind in in geeigneter Form in die Personalentscheidung einzubeziehen."'' Dieser Satz ist mit Absicht vage formuliert, da ich als ehemaliges Studierendenratsmitglied der akutellen Legislatur nicht vorschreiben möchte wie dies zu hanhaben ist. Die  Berücksichtigung der Fachschaften in der Entscheidung wurde sich explizit vom Rektorrat gewünscht.<br>
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Der Studierendenrat hat sich in seiner Sitzung vom 16.05.2019 positiv gegenüber einer Entschädigung ausgesprochen. <br> [[Sitzung/2019-05-16#21_finanzielle_Entsch.C3.A4digung_SQB]] <br> [[Beschlussdokumentation/2019]]
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= Nächste Sitzung =
 
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Version vom 25. Juli 2019, 15:20 Uhr

Vorläufige Version

Diese Seite zeigt den aktuellen Stand der Tagesordnung



  • Allgemeines
    • Sitzungsleitung: xx
    • Protokoll: xx
    • Anwesende Mitglieder:
    • Entschuldigte Mitglieder:
    • Beginn: 19.00 Uhr
    • Ende: Uhr
    • Ort: Konferenzraum H1


Formalia

  • Es gibt ein kleines Blitzlicht über aktuelle Gemütslage, Zeitkapazitäten plus Stresslevel.
  • Die Beschlussfähigkeit wird mit xx anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.


Beschluss des Studierendenrates vom (18.07.2019) #1: Beschluss der Tagesordnung
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat beschließt die Tagesordnung.
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis:
Zusatzinfos:


Projektförderung

  • Es liegen drei Anträge auf Unterstützung von Projekten und kulturellen Veranstaltungen vor


TEDxMagdeburg

TEDxMagdeburg

Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes

TEDxMagdeburg

Antragssteller*in

Charitha Omprakash

Inhaltliche Beschreibung des Projektes

TEDxMagdeburg ist ein Veranstaltungsformat, bei dem spannende Redner*innen aus verschiedensten Disziplinen, ihre Forschung, Erfahrungen und Erkenntnisse zur Bereicherung aller präsendieren.

TED ist vor allem Durch die frei zugänglichen Youtube-Videos der Reden bekannt.

Datum

7.10.2018

erwartete Teilnehmerzahl

150

davon Studierende

75



Gesamtkosten

16287 EUR

Gesamteinnahmen

16287 EUR

Eintrittspreis

25 EUR / 35 EUR

Förderung durch andere Institutionen

Landeszentrale für politische Bildung, Sparkasse LVM, StuRa Fachhochschule

Antragssumme an den Studierendenrat

1000 EUR

Einschätzungshilfe

keine

Bemerkung



Beschluss des Studierendenrates vom (18.07.2019) #x: Projektförderung
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat beschließt die Förderung von TEDxMagdeburg in Höhe von 1000 EUR.
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis:
Zusatzinfos:


Lila Rausch - Feministisches Festival

Lila Rausch - Feministisches Festival

Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes

Lila Rausch - Feministisches Festival

Antragssteller*in

Bettina Heyder i.N.d. Feministischen Kollektivs in Koop mit dem Feministischen Referates StuRa(OvGU)

Inhaltliche Beschreibung des Projektes

siehe Anlage

Datum

31.08.2019

erwartete Teilnehmerzahl

250

davon Studierende

175



Gesamtkosten

4000 EUR

Gesamteinnahmen

4000 EUR

Eintrittspreis

0 EUR / 0 EUR

Förderung durch andere Institutionen

ja, siehe Finanzplan

Antragssumme an den Studierendenrat

850 EUR

Einschätzungshilfe

keine

Bemerkung



Beschluss des Studierendenrates vom (18.07.2019) #x: Projektförderung
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat beschließt die Förderung von Lila Rausch - Feministisches Festival in Höhe von 850 EUR.
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis:
Zusatzinfos:


Graffiti-Workshop

Graffiti-Workshop

Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes

Graffiti-Workshop

Antragssteller*in

Lukas Grundmann

Inhaltliche Beschreibung des Projektes

Wir wollen einen Workshop ausarbeiten, der die kreative Selbstentfaltung von Jugendlichen anregen soll.

Zuerst soll es einen Vortrag geben, der über künstlerische Möglichkeiten, aber auch Gefahren und Konsequenzen von nicht legalen Graffiti aufklärt.

Datum

31.08.2019

erwartete Teilnehmerzahl

250

davon Studierende

175



Gesamtkosten

200 EUR

Gesamteinnahmen

/

Eintrittspreis

/

Förderung durch andere Institutionen

/

Antragssumme an den Studierendenrat

200 EUR

Einschätzungshilfe

keine

Bemerkung



Beschluss des Studierendenrates vom (18.07.2019) #3: Projektförderung
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat beschließt die Förderung von Graffiti-Workshop in Höhe von 200 EUR.
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis:
Zusatzinfos:


Berichte

Sprecher*innenbeschlüsse in der Zwischenzeit

Sprecher für Öffentliches

Sprecher für Internes

  • Protokolle
    • Die Verwendung von Textverarbeitung macht es sehr schwer Protokolle in das wiki zu übertragen.
      • Die Texte enthalten beim Übertragen Zeilenumbrüche, die als Absätze interpretiert werden.
      • Auch die Übertragung der unkorrigierten Auszeichnungssprache in ein Dokumentenformat ist weder leserlich noch hilfreich.
      • Ich halte daher dazu an, dass das Protokoll in Auszeichnungssprache des wiki in ".txt" Dateien gesendet und verarbeitet wird.
    • Fehlerhafte(?) Formatierung in der Auszeichnungssprache des Protokolls
      • Im Verlauf der letzen Legislatur wurde begonnen das Datum in das Feld für die Beschlussnummer zu schreiben. Das Ergebnis sieht in der Websansicht ähnlich aus, ist aber falsch.
      • Ich halte daher dazu an, in den Formatierungsvorlagen nach den Bausteinen für das Protokoll zu schauen, und diese nicht blind aus dem letzten Protokoll zu kopieren.
    • Im Archiv befinden sich ausgedruckte Protokolle in Auszeichnungssprache. Für wiki-Seiten kann in der linken Leiste der Seite eine PDF Ansicht oder eine Druckansicht generiert werden. Ich schlage vor in Zukunft eine diser Ansichten für das Ausgedruckte Protokoll zu verwenden.
  • Veröffentlichte Dokumente und Anträge
    • Dokumtene und Anträge auf Webseite und wiki entsprechen nicht dem selben stand.
    • Informationen zu Personen, Logos von Fachschaftsräten und Kontakte zu Hochschulgruppen sind veraltet.
    • Ich schlage vor die Antragsformulare, Satzungen und Ordnungen von der Webseite zu nehmen und stattdessen auf die entsprechnde Stelle im wiki zu verlinken.

Sprecher für Finanzen

Berichte der Fachkoordination

Berichte aus Kommissionen

Berichte der Beauftragten

Nicht Öffentlicher Teil

Die Unterlagen befinden sich im internen Bereich.

Sonstiges

Änderung von Finanzordnung und GVP

Satzungsänderung - finanzielle Entschädigung für die studentischen Qualitätsbeauftragten

Text

Der Studierendenrat möge beschließen die Pharagraphen §25-FO und 3.2.9-GVP wie folgt zu ändern:

FINANZORDNUNG
ALT:
§25 Sprecher*innenentschädigung
Eine Sprecher*innenentschädigung an die [...]


NEU:
§25 Entschädigungen
(1)
Eine Sprecher*innenentschädigung an die [...]

(2)
Die Entschädigung für die, als studentische Qualitätsbeauftragte, im Studierendenrat aktiven Personen wird gemeinsam vom Studierendenrat und der Otto-von-Guericke Universität ermöglicht. Die Anstellung erfolgt an der Universität und wird mit TVL E2 vergütet. Die anfallenden Kosten werden zu gleichen Teilen vom Studierendenrat und der Otto-von-Guericke Universität getragen. Entschädigt werden bis zu 40 Stunden monatlich. Der Studierendenrat bestimmt wie viele Personen im Studierendenrat als SQB aktiv sind und wählt diese. Die Fachschaftsräte sind in in geeigneter Form in die Personalentscheidung einzubeziehen. Der Nachweis über die abgeleisteten Stunden ist der Universität gegenüber zu erbringen, inhaltliche Abstimmung erfolgt mit dem Studierendenrat. Die Aufgabenbereiche sind in 3.2.9-GVP erläutert.

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN
ALT:
3.2.9 Die*Der studentische*r Qualitätsbeauftragte*r (SQB) wird vom Studierendenrat gewählt und arbeitet eng mit der*dem Fachkoordinator*in für Kommisions-und Gremienarbeit und den studentischen Mitgliedern der Kommission für Studium und Lehre (KSL) zusammen.Die*Der SQB ist Teil der Arbeitsgruppe der Qualitätsbeauftragten (AGQB) und arbeitet an derEvaluation und Weiterentwicklung des Qualitätsentwicklungssystem (QES) mit. Sie*Er ist die Schnittstelle zwischen der Studierendenschaft und der Universität in Belangen der Qualitätssicherung und -entwicklung. Die*Der SQB wird zu den Studiengangskonferenzen eingeladen, es steht ihr*ihm frei an diesen teilzunehmen. Die*Der SQB organisiert gemeinsam mit dem Sachgebiet Qualitätssicherung (K33) Seminare für die Fachschaften zur Kompetenzbildung im Bereich der Studiengangsweiterentwicklung. Sie*Er steht den Fachschaften beratend zur Seite und unterstützt die Vernetzung, der in diesen für Studium und Lehre zuständigen Personen. Die Fachschaftsräte können, nach §7(2) und (3) der Satzung zur Sicherung und Entwicklung von Qualität in Studium und Lehre, für Studiengangsgespräche und -konferenzen die*den SQB hinzuziehen. Die Fachschaftsräte können in Abstimmung mit der*dem SQB Anlässe für Studiengangsgespräche geltend machen.


NEU:
3.2.9 Die studentischen Qualitätsbeauftragten (SQB) werden vom Studierendenrat gewählt und arbeiten eng mit der*dem Fachkoordinator*in für Kommisions-und Gremienarbeit und den studentischen Mitgliedern der Kommission für Studium und Lehre (KSL) zusammen. Die*Der SQB arbeitet mit studentischer Perspektive an der Evaluation und Weiterentwicklung des Qualitätsentwicklungssystem (QES) mit. Sie*Er ist die Schnittstelle zwischen der Studierendenschaft und der Universität in Belangen der Qualitätssicherung und -entwicklung. Die Aufgaben umfassen im konkreten:

  1. Die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe der Qualitätsbeauftragten (AGQB)
  2. Die Teilnahme an den Studiengangskonferenzen
  3. Anlassbezogen die Teilnahme an Studiengangsgesprächen
  4. Unterstützung der Fachschaften in den Bereichen Studium und Lehre sowie die Vernetzung, der in den Fachschaften Studium und Lehre zuständigen Personen.
  5. Organisation, gemeinsam mit dem Sachgebiet Qualitätssicherung (K33), von Seminaren für die Fachschaften zur Kompetenzbildung im Bereich der Studiengangsweiterentwicklung.
  6. Teilnahme an weiteren Kommissionssitzungen zum Thema Studium und Lehre
Die Fachschaftsräte können, nach §7(2) und (3) der Satzung zur Sicherung und Entwicklung von Qualität in Studium und Lehre, für Studiengangsgespräche und -konferenzen die*den SQB hinzuziehen. Die Fachschaftsräte können in Abstimmung mit der*dem SQB Anlässe für Studiengangsgespräche geltend machen.

Begründung

Die Arbeit als SQB unterscheidet sich dahingehend von anderen Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung, da durch die feste Einbindung in Universitätsstrukturen wenig Raum für das Erarbeiten und Umsetzten eigener Ideen und Vorhaben gegeben wird und somit zum Teil auch einen Anstrich von Verwaltung bekommt. Gleichzeitig ist ein gewisses Vorwissen notwendig um die Tätigkeit als SQB entsprechend ausüben zu können. Die hohe zeitliche Belastung der Tätigkeiten als SQB an sich und die notwendige Vorarbeit sich in anderen Gremien mit der Arbeitsweise der OvGU vertraut zu machen, führen für mich zu dem Schluss, dass die Arbeit der*des studentischen Qualitätsbeauftragten monetär entschädigt werden muss. Denn obgleich ich während meiner Zeit in der studentischen Selbstverwaltung als Teilzeitstudierender eingeschrieben war – wenn ich nebenbei einer Erwerbstätigkeit hätte nachgehen müssen, hätte ich meinen Aufgaben nicht angemessen wahrnehmen können. Die Möglichkeit zur Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung und die Partizipation in universitären Gremien - allesamt demoraktische Prozesse - darf nicht von der sozialen Lage der Studierenden abhängen.

Ich sehe, und das ist vermutlich die Besonderheit an diesem Finanzierungskonzept, sowohl die Universität als auch den Studierendenrat in der Pflicht die Arbeit des*der SQB finanziell zu entschädigen. Dies hat mehrere Gründe.

  • Das Haushaltsvolumen des Studierendenrats ist gegenüber dem der Universität um ein Vielfaches geringer.
  • Eine ausschließliche Finanzierung durch die Universität würde jedoch Interessenskonflikte schüren, da es nach wie vor Aufgabe der*des SQB ist, in universitären Gremien studentische Interessen, häufig eben auch gegen die Universität, zu vertreten.
  • Andererseits sehe ich auch für die Universität ein Interesse darin, eng mit den studentischen Vertreter*innen zusammenzuarbeiten, gerade auf Studiengangsebene. Die Zustimmung von allen Seiten zu Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungen in den höheren Gremien ist um ein Vielfaches höher, wenn diese durch Maßnahmen aus Studiengangsgesprächen und -konferenzen, begründet sind. Insbesondere, wenn diese Maßnahmen von Lehrenden und Studierenden in einem Prozess auf Augenhöhe gemeinsam erarbeitet werden.
Ein*e SQB, welche genug Zeit hat sich in der zuvor beschriebenen Aufgabe als Schnittstelle zwischen universitären Gremien und der Studierendenschaft zu etablieren, kann diesen Prozess meines Erachtens maßgeblich unterstützen.

Antragssteller*in

Henning Venghaus (Anfang 2017 bis Mitte 2019 Sysakk-Beauftragter und SQB)

Bemerkung

"Die Fachschaftsräte sind in in geeigneter Form in die Personalentscheidung einzubeziehen." Dieser Satz ist mit Absicht vage formuliert, da ich als ehemaliges Studierendenratsmitglied der akutellen Legislatur nicht vorschreiben möchte wie dies zu hanhaben ist. Die Berücksichtigung der Fachschaften in der Entscheidung wurde sich explizit vom Rektorrat gewünscht.

Der Studierendenrat hat sich in seiner Sitzung vom 16.05.2019 positiv gegenüber einer Entschädigung ausgesprochen.
Sitzung/2019-05-16#21_finanzielle_Entsch.C3.A4digung_SQB
Beschlussdokumentation/2019



Nächste Sitzung