Satzungen der Fachschaften

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Ausgangssituation

  • Bei der Neubearbeitung unserer Satzung (FME) ist Jörg Schulz auf diverse Ungereimtheiten in Zusammunghang mit den Satzungen und Geschäftsordnungen der Fachschaftsräte gestoßen.


Letzter Stand (E-Mail von Jörg vom Mai 2010)

1.) Satzungen der Fachschaften

Die Problematik ist Euch sicher allen bekannt- hier trotzdem noch einmal eine kleine Zusammenfassung über den Hintergrund der Angelegenheit: Ich hatte ja vor einiger Zeit einmal geschrieben, dass nach Aussage eines Juristen aus der Stabsstelle Recht der Medizinischen Fakultät sich die Fachschaften gemäß Satzung der Studierendenschaft keine eigene Satzung geben dürfen. Dieser Jurist allerdings hat sich die Satzung der Studierendenschaft nicht sehr genau durchgelesen. Nach § 20, Absatz 3 (a) dieser (siehe Verwaltungshandbuch, B-Rundschreiben, Studenten- und Fachschaftsratsangelegenheiten) haben die Fachschaften nämlich doch das Recht, sich eine eigene Satzung zu geben (worauf Frau Schwotzer, Leiterin der Rechtsstelle (Hauptuni), hinwies). D.h. jede Fachschaft kann sich eine Satzung geben, muss es aber nicht (die Satzung der Studierendenschaft gilt ja sowieso).

Diese Satzungen erhalten allerdings erst Gültigkeit, wenn sie im Verwaltungshandbuch veröffentlicht sind (bisher ist das nur die der FVST).

Nun müsst Ihr Euch also bitte überlegen, ob Ihr eine rechtsgültige Satzung für Eure Fachschaft haben möchtet, oder eben nicht (wenn hier nichts anderes drin steht als in der der Studierendenschaft, ist sie sicher weniger sinnvoll; spezielle Dinge können vielleicht auch in der Geschäftsordnung geregelt werden... macht Euch Gedanken). Ich würde dann die den Mittelsmann spielen und die satzungswilligen Fa(s)Rä bei dem Marsch durch die Bürokratie begleiten (Frau Schwotzer hat sich eine zentrale Ansprechperson gewünscht, deshalb biete ich mich an).

Dieser Bürokratiemarsch sieht so aus:

1.) Ihr schickt mir Euren Satzungsentwurf. Diesen lest Ihr euch bitte vorher noch einmal durch und schaut schon einmal grob drüber, ob er im Einklang mit der Satzung der Studierendenschaft ergeht (das muss er nämlich). Gern könnt Ihr Fragen, Kommentare o.ä. hinzufügen. 2.) Ich leite die gesammelten Werke an Frau Schwotzer (Rechtsstelle) weiter, welche zuversichtlich ist, dass Sie die Durchsicht in diesem Semester noch schafft (falls sie dann Fragen o.ä. hat wendet sie sich an mich, ich würde sie dann entsprechend weiterleiten). 3.) Ich schicke Euch die rechtlich geprüften Satzungen zurück (ggf. müsstet Ihr sie dann noch einmal anpassen, neu abstimmen und noch einmal die Rechtstelle zur Kontrolle geben). 4.) Ist die neue Satzung dann rechtlich koscher, würde ich sie ins Rektorat zur Gegenzeichnung durch den Rektor (muss auch sein) schicken, sodass sie dann im Verwaltungshandbuch veröffentlicht werden kann und endlich auch Gültigkeit hat.

Bisher habe ich folgende Satzungen: - Mathe Alt und Neu (ich würde, wenn Ihr nicht kommentieren wollt, "NEU" an Frau Schwotzer senden; "ALT" wäre ja dann sicher unnötig, oder?) - FIN (habt Ihr noch Zusätze?) - FEIT (habt Ihr noch Zusätze?) - FVST (novellieren?)

Bitte gebt mir auch Bescheid, wenn Ihr Euch keine Satzung geben wollt.

Ich stelle mir folgenden Zeitrahmen vor: Gern würde ich bis zum 28.05. alle Dokumente zur Durchsicht durch Frau Schwotzer zusammen haben- bitte also bis dahin um Rückmeldung.

Zu Finanz- und Geschäftsordnungen: - Die Satzung der Studierendenschaft sieht für jeden Fachschaftsrat eine Geschäftsordnung ("auf Grundlage der Satzung und der Finanzordnung der Studierendenschaft, die den Ablauf und die Organisation der Sitzungen, die Beschlussfassung, die Bekanntgabe der Beschlüsse, die Arbeit und den internen Aufbau des Fachschaftsrates regelt) vor (§ 15). Die ist keine Kann-Bestimmung. - Die Finanzen der Fachschaftsräte müssen gemäß Finanzordnung der Studierendenschaft verwaltet werden. Nähere Bestimmungen können in einer eigenen Finanzordnung geregelt werden. - Da es sich bei der Geschäfts- und Finanzordnung eines Fachschaftsrates um innerorganliche Bestimmungen handelt, müssen (und werden) diese nicht im Verwaltungshandbuch veröffentlicht und bedürfen somit auch nicht der Bestätigung durch den Rektor. Die beiden Ordnungen sind somit also Euer privates Ding (ihr könnt natürlich trotzdem, höchstwahrscheinlich eher im Falle der Finanzordnung, um rechtliche Überprüfung bei Frau Schwotzer bitten).


Probleme und Dinge, die geklärt werden müssen

  • Müssen die Satzungen im Verwaltungshandbuch veröffentlicht werden, oder ist dies Sache der Fakultäten bzw. Fachschaften?
  • Die Satzung des StuRa regelt nur, dass ein Fachschaftsrat aus "mindestens 4" Mitgliedern bestehen müssen. Wann und wie es mehr sein dürfen, ist nich geregelt. Die Wahlbekanntmachung von 2010 hat derzeit die Satzungen der FaRas als Grundlage - diese sind jedoch teilweise garnicht vorhanden. So gesehen müssten ja doch alle FaRas sich eine Satzung geben, damit der Punkt eindeutig geregelt ist.
  • Ich werde mal in Erfahrung bringen, was Jörg bei der Frau Schwotzer erreichen konnte ...