Sitzung/2019-05-16: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Stura Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 209: Zeile 209:
  
 
§38 (1) "Zur Durchführung ihrer Aufgaben erhält jede Fachschaft unter Berücksichtigung der Beitragsordnung semesterweise ihre Beiträge." <br>
 
§38 (1) "Zur Durchführung ihrer Aufgaben erhält jede Fachschaft unter Berücksichtigung der Beitragsordnung semesterweise ihre Beiträge." <br>
 +
 +
== Änderung Wahlordnung ==
 +
[Beschluss: Änderung der Satzung]
 +
 +
Bisher:
 +
(2) Die  Mitglieder  des  Studierendenrates  setzen  sich  aus  den  gewählten  Mitgliedern  bzw.  deren Nachrückern zusammen. 
 +
 +
Dann:
 +
(2) Die  Mitglieder  des  Studierendenrates  setzen  sich  aus  den  gewählten  Mitgliedern  zusammen. Gewählte Mitglieder können ihr Mandat an Personen auf Ihrer Liste übertragen und hiernach als Stellverteter fungieren.
 +
 +
== Änderung Satzung ==
 +
 +
{{Antragsbaustein2
 +
|Titel = Satzungänderung
 +
|Antragssteller = Philipp Le
 +
|Datum = 16.05.2019
 +
|Text =
 +
 +
'''$ 12 Änderung der Satzung und Geschäftsordnung '''
 +
 +
(1) Änderungen der Satzung, Finanz- und Beitragsordnung werden vom erweiterten Studierendenrat (Abs. 2) mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder beschlossen.
 +
 +
 +
 +
(2) Der erweiterte Studierendenrat setzt sich aus den Mitgliedern des Studierendenrates gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 und 15 Vertretern der Fachschaftsräte zusammen, wobei eine Person maximal ein Mandat gleichzeitig ausüben darf. Jeder existierende Fachschaftsrat entsendet einen Vertreter. Die Fachschaftsräte, welche die meisten Fachschaftsmitglieder repräsentieren, entsenden je einen weiteren Vertreter, bis die in Satz 1 genannte Anzahl an Vertretern erreicht ist. Die Vertreter müssen gewählte Mitglieder des Fachschaftsrates gemäß § 19 Abs. 1 sein und sind nicht an Weisungen gebunden. Sofern die Geschäftsordnung des Fachschaftsrates keine abweichende Regelung trifft, werden die Vertreter mit Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder auf seinen Sitzungen gewählt.
 +
 +
 +
(3) § 9 Abs. 2 gilt entsprechend.
 +
 +
|Begründung =
 +
 +
*Zu Absatz 1:
 +
 +
Die Fachschaftsräte sind ein essentieller Teil der Studierendenschaft. Sie haben durch ihre Veranstaltungen und Projekte den meisten Kontakt zu Studierenden und machen die Studierendenschaft damit für ihre Mitglieder zu meisten sichtbar.
 +
 +
An Beschlüssen zur Satzung, Finanz- und Beitragsordnung sind die Fachschaftsräte nicht beteiligt, obwohl diese sie unmittelbar betreffen. Es ist nicht einmal vorgesehen, dass die Fachschaftsräte vom Studierendenrat angehört werden müssen. In der Tat entscheiden ausschließlich die Mitglieder des Studierendenrates.
 +
 +
Mit dieser Regelung sollen die Fachschaftsräte bei den wichtigsten Entscheidungen einbezogen werden. Das betrifft insbesondere die Verteilung der Mitgliedsbeiträge. Es wird an dieser Stelle betont, dass das Recht des Studierendenrates, seinen eigenen Haushalt aufzustellen, nicht angetastet wird.
 +
 +
Ziel ist, die demokratische Legitimität der Beschlüsse zu steigern. Der Studierendenrat ist verpflichtet, mit den Fachschaftsräten in Kontakt zu treten und sie gründlich zu informieren. Damit steigt unweigerlich die Transparenz, von der insbesondere die Studierenden profitieren. Die Fachschaftsräte erhöhen durch ihr Feedback und ihre Fachkompetenz zum Thema Finanzen die Qualität der Debatte und der Entscheidungen.
 +
 +
 +
*Zu Absatz 2:
 +
 +
Der Studierendenrat wird für wichtige Beschlüsse neu zusammengesetzt und dieser Form als “erweiterter Studierendenrat” bezeichnet. Dieses Konstrukt ist vom erweiterten Fakultätsrat bekannt. Die Zusammensetzung stellt ein Gleichgewicht zwischen Studierendenrat und den Fachschaftsräten her.
 +
 +
Die Anforderung, dass die Vertreter der Fachschaftsräte in diesem gewählt sein müssen, ergibt sich aus der Tatsache, dass das Beschlussorgan aus von den Studierenden direkt gewählten und damit demokratisch legitimierten Vertretern bestehen muss.
 +
 +
 +
*Zu Absatz 3:
 +
 +
§ 9 Abs. 2 regelt die Beschlussfähigkeit, die Beschlussfassung und dass Minderheitsmeinungen auf Antrag ins Protokoll aufgenommen werden müssen.
 +
 +
 +
}}
 +
 +
 +
{{Beschlussbaustein
 +
|Organ ={{Stura}}es
 +
|Datum = (16.05.2019)
 +
|Nummer =
 +
|Titel = Satzungsänderung
 +
|Text = Der {{Stura}} beschließt die Änderung der Satzung.
 +
|Dafür =
 +
|Dagegen =
 +
|Enthaltung =
 +
|Ergebnis =
 +
|Zusatzinfos =
 +
}}
 +
  
 
== Änderung Statut Preis der Studierendenschaft ==  
 
== Änderung Statut Preis der Studierendenschaft ==  
Zeile 218: Zeile 288:
 
Zur Disksussion zustellen ist, ob diese Ergänzung, bei Annahme, schon in dieser Legislatur erfolgt.
 
Zur Disksussion zustellen ist, ob diese Ergänzung, bei Annahme, schon in dieser Legislatur erfolgt.
  
== Änderung Wahlordnung ==
 
[Beschluss: Änderung der Satzung]
 
 
Bisher:
 
(2) Die  Mitglieder  des  Studierendenrates  setzen  sich  aus  den  gewählten  Mitgliedern  bzw.  deren Nachrückern zusammen. 
 
 
Dann:
 
(2) Die  Mitglieder  des  Studierendenrates  setzen  sich  aus  den  gewählten  Mitgliedern  zusammen. Gewählte Mitglieder können ihr Mandat an Personen auf Ihrer Liste übertragen und hiernach als Stellverteter fungieren.
 
  
 
== Kühlschrank Büro ==
 
== Kühlschrank Büro ==

Version vom 8. Mai 2019, 08:55 Uhr

  • Allgemeines
    • Sitzungsleitung: Tobias Wallrath
    • Protokoll: Laura Rehbein
    • Anwesende Mitglieder:
    • Entschuldigte Mitglieder: Imke Sich
    • Beginn: Uhr
    • Ende: Uhr
    • Ort: Konferenzraum Wohnheim 1

Anfangsblitzlicht

  • kleines Blitzlicht über aktuelle Gemütslage, Zeitkapazitäten plus Stresslevel.

Formalia

Beschlussfähigkeit

Die Beschlussfähigkeit wird mit xx anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.

Beschluss der Tagesordnung

Beschluss des Studierendenrates vom (16.05.2019) #: Beschluss der Tagesordnung
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat beschließt die Tagesordnung.
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis:
Zusatzinfos:


Berichte der Sprecher*innen

Sprecher*innenbeschlüsse in der Zwischenzeit

Sprecherin für Öffentliches

wahrgenommene Termine:

Termine

  • 17.-19. Mai: Hauptsache gesund?! Schwangerschaftsabbrüche, HIV-positiv, Pflege & Geschlecht
  • 24.-26. Mai: Medien, Demokratie und Öffentlichkeitsarbeit
  • Verschoben: Vernetzungstreffen gesellschaft*macht*geschlecht - Ort und Termin werden noch bekannt gegeben

Sprecherin für Internes

Sprecher für Finanzen

Erledigt in Zwischenzeit:

Projektförderung

  • Projekttopf x € (bei gleichmäßiger Verteilung auf die verbleibenden Sitzungen); Antrags-Volumen heutige Sitzung: x € (Stand: 16.05.2019)

Projektförderungsanträge

Romantisches Müllsammeln

Romantisches Müllsammeln

Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes

Romantisches Müllsammeln

Antragssteller*in

Till Isenhuth

Inhaltliche Beschreibung des Projektes

Wir befreien die Elbufer von Müll. Freiwillige machen mit, wir stellen Müllbeutel und Arbeitsschutz.

Datum

16.06.2019

erwartete Teilnehmerzahl

10

davon Studierende

2-10



Gesamtkosten

105,84 €

Gesamteinnahmen

0

Eintrittspreis

0

Förderung durch andere Institutionen

0

Antragssumme an den Studierendenrat

105,84 €

Einschätzungshilfe

Magdeburg wird sauber. Studis/Menschen lernen sich kennen.

Bemerkung



Beschluss des Studierendenrates vom (16.05.2019) #: Projektförderungsantrag
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat beschließt die Förderung von "Romantisches Müllsammeln" in Höhe von 105,84 Euro.
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis:
Zusatzinfos:


Enactus National Cup

Enactus National Cup

Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes

Enactus National Cup

Antragssteller*in

Omar Khemir

Inhaltliche Beschreibung des Projektes

The Enactus National Cup is a showcase of the impact that Enactus teams are achieving around Germany and brings together an international network of student, academic and business leaders from all around Germany so this would allow our team members to compete and present their projects to everyone in the event.

Datum

27-29.05.2019

erwartete Teilnehmerzahl

15

davon Studierende

15



Gesamtkosten

1.965,84 €

Gesamteinnahmen

Eintrittspreis

Förderung durch andere Institutionen

Fara WiWi: 757,92 €

Antragssumme an den Studierendenrat

757,92 €

Einschätzungshilfe

This is the early event where our members would be able to compete and present their projects and this will allow them to participate in the itnernatinoal cup if they win the German Cup.

Bemerkung



Beschluss des Studierendenrates vom (16.05.2019) #: Projektförderungsantrag
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat beschließt die Förderung von "Enactus National Cup" in Höhe von 757,92 Euro.
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis:
Zusatzinfos:


Antifaschistische Hochschultage

Antifaschistische Hochschultage

Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes

Antifaschistische Hochschultage

Antragssteller*in

Annemarie Krebs

Inhaltliche Beschreibung des Projektes

Antifaschismus ist kein zentral-linkes Thema, sondern geht jeden Studierenden etwas an. Die Idee ist, verschiedenen Gruppen, die sich mit dem Thema auseinandersetzen die Möglichkeit zu geben, einen Beitrag zur Aktionswoche zu leisten. Die Veranstaltungen sollen an unterschiedlichen Fakultäten stattfinden, sodass auch räumlich die verschiedensten Studierenden angesprochen und der Zugang erleichtert werden soll. Das Ziel der Veranstaltung ist es (1) Menschen Zugang zu der Thematik zu geben, die bisher noch nicht damit in Berührung gekommen sind uind (2) theoretisches Wissen zu vertiefen. [Mehr, siehe Anhang]

Datum

11.-16.06.2019

erwartete Teilnehmerzahl

500

davon Studierende

400



Gesamtkosten

4.272,00 €

Gesamteinnahmen

4.272,00 €

Eintrittspreis

-

Förderung durch andere Institutionen

miteinander e.V., Fachschaften FHW, FWW, FVST, FNW, FEIT, FMB, MED, FMA, FIN, Hochschulpolitisches Referat

Antragssumme an den Studierendenrat

1.972,00 €

Einschätzungshilfe

siehe Anhang

Bemerkung



Beschluss des Studierendenrates vom (16.05.2019) #: Projektförderungsantrag
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat beschließt die Förderung von "Antifaschistische Hochschultage" in Höhe von 1.972,00 Euro.
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis:
Zusatzinfos:


weitere Berichte

Berichte der Fachkoordinator*innen

Berichte aus Kommissionen

Bericht aus dem Verwaltungsrat

Die Erhöhung auf 40 Euro lässt sich nicht vermeiden, da im Vertrag festgehalten ist, dass der Beitrag mit den Änderungen der Tarife für Monats/Wochen- etc. Karten steigt. Erreicht wurde allerdings, dass Studierende Fahrräder kostenlos in der Straßenbahn befördert dürfen. Zusätzlich wird ein Platz für einen studentische Vertretung geschaffen, sodass in Zukunft mehr Mitspracherecht möglich ist.

Bericht Vernetzungstreffen gegen Rechts

  • Gründung des Antifaschistischen Campus Kollektivs
  • Planung gemeinsamer Aktionen

Berichte der Beauftragten

Wahlen

Wahl der Fachkoordinator*innen

Fachkoordinator*in für Beauftragungen

Beschluss des Studierendenrat vom (16.05.2019) #: Wahl 1 Fachkoordinator*in für Beauftragungen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat wählt XX als Fachkoordinator*in für Beauftragungen.
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis:
Zusatzinfos:


Organisatorisches

Anpassungen Beitragsordnung

Anmerkungen der Uni: "Ich sehe aktuell Probleme in Bezug auf Ordnung selbst und empfehle dringend eine Überarbeitung und Neubekanntmachung. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die neu festgesetzte Beitragshöhe ab dem Zeitpunkt der Beschlussfassung gilt, damit also auch schon für das Sommersemester 2019, was ggf. nicht beabsichtigt war. § 4 Abs. 1 lässt jedoch nichts anderes zu.

Sodann bedarf es einer grundsätzlichen Neugliederung der Ordnung, da Absätze identisch nummeriert sind (in §§1-3) und in§ 4 überzählige Absätze ohne Inhalt aufgeführt werden.

Missverständlich ist ferner in § 2 Abs. 1 die Bezugnahme auf die Beitragsordnung der Studierendenschaft der Hochschule MD-SDL, wenn dort „ des bestimmten Betrages“ steht, der inhaltlich nicht weiter zugeordnet werden kann. Diese Formulierung ist unpräzise, zumindest müsste es wenn dann heißen „des dort bestimmten Beitrages“.

Missverständlich ist darüber hinaus der zweite Absatz in § 2, wonach der Studierendenrat verteilt (bezugnehmend auf eine Änderung), wobei eine höhere Prozentzahl vor der eigentlichen Verteilungs-Prozentzahl genannt wird. Ich wüsste nicht, wie die Abwicklung zu organisieren wäre. Empfehlenswert ist daher eine Konkretisierung in Bezug auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Änderung (zu welchem Semester die neue Beitragshöhe gelten soll).

Zu streichen ist ferner auf Seite 1 die erste Zeile, wo ohne Bezug die OVGU auftaucht. Die Studierendenschaft ist eine rechtlich selbständige Körperschaft.

Für ein inhaltlich nicht umfangreiches Dokument ist mithin ein gewisser Änderungsbedarf gegeben. Der OVGU obliegt aber die Aufsicht, so dass wir dies Infos mit der Bitte um Anpassung/ Präzisierung zeitnah weiter geben sollten."

Der für die Fachschaften ist ebenfalls falsch eingearbeitet.

Bitte Änderungen beschließen die umgesetzt werden soll(t)en.

Änderung Finanzordnung

Änderung §38 (1): "Zur Durchführung ihrer Aufgaben erhält jede Fachschaft nach Beschluss des Studierendenrates unter Berücksichtigung der Beitragsordnung semesterweise ihre Beiträge."

zu:

§38 (1) "Zur Durchführung ihrer Aufgaben erhält jede Fachschaft unter Berücksichtigung der Beitragsordnung semesterweise ihre Beiträge."

Änderung Wahlordnung

[Beschluss: Änderung der Satzung]

Bisher: (2) Die Mitglieder des Studierendenrates setzen sich aus den gewählten Mitgliedern bzw. deren Nachrückern zusammen.

Dann: (2) Die Mitglieder des Studierendenrates setzen sich aus den gewählten Mitgliedern zusammen. Gewählte Mitglieder können ihr Mandat an Personen auf Ihrer Liste übertragen und hiernach als Stellverteter fungieren.

Änderung Satzung

Satzungänderung

Antragssteller(in)

Philipp Le

Datum

16.05.2019

Antragstext

$ 12 Änderung der Satzung und Geschäftsordnung

(1) Änderungen der Satzung, Finanz- und Beitragsordnung werden vom erweiterten Studierendenrat (Abs. 2) mit Zweidrittelmehrheit seiner Mitglieder beschlossen.


(2) Der erweiterte Studierendenrat setzt sich aus den Mitgliedern des Studierendenrates gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 und 15 Vertretern der Fachschaftsräte zusammen, wobei eine Person maximal ein Mandat gleichzeitig ausüben darf. Jeder existierende Fachschaftsrat entsendet einen Vertreter. Die Fachschaftsräte, welche die meisten Fachschaftsmitglieder repräsentieren, entsenden je einen weiteren Vertreter, bis die in Satz 1 genannte Anzahl an Vertretern erreicht ist. Die Vertreter müssen gewählte Mitglieder des Fachschaftsrates gemäß § 19 Abs. 1 sein und sind nicht an Weisungen gebunden. Sofern die Geschäftsordnung des Fachschaftsrates keine abweichende Regelung trifft, werden die Vertreter mit Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder auf seinen Sitzungen gewählt.


(3) § 9 Abs. 2 gilt entsprechend.

Begründung

  • Zu Absatz 1:

Die Fachschaftsräte sind ein essentieller Teil der Studierendenschaft. Sie haben durch ihre Veranstaltungen und Projekte den meisten Kontakt zu Studierenden und machen die Studierendenschaft damit für ihre Mitglieder zu meisten sichtbar.

An Beschlüssen zur Satzung, Finanz- und Beitragsordnung sind die Fachschaftsräte nicht beteiligt, obwohl diese sie unmittelbar betreffen. Es ist nicht einmal vorgesehen, dass die Fachschaftsräte vom Studierendenrat angehört werden müssen. In der Tat entscheiden ausschließlich die Mitglieder des Studierendenrates.

Mit dieser Regelung sollen die Fachschaftsräte bei den wichtigsten Entscheidungen einbezogen werden. Das betrifft insbesondere die Verteilung der Mitgliedsbeiträge. Es wird an dieser Stelle betont, dass das Recht des Studierendenrates, seinen eigenen Haushalt aufzustellen, nicht angetastet wird.

Ziel ist, die demokratische Legitimität der Beschlüsse zu steigern. Der Studierendenrat ist verpflichtet, mit den Fachschaftsräten in Kontakt zu treten und sie gründlich zu informieren. Damit steigt unweigerlich die Transparenz, von der insbesondere die Studierenden profitieren. Die Fachschaftsräte erhöhen durch ihr Feedback und ihre Fachkompetenz zum Thema Finanzen die Qualität der Debatte und der Entscheidungen.


  • Zu Absatz 2:

Der Studierendenrat wird für wichtige Beschlüsse neu zusammengesetzt und dieser Form als “erweiterter Studierendenrat” bezeichnet. Dieses Konstrukt ist vom erweiterten Fakultätsrat bekannt. Die Zusammensetzung stellt ein Gleichgewicht zwischen Studierendenrat und den Fachschaftsräten her.

Die Anforderung, dass die Vertreter der Fachschaftsräte in diesem gewählt sein müssen, ergibt sich aus der Tatsache, dass das Beschlussorgan aus von den Studierenden direkt gewählten und damit demokratisch legitimierten Vertretern bestehen muss.


  • Zu Absatz 3:
§ 9 Abs. 2 regelt die Beschlussfähigkeit, die Beschlussfassung und dass Minderheitsmeinungen auf Antrag ins Protokoll aufgenommen werden müssen.



Beschluss des Studierendenrates vom (16.05.2019) #: Satzungsänderung
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Der Studierendenrat beschließt die Änderung der Satzung.
  1. 15yes.png:
  2. 15no.png:
  3. Pictogram voting neutral.svg:

Ergebnis:
Zusatzinfos:



Änderung Statut Preis der Studierendenschaft

Wie in einer Mail schon angesprochen, würde ich gerne einen zusätzlichen Punkt aufnehmen:

§4 Jury (3) "Mitglieder der Jury erklären sich mit Annahme der Wahl dazu bereit auf ihr Vorschlagsrecht zu verzichten."

Zur Disksussion zustellen ist, ob diese Ergänzung, bei Annahme, schon in dieser Legislatur erfolgt.


Kühlschrank Büro

Da unser Kühlschrank ~788kWh im Jahr verbraucht und ein moderner Kühlschrank nur 1/4 würde ich gerne einen neuen Kühlschrank anschaffen. Angebot: Kühlschrank gebraucht 2 Jahre alt 121 kWh.

Sonstiges