Sitzung/2011-01-27

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Sitzung vom 27.1.2011

  • Allgemeines
    • Sitzungsleitung: Anja
    • Protokoll: Olga
    • Anwesende Mitglieder:
    • Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
    • Unentschuldigte Mitglieder:
    • Beginn: 19 Uhr
    • Ende:

TOP Berichte

Berichte der SprecherInnen

Sprecherin für Öffentliches

Sprecher für Finanzen

Sprecher für Internes

Berichte der Fachkoordinatoren & Beauftragten

Berichte aus den Kommissionen

TOP Stipendienprogramm

  • Ein Vertreter der IHK stellt deren Stipendienprogramm vor

TOP Wahlen

Beauftragte/r für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen und oder Behinderungen

TOP Anträge

Antrag auf Projektförderung "Keine Stimme für Nazis"

Nachhaltiger Fisch in der Mensa

(vertagt aus der letzten Sitzung und wird noch überarbeitet)

Nachhaltiger Fisch in der Mensa

Antragssteller(in)

Emanuel Fischer

Datum

13.01.2011

Antragstext

Der Studierendenrat spricht sich dafür aus und arbeitet in allen betreffenden Gremien (insbesondere Verwalungsrat Studentenwerk und Mensakommission), dass in der Mensa nur noch nachhaltig gefangener Fisch angeboten wird.

Dies bedeutet zum Einen, dass angestrebt werden muss vom Hauptlieferanten "Deutsche See" zertifizierten Fisch (Marine Stewardship Council (MSC) oder Friend of the Sea (FOTS) (bei Aquakulturen GLOBALG.A.P.)) einzukaufen, zum Anderen alle anderen Produkte auf die Nachhaltigkeitsstandards zu testen und im negativen Fall das Angebot zu verändern oder einen anderen Lieferanten (auch hier "Deutsche See" möglich) zu beauftragen. Außerdem muss das Angebot nur bestehen nur aus Fischarten welche aus Sicht der Nachhaltigkeit der Fischbestände und Meere vertretbar sind. Dazu gehören folgende Arten:

  • Karpfen
  • Regenbogenbachforelle
  • Hering (nicht vertretbar, wenn in Nordostatlantik oder Nordwestatlantik gefangen)
  • Makrele (nicht vertretbar, wenn in Nordostatlantik gefangen)
  • Zander (nicht vertretbar, wenn in Estland/ baltischem Archipel gefangen)
  • Heilbutt (nur vertretbar wenn paz. Heilbutt im Nordpazifik gefangen)
  • Kabeljau (nur vertretbar wenn gefangen in Nordostatlantik mit Ruten und Leinen, Handleinen oder Stellnetzen, sowie im Nordostpazifik gefangen mit Ruten und Leinen, Fallen oder Grundlangleinen)
  • Dorade (nur vertretbar aus traditioneller Haltung in Lagunen z.B. in Griechenland oder der Türkei)
  • Lachs (nur vertretbar wenn paz. Lachs im Golf von Alaska gefangen)
  • Miesmuschel (nur vertretbar wenn Saatmuscheln nicht aus Fischerei mit Dredgen sowie Aquakultur an Zaunpfählen oder Leinen)
  • Sardine (nur vertretbar, wenn in Nordostatlantik-Cornwall oder Südostatlantik-Westafrika gefangen)
  • Pangasius (nur aus Öko-Aquakultur aus Vietnam in Teichen oder Käfigen)
  • Schellfisch (nur vertretbar wenn in Nordostatlantik oder Nordwestatlantik gefangen mit Langleinen oder Fallen)
  • Sardelle/Anchovis (nur vertretbar wenn genfangen in Golf von Biskaya bzw. portugisiesche/iberische Küste)
  • Schwertfisch (nur vertretbar wenn genfangen in Westatlantik oder Ostpazifik mit Harpunen oder Handleinen)
  • Seelachs/Köhler (nur vertretbar wenn gefangen in Nordostatlantik mit Schleppangeln, Ringwaden sowie Hand- und Langleinen)
  • Thunfisch (nur vertretbar gefangen als Skipjack in West- und Ostlantik sowie im Indischen Ozean mit Handleinen, Ruten oder Leinen
  • Seeteufel (nur vertretbar wenn genfangen im Nordwest sowie im westlichen Zentralatlantik mit Stellnetzen)
  • Tilapia (nur vertretbar als Aquakultur in geschlossenen Systemen in den USA)
  • Shrimps/Garnelen (nur vertretbar als Kaltwassergarnelen gefangen im Nordostatlantik, Nordwestatlantik mit pelagischen Schleppnetzen oder Fallen, als Kaisergranat gefangen im Nordostatlantik mit Fallen, oder als Trop. Shrimps aus Öko-Aquakultur in Bangladesh oder Thailand)
  • Tintenfisch/Sepia/Krake (nur vertretbar als I. argentinus gefangen im Südwestatlantik mit Licht-/Hakenfischerei, als L. pealleii gefangen im Nordwest- und Westlichen Zentralen Atlantik mit Fallen, als O. vulgaris gefangen im Nordostatlantik mit Fallen, Ruten und Leinen)
  • Wolfbarsch/ Loup de Mer (nur vertretbar als Aquakultur in Lagunen oder Tanks in Griechenland, Ägypten und Portugal

(Grundlage dieser Übersicht ist der Fischratgeber 5. Auflage von Greenpeace

http://www.greenpeace.de/fileadmin/gpd/user_upload/themen/meere/Fischratgeber_Mini_Ansicht_2.pdf)

Begründung

Der Begriff "Nachhaltigkeit" ist in aller Munde und häufig schmücken sich damit Organisationen, Unternehmen und auch Universitäten. Dabei steckt leider meistens nur sehr wenig dahinter. Echt Nachhaltigkeit sorgt dafür, dass der Planet auch noch in 100 Jahren lebenswert ist und natürliche Ressourcen nicht irreversibel aufgebraucht werden. Eines der alarmierensten Beispiele ist hierbei der internationale Fischfang. Die Kommission der Europäischen Union knickt immer wieder vor der Fanglobby ein und gibt Fangquoten aus, welche aus Sicht unabhängiger ExpterInnen zu Überfischung führen und damit eben genau des Gegenteil von nachhaltig sind. Neben politischen Druck auf Veränderung der Fangquoten und sonstigen Rahmenbedingungen muss hier die Macht der VerbraucherInnen genutzt werden und beim Konsum von Fisch darauf geachtet werden welche Art, wo und wie gefangen wurde. Die Mensa als Großkunde (größte Kantine Magdeburgs) bezieht bereits jetzt "fast auschließlich" Fisch vom Lieferanten "Deutsche See", welcher den Nachhaltigkeitspreis der Bundesrepublik 2010 als nachhaltigstes Unternehmen gewonnen hat. Damit betreibt die Mensa bereits jetzt eine sehr gute Einkaufspolitik. Es fehlen nur noch kleine Veränderungen hin zu einer Beispielhaften. Dies zu Erreichen ist Intention des Antrages.

"Nachhaltiger Fisch in der Mensa" soll ein konkreter Schritt hin zu echter Nachhaltigkeit an der Universität sein, dem noch viele folgen müssen.



Satzungsänderung

Satzungänderung

Antragssteller(in)

Johanna Starke, Kevin Schewel

Datum

27.01.2011

Antragstext

  • §15

ALT: Geschäftsordnung

Der Fachschaftsrat gibt sich eine Geschäftsordnung auf Grundlage der Satzung und der Finanzordnung der Studierendenschaft, die den Ablauf und die Organisation der Sitzungen, die Beschlussfassung, die Bekanntgabe der Beschlüsse, die Arbeit und den internen Aufbau des Fachschaftsrates regelt.

NEU: Satzung und Geschäftsordnung

(1) Der Fachschaftsrat gibt sich eine Satzung auf Grundlage der Satzung & Finanzordnung der Studierendenschaft. Die Satzung des Fachschaftsrates regelt im Besonderen die Zusammensetzung und Struktur des Fachschaftsrates. Die Satzung ist zu veröffentlichen.

(2) Eine Änderung der Satzung ist dem Studierendenrat mitzuteilen. Der Studierendenrat hat das Recht ein Veto einzulegen und den Satzungsentwurf dem Fachschaftsrat erneut vorzulegen. Beschließt dieser den nicht geänderten Satzungsentwurf erneut mit einer 2/3-Mehrheit, ist der Studierendenrat überstimmt und die Satzung beschlossen.

(3) Legt der Studierendenrat zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Eingang des Satzungsentwurfes kein Veto ein, gilt die Satzung als beschlossen.

(4) Der Fachschaftsrat kann sich eine Geschäftsordnung auf Grundlage der Satzung und Finanzordnung der Studierendenschaft geben, die den Ablauf und die Organisation der Sitzungen, die Beschlussfassung, die Bekanntgabe der Beschlüsse, die Arbeit und den internen Aufbau des Fachschaftsrates regelt. Wird keine Geschäftsordnung gestellt, müssen die vorangestellten Inhalte in der Satzung enthalten sein.


  • §19

ALT: Zusammensetzung

(1) Der Fachschaftsrat besteht aus mindestens 4 Mitgliedern. Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher für Finanzen.

(2) Kooptierte Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.

NEU: Zusammensetzung

(1) Der Fachschaftsrat besteht aus mindestens 4 Mitgliedern. Die genaue Anzahl der gewählten Mitglieder ist in der Satzung festzulegen.

(2) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher für Finanzen.

(3) Kooptierte Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.

Begründung

  • Ausgangssituation

Die derzeitige Situation zur Satzungsproblematik ist höchst unbefriedigend. Die Regelungen in der Satzung des Studierendenrates sind uneinheitlich. So wird keine eindeutige und direkte Aussage darüber getroffen, dass die Fachschaften sich eine eigene Satzung geben können. Vielmehr führen heterogene und indirekte Passagen zu Mehrdeutigkeiten. Dies stellt die Legitimität der bestehenden Satzungen der Fachschaften in Frage. Gleiche Feststellung wurde nach letztem Stand durch die Rechtsstelle getroffen. Es wurde der Vorschlag unterbreitet, dass die Fachschaften ihre Satzungen auflösen sollten und anstatt dessen sich eine Geschäftsordnung geben. Als zweite Option besteht die Möglichkeit die Hauptsatzung des Studierendenrates zu ändern und anzupassen. Das Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt gibt keine konkreten Einschränkungen bezüglich der Fragestellung.

  • Ziele

Das Ziel ist es eine einheitliche, endgültige und transparente Lösung für die Fachschaften in der Satzungsproblematik zu finden. Diese Lösung muss rechtskräftigen Charakter haben. Grundsätzlich sollte es auch das Ziel sein, nicht jeder Fachschaft die Arbeit der Aufstellung einer Geschäftsordnung zu übertragen, wenn gleichzeitig eine Änderung an einer Stelle ebenso rechtliche Abhilfe schaffen würde. Es soll ein praktikabler und einfacher Weg anvisiert werden, der den insgesamt geringsten Arbeitsaufwand bedeutet. Hinzu kommt, dass die Satzung dafür vorgesehen ist, unter anderem die Anzahl der zu wählenden Mitglieder, den Vorstand und die Regelungen zur Beschlussfindung festzulegen. Da den Fachschaften diese Entscheidungen weiterhin zustehen sollten, sollten Sie auch das Recht bzw. die Pflicht haben, sich eine Satzung zu geben. Durch die angestrebte Lösung sollen die Fachschaften nicht zusätzlich eingeschränkt werden, sondern es soll den Fachschaften die größtmögliche Gestaltungsfreiheit gegeben werden.

  • Vorgehen

Die Absetzung der bestehenden Satzungen der Fachschaften und deren Ersetzung durch eine Geschäftsordnung soll vermieden werden. So wird z.B. angezweifelt, ob die Regelung von Anzahl der zu wählenden Mitglieder für den Fachschaftsrat in einer Geschäftsordnung zu regeln wäre, da dies wie zuvor erwähnt in einer Satzung festgelegt werden sollte.

Dem Studierendenrat wird daher der Weg der Hauptsatzungsänderung vorgeschlagen. Nachfolgend werden die betreffenden Passagen in der derzeitigen und dann der neu zu beschließenden Form aufgeführt.



TOP Organisatorisches

  • Preis der Studierendenschaft
  • Energiemanagement
  • Umgang mit Burschenschaften in der MD-er Runde
  • Sprechstunden in der vorlesungsfreien Zeit
  • Sitzungstermine in der vorlesungsfreien Zeit
  • weiteres Organisatorisches

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