Sitzung/2011-04-14
Sitzung vom 14.4.2011
WICHTIG: Sitzung findet diesmal in der Festung Mark statt.
- Allgemeines
- Sitzungsleitung:
- Protokoll:
- Anwesende Mitglieder:
- Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
- Unentschuldigte Mitglieder:
- Beginn: 19 Uhr
- Ende:
TOP Berichte
Berichte der SprecherInnen
Sprecherin für Öffentliches
Sprecher für Finanzen
Sprecher für Internes
Berichte der Fachkoordinatoren & Beauftragten
Berichte aus den Kommissionen
TOP Wahlen
Beauftragte/r für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen und oder Behinderungen
TOP Festung Mark
TOP Anträge
Änderung der Finanzordnung §36
Text
Änderung von der alten Fassung:
(1) Die Haushaltsrechnung ist mindestens einen Monat vor Beschlussfassung des Studierendenrates über die Entlastung des Sprechers für Finanzen der Universität zur Stellungnahme vorzulegen und mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung des Studierendenrates hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Entlastung des Studierendenrates erfolgt durch die Hochschulleitung und muss bis spätestens 31.7. für die Haushaltsvorlage des Vorjahres bei der Hochschulleitung beantragt werden.
(2) Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft unterliegt der Prüfung durch den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt.
zur neuen Fassung:
(1) Die Haushaltsrechnung ist
1. mindestens einen Monat vor der Entlastung des Sprechers für Finanzen der Universität zur Stellungnahme vorzulegen und
2. mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung des Studierendenrates hochschulöffentlich bekannt zu machen.
(2) Die Entlastung des Studierendenrates erfolgt durch die Hochschulleitung.
(3) Die Entlastung muss bis spätestens 31.07. für die Haushaltsrechnung des Vorjahres bei der Hochschulleitung beantragt werden.
(4) Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft unterliegt der Prüfung durch den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
Änderung der Satzung §
Text
- §15 Satzung und Geschäftsordnung
ALT: (noch nicht im Rundschreiben veröffentlich, da erst auf Sitzung vom 14.01.2011 beschlossen)
(1) Der Fachschaftsrat gibt sich eine Satzung auf Grundlage der Satzung & Finanzordnung der Studierendenschaft. Die Satzung des Fachschaftsrates regelt im Besonderen die Zusammensetzung und Struktur des Fachschaftsrates. Die Satzung ist zu veröffentlichen.
(2) Eine Änderung der Satzung ist dem Studierendenrat mitzuteilen. Der Studierendenrat hat das Recht ein Veto einzulegen und den Satzungsentwurf dem Fachschaftsrat erneut vorzulegen. Beschließt dieser den nicht geänderten Satzungsentwurf erneut mit einer 2/3-Mehrheit, ist der Studierendenrat überstimmt und die Satzung beschlossen.
(3) Legt der Studierendenrat zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Eingang des Satzungsentwurfes kein Veto ein, gilt die Satzung als beschlossen.
(4) Der Fachschaftsrat kann sich eine Geschäftsordnung auf Grundlage der Satzung und Finanzordnung der Studierendenschaft geben, die den Ablauf und die Organisation der Sitzungen, die Beschlussfassung, die Bekanntgabe der Beschlüsse, die Arbeit und den internen Aufbau des Fachschaftsrates regelt. Wird keine Geschäftsordnung gestellt, müssen die vorangestellten Inhalte in der Satzung enthalten sein.
NEU:
(1) Der Fachschaftsrat gibt sich eine Satzung, die der Satzung der Studierendenschaft und dem geltenden Recht nicht widersprechen darf. Die Satzung des Fachschaftsrates regelt insbesondere die Aufgaben des Fachschaftsrates, die Wahl, die Zusammensetzung und die Zahl der Mitglieder des Fachschaftrates sowie die Befugnisse und die Beschlussfassung des Fachschaftsrates.
(2) Die Satzung des Fachschaftsrates ist dem Studierendenrat anzuzeigen und im Verwaltungshandbuch der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg zu veröffentlichen.
(3) Der Fachschaftsrat kann sich eine Geschäftsordnung geben, die insbesondere Regelungen zur Organisation und zum Ablauf der Sitzungen enthält.
- §19 Zusammensetzung
ALT: (noch nicht im Rundschreiben veröffentlich, da erst auf Sitzung vom 14.01.2011 beschlossen)
(1) Der Fachschaftsrat besteht aus mindestens 4 Mitgliedern. Die genaue Anzahl der gewählten Mitglieder ist in der Satzung festzulegen.
(2) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher für Finanzen.
(3) Kooptierte Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.
NEU:
(1) Der Fachschaftsrat besteht aus mindestens 4 Mitgliedern.
(2) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher für Finanzen.
(3) Kooptierte Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.Begründung
Antragssteller*in
Bemerkung
TOP Zuständigkeit für Hochschulen künftig im Wirtschaftsministerium?
- Nachbesprechung der Demonstration und weiteres Vorgehen
TOP Organisatorisches
- Aufruf Gremienwahl
- Internationaler Tag gegen Homophobie (Flyer, Buttonmotiv abstimmen)
- weiteres Organisatorisches
TOP Sonstiges
Nicht öffentlicher Teil
TOP Studierendenangelegenheiten
TOP Protokolle
Legislatur 2018-2019:
#01 05.07-2018|
#02 26.07.2018|
#03 16.08.2018|
#04 06.09.2018|
#05 27.09.2018|
#06 11.10.2018|
#07 25.10.2018|
#08 08.11.2018|
#09 22.11.2018|
#10 06.12.2018|
#11 20.12.2018|
#12 10.01.2019|
#13 17.01.2019|
#14 31.01.2019|
#15 07.02.2019|
#16 28.02.2019|
#17 21.03.2019|
#18 04.04.2019|
#19 18.04.2019|
#20 02.05.2019|
#21 16.05.2019|
#22 30.05.2019|
Legislatur 2017-2018:
#01 03.07-2017|
#02 20.07.2017|
#03 10.08.2017|
#04 31.08.2017|
#05 21.09.2017|
#06 05.10.2017|
#07 19.10.2017|
#08 02.11.2017|
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#10 30.11.2017|
#11 14.12.2017|
#12 21.12.2017|
#13 11.01.2018|
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