Sitzung/2010-12-09: Unterschied zwischen den Versionen

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# Die Studierendenschaft stellt einen jährlichen Haushaltsplan auf, der vom Studierendenrat beschlossen wird.
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# Der Sprecher für Finanzen ist für ein ordnungsmäÿiges Kassenwesen im Ein􏰝ussbereich der Geschäftsordnung, nach der er gewählt wurde, verantwortlich.
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*Die Sprecher für Finanzen des Studierendenrates, der Fachschaften und der Referate sind für ein ordnungsmäßiges Kassenwesen im Einflussbereich der Geschäftsordnung, nach der sie gewählt wurden, verantwortlich.
  
 
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Version vom 2. Dezember 2010, 09:48 Uhr

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Sitzung vom 9.12.2010

  • Allgemeines
    • Sitzungsleitung:
    • Protokoll:
    • Anwesende Mitglieder:
    • Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
    • Unentschuldigte Mitglieder:
    • Beginn: 19 Uhr
    • Ende:

TOP Berichte

Berichte der SprecherInnen

Sprecherin für Öffentliches

Sprecher für Finanzen

Sprecher für Internes

Berichte der Fachkoordinatoren & Beauftragten

Berichte aus den Kommissionen

TOP Anträge

Antrag "IGER MEDIA"

Anträge zur Änderung der Finanzordnung

Vorschläge für Änderungen an der FO & GO

Anpassung der FO (Referate & Fachschaftsräte)

Text

Wir beantragten die Anpassung und Ergänzung der Finanzordnung um die unten genanten Punkte.

Begründung

Da die Gelder, die die jeweiligen Untergruppierungen des Studierendenrates nutzen, öffentlicher Natur sind, hat die Studierendenschaft ein Recht auf die Transparenz aller Geschäftsvorgänge. Das beinhaltet auch die Arbeit in und mit den Untergruppierungen des Studierendenrates und deren Untergliederungen.

Antragssteller*in

Michel Vorsprach, Hans Heidelberg

Bemerkung

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§ 7 Studierendenrat und Fachschaftsräte

  1. Die Studierendenschaft stellt einen jährlichen Haushaltsplan auf, der vom Studierendenrat beschlossen wird.
  2. Die Fachschaft stellt einen jährlichen Haushaltsplan auf, der vom Fachschaftsrat beschlossen wird und dem Studierendenrat vorgelegt wird.

§ 7 FO umbenennen und ergänzen:

  • § 7 Studierendenrat, Fachschaftsräte und Referate
    • (3) Die Referate stellen einen jährlichen Haushaltsplan auf, der vom Referat beschlossen wird und dem Studierendenrat vorgelegt wird.


§ 12 Recht auf Einsichtnahme

  1. Der Haushaltsplan ist hochschulintern zu verö􏰛entlichen. Jedes Mitglied der Studierendenschaft hat das Recht, Einsicht in den Haushaltsplan des Studierendenrates zu nehmen.
  2. Jedes Mitglied der Fachschaft und der Studierendenrat hat das Recht, Einsicht in den Haushaltsplan des Fachschaftsrates zu nehmen.

§ 12 FO ersetzen durch:

  • Die Haushaltspläne sind hochschulintern zu veröffentlichen. Jedes Mitglied der Studierendenschaft hat das Recht, Einsicht in die Haushaltspläne des Studierendenrates, der Fachschaften und der Referate zu nehmen.


§ 13 Inkrafttreten des Haushaltsplanes

  1. Der Haushaltsplan oder Nachträge zum Haushaltsplan treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung, frühestens jedoch mit Beginn des Haushaltsjahres, für das der Haushaltsplan oder die Nachträge aufgestellt worden sind, in Kraft.
  2. Der Haushaltsplan eines Fachschaftsrates ist dem Studierendenrat vorzulegen

§ 13 FO folgendes ergänzen:

  • (3) Der Haushaltsplan eines Referates ist dem Studierendenrat vorzulegen.


IV 17 Kassenwesen

§ 17 Verantwortlichkeit

  1. Der Sprecher für Finanzen ist für ein ordnungsmäÿiges Kassenwesen im Ein􏰝ussbereich der Geschäftsordnung, nach der er gewählt wurde, verantwortlich.

§17 FO wie folgt ändern:

  • Die Sprecher für Finanzen des Studierendenrates, der Fachschaften und der Referate sind für ein ordnungsmäßiges Kassenwesen im Einflussbereich der Geschäftsordnung, nach der sie gewählt wurden, verantwortlich.

TOP Organisatorisches

  • Raumaufteilung neue Sporthalle (Beschlussvorlage wird noch erstellt. Möglicherweise wird dieser TOP in "Anträge" verschoben)
  • weiteres Organisatorisches

TOP Sonstiges

Nicht öffentlicher Teil

TOP Studierendenangelegenheiten

TOP Protokolle

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