Sitzung/2011-04-14: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 14. April 2011, 13:48 Uhr

Sitzung vom 14.4.2011

WICHTIG: Sitzung findet diesmal in der Festung Mark im "Kaminzimmer" statt.

  • Allgemeines
    • Sitzungsleitung:
    • Protokoll:
    • Anwesende Mitglieder:
    • Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
    • Unentschuldigte Mitglieder:
    • Beginn: 19 Uhr
    • Ende:

TOP Berichte

Berichte der SprecherInnen

Sprecherin für Öffentliches

  • außerhalb der Sprechstunden Studis betreut und beraten
  • getwittert
  • am Treffen zur Absolventenfeier teilgenommen
    • bisher recht wenige Anmeldungen
    • wir sollten noch Werbung streuen
    • zu CampusDays (14.05.) und Kinderfest/Alumnitreffen (28.05.) noch helfende Hände zum Aufbau/Abbau von Pavillions benötigt --> bitte bei Frau Frankmölle bzw. Frau Thärig melden

Sprecher für Finanzen

  • Sprecherbeschlüsse vorbereitet (auf Sitzung verkündet)
  • Absprachen mit Uni bezüglich Fahrradtankstelle
  • Anbahnung von Finanzierungsunterstützung für IDAHO
  • Vorbereitungen für Demonstrationszug

Sprecher für Internes

  • Mitorganisation der Demonstration zu Hochschulzuständigkeit. Interview mit Radio Corax zum Thema. Kontakt mit Halle wegen Podiumsdiskussion am 13.4. in Halle.
  • Mail an Herrn Lichtenfeld wegen Heizzählerthematik im Projekt 7 (mit Beauftragter für studentische Clubs)
  • Recherche und Kauf von Regenbogenfahnen für Internationalen Tag gegen Homophobie (mit Sprecher für Finanzen), Fair-Trade leider nicht möglich. (Facebookevents erstellt für bereits feststehende Dyke-and-Gay Veranstaltungen)
  • Verbesserungvorschläge für Infozettel an Frau Trefflich um unabsichtliches Schwarzfahren durch Nicht-Validierung der Studiausweise durch Erstis zu vermeiden.
  • Vermittlung zwischen Medizin-Rechenzentrum und Kiste e.V. wegen Internetanschluss der "Kiste" (Dank an Beauftragten für Datenschutz)
  • Bewerbung Lufttankstelle (Verteiler + Schild rausgehangen, welches noch optimiert werden muss)
  • Teilweise Texte übersetzt für Homepage (Dank an alle Beteiligten)
  • Kleinere Vermittlungen und Beantwortung von Anfragen zu Ausleihe, Bauvorhaben, Zuständigkeiten

Berichte der Fachkoordinatoren & Beauftragten

Berichte aus den Kommissionen

TOP Wahlen

Beauftragte/r für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen und oder Behinderungen

TOP Festung Mark

TOP Vergabe Preis der Studierendenschaft (Frau Behrens)

  • Absprachen zur Preisverleihung treffen

TOP Hilfe für Japan (BBZM)

  • Leute vom BBZ Magdeburg wollen Japan helfen
  • planen dafür kleinere Veranstaltungen, um Spendengelder zu sammeln
  • wir sollen kein Geld geben, aber ggf. bei der Orga oder Bekanntmachung helfen
  • daher wollen sie sich und das geplante Projekt kurz vorstellen

TOP Anträge

Antrag Magdeburger Runde

Initiativ-Antrag Aktionen zur Atomkraftdebatte

  • eingebracht durch Sprecher für Internes nach Rücksprache mit Antragsstellerin
  • zeitliche Eile aufgrund vieler Aktionen im Vorfeld des Tschernobyl-Gedenktages am 25.4.
  • Antrag Aktionen zur Atomkraftdebatte

Änderung der Finanzordnung §36

§36 Rechnungsprüfung

Text

Änderung von der alten Fassung:


(1) Die Haushaltsrechnung ist mindestens einen Monat vor Beschlussfassung des Studierendenrates über die Entlastung des Sprechers für Finanzen der Universität zur Stellungnahme vorzulegen und mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung des Studierendenrates hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Entlastung des Studierendenrates erfolgt durch die Hochschulleitung und muss bis spätestens 31.7. für die Haushaltsvorlage des Vorjahres bei der Hochschulleitung beantragt werden.

(2) Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft unterliegt der Prüfung durch den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt.


zur neuen Fassung:


(1) Die Haushaltsrechnung ist

1. mindestens einen Monat vor der Entlastung des Sprechers für Finanzen der Universität zur Stellungnahme vorzulegen und

2. mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung des Studierendenrates hochschulöffentlich bekannt zu machen.

(2) Die Entlastung des Studierendenrates erfolgt durch die Hochschulleitung.

(3) Die Entlastung muss bis spätestens 31.07. für die Haushaltsrechnung des Vorjahres bei der Hochschulleitung beantragt werden.

(4) Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft unterliegt der Prüfung durch den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt.

Begründung

Der Paragraph 36 ist in der derzeitigen Fassung missverständlich und z.T. ungenau. Der Vorschlag enthält keine inhaltlichen Abänderungen.

Antragssteller*in

Hans Heidelberg

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}



Änderung der Satzung §15 & §19

§36 Rechnungsprüfung

Text

  • §15 Satzung und Geschäftsordnung


ALT: (noch nicht im Rundschreiben veröffentlich, da erst auf Sitzung vom 14.01.2011 beschlossen)


(1) Der Fachschaftsrat gibt sich eine Satzung auf Grundlage der Satzung & Finanzordnung der Studierendenschaft. Die Satzung des Fachschaftsrates regelt im Besonderen die Zusammensetzung und Struktur des Fachschaftsrates. Die Satzung ist zu veröffentlichen.

(2) Eine Änderung der Satzung ist dem Studierendenrat mitzuteilen. Der Studierendenrat hat das Recht ein Veto einzulegen und den Satzungsentwurf dem Fachschaftsrat erneut vorzulegen. Beschließt dieser den nicht geänderten Satzungsentwurf erneut mit einer 2/3-Mehrheit, ist der Studierendenrat überstimmt und die Satzung beschlossen.

(3) Legt der Studierendenrat zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Eingang des Satzungsentwurfes kein Veto ein, gilt die Satzung als beschlossen.

(4) Der Fachschaftsrat kann sich eine Geschäftsordnung auf Grundlage der Satzung und Finanzordnung der Studierendenschaft geben, die den Ablauf und die Organisation der Sitzungen, die Beschlussfassung, die Bekanntgabe der Beschlüsse, die Arbeit und den internen Aufbau des Fachschaftsrates regelt. Wird keine Geschäftsordnung gestellt, müssen die vorangestellten Inhalte in der Satzung enthalten sein.


NEU:


(1) Der Fachschaftsrat gibt sich eine Satzung, die der Satzung der Studierendenschaft und dem geltenden Recht nicht widersprechen darf. Die Satzung des Fachschaftsrates regelt insbesondere die Aufgaben des Fachschaftsrates, die Wahl, die Zusammensetzung und die Zahl der Mitglieder des Fachschaftrates sowie die Befugnisse und die Beschlussfassung des Fachschaftsrates.

(2) Die Satzung des Fachschaftsrates ist dem Studierendenrat anzuzeigen und im Verwaltungshandbuch der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg zu veröffentlichen.

(3) Der Fachschaftsrat kann sich eine Geschäftsordnung geben, die insbesondere Regelungen zur Organisation und zum Ablauf der Sitzungen enthält.


  • §19 Zusammensetzung


ALT: (noch nicht im Rundschreiben veröffentlich, da erst auf Sitzung vom 14.01.2011 beschlossen)


(1) Der Fachschaftsrat besteht aus mindestens 4 Mitgliedern. Die genaue Anzahl der gewählten Mitglieder ist in der Satzung festzulegen.

(2) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher für Finanzen.

(3) Kooptierte Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.


NEU:


(1) Der Fachschaftsrat besteht aus mindestens 4 Mitgliedern.

(2) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher für Finanzen.

(3) Kooptierte Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.

Begründung

Nach Beschlussgrundlage zur Satzungänderung vom 14.01.2011 konnte endlich ein Kontakt zur Rechtsstelle der Universität hergestellt werden. Die Dringlichkeit und Bedeutung eines Treffens wurde von beiden Seiten erkannt. Bei erfolgtem Treffen konnte gemeinsamer Weg zur Änderung und Anerkennung der Satzungen der Fachschaften gefunden werden. Grundlagen wurden dafür gelegt. Änderungsvorschläge zum Satzungsänderungsbeschluss vom 14.01.2011 wurden entgegen genommen und hiermit dem Gremium zur Entscheidungsfindung und Beschluss vorgelegt. Parallel wurden Vorschläge für Satzung und Geschäftsordnung erarbeitet, den Fachschaften vorgelegt und werden nach dortiger Anpassung und Beschluss darüber bis zum Ende des Monats April eingesammelt. Diese werden zusammen mit der Satzung des Sturas zur Prüfung und Veröffentlichung der Rechtsstelle vorgelegt. Das Ziel ist den Prozess bis zu den Wahlen abgeschlossen zu haben.

Antragssteller*in

Kevin Schewel, Johanna Starke

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}



Antrag: Verspätete Prüfungsanmeldung (Antragsstellung durch Juso-HSG)

Verspätete Prüfungsanmeldung

Text

Den Studierenden der Otto-von-Guericke Universität Magdeburg soll die Möglichkeit eingeräumt werden, sich gegen eine Gebühr zusätzlich auch außerhalb der regulären Fristen der Prüfungsämter, von Prüfungen an- und abzumelden. Der Betrag soll dabei zwischen 5-10 € liegen und die Prüfungsanmeldung bis zum letzten Arbeitstag des jeweilig zuständigen Prüfungsamt, vor dem Termin der Prüfung, möglich sein. Die Aufnahme dieser Gebühr für die verspätete Prüfungsanmeldung in die Gebührenordnung wird beantragt. Die dadurch eingenommen Gebühren können für die Verbesserung der Prüfungsbedingungen (Räume, Aufsichtspersonal) oder die Einstellung von Hilfskräften im Campus Service Center zur Annahme der Anträge für die verspätete Prüfungsanmeldung verwendet werden. Auch die durch die An- oder Abmeldung entstandenen Mehrkosten (Druck- und Verwaltungskosten) sollen damit gedeckt werden.

Antrag auf Abstimmung im Studierendenrat und nach erfolgreichem Beschluss zur Weiterleitung an die Senatskomission "Studium und Lehre" zur Stellung des Antrags im Senat.

Begründung

Die derzeitige Regelung der meisten Fakultäten ist für den regulären Studienbetrieb ausreichend und entspricht den Bedürfnissen der meisten Studierenden. Nichtsdestotrotz treten einige Probleme und Ereignisse auf, die sich durch die neue Regelung ausräumen lassen und den Studierenden mehr Flexibilität und Reaktionsvermögen auf diese gewähren. Um davon einige zu nennen: - Technische Probleme sind auch von Seiten der Universität nicht gänzlich auszuschließen - Krankheitsfall oder Unwohlsein, der oder das nicht unbedingt einem Arztbesuch nötig macht - Persönliche Probleme innerhalb der Familie und des sozialen Umfelds des Studierenden (Todesfall, Beziehungskrise, schwere Erkrankung der Verwandtschaft etc.), welche eine Prüfungsanmeldung in den Hintergrund gerückt haben oder eine Abmeldung von der Prüfung erforderlich machen. - Prüfungsplanungsprobleme (welche Prüfung wird geschrieben, wie viel Lernaufwand ist damit verbunden etc. ), die erst in der Vorbereitung auf eine Prüfung auftreten.

Beispiel: Prüfungsordnung des Studienganges "Wirtschaftsingenieurwesen für Verfahrens-und Energietechnik" (Bachelor)

§ 11 Zulassung zu studienbegleitenden Prüfungsleistungen (1) Zu den studienbegleitenden Prüfungsleistungen kann zugelassen werden, wer in einem der in §1 aufgeführten Studiengänge an der Otto-von-Guericke-Universität immatrikuliert ist. (2) Studierende dieser Studiengänge beantragen die Zulassung zu den studienbegleitenden Prüfungsleistungen und den Wiederholungsprüfungen innerhalb des vom Prüfungsausschuss festgesetzten Zeitraumes und in der festgelegten Form. Bei Nichteinhaltung der Meldefrist ist eine Zulassung zur Prüfung ausgeschlossen, sofern nicht der Prüfungsausschuss auf schriftlichen Antrag des oder der Studierenden Abweichendes beschließt. (4) Dem Antrag auf Zulassung sind gegebenenfalls Prüfervorschläge sowie die Nachweise der erbrachten Prüfungsvorleistungen, soweit sich nicht entsprechende Unterlagen bei der Otto-von-Guericke-Universität befinden, beizufügen. (5) Der Antrag kann bis spätestens eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin zurückgenommen werden. Im Falle des Rücktritts ist die Zulassung entsprechend den Absätzen 1 und 2 zu einem späteren Prüfungstermin erneut zu beantragen. (6) Über die Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss. Sie ist zu versagen, wenn: 1. die Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllt oder 2. die Unterlagen unvollständig sind oder 3. die Prüfungsleistung endgültig „nicht bestanden" wurde oder endgültig als „nicht bestanden" gilt. Eine Änderung der Prüfungsordnung ist in diesem Fall nicht notwendig, da der Prüfungsausschuss den Zeitraum der Anmeldung festsetzt und auch die Form festlegt. Deshalb wäre eine Verankerung der Gebühr, nach unserer Recherche, in der Gebührenordnung erforderlich.

Es soll hierbei die derzeitig geltende Regelung (Fristen) an der jeweiligen Fakultät beibehalten werden, allerdings um den Passus ergänzt werden, dass eine verspätete Prüfungsanmeldung gegen eine Gebühr auch nach der derzeitigen Frist möglich ist.



Anhang: Beispiele bei anderen Universitäten

Antragssteller*in

Juso HSG, Johannes Haus

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}



Initiativantrag: Stura OvGU als offizieller Unterstützer des Aufrufs "Halle Blockt!" (Antragstellung durch GHG)

  • (Sprecher benötigt da Initiativantrag: Sprecher für Internes)
  • Am 1. Mai soll in Halle ein Naziaufmarsch stattfinden. Es werden zahlreiche vielfältige Gegendemonstrationen stattfinden. Dazu ruft das Bündnis "Halle gegen Rechts" auf.

Link zum Aufruf: http://halleblockt.blogsport.de/aufruf/ Wichtig ist vor allem der letzte Satz: "Gemeinsam verhindern wir den Naziaufmarsch – bunt, gewaltfrei und phantasievoll!"

Aufruf als Text: "Halle blockt!

Naziaufmarsch am 1.Mai verhindern!

Naziaufmarsch? – Nicht mit uns! Neonazis der so genannten Freien Kräfte haben angekündigt am 1.Mai in Halle aufzumarschieren und einmal mehr ihre menschenverachtende Propaganda unter dem Motto „Zukunft durch Arbeit – Fremdarbeiter stoppen!“ zu verbreiten. Sie versuchen damit an bestehende Ressentiments in der Bevölkerung anzuknüpfen. Das Bündnis „Halle gegen Rechts“ hat sich zum Ziel gesetzt diesen Aufmarsch zu verhindern. Wir können bereits auf einige Erfolge zurückblicken. So wurde dank vielfältiger Aktionen und des breiten gesellschaftlichen Schulterschlusses am 20. März verhindert, dass die NPD in den Landtag einziehen kann. Ebenso haben zahlreiche HallenserInnen durch entschlossenen und kreativen zivilgesellschaftlichen Protest am 17. Juni 2009 einen Naziaufmarsch blockiert und entscheidend behindert. Diese Erfolge gilt es am 01. Mai 2011 zu wiederholen!

Der 1.Mai im Nationalsozialismus Die Nazis instrumentalisierten den internationalen ArbeiterInnenkampftag. Arbeit galt nun als Wert „an sich“ und wurde der „Jüdischen Nicht-arbeit“ gegenübergestellt. So stand auch der von den NationalsozialistInnen 1933 eingeführte „Feiertag der nationalen Arbeit“ nicht in der Tradition der Ziele der ArbeiterInnenbewegung. Statt für menschenwürdige Verhältnisse auf die Straße zu gehen, wurde an diesem Tag die angebliche Verbindung von „Deutschtum“ und „nationaler Arbeit“ gefeiert, alle gesellschaftlichen Interessengegensätze dagegen negiert und „den Juden angelastet“. Gewerkschaften galten in dieser Logik als vom „jüdischen Bolschewismus“ beeinflusste Organisationen deren Ziel es sei „das Volk zu spalten“. So verwundert es nicht, dass bereits am 2.Mai 1933 Gewerkschaften verboten, Gewerkschaftshäuser gestürmt und GewerkschafterInnen eingesperrt und erschossen wurden. Auch in Halle wurden an diesem Tag ArbeiterInnen durch die NationalsozialistInnen erschossen.

Neonazistische Instrumentalisierung des 1.Mai im Jahre 2011 Die Mobilmachung der Nazis gegen die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit hat eine altbekannte Ursache: Hass auf Menschen anderer Herkunft. Diesen Hass verpacken sie in eine sozial verbrämten Gestus: so ginge es angeblich um Arbeitsplatzsicherheit. Der Wegfall der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit jedoch, bedeutet für alle Europäerinnen und Europäer – auch die Deutschen – dass sie überall in der EU arbeiten können. Wer die Freizügigkeit als Arbeitsplatzunsicherheitsfaktor umdeutet, ignoriert die Wahrheit, denn die Lohnstandards in Deutschland sind – im Vergleich mit anderen EU-Staaten – schlicht unattraktiv.

Handeln, statt Wegschauen! Die Neonazis und ihre Ideologie verschwinden nicht einfach in dem sie ignoriert werden. Deshalb stellen wir uns ihnen an diesem Tag in Halle entgegen. Dieses Ziel eint uns. Wir sind solidarisch mit allen, die mit uns das Ziel teilen, den Naziaufmarsch zu verhindern.

Gemeinsam verhindern wir den Naziaufmarsch – bunt, gewaltfrei und phantasievoll!"

TOP Zuständigkeit für Hochschulen künftig im Wirtschaftsministerium?

  • Nachbesprechung der Demonstration und weiteres Vorgehen

TOP Organisatorisches

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Nicht öffentlicher Teil

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