Sitzung/2010-12-09

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Sitzung vom 9.12.2010

  • Allgemeines
    • Sitzungsleitung:
    • Protokoll:
    • Anwesende Mitglieder:
    • Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
    • Unentschuldigte Mitglieder:
    • Beginn: 19 Uhr
    • Ende:

TOP Berichte

Berichte der SprecherInnen

Sprecherin für Öffentliches

Sprecher für Finanzen

Sprecher für Internes

Berichte der Fachkoordinatoren & Beauftragten

Berichte aus den Kommissionen

TOP Anträge

Antrag "IGER MEDIA"

Anträge zur Änderung der Finanzordnung

Antrag 1 Anpassung §7 Studierendenrat, Fachschaftsräte

Anpassung §7 Studierendenrat, Fachschaftsräte

Text

Wir beantragten die Anpassung und Ergänzung der Finanzordnung um die unten genanten Punkte. § 7 FO umbenennen und ergänzen:

  • § 7 Studierendenrat, Fachschaftsräte und Referate
    • (3) Die Referate stellen einen jährlichen Haushaltsplan auf, der vom Referat beschlossen wird und dem Studierendenrat vorgelegt wird.

Begründung

Da die Gelder, die die jeweiligen Untergruppierungen des Studierendenrates nutzen, aus der Studierendenschaft kommen, hat die selbige ein Recht auf die Transparenz aller Geschäftsvorgänge. Das beinhaltet auch die Arbeit in und mit den Untergruppierungen des Studierendenrates und deren Untergliederungen.

Antragssteller*in

Michel Vorsprach, Hans Heidelberg, Alrik Schnapke, René Zemlin

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}


aktueller §7

§ 7 Studierendenrat und Fachschaftsräte

  1. Die Studierendenschaft stellt einen jährlichen Haushaltsplan auf, der vom Studierendenrat beschlossen wird.
  2. Die Fachschaft stellt einen jährlichen Haushaltsplan auf, der vom Fachschaftsrat beschlossen wird und dem Studierendenrat vorgelegt wird.

Antrag 2 § 12 Studierendenrat und Fachschaftsräte

§ 12 Studierendenrat und Fachschaftsräte

Text

Wir beantragten die Anpassung der Finanzordnung um den unten genanten Punkt. § 12 A1 FO ersetzen durch:

  • Die Haushaltspläne sind hochschulintern zu veröffentlichen. Jedes Mitglied der Studierendenschaft hat das Recht, Einsicht in die Haushaltspläne des Studierendenrates und der Referate zu nehmen.

Begründung

Da die Gelder, die die jeweiligen Untergruppierungen des Studierendenrates nutzen, aus der Studierendenschaft kommen, hat die selbige ein Recht auf die Transparenz aller Geschäftsvorgänge. Das beinhaltet auch die Arbeit in und mit den Untergruppierungen des Studierendenrates und deren Untergliederungen.

Antragssteller*in

Michel Vorsprach, Hans Heidelberg, Alrik Schnapke, René Zemlin

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}


aktueller §12

§ 12 Recht auf Einsichtnahme

  1. Der Haushaltsplan ist hochschulintern zu veröfftlentlichen. Jedes Mitglied der Studierendenschaft hat das Recht, Einsicht in den Haushaltsplan des Studierendenrates zu nehmen.
  2. Jedes Mitglied der Fachschaft und der Studierendenrat hat das Recht, Einsicht in den Haushaltsplan des Fachschaftsrates zu nehmen.

Antrag 3

§ 13 Inkrafttreten des Haushaltsplanes

Text

Wir beantragten die Ergänzung der Finanzordnung um den unten genanten Punkt. § 13 FO folgendes ergänzen:

  • (3) Der Haushaltsplan eines Referates ist dem Studierendenrat vorzulegen.

Begründung

Da die Gelder, die die jeweiligen Untergruppierungen des Studierendenrates nutzen, aus der Studierendenschaft kommen, hat die selbige ein Recht auf die Transparenz aller Geschäftsvorgänge. Das beinhaltet auch die Arbeit in und mit den Untergruppierungen des Studierendenrates und deren Untergliederungen.

Antragssteller*in

Michel Vorsprach, Hans Heidelberg

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}


aktueller § 13:

§ 13 Inkrafttreten des Haushaltsplanes

  1. Der Haushaltsplan oder Nachträge zum Haushaltsplan treten am Tage nach ihrer Bekanntmachung, frühestens jedoch mit Beginn des Haushaltsjahres, für das der Haushaltsplan oder die Nachträge aufgestellt worden sind, in Kraft.
  2. Der Haushaltsplan eines Fachschaftsrates ist dem Studierendenrat vorzulegen


Antrag 4 § 17 Verantwortlichkeit

§ 17 Verantwortlichkeit

Text

Wir beantragten die Anpassung der Finanzordnung um die unten genanten Punkte. §17 FO wie folgt ändern:

  • Die Sprecher für Finanzen des Studierendenrates, der Fachschaften und der Referate sind für ein ordnungsmäßiges Kassenwesen im Einflussbereich der Geschäftsordnung, nach der sie gewählt wurden, verantwortlich.

Begründung

Da die Gelder, die die jeweiligen Untergruppierungen des Studierendenrates nutzen, aus der Studierendenschaft kommen, hat die selbige ein Recht auf die Transparenz aller Geschäftsvorgänge. Das beinhaltet auch die Arbeit in und mit den Untergruppierungen des Studierendenrates und deren Untergliederungen.

Antragssteller*in

Michel Vorsprach, Hans Heidelberg

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}


aktueller § 17:

§ 17 Verantwortlichkeit

  1. Der Sprecher für Finanzen ist für ein ordnungsmäiges Kassenwesen im Einflussbereich der Geschäftsordnung, nach der er gewählt wurde, verantwortlich.

TOP Organisatorisches

  • Raumaufteilung neue Sporthalle (Beschlussvorlage wird noch erstellt. Möglicherweise wird dieser TOP in "Anträge" verschoben)
  • weiteres Organisatorisches

TOP Sonstiges

Nicht öffentlicher Teil

TOP Studierendenangelegenheiten

TOP Protokolle

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