Sitzung/2019-08-01
Diese Seite zeigt den aktuellen Stand der Tagesordnung
- Allgemeines
- Sitzungsleitung: xx
- Protokoll: xx
- Anwesende Mitglieder:
- Entschuldigte Mitglieder:
- Beginn: 19.00 Uhr
- Ende: Uhr
- Ort: Konferenzraum H1
Formalia
- Es gibt ein kleines Blitzlicht über aktuelle Gemütslage, Zeitkapazitäten plus Stresslevel.
- Die Beschlussfähigkeit wird mit xx anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern festgestellt.
- Text:
- Der Studierendenrat beschließt für das Schreiben des Protokolls bei der Sitzung und die Nachbereitung des Protokolls eine Vergütung von 10 Euro/Stunde. Die Nachbereitung hat die Dauer der Sitzung nicht zu überschreiten.
Ergebnis:
Zusatzinfos:
Wahlen
- Text:
- Der Studierendenrat wählt x zur/zum Beauftragten für Gremienwahlen.
Ergebnis:
Zusatzinfos:
Projektförderung
- Es liegen drei Anträge auf Unterstützung von Projekten und kulturellen Veranstaltungen vor
- Ein Antrag wird nicht auf dieser Sitzung behandelt, da die Antragstellenden verhindert sind.
Projektförderungstopf: Bei gleichmäßiger Verteilung ~2100€ pro Sitzung, heutige Antragssumme: 1050€
Lila Rausch - Feministisches Festival
Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes
Antragssteller*in
Inhaltliche Beschreibung des Projektes
Datum
erwartete Teilnehmerzahl
davon Studierende
Gesamtkosten
Gesamteinnahmen
Eintrittspreis
Förderung durch andere Institutionen
Antragssumme an den Studierendenrat
Einschätzungshilfe
Bemerkung
- Text:
- Der Studierendenrat beschließt die Förderung von Lila Rausch - Feministisches Festival in Höhe von 850 EUR.
Ergebnis:
Zusatzinfos:
Graffiti-Workshop
Titel / Name der Veranstaltung oder des Projektes
Antragssteller*in
Inhaltliche Beschreibung des Projektes
Wir wollen einen Workshop ausarbeiten, der die kreative Selbstentfaltung von Jugendlichen anregen soll.
Zuerst soll es einen Vortrag geben, der über künstlerische Möglichkeiten, aber auch Gefahren und Konsequenzen von nicht legalen Graffiti aufklärt.Datum
erwartete Teilnehmerzahl
davon Studierende
Gesamtkosten
Gesamteinnahmen
Eintrittspreis
Förderung durch andere Institutionen
Antragssumme an den Studierendenrat
Einschätzungshilfe
Bemerkung
- Text:
- Der Studierendenrat beschließt die Förderung von Graffiti-Workshop in Höhe von 200 EUR.
Ergebnis:
Zusatzinfos:
Wahlen der Referate
Es sind zu entlasten und zu wählen:
- Referate bestehend aus: Referent*in, Sprecher*in für Finanzen, Ansprechpartner*in für den Studierendenrat
- Feministisches Referat
- Referat für Internationale Angelegenheiten
- Kulturreferat
- Lesbi-schwules Referat "DykeAndGay"
- Uni.versum
- Uni-Filmteam
- Nightline
- Bündnis "Studierende gegen Rechts"
Referat für Internationale Angelegenheiten (RIA)
- Text:
- Der Studierendenrat entlastet die Referentinnen und Referenten des Referates für Internationale Angelegenheiten.
Ergebnis:
Zusatzinfos:
Lukas: Ich habe mit Sophie vom RIA Kontakt aufgenommen. Das Referat möchte die Stellen Referent*in mit Angelo Göpel und Yash Shah als Sprecher*in für Finanzen besetzen. Ich schlage Angelo Göpel als Referent*in vor. Sophie schlägt Yash Shah als Sprecher*in für Finanzen vor. §8 der GO sollte mal angefasst werden. Meeeega Umständlich.
- Text:
- Der Studierendenrat wählt Angelo Göpel zur/zum Referent*in für Internationale Angelegenheiten.
Ergebnis:
Zusatzinfos:
- Text:
- Der Studierendenrat wählt die/den Referent*in für Internationale Angelegenheiten.
- 1. Angelo Göpel:
- 2. Wenn es nur eine*n Kandidat*in gibt, diesen Baustein löschen und oberen nehmen.:
- :
Ergebnis:
Zusatzinfos:
- Text:
- Der Studierendenrat wählt Yash Shah zur/zum Sprecher*in für Finanzen des Referats für Internationale Angelegenheiten.
Ergebnis:
Zusatzinfos:
- Text:
- Der Studierendenrat wählt die/den Sprecher*in für Finanzen des Referats für Internationale Angelegenheiten.
Ergebnis:
Zusatzinfos:
Andere Referate
Sollten andere Referate anwesend sein, können die Bausteine hier rauskopiert werden. Bausteine befinden sich auskommentiert im "Bearbeiten".
Berichte
Sprecher*innenbeschlüsse in der Zwischenzeit
Sprecher für Öffentliches
Sprecher für Internes
Veröffentlichte Dokumente, Anträge und stura-md.de
Dokumente und Anträge auf Webseite und Wiki entsprechen nicht dem selben Stand.
Informationen zu Personen, Logos von Fachschaftsräten und Kontakte zu Hochschulgruppen sind veraltet.
Ich schlage vor die Antragsformulare, Satzungen und Ordnungen von der Webseite zu nehmen und stattdessen auf die entsprechende Stelle im Wiki zu verlinken.
Till I. hat angemerkt, dass das Impressum noch geupdatet werden muss. Öffi und Intern sollten die Änderungsvorschläge sammeln, sodass wir gezielt und aufeinander abgestimmt Wiki und Webseite erneuern können. So können sich die Erstsemester auf einer übersichtlichen und eindeutigen Webseite informieren.
Protokolle
Im Verlauf der letzten Legislatur wurde begonnen das Datum in das Feld für die Beschlussnummer zu schreiben.
Es gab Verwechslungen von Vorlagen für konkurrierende Abstimmungen (Wahlbaustein) und normalen Abstimmungen (Beschlussbausteine).
Ich halte daher dazu an, in den Formatierungsvorlagen nach den Bausteinen für das Protokoll zu schauen, und diese nicht aus dem letzten Protokoll zu kopieren.
Im Archiv befinden sich ausgedruckte Protokolle in Auszeichnungssprache. Für wiki-Seiten kann in der linken Leiste der Seite eine PDF Ansicht oder eine Druckansicht generiert werden. Ich schlage vor in Zukunft eine dieser Druckansichten für das Ausgedruckte Protokoll zu verwenden.
Neue Protokollbausteine
Ich werde einen neuen Satz an Protokollbausteinen mit Anleitung erstellen.
Der aktuelle Satz an Protokollbausteinen ist sehr umfangreich, ungünstig dokumentiert und wird nicht vollständig genutzt (Funktionen wie automatischer Katalog, Bausteine für Anfragen usw.).
Durch einen neuen reduzierten Satz an Bausteinen erhoffe ich weniger Aufwand beim Schreiben und korrigieren des Protokolls.
Wer Ideen und Anregungen für neue Vorlagen hat schreibt mir eine Mail :D.
Sprecher für Finanzen
- Überweisungen
- Sozialdarlehen
- Mails
- Kontakt mit Uni bzgl Semesterbeiträgen
Berichte der Fachkoordination
Berichte aus Kommissionen
Berichte der Beauftragten
Nicht Öffentlicher Teil
Die Unterlagen befinden sich im internen Bereich.
Änderung von Finanzordnung und GVP
Text
Der Studierendenrat möge beschließen die Pharagraphen §25-FO und 3.2.9-GVP wie folgt zu ändern:
FINANZORDNUNG
ALT:
§25 Sprecher*innenentschädigung
Eine Sprecher*innenentschädigung an die [...]
NEU:
§25 Entschädigungen
(1)
Eine Sprecher*innenentschädigung an die [...]
(2)
Die Entschädigung für die, als studentische Qualitätsbeauftragte, im Studierendenrat aktiven Personen wird gemeinsam vom Studierendenrat und der Otto-von-Guericke Universität ermöglicht. Die Anstellung erfolgt an der Universität und wird mit TVL E2 vergütet. Die anfallenden Kosten werden zu gleichen Teilen vom Studierendenrat und der Otto-von-Guericke Universität getragen. Entschädigt werden bis zu 40 Stunden monatlich. Der Studierendenrat bestimmt wie viele Personen im Studierendenrat als SQB aktiv sind und wählt diese. Die Fachschaftsräte sind in in geeigneter Form in die Personalentscheidung einzubeziehen. Der Nachweis über die abgeleisteten Stunden ist der Universität gegenüber zu erbringen, inhaltliche Abstimmung erfolgt mit dem Studierendenrat. Die Aufgabenbereiche sind in 3.2.9-GVP erläutert.
GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN
ALT:
3.2.9 Die*Der studentische*r Qualitätsbeauftragte*r (SQB) wird vom Studierendenrat gewählt und arbeitet eng mit der*dem Fachkoordinator*in für Kommisions-und Gremienarbeit und den studentischen Mitgliedern der Kommission für Studium und Lehre (KSL) zusammen.Die*Der SQB ist Teil der Arbeitsgruppe der Qualitätsbeauftragten (AGQB) und arbeitet an derEvaluation und Weiterentwicklung des Qualitätsentwicklungssystem (QES) mit. Sie*Er ist die Schnittstelle zwischen der Studierendenschaft und der Universität in Belangen der Qualitätssicherung und -entwicklung. Die*Der SQB wird zu den Studiengangskonferenzen eingeladen, es steht ihr*ihm frei an diesen teilzunehmen. Die*Der SQB organisiert gemeinsam mit dem Sachgebiet Qualitätssicherung (K33) Seminare für die Fachschaften zur Kompetenzbildung im Bereich der Studiengangsweiterentwicklung. Sie*Er steht den Fachschaften beratend zur Seite und unterstützt die Vernetzung, der in diesen für Studium und Lehre zuständigen Personen. Die Fachschaftsräte können, nach §7(2) und (3) der Satzung zur Sicherung und Entwicklung von Qualität in Studium und Lehre, für Studiengangsgespräche und -konferenzen die*den SQB hinzuziehen. Die Fachschaftsräte können in Abstimmung mit der*dem SQB Anlässe für Studiengangsgespräche geltend machen.
NEU:
3.2.9 Die studentischen Qualitätsbeauftragten (SQB) werden vom Studierendenrat gewählt und arbeiten eng mit der*dem Fachkoordinator*in für Kommisions-und Gremienarbeit und den studentischen Mitgliedern der Kommission für Studium und Lehre (KSL) zusammen. Die*Der SQB arbeitet mit studentischer Perspektive an der Evaluation und Weiterentwicklung des Qualitätsentwicklungssystem (QES) mit. Sie*Er ist die Schnittstelle zwischen der Studierendenschaft und der Universität in Belangen der Qualitätssicherung und -entwicklung.
Die Aufgaben umfassen im konkreten:
- Die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe der Qualitätsbeauftragten (AGQB)
- Die Teilnahme an den Studiengangskonferenzen
- Anlassbezogen die Teilnahme an Studiengangsgesprächen
- Unterstützung der Fachschaften in den Bereichen Studium und Lehre sowie die Vernetzung, der in den Fachschaften Studium und Lehre zuständigen Personen.
- Organisation, gemeinsam mit dem Sachgebiet Qualitätssicherung (K33), von Seminaren für die Fachschaften zur Kompetenzbildung im Bereich der Studiengangsweiterentwicklung.
- Teilnahme an weiteren Kommissionssitzungen zum Thema Studium und Lehre
Begründung
Die Arbeit als SQB unterscheidet sich dahingehend von anderen Tätigkeiten in der studentischen Selbstverwaltung, da durch die feste Einbindung in Universitätsstrukturen wenig Raum für das Erarbeiten und Umsetzten eigener Ideen und Vorhaben gegeben wird und somit zum Teil auch einen Anstrich von Verwaltung bekommt. Gleichzeitig ist ein gewisses Vorwissen notwendig um die Tätigkeit als SQB entsprechend ausüben zu können. Die hohe zeitliche Belastung der Tätigkeiten als SQB an sich und die notwendige Vorarbeit sich in anderen Gremien mit der Arbeitsweise der OvGU vertraut zu machen, führen für mich zu dem Schluss, dass die Arbeit der*des studentischen Qualitätsbeauftragten monetär entschädigt werden muss. Denn obgleich ich während meiner Zeit in der studentischen Selbstverwaltung als Teilzeitstudierender eingeschrieben war – wenn ich nebenbei einer Erwerbstätigkeit hätte nachgehen müssen, hätte ich meinen Aufgaben nicht angemessen wahrnehmen können. Die Möglichkeit zur Mitarbeit in der studentischen Selbstverwaltung und die Partizipation in universitären Gremien - allesamt demoraktische Prozesse - darf nicht von der sozialen Lage der Studierenden abhängen.
Ich sehe, und das ist vermutlich die Besonderheit an diesem Finanzierungskonzept, sowohl die Universität als auch den Studierendenrat in der Pflicht die Arbeit des*der SQB finanziell zu entschädigen. Dies hat mehrere Gründe.
- Das Haushaltsvolumen des Studierendenrats ist gegenüber dem der Universität um ein Vielfaches geringer.
- Eine ausschließliche Finanzierung durch die Universität würde jedoch Interessenskonflikte schüren, da es nach wie vor Aufgabe der*des SQB ist, in universitären Gremien studentische Interessen, häufig eben auch gegen die Universität, zu vertreten.
- Andererseits sehe ich auch für die Universität ein Interesse darin, eng mit den studentischen Vertreter*innen zusammenzuarbeiten, gerade auf Studiengangsebene. Die Zustimmung von allen Seiten zu Änderungen an Studien- und Prüfungsordnungen in den höheren Gremien ist um ein Vielfaches höher, wenn diese durch Maßnahmen aus Studiengangsgesprächen und -konferenzen, begründet sind. Insbesondere, wenn diese Maßnahmen von Lehrenden und Studierenden in einem Prozess auf Augenhöhe gemeinsam erarbeitet werden.
Antragssteller*in
Bemerkung
"Die Fachschaftsräte sind in in geeigneter Form in die Personalentscheidung einzubeziehen." Dieser Satz ist mit Absicht vage formuliert, da ich als ehemaliges Studierendenratsmitglied der akutellen Legislatur nicht vorschreiben möchte wie dies zu hanhaben ist. Die Berücksichtigung der Fachschaften in der Entscheidung wurde sich explizit vom Rektorrat gewünscht.
Sitzung/2019-05-16#21_finanzielle_Entsch.C3.A4digung_SQB
Beschlussdokumentation/2019
Fahrtkostenrückerstattung 61. Mitgliederversammlung des fZS
- Der StuRa möge die Fahrtkosten im Rahmen der Teilnahme an der Mitgliederversammlung der fZS, den Teilnehmer*innen zurückerstatten.
Text
Erstattung der Reisekosten in Höhe von 143,50 €
- Hin- und Rückfahrt Magdeburg - Freiburg bei Lüneburg für 3 Personen mit dem Zug: 143,50€
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
- Text:
- Der Studierendenrat beschließt die Reisekosten in voraussichtlicher Höhe von 143,50 € zu erstatten.
Ergebnis:
Zusatzinfos:
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