Sitzung/2011-04-14

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Sitzung vom 14.4.2011

WICHTIG: Sitzung findet diesmal in der Festung Mark statt.

  • Allgemeines
    • Sitzungsleitung:
    • Protokoll:
    • Anwesende Mitglieder:
    • Entschuldigte Mitglieder mit Vertretung:
    • Unentschuldigte Mitglieder:
    • Beginn: 19 Uhr
    • Ende:

TOP Berichte

Berichte der SprecherInnen

Sprecherin für Öffentliches

Sprecher für Finanzen

Sprecher für Internes

Berichte der Fachkoordinatoren & Beauftragten

Berichte aus den Kommissionen

TOP Wahlen

Beauftragte/r für Studierende mit gesundheitlichen Einschränkungen und oder Behinderungen

TOP Festung Mark

TOP Vergabe Preis der Studierendenschaft (Frau Behrens)

TOP Hilfe für Japan (BBZM)

TOP Anträge

Antrag Magdeburger Runde

Antrag Aktionen zur Atomkraftdebatte



Änderung der Finanzordnung §36

§36 Rechnungsprüfung

Text

Änderung von der alten Fassung:


(1) Die Haushaltsrechnung ist mindestens einen Monat vor Beschlussfassung des Studierendenrates über die Entlastung des Sprechers für Finanzen der Universität zur Stellungnahme vorzulegen und mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung des Studierendenrates hochschulöffentlich bekannt zu machen. Die Entlastung des Studierendenrates erfolgt durch die Hochschulleitung und muss bis spätestens 31.7. für die Haushaltsvorlage des Vorjahres bei der Hochschulleitung beantragt werden.

(2) Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft unterliegt der Prüfung durch den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt.


zur neuen Fassung:


(1) Die Haushaltsrechnung ist

1. mindestens einen Monat vor der Entlastung des Sprechers für Finanzen der Universität zur Stellungnahme vorzulegen und

2. mindestens zwei Wochen vor Beschlussfassung des Studierendenrates hochschulöffentlich bekannt zu machen.

(2) Die Entlastung des Studierendenrates erfolgt durch die Hochschulleitung.

(3) Die Entlastung muss bis spätestens 31.07. für die Haushaltsrechnung des Vorjahres bei der Hochschulleitung beantragt werden.

(4) Die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Studierendenschaft unterliegt der Prüfung durch den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt.

Begründung

Der Paragraph 36 ist in der derzeitigen Fassung missverständlich und z.T. ungenau. Der Vorschlag enthält keine inhaltlichen Abänderungen.

Antragssteller*in

Hans Heidelberg

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}



Änderung der Satzung §15 & §19

§36 Rechnungsprüfung

Text

  • §15 Satzung und Geschäftsordnung


ALT: (noch nicht im Rundschreiben veröffentlich, da erst auf Sitzung vom 14.01.2011 beschlossen)


(1) Der Fachschaftsrat gibt sich eine Satzung auf Grundlage der Satzung & Finanzordnung der Studierendenschaft. Die Satzung des Fachschaftsrates regelt im Besonderen die Zusammensetzung und Struktur des Fachschaftsrates. Die Satzung ist zu veröffentlichen.

(2) Eine Änderung der Satzung ist dem Studierendenrat mitzuteilen. Der Studierendenrat hat das Recht ein Veto einzulegen und den Satzungsentwurf dem Fachschaftsrat erneut vorzulegen. Beschließt dieser den nicht geänderten Satzungsentwurf erneut mit einer 2/3-Mehrheit, ist der Studierendenrat überstimmt und die Satzung beschlossen.

(3) Legt der Studierendenrat zum nächstmöglichen Zeitpunkt nach Eingang des Satzungsentwurfes kein Veto ein, gilt die Satzung als beschlossen.

(4) Der Fachschaftsrat kann sich eine Geschäftsordnung auf Grundlage der Satzung und Finanzordnung der Studierendenschaft geben, die den Ablauf und die Organisation der Sitzungen, die Beschlussfassung, die Bekanntgabe der Beschlüsse, die Arbeit und den internen Aufbau des Fachschaftsrates regelt. Wird keine Geschäftsordnung gestellt, müssen die vorangestellten Inhalte in der Satzung enthalten sein.


NEU:


(1) Der Fachschaftsrat gibt sich eine Satzung, die der Satzung der Studierendenschaft und dem geltenden Recht nicht widersprechen darf. Die Satzung des Fachschaftsrates regelt insbesondere die Aufgaben des Fachschaftsrates, die Wahl, die Zusammensetzung und die Zahl der Mitglieder des Fachschaftrates sowie die Befugnisse und die Beschlussfassung des Fachschaftsrates.

(2) Die Satzung des Fachschaftsrates ist dem Studierendenrat anzuzeigen und im Verwaltungshandbuch der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg zu veröffentlichen.

(3) Der Fachschaftsrat kann sich eine Geschäftsordnung geben, die insbesondere Regelungen zur Organisation und zum Ablauf der Sitzungen enthält.


  • §19 Zusammensetzung


ALT: (noch nicht im Rundschreiben veröffentlich, da erst auf Sitzung vom 14.01.2011 beschlossen)


(1) Der Fachschaftsrat besteht aus mindestens 4 Mitgliedern. Die genaue Anzahl der gewählten Mitglieder ist in der Satzung festzulegen.

(2) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher für Finanzen.

(3) Kooptierte Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.


NEU:


(1) Der Fachschaftsrat besteht aus mindestens 4 Mitgliedern.

(2) Der Fachschaftsrat wählt aus seiner Mitte einen Sprecher für Finanzen.

(3) Kooptierte Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.

Begründung

Nach Beschlussgrundlage zur Satzungänderung vom 14.01.2011 konnte endlich ein Kontakt zur Rechtsstelle der Universität hergestellt werden. Die Dringlichkeit und Bedeutung eines Treffens wurde von beiden Seiten erkannt. Bei erfolgtem Treffen konnte gemeinsamer Weg zur Änderung und Anerkennung der Satzungen der Fachschaften gefunden werden. Grundlagen wurden dafür gelegt. Änderungsvorschläge zum Satzungsänderungsbeschluss vom 14.01.2011 wurden entgegen genommen und hiermit dem Gremium zur Entscheidungsfindung und Beschluss vorgelegt. Parallel wurden Vorschläge für Satzung und Geschäftsordnung erarbeitet, den Fachschaften vorgelegt und werden nach dortiger Anpassung und Beschluss darüber bis zum Ende des Monats April eingesammelt. Diese werden zusammen mit der Satzung des Sturas zur Prüfung und Veröffentlichung der Rechtsstelle vorgelegt. Das Ziel ist den Prozess bis zu den Wahlen abgeschlossen zu haben.

Antragssteller*in

Kevin Schewel, Johanna Starke

Bemerkung

{{{Bemerkung}}}



Antrag: Verspätete Prüfungsanmeldung (Antragsstellung durch Juso-HSG)

Initiativantrag: Stura OvGU als offizieller Unterstützer des Aufrufs "Halle Blockt!" (Antragstellung durch GHG)

  • (Sprecher benötigt da Initiativantrag: Sprecher für Internes)
  • Am 1. Mai soll in Halle ein Naziaufmarsch stattfinden. Es werden zahlreiche vielfältige Gegendemonstrationen stattfinden. Dazu ruft das Bündnis "Halle gegen Rechts" auf.

Link zum Aufruf: http://halleblockt.blogsport.de/aufruf/ Wichtig ist vor allem der letzte Satz: "Gemeinsam verhindern wir den Naziaufmarsch – bunt, gewaltfrei und phantasievoll!"

Aufruf als Text: "Halle blockt!

Naziaufmarsch am 1.Mai verhindern!

Naziaufmarsch? – Nicht mit uns! Neonazis der so genannten Freien Kräfte haben angekündigt am 1.Mai in Halle aufzumarschieren und einmal mehr ihre menschenverachtende Propaganda unter dem Motto „Zukunft durch Arbeit – Fremdarbeiter stoppen!“ zu verbreiten. Sie versuchen damit an bestehende Ressentiments in der Bevölkerung anzuknüpfen. Das Bündnis „Halle gegen Rechts“ hat sich zum Ziel gesetzt diesen Aufmarsch zu verhindern. Wir können bereits auf einige Erfolge zurückblicken. So wurde dank vielfältiger Aktionen und des breiten gesellschaftlichen Schulterschlusses am 20. März verhindert, dass die NPD in den Landtag einziehen kann. Ebenso haben zahlreiche HallenserInnen durch entschlossenen und kreativen zivilgesellschaftlichen Protest am 17. Juni 2009 einen Naziaufmarsch blockiert und entscheidend behindert. Diese Erfolge gilt es am 01. Mai 2011 zu wiederholen!

Der 1.Mai im Nationalsozialismus Die Nazis instrumentalisierten den internationalen ArbeiterInnenkampftag. Arbeit galt nun als Wert „an sich“ und wurde der „Jüdischen Nicht-arbeit“ gegenübergestellt. So stand auch der von den NationalsozialistInnen 1933 eingeführte „Feiertag der nationalen Arbeit“ nicht in der Tradition der Ziele der ArbeiterInnenbewegung. Statt für menschenwürdige Verhältnisse auf die Straße zu gehen, wurde an diesem Tag die angebliche Verbindung von „Deutschtum“ und „nationaler Arbeit“ gefeiert, alle gesellschaftlichen Interessengegensätze dagegen negiert und „den Juden angelastet“. Gewerkschaften galten in dieser Logik als vom „jüdischen Bolschewismus“ beeinflusste Organisationen deren Ziel es sei „das Volk zu spalten“. So verwundert es nicht, dass bereits am 2.Mai 1933 Gewerkschaften verboten, Gewerkschaftshäuser gestürmt und GewerkschafterInnen eingesperrt und erschossen wurden. Auch in Halle wurden an diesem Tag ArbeiterInnen durch die NationalsozialistInnen erschossen.

Neonazistische Instrumentalisierung des 1.Mai im Jahre 2011 Die Mobilmachung der Nazis gegen die EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit hat eine altbekannte Ursache: Hass auf Menschen anderer Herkunft. Diesen Hass verpacken sie in eine sozial verbrämten Gestus: so ginge es angeblich um Arbeitsplatzsicherheit. Der Wegfall der Beschränkungen der Arbeitnehmerfreizügigkeit jedoch, bedeutet für alle Europäerinnen und Europäer – auch die Deutschen – dass sie überall in der EU arbeiten können. Wer die Freizügigkeit als Arbeitsplatzunsicherheitsfaktor umdeutet, ignoriert die Wahrheit, denn die Lohnstandards in Deutschland sind – im Vergleich mit anderen EU-Staaten – schlicht unattraktiv.

Handeln, statt Wegschauen! Die Neonazis und ihre Ideologie verschwinden nicht einfach in dem sie ignoriert werden. Deshalb stellen wir uns ihnen an diesem Tag in Halle entgegen. Dieses Ziel eint uns. Wir sind solidarisch mit allen, die mit uns das Ziel teilen, den Naziaufmarsch zu verhindern.

Gemeinsam verhindern wir den Naziaufmarsch – bunt, gewaltfrei und phantasievoll!"

TOP Zuständigkeit für Hochschulen künftig im Wirtschaftsministerium?

  • Nachbesprechung der Demonstration und weiteres Vorgehen

TOP Organisatorisches

  • Aufruf Gremienwahl
  • Internationaler Tag gegen Homophobie (Flyer, Buttonmotiv abstimmen)
  • weiteres Organisatorisches

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