CP-Regelung für Bafög-EmpfängerInnen
Antragssteller(in)
Datum
Antragstext
Begründung
Das neue Hochschulgesetz beauftragt die Universitäten mit einer Festlegung welche Mindestanzahl an Credit Points ein/e StudentIn erreicht haben muss umd weiterhin Bafög zu erhalten (ab 4. 5. 6. Semester). Dabei gibt es keine Vorschriften seitens des Bafög-Amtes. Das Bafög-Amt (in Person eines stellv. Abteilungsleiters) empfiehlt jedoch bei einem Standardstudiengang, welcher nach 4. Semester 120 Credit Points hat eine Grenze zwischen 90-100 Credit Points und spricht sich auch für die Möglichkeit der Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen aus höheren Semestern aus. Der Antrag würde bei einem Standardstudiengang folgende Mindest-Credit-Points -nach dem 4. Semester sind 96 CP nötig (von regulären 120 CP) -nach dem 5. Semester sind 120 CP nötig (von regulär 150) -nach dem 6. Semester sind 144 CP nötig (von regulären 180 CP)
Die Thematik ist insbesondere an der FVST aktuell an welcher die Grenze momentan bei 104 Credit Points liegt ohne die Möglichkeit von Anrechung von Leistungen aus höheren Semestern, wodurch es auch schon zu einigen Problemfällen gekommen ist.
Zusammenstellung: Argumente (zusammengestellt durch Fara FVST
- warum sollten wir unseren eigenen Studies schaden?
- wer von seinen Eltern finanziert wird, hat nach dem 4. Semester auch keine Sanktionen zu befürchten, wenn er/sie nicht alle CP bis dahin abgeleistet hat
- Bafög-EmpfängerInnen sind schon benachteiligt, da sie aus finanz-schwachen Familien kommen und später mit Schulden ins Berufsleben starten
- es müssen StudentInnen aus finanziellen Gründen ihr Studium abbrechen, das wäre zu Lasten der Fakultät da weniger StudentInnen
- wenn strenge Regeln für Bafög-EmpfängerInnen gelten, müssten die anderen StudentInnen auch kontrolliert werden
- Der stellv. Abteilungsleiter des Bafög-Amtes meinte, dass an der FVST mit die schwersten Studienfächer sind und aus Erfahrung eben viele in den „Knackfächern“ (Mathe, Thermodynamik, Org.Chemie, Physik. Chemie) durchfallen und/oder schieben
- mit Krankheitsschein erkennt das Bafög-Amt jeweilige CPs für Prüfungen an, die auf Grund von Krankheit nicht abgelegt werden konnten
- neue Regelungen verhindern Bürokratie und „Schummelei“!!!!
- mit Krankheitsschein erkennt das Bafög-Amt jeweilige CPs für Prüfungen an, die auf Grund von Krankheit nicht abgelegt werden konnten
- strenge Regelungen setzen unsere StudentInnen zusätzlich UNTER DRUCK (Bachelor schon hart genug!!!!)
AntragstellerIn
- Emanuel Fischer (GHG)
Eingereicht für Sitzung
- 13.01.2011
Antragstext
Der Studierendenrat spricht sich dafür aus als Grenze für den Bafög-Bezug das Erreichen von 80% der regulären Creditpoints des jeweiligen Semesters festzulegen. Außerdem sollen bereits ablegete Fächer bzw. Module aus höheren Semester angerechnet werden können, um eventuelle offene Prüfungen auszugleichen.
Begründung
Das neue Hochschulgesetz beauftragt die Universitäten mit einer Festlegung welche Mindestanzahl an Credit Points ein/e StudentIn erreicht haben muss umd weiterhin Bafög zu erhalten (ab 4. 5. 6. Semester). Dabei gibt es keine Vorschriften seitens des Bafög-Amtes. Das Bafög-Amt (in Person eines stellv. Abteilungsleiters) empfiehlt jedoch bei einem Standardstudiengang, welcher nach 4. Semester 120 Credit Points hat eine Grenze zwischen 90-100 Credit Points und spricht sich auch für die Möglichkeit der Anrechnung von bereits erbrachten Leistungen aus höheren Semestern aus. Der Antrag würde bei einem Standardstudiengang folgende Mindest-Credit-Points -nach dem 4. Semester sind 96 CP nötig (von regulären 120 CP) -nach dem 5. Semester sind 120 CP nötig (von regulär 150) -nach dem 6. Semester sind 144 CP nötig (von regulären 180 CP)
Die Thematik ist insbesondere an der FVST aktuell an welcher die Grenze momentan bei 104 Credit Points liegt ohne die Möglichkeit von Anrechung von Leistungen aus höheren Semestern, wodurch es auch schon zu einigen Problemfällen gekommen ist.
Zusammenstellung: Argumente (zusammengestellt durch Fara FVST)
- Warum sollten wir unsren eigenden Studies schaden?
- wer von seinen Eltern finanziert wird, hat nach dem 4. Semester auch keine Sanktionen zu befürchten, wenn er/sie nicht alle CP bis dahin abgeleistet hat
- Bafög-EmpfängerInnen sind schon benachteiligt, da sie aus finanz-schwachen Familien kommen und später mit Schulden ins Berufsleben starten
- es müssen StudentInnen aus finanziellen Gründen ihr Studium abbrechen, das wäre zu Lasten der Fakultät da weniger StudentInnen
- wenn strenge Regeln für Bafög-EmpfängerInnen gelten, müssten die anderen StudentInnen auch kontrolliert werden
- Der stellv. Abteilungsleiter des Bafög-Amtes meinte, dass an der FVST mit die schwersten Studienfächer sind und aus Erfahrung eben viele in den „Knackfächern“ (Mathe, Thermodynamik, Org.Chemie, Physik. Chemie) durchfallen und/oder schieben
- mit Krankheitsschein erkennt das Bafög-Amt jeweilige CPs für Prüfungen an, die auf Grund von Krankheit nicht abgelegt werden konnten
- neue Regelungen verhindern Bürokratie und „Schummelei“!!!!
- mit Krankheitsschein erkennt das Bafög-Amt jeweilige CPs für Prüfungen an, die auf Grund von Krankheit nicht abgelegt werden konnten
- strenge Regelungen setzen unsere StudentInnen zusätzlich UNTER DRUCK (Bachelor schon hart genug!!!!)