Sitzung/2010-12-09
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Sitzung vom 9.12.2010
- Allgemeines
- Sitzungsleitung:
- Protokoll:
- Anwesende Mitglieder:
- Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
- Unentschuldigte Mitglieder:
- Beginn: 19 Uhr
- Ende:
TOP Berichte
Berichte der SprecherInnen
Sprecherin für Öffentliches
Sprecher für Finanzen
Sprecher für Internes
Berichte der Fachkoordinatoren & Beauftragten
Berichte aus den Kommissionen
TOP Anträge
Antrag "IGER MEDIA"
Anträge zur Änderung der Finanzordnung
Text
Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
§ 7 Studierendenrat und Fachschaftsräte
- Die Studierendenschaft stellt einen jährlichen Haushaltsplan auf, der vom Studierendenrat beschlossen wird.
- Die Fachschaft stellt einen jährlichen Haushaltsplan auf, der vom Fachschaftsrat beschlossen wird und dem Studierendenrat vorgelegt wird.
§ 7 FO umbenennen und ergänzen:
- § 7 Studierendenrat, Fachschaftsräte und Referate
- (3) Die Referate stellen einen jährlichen Haushaltsplan auf, der vom Referat beschlossen wird und dem Studierendenrat vorgelegt wird.
§ 12 Recht auf Einsichtnahme
- Der Haushaltsplan ist hochschulintern zu veröentlichen. Jedes Mitglied der Studierendenschaft hat das Recht, Einsicht in den Haushaltsplan des Studierendenrates zu nehmen.
- Jedes Mitglied der Fachschaft und der Studierendenrat hat das Recht, Einsicht in den Haushaltsplan des Fachschaftsrates zu nehmen.
§ 12 FO ersetzen durch:
- Die Haushaltspläne sind hochschulintern zu veröffentlichen. Jedes Mitglied der Studierendenschaft hat das Recht, Einsicht in die Haushaltspläne des Studierendenrates, der Fachschaften und der Referate zu nehmen.
§ 13 Inkrafttreten des Haushaltsplanes
- Der Haushaltsplan oder Nachträge zum Haushaltsplan treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung, frühestens jedoch mit Beginn des Haushaltsjahres, für das der Haushaltsplan oder die Nachträge aufgestellt worden sind, in Kraft.
- Der Haushaltsplan eines Fachschaftsrates ist dem Studierendenrat vorzulegen
§ 13 FO folgendes ergänzen:
- (3) Der Haushaltsplan eines Referates ist dem Studierendenrat vorzulegen.
IV 17 Kassenwesen
§ 17 Verantwortlichkeit
- Der Sprecher für Finanzen ist für ein ordnungsmäÿiges Kassenwesen im Einussbereich der Geschäftsordnung, nach der er gewählt wurde, verantwortlich.
§17 FO wie folgt ändern:
- Die Sprecher für Finanzen des Studierendenrates, der Fachschaften und der Referate sind für ein ordnungsmäßiges Kassenwesen im Einflussbereich der Geschäftsordnung, nach der sie gewählt wurden, verantwortlich.
TOP Organisatorisches
- Raumaufteilung neue Sporthalle (Beschlussvorlage wird noch erstellt. Möglicherweise wird dieser TOP in "Anträge" verschoben)
- weiteres Organisatorisches
TOP Sonstiges
Nicht öffentlicher Teil
TOP Studierendenangelegenheiten
TOP Protokolle
Legislatur 2018-2019:
#01 05.07-2018|
#02 26.07.2018|
#03 16.08.2018|
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#05 27.09.2018|
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#11 20.12.2018|
#12 10.01.2019|
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#14 31.01.2019|
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#16 28.02.2019|
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#21 16.05.2019|
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