Sitzung/2012-06-21: Unterschied zwischen den Versionen
Zeile 69: | Zeile 69: | ||
Deshalb beantragen wir den Geschäftsverteilungsplan in Abschnitt C (III) durch den ausgeführten weiteren Punkt zu ergänzen. | Deshalb beantragen wir den Geschäftsverteilungsplan in Abschnitt C (III) durch den ausgeführten weiteren Punkt zu ergänzen. | ||
|Antragssteller = Johanna Starke, Human Agents | |Antragssteller = Johanna Starke, Human Agents | ||
− | |Bemerkung = [[:Datei:2012_06_21_Antrag_%C3%84nderung_des_Gesch%C3%A4ftsverteilungsplans_.pdf|Antrag | + | |Bemerkung = [[:Datei:2012_06_21_Antrag_%C3%84nderung_des_Gesch%C3%A4ftsverteilungsplans_.pdf|Antrag auf Änderung des Geschäftsverteilungsplans vom 17.06.2010]] |
}} | }} |
Version vom 19. Juni 2012, 10:16 Uhr
Sitzung vom 21.06.2012
- Allgemeines
- Sitzungsleitung:
- Protokoll: Helen Schmidt
- Anwesende Mitglieder:
- Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
- Entschuldigte Mitglieder:
- Unentschuldigte Mitglieder:
- Beginn: 19:00 Uhr
- Ende: 22:00 Uhr
TOP Berichte
Berichte der Sprecher
Sprecher für Öffentliches
Sprecher für Finanzen
Sprecher für Internes
- Kontaktaufnahme per Mail bzw. Telefonat mit Rektorat, Prüfungsausschussvorsitzende wegen FWW-Attest-Thematik
- Kooperationsvertrag mit LiMA: Linke Medienakademie
- Kleine Weiterleitungen u.ä.: Föderungsbestätigung Upgrade, Kontakt mit der Beauftragten für familienfreundliche Uni, Thema: Zeugnisse in Englisch an RIA, Antrag Gartenreich Wörlitz, Semesternavigator (Dank an Michel)
Berichte der FachkoordinatorInnen & Beauftragten
Berichte aus den Kommissionen
TOP Projektförderungsanträge
Antrag: Exkursion ins Gartenreich Wörlitz
Antrag Exkursion Gartenreich Wörlitz
Antrag: Schulung: Nightline
- Antragssteller: Emanuel Fischer (GHG)
- Förderungssumme: 150 Euro
- Antragsformular + Beschreibung folgt nächste Woche
Anträge: Familienfreundliche Universität (WICHTIG: separater Haushaltsposten)
Antrag: Spielzeugpreise für Kinder auf dem Familienfest
- Erklärung: selbsterklärend
- Kosten: 250,00 Euro
Antrag: Parkmarke für Betreuerin des FME-Kinderzimmer
- Erklärung: "Die Fakultät kann nur eine Parkmarke für die Betreuerinnen finanzieren. Das ist aber ungünstig, weil wir ja mit zwei Kräften dort arbeiten wollen und die auch bis 21 Uhr arbeiten. Von den vom StuRa zur Verfügung gestellten Geldern haben wir bisher einmal Spielzeug gekauft. So viel mehr wird da auch nicht kommen. Könnten wir eine Parkmarke über den StuRa finanzieren? Das sind 10,50 ? pro Monat."
- Kosten: 10,50 Euro im Monat -> Für ein Jahr: 126,00 Euro
Anträge zum Geschäftsverteilungsplan
Beauftragten für den Lehrpreis
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, den Geschäftsverteilungsplan um folgenden Abschnitt zu ergänzen
8. Vier Beauftragte für den Lehrpreis
Die vier Beauftragten für den Lehrpreis sind Mitglieder der Jury, die den Lehrpreis vergibt. Ihre Aufgabe ist es in diesem Rahmen, zusammen mit den anderen Jury-Mitgliedern, ein Thema für den jährlichen Lehrpreis festzulegen und im weiteren Verlauf bei der Entscheidung für eine/n Gewinner/in mitzuwirken. Dabei sollten Sie die Interessen der Studierenden vertreten.Begründung
Im Rahmen des neu eingeführten Lehrpreises wird es notwendig sein, dass sich pro Jahr vier Studierende verantwortlich für dieses Thema zeigen. Die vier Studierenden werden einer Jury angehören, die sowohl das jeweilige Schwerpunktthema des Jahres festlegt als auch auf Grundlage der Zuarbeiten von Studierenden und Fachschaften die Festlegung auf den Gewinner des Lehrpreises. Die Jury wird sich aus 4 Vertreter/innen des Studierendenrates, der Prorektor/in für Studium und Lehre, einer Vertretung des Dezernats Studienangelegenheiten, einem bzw. einer Erziehungswissenschaftler/in als auch wahrscheinlich einem Mitglied der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Otto-von-Guericke-Universität zusammensetzen. Da die Zuständigkeit der Studierendenvertreter fest geregelt werden sollte, scheint es uns am besten geeignet, eine neue Beauftragung mit in den Geschäftsverteilungsplan aufzunehmen, der in den Zuständigkeitsbereich des Sprechers für Inneres fällt.
Deshalb beantragen wir den Geschäftsverteilungsplan in Abschnitt C (III) durch den ausgeführten weiteren Punkt zu ergänzen.Antragssteller*in
Bemerkung
Explizite Nennung der Referate im Geschäftsverteilungsplan
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, den Geschäftsverteilungsplan um einen Abschnitt
zu ergänzen. In diesem Abschnitt sollen alle Referate und Arbeitskreise, sowie deren Aufgaben und Ziele explizit genannt werden. Streichung der impliziten Aufzählung der Referate und Arbeitskreise unter
Begründung
Den Referate sollte eine höhere Stellung im Geschäftsverteilungplan zu teil werden, als die bloße Nennung als Randnotiz.
Desweiteren sollten die Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Referate explizit aufgezeigt werden.Antragssteller*in
Bemerkung
Einrichtung eines Referates für "Hochschulpolitik und nationale Vernetzung"
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, ein
zu gründen. Der Studierendenrat möge weiterhin beschließen, das aktuelle
Begründung
Das "Referat für Hochschulpolitik und nationale Vernetzung" soll folgende Aufgaben erfüllen:
- Beobachten der hochschulpolitischen Situation in der sachsen-anhaltinsichen Landespolitik. Beispielsweise bei zukünftigen Änderungen des Landeshochschulgesetzes. (Zwingende vorraussetzungen für §65 Abs.1 Punkte 1,2 und 3 HSG LSA)
- Vorbereiten von Stellungnahmen des Studierendenrates zu hochschulpolitischen Themen. (Nach §65 Abs.1 Punkt 3 HSG LSA)
- Organisation und vorbereitung regelmässiger Diskussionsrunden zum Thema Hochschulpolitik. (Nach §65 Abs.1 Punkt 1 HSG LSA)
- Koodination und Finanzierung studentischer Teilnahmen an hochschulpolitischen Konferenzen und Tagungen um bundesweite Änderungen der hochschulpolitischen Landschaft im Auge zu behalten. (Nach §65 Abs.1 Punkt 8 HSG LSA)
- Das aktuelle "Hochschulpolitsiche Referat", wird im Geschäftsverteilungsplan nicht erwähnt, dagegen aber ein aktuell nicht existentes "Referat gegen Diskriminierung".
- Das aktuelle "Hochschulpolitische Referat" war in der Legislatur 2011/12 nicht aktiv und kann demnach aufgelöst werden.
Antragssteller*in
Bemerkung
Antrag Anpassung des Geschäftsverteilungsplan
Text
Der Studierendenrat möge beschließen den Änderung des Geschäftsverteilungsplan an folgenden Stellen zu ändern.
- D (Sprecher für Öffentliches)
- (II) Beauftragte
- 1. Beauftragter für den Internetauftritt des Studierendenrates:
- (II) Beauftragte
Streichen des folgenden Satzes:
und hinzufügen dieses Satzes unter unter dem
- Punkt C (Sprecher für Internes)
- (II) Beauftragte
- 6. Beauftragter für die IT-Ausstattung des Büros des Studierendenrates
- (II) Beauftragte
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Antrag Umbenennung des Beauftragten für die IT-Ausstattung
Text
Der Studierendenrat möge beschließen, im Geschäftsverteilungplan den
umzubenennen in
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Referat Berichte
Text
Der Studierendenrat möge folgendes fordern:
Begründung
- Der Studierendenrat gibt bestimmte Aufgaben an Referate und Arbeitskreise ab. Über deren Arbeit wurde in letzter Zeit nicht berichtet. Allerdings sollte der Studierendenrat über diesen bescheid wissen, um alle Tätigkeiten der Studierendenschaft koordinieren zu können.
- Der Geschäftsordnung §8 Abs. 3: "Referate oder Arbeitskreise [...] arbeiten selbständig, und berichten dem Studierendenrat über ihre Arbeit und Ziele quartalsweise." kam in letzter Zeit nur das neu gegründete Internationale Referat nach.
Antragssteller*in
Bemerkung
GO und Finanzordnungänderungsanträge
Anpassung der GO § 18
Text
Der Studierendenrat möge zur Kenntnis nehmen, dass ein falsche Verweis der GO im §18 (3) d (aktuelle Version:)
wie folgt zu ändern ist:
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Abschaffung der Handhabung "Antragsteller dürfen Änderungsantrag annehmen"
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Änderung des § 31 FO Sozialdarlehen im Studierendenrat
Text
Der Studierendenrat möge über den §31 der Finanzordnung der Studierendenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg in der Fassung vom 14.04.2011 eine allgemeine Erheiterung zeigen. Desweitern möge er die alte Fassung (Aus der FO vom 14.09.2006) des Sozialdarlehns wie folgt wiederherstellen wobei "Studentenrat" durch "Studierendenrat" zu ersetzen ist:
- Für die kurzfristige Überbrückung einer persönlichen sozialen Notlage kann der Studierendenrat an Studierende der Otto-von-Guericke-Universität Darlehen ausgeben.
- Die Höhe des Darlehens wird im Einzelfall festgelegt und kann von der beantragten Summe abweichen.
- Beträgt die Höhe des Darlehens pro Student und Haushaltsjahr nicht mehr als 750,00 Euro, benötigt der Antrag die Mehrheit der anwesenden Mitglieder, um beschlossen zu werden. Anderenfalls benötigt der Antrag die absolute Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder, um beschlossen zu werden.
- Der Sprecher für Finanzen hat die ordnungsgemäße Rückzahlung zu überwachen.
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
GO Anträge von Gästen
Text
Der Studierendenrat möge folgende Änderung der Geschäftsordnung beschließen:
- §18 wird um folgenden Absatz 2 ergänzt.
- §18 Abs. 1 wird um folgenden Satz ergänzt:
- Die nachfolgenden Absätze 2, 3, 4 werden zu den Absätzen 3, 4, 5.
Begründung
- Anträge an die Geschäftsordnung dienen dazu, die Effektivität einer Debatte zu steigern und sie Effizient zu gestalten.
- An einer Debatte nehmen i.A. auch alle anwesenden Gäste teil. Die Debatte soll deshalb auch von ihnen mitgestaltet werden können.
- Die aktuelle Geschäftsordnung schließt Antragstellung durch Gäste nicht explizit aus. Sie könnten derzeit vergleichend §17 (2) und (4) bereits Anträge stellen.
- Um das Missbrauchspotential gering zu halten, wird Abs. 1 um eine Einschätzung der Redeleitung ergänzt.
Antragssteller*in
Bemerkung
TOP Diskussion: Begrenzung der Studienzeit
TOP Organisatorisches
- konstituierende Sitzung
- Kennenlernen der neuen Sturas
- weiteres Organisatorisches
nicht öffentlicher Teil