Sitzung/2014-07-03-II
Sitzung vom 4.7.2013 FIN Hörsaal G29-307
- Allgemeines
- Sitzungsleitung: Lisa Schwarze und Emanuel Fischer
- Protokoll: Anne Jacob
- Anwesende Mitglieder:
- Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
- Unentschuldigte Mitglieder:
- Beginn:
- Ende:
Die Beschlussfähigkeit wird mit xx anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.
Überleitung vom Geschäftsordnungsrecht
ŸGO §3 Wahl der Sprecher
- (1) Die Sprecher werden einzeln, getrennt, geheim nach Sachgebiet mit jeweils absoluter Mehr-
heit der satzungsgemäßen Mitglieder in die einzelnen Positionen gewählt.
- (2) Sollte in einem Wahlgang keine absolute Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder für
einen Kandidaten zu Stande kommen, ist ein weiterer Wahlgang für dieses Sprecheramt durchzuführen, wobei der Kandidat mit den wenigsten Stimmen nicht mehr zur Wahl steht.
- (3) Steht für ein Sprecheramt nur ein Kandidat zur Wahl, so wird er im ersten Wahlgang
mit 2/3-Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder gewählt. Wird im ersten Wahlgang keine 2/3-Mehrheit erreicht, gilt er in weiteren Wahlgängen mit absoluter Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder als gewählt.
- (4) Ist ein Sprecheramt wegen vorzeitiger Beendigung der Amtszeit (Abs. (5)) neu zu besetzen,
wird dieses Sprecheramt nach dem in Abschnitt I:§Ÿ3(1)-(3) genannten Verfahren einzeln nachgewählt.
- (5) Die Sprecher werden für eine Wahlperiode gewählt. Die Amtszeit endet außerdem durch:
a. Rücktritt b. Austritt aus der Studierendenschaft c. Bestätigter Konstruktiver Misstrauensantrag d. Exmatrikulation
ŸGO §19 Wahlen
- (1) Für alle vorzunehmenden Wahlen werden von den Mitgliedern und dem Sitzungsleiter
Wahlvorschläge unterbreitet.
- (2) Sofern in Satzung, Geschäfts-, Finanz- oder Beitragsordnung nicht anders geregelt, wird
bei Wahlen nach Abschnitt II: ٤19 (3)-(5) verfahren.
- (3) Sollte in einem Wahlgang keine absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder für einen
Kandidaten zu Stande kommen, ist ein weiterer Wahlgang für diesen Posten durchzuführen, wobei der Kandidat mit den wenigsten Stimmen nicht mehr zur Wahl steht.
- (4) Steht für eine Wahl nur ein Kandidat zur Verfügung, so wird er im ersten Wahlgang
mit absoluter Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder gewählt. Wird im ersten Wahl- gang keine absolute Mehrheit der satzungsgemäßen Mitglieder erreicht, gilt er in weiteren Wahlgängen mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder als gewählt.
- (5) Sollte ein abweichendes Wahlverfahren notwendig sein, ist dieses vor der Wahl durch den
Studierendenrat zu beschließen
Vorschlag: Sind für ein Amt n Personen zu wählen, so wird über jede Person einzeln abgestimmt, nachdem sich alle Kandidaten für das Amt vorgestellt haben. Dabei hat jedes Sturamitglied n Stimmen. Erreicht bei der Wahl dann eine Person eine einfache Mehrheit, so ist sie gewählt. Gibt es ein Patt zwischen 2 Personen, entscheidet eine Stichwahl.
- Sollte es keinen Stellvertreter für ein Gremium geben, das eh kaum tagt (seltener als 1/Monat), wird dieser erst gewählt, wenn es nötig ist. Jedes ordentlich gewählte Mitglied des Stura darf dort Absprache mit den Sprechern (mindestens 2) ohne weitere Wahl bei Vertretungsbedarf vertreten.
- "+..." ist ein Vorschlag an den Kandidaten, die zusätzlichen genanten Posten zu übernehmen
TOP 2 Wahlen
TOP 2.1 Wahl einer Wahlkommission
- Text:
- Der Studierendenrat wählt xx und xy als Wahlkommission.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xx und xy nehmen die Wahl an.
TOP 2.2 Wahl der Sprecher/innen
Wahl eines Sprechers für Finanzen
- Text:
- Der Studierendenrat wählt xx als Sprecher für Finanzen.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xx nimmt die Wahl an.
Wahl eines/einer Sprecher/in für Internes
- Text:
- Der Studierendenrat wählt xx zur Sprecher für Internes.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xx nimmt die Wahl an.
Wahl eines/einer Sprecher/in für Öffentliches
- Text:
- Der Studierendenrat wählt xx zum Sprecher für Öffentliches.
Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: xx nimmt die Wahl an.