Sitzung/2011-04-14: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. April 2011, 06:51 Uhr

Sitzung vom 14.4.2011

WICHTIG: Sitzung findet diesmal in der Festung Mark statt.

  • Allgemeines
    • Sitzungsleitung:
    • Protokoll:
    • Anwesende Mitglieder:
    • Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
    • Unentschuldigte Mitglieder:
    • Beginn: 19 Uhr
    • Ende:

TOP Berichte

Berichte der SprecherInnen

Sprecherin für Öffentliches

Sprecher für Finanzen

Sprecher für Internes

Berichte der Fachkoordinatoren & Beauftragten

Berichte aus den Kommissionen

TOP Wahlen

Beauftragte/r für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen und oder Behinderungen

TOP Festung Mark

TOP Anträge

Änderung der Finanzordnung §36

§36 Rechnungsprüfung

Text

Änderung von der alten Fassung:

(1) Die Haushaltsrechnung ist mindestens einen Monat vor Beschlussfassung des Studierendenrates über die Entlastung des Sprechers für Finanzen der Universität zur Stellungnahme vorzulegen und mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung des Studierendenrates hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Entlastung des Studierendenrates erfolgt durch die Hochschulleitung und muss bis spätestens 31.7. für die Haushaltsvorlage des Vorjahres bei der Hochschulleitung beantragt werden.

(2) Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft unterliegt der Prüfung durch den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt.


zur neuen Fassung:

(1) Die Haushaltsrechnung ist

1. mindestens einen Monat vor der Entlastung des Sprechers für Finanzen der Universität zur Stellungnahme vorzulegen und

2. mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung des Studierendenrates hochschulöffentlich bekannt zu machen.

(2) Die Entlastung des Studierendenrates erfolgt durch die Hochschulleitung.

(3) Die Entlastung muss bis spätestens 31.07. für die Haushaltsrechnung des Vorjahres bei der Hochschulleitung beantragt werden.

(4) Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft unterliegt der Prüfung durch den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt.

Begründung

Der Paragraph 36 ist in der derzeitigen Fassung missverständlich und z.T. ungenau. Der Vorschlag enthält keine inhaltlichen Abänderungen.

Antragssteller*in

Hans Heidelberg

Bemerkung

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